Neudefinition des Straßenverlaufs der Diepeschrather Straße in Köln-Dellbrück
Mitteilung BV 0536/2019 vom 22.02.2019
Stand: Am 25.03.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 235/1 Vorlagen-Nummer 0536/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 Neudefinition des Straßenverlaufs der Diepeschrather Straße in Köln-Dellbrück Die Prüfung des Zentralen Namensarchivs hat ergeben, dass der in der Akte definierte Straßenver- lauf der Diepeschrather Straße in Köln-Dellbrück nicht mehr den heutigen örtlichen Begebenheiten entspricht. Die Diepeschrather Straße wurde vor 1917 benannt und führte von der Stadtgrenze in südliche Rich- tung bis zur Dellbrücker Hauptstraße. Eine Anpassung der amtlichen Definition an die aktuellen örtli- chen Gegebenheiten ist nunmehr erforderlich, da die Diepeschrather Straße vor der Bahntrasse in westliche Richtung abknickt, nach etwa 200 Metern in südliche Richtung verläuft und nach etwa 40 Metern in die Urnenstraße mündet. Eine nachträgliche Beschlussfassung ist nicht notwendig. Die Straßenakte des zentralen Namenar- chivs wird entsprechend korrigiert. Anlage: Plan -
Anlage Plan
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Neudefinition der Diepeschrather Straße Anlage N
Beratungsverlauf
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