V/0180/2022
Krieg in der Ukraine - Flüchtlingsaufnahme und weitere Hilfsmaßnahmen
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Beschlussvorlage
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V/0180/2022 V/0180/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Krieg in der Ukraine - Flüchtlingsaufnahme und weitere Hilfsmaßnahmen Beratungsfolge 09.03.2022 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss beauftragt im Wege der Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Verwaltung, kurzfristig und unbürokratisch die Maßnahmen zu ergreifen, die zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Menschen erforderlich sind, die aus der Ukraine nach Münster fliehen oder der Stadt Münster als Flüchtlinge aus der Ukraine durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden. 2. Mittel zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und Krankenversicherungskarten zur ärztlichen Versorgung werden bereitgestellt. Der Hauptausschuss begrüßt und billigt die von der Verwaltung vorgenommene Unterstützung und Versorgung der hilfsbedürftigen Geflüchteten aus der Ukraine nach den Regeln des Asylbewerberleistungsgesetzes. 3. Der Hauptausschuss stimmt Maßnahmen zu, die Bund und Land Nordrhein-Westfalen dabei unterstützen, zu einem koordinierten Zuweisungsverfahren und damit einer möglichst abgestimmten und gleichmäßigen Verteilung der Geflüchteten aus der Ukraine auf alle Kommunen in NRW zu kommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere humanitäre Hilfsmaßnahmen für die betroffene Bevölkerung in der polnischen Partnerstadt Lublin und ggf. in der Ukraine selber zu unterstützen bzw. durchzuführen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die notwendigen Finanzmittel werden aktuell aus den laufenden Budgets der Verwaltung bereitgestellt. Sozialamt Ihr Ansprechpartner: Herr Lembeck T elefon:492-5040 Lembeck@stadt-muenster.de - 2 - V/0180/2022 Die zur Finanzierung von erforderlichen über-/außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen benötigten Gremienbeschlüsse werden vorbereitet, sobald sich die Bedarfe konkretisieren und nicht mehr durch die Verwaltung innerhalb des Budgets gedeckt werden können. Einleitung Wegen der sehr starken Fluchtbewegung aus dem Kriegsgebiet Ukraine hat Münster in den ersten T agenseit Kriegsausbruch bereits zahlreiche Menschen aufgenommen. Schon in der Vergangenheit ist es oft gelungen, auch große Zahlen flüchtender Menschen in Münster gut aufzunehmen, willkommen zu heißen und auf ihrem Weg einer Integration mit funktionierenden, eingespielten Strukturen zu begleiten. Daran wird auch in diesen T agenmit Hochdruck gearbeitet. Zunächst werden bis zu 500 Menschen untergebracht werden können, die aus der Ukraine fliehen. Während Münster in der Vergangenheit Geflüchtete aber stets in den üblichen Verteilverfahren über Königsteiner Schlüssel auf Bundesebene und Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) in NRW mit den entsprechenden Vorläufen zugewiesen wurden, geschieht der aktuelle Zuzug ungesteuert, damit war in dieser Größenordnung nicht zu rechnen. Die vorgesehenen Verteilmechanismen sind zurzeit praktisch außer Kraft gesetzt. Schon in den ersten fünf T agenmusste Münster mehr Menschen unterbringen als in jedem einzelnen der vergangenen drei Jahre insgesamt der Stadt zugewiesen wurden. Das bringt die Arbeit der Verwaltung logistisch und für die notwendige Ausstattung, Materialausgabe wie auch für die Leistungsgewährung an die Grenzen. Auch gemessen an der Flüchtlingssituation in den Jahren 2015/2016 ist das wegen der ungesteuerten Prozesse eine veränderte Herausforderung. Mit dieser Vorlage soll ein erster Überblick über die Entwicklungen und die Rahmenbedingungen dieser außergewöhnlichen Situation versucht werden. Mit den im Beschlussvorschlag dargestellten Maßnahmen kann die Verwaltung zunächst weitere Schritte umsetzen. Dabei wird ressortübergreifend - bis auf weiteres in Form des städtischen Krisenstabes - daran gearbeitet, möglichst alle Menschen schnell und wirksam zu unterstützen, in weiteren Schritten auch über die ersten 500 aufzunehmenden Personen hinaus. Ziel ist es, dass die Menschen hier in Münster einen Rückzugsraum haben, in dem sie sich selbstständig versorgen können, denn viele von ihnen erklären, dass sie nach den Strapazen der Flucht in erster Linie zur Ruhe kommen wollen. Ihnen stehen in den Unterkünften bei Bedarf die im Flüchtlingsbereich erfahrenen Ansprechpersonen des Sozialamts und der freien Träger zur Verfügung. Stand der Aufnahmen 08.03.2022, ca. 16:00 Uhr - ein Überblick über die Zahlen Aufnahmen Anzahl Bemerkungen / Anteile Gesamt bisher 420 davon am 01.03.2022 16 am 02.03.2022 9 am 03.03.2022 33 am 04.03.2022 108 am 05.03.2022 55 am 06.03.2022 25 am 07.03.2023 112 am 08.03.2023 62 davon männlich 158 37,6 % - 2 - V/0180/2022 weiblich 262 62,4 % Erwachsene 242 57,6 % Kinder 178 42,4 % davon 0 < 3 Jahre 22 12,4 % 3 < 6 Jahre 32 18,0 % 6 < 10 Jahre 46 25,8 % 10 < 18 Jahre 78 43,8 % Anzahl der Personen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft 15 Stand: 06.03.2022 In städtischen Unterkünften untergebracht 347 82,6 % In privaten Wohnraum vermittelt 73 17,4 % Personen, die Leistungen beantragt haben 353 davon in privaten Wohnungen 77 21,8 % Alle Menschen werden zunächst in der städtischen Erstaufnahmeeinrichtung der Stadt Münster auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne begrüßt. Dort werden sie registriert, sie können mit Unterstützung von Kräften des Sozialamts und Menschen, die übersetzen können, bei Bedarf einen komprimierten Leistungsantrag stellen und unmittelbar Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Zunächst als Gutscheine bzw. Scheckzahlungen, später möglichst schnell über ein Konto, damit sie sich sofort die Dinge kaufen können, die sie benötigen. Vor Ort ist auch ein Unterstützungsangebot durch eine Hilfsorganisation organisiert, sodass den Menschen in der Wartezeit Speisen und Getränke - ergänzt um Dinge für Hygienebedarfe - zur Verfügung stehen. In der Verteilorganisation wird für die Menschen je nach Familienkonstellation eine adäquate Unterbringungsmöglichkeit in einer der dezentralen städtischen Flüchtlingseinrichtungen gesucht. Soweit möglich werden private Wohnangebote genutzt und vermittelt. Viele funktionierende Strukturen im Flüchtlingsbereich werden im weiteren Verfahren greifen. So werden sicher in naher Zukunft die etablierten Angebote für Kinder und Jugendliche den Menschen nahegebracht, aktiviert und bei Bedarf ausgebaut. Gleiches gilt für den Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Kinder und Jugendliche sind in unserem Schulsystem Seiteneinsteiger. Sie kommen während des laufenden Schuljahrs, sprechen kein oder wenig Deutsch und müssen sich schnell in einem ihnen unbekannten System zurechtfinden. Damit sie ihre Schullaufbahn entsprechend ihren Fähigkeiten fortsetzen können, werden sie schnell in die Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle der Bildungsberatung vermittelt. Leistungsrechtliche Einordnung ukrainischer Flüchtlinge Der Europäische Rat hat einen Beschluss zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen nach Artikel 5 Abs. 1 der RL 2001/55/EG getroffen. Damit kommt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unmittelbar zur Anwendung und ab diesem Zeitpunkt können die entsprechenden Titel - 2 - V/0180/2022 erteilt werden. Der Städtetag hat die ersten Hinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) - komprimiert - wie folgt mitgeteilt: Vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels Um legale Einreise und Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger und auch Drittstaatsangehöriger unbürokratisch zu ermöglichen, hat das BMI eine Ministerverordnung erlassen, die eine Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation bis zur Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG ermöglicht. Anmerkung: Auch ein Familiennachzug ist möglich. Erfasster Personenkreis Ukrainische Staatsangehörige sowie Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder nachweisen können, dass sie sich nach ukrainischem Recht rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren. Arbeitsmarktzugang Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht. Zugang zu Leistungen Mit Äußerung eines Schutzgesuchs sind die vom EU-Ratsbeschluss umfassten Personengruppen leistungsberechtigt nach dem AsylbLG. Die Äußerung eines Schutzbegehrens kann sich bereits durch Bitte um Unterstützung (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung) manifestieren. Zugang zu Integrationskursen Es wird angestrebt, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG den Zugang zu Integrationskursen zu ermöglichen. Priorisierung der weiteren Unterbringungsoptionen Mit der Ad-hoc-Aufnahme der zurzeit sehr vielen Menschen, die in einem ungesteuerten Verfahren die Stadt Münster erreichen, ist absehbar, dass die Unterbringungsmöglichkeiten in kürzester Zeit an ihre Grenzen kommen. Erste Folgelösungen sind in Vorbereitung, damit weitere Menschen untergebracht werden können, wenn die bestehenden Kapazitäten erschöpft sind. Sogar erste Hotelkapazitäten wurden vorsorglich gesichert. Vorrang müssen in dieser Situation aus Sicht der Verwaltung „große Lösungen“ haben, die das Aufnahmesystem temporär deutlich entlasten, um die weitere Entwicklung bewerten und dezentrale, kurz-, mittel- und längerfristige Lösungen vorbereiten zu können. Daher ist die Suche nach Lösungen im Bereich der Kasernenflächen im Stadtgebiet - neben den Konversionsflächen auch Liegenschaften der Bundeswehr - fokussiert. Insbesondere wird rasch geklärt, welche baulichen Instandsetzungen bei den Konversionsflächen im Eigentum des Stadtkonzerns mit welchem finanziellen Umfang zu leisten wären und inwieweit inmitten des dortigen Baustellengeschehens adäquate Unterbringungsmöglichkeiten vertretbar sind. Ebenso wird mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geklärt, ob von dort Hilfe möglich ist, insbesondere ob früher zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzte Kapazitäten wieder aktiviert werden können. Der BImA liegen jedoch offenbar Abfragen zu Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine auch von anderen Stellen vor. Sie meldet daher zur Verfügung stehende Liegenschaften vorrangig an den Krisenstab der Bundesregierung. Der Städtetag NRW hat gegenüber der Landesregierung bereits geäußert, dass zur Unterbringung von Geflüchteten dringend freie Liegenschaften der BImA zur Verfügung gestellt werden müssen. Das - 2 - V/0180/2022 Land solle beim Bund auf dieses Ziel hinwirken. Dies ist aus Sicht der Stadt Münster sehr zu unterstützen. Wir benötigen schnelle und unbürokratische Entscheidungswege, um mit den vorhandenen Kapazitäten die dringenden Bedarfe zu decken. Eine umgehend notwendige Unterbringung der fliehenden Menschen darf nicht durch komplizierte langwierige Verfahren behindert werden. Über die Ergebnisse der diesbezüglichen Bemühungen seitens der Stadt wird zu gegebener Zeit berichtet. Parallel dazu werden jedoch auch alle anderen sich bietenden Möglichkeiten geprüft, um schnell an Plätze zur Unterbringung geflüchteter Menschen zu kommen. Dabei spielt auch die große Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung eine Rolle. Viele Angebote für Wohnmöglichkeiten wurden der Verwaltung gemeldet. In den ersten T agendes Zuzugs konnten so bereits 73 Menschen in privaten Wohnraum vermittelt werden. Ebenso werden die sich mittel- und längerfristig bietenden Möglichkeiten in den Blick genommen. In dem Zusammenhang spielen die in den Jahren 2015 und 2016 entwickelten Maßnahmen eine Rolle, die später wegen der Entspannung der Unterbringungssituation zurückgestellt bzw. nicht umgesetzt wurden. Hier werden jedoch keine kurzfristigen Entscheidungen möglich sein, da es sich häufig um langfristige Maßnahmen handelt, die in der Akutsituation ohnehin nicht rechtzeig umgesetzt werden können und für die verlässlich prognostiziert werden müsste, dass sich die meisten der Menschen aus der Ukraine zumindest mittelfristig in Münster aufhalten werden. In dem Zusammenhang zeichnet sich ab, dass es erneut Erlasslagen in NRW geben kann, um baurechtliche Sonderregelungen zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften zu ermöglichen. Strukturelle Entlastung Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) teilte am 04.03.2022 zur Ausgestaltung des Aufnahmeprozesses von aus der Ukraine Geflüchteten mit, dass Menschen, die sich bereits z. B. bei Freunden oder Verwandten in den Kommunen aufhalten oder von Kommunen untergebracht werden, zunächst unregistriert dort verbleiben sollen. Eine Registrierung könne zu gegebener Zeit erfolgen. Schutzsuchende Personen aus der Ukraine, die keine Möglichkeit haben, sich in einer selbstorganisierten oder in einer durch die Kommune gestellten Unterkunft aufzuhalten, sollen sich jedoch als schutzsuchend melden und vom Land registrieren lassen. Im Anschluss werden sie in einer Landesaufnahmeeinrichtung untergebracht und zu gegebener Zeit auf die Kommunen nach den Regelungen des FlüAG verteilt. Die gesamte Fluchtsituation ist aktuell sehr unübersichtlich. Da keine Grenzkontrollen stattfinden, kann die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge nicht verlässlich erfasst werden. Es erscheint auch fraglich, ob in allen aufnahmepflichtigen Kommunen in NRW Menschen selbstorganisiert in dem Umfang kommunal untergebracht werden, wie in Münster. Daher ist es wichtig, dass Bund und Länder mit Hochdruck daran arbeiten, eine koordinierte Zuweisung zu organisieren, damit eine möglichst weitgehend abgestimmte und gleichmäßige Verteilung erfolgen kann. Wenn Münster an die Grenzen seiner Aufnahmefähigkeit kommen würde, könnte darüber nachgedacht werden, unangemeldete Anreisen zu den Landesstrukturen umzuleiten, damit die Menschen überhaupt eine geeignete Unterkunft erhalten und anschließend auf die Kommunen im Land verteilt werden können. Auf Bundesebene wird der entsprechende Mechanismus beispielsweise auch für die in besonderem Maße belastete Stadt Berlin genutzt. Dazu auch der Städtetag NRW: „Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass von Beginn der Zuwanderung an eine annähernd gleichmäßige Zuwanderung in die einzelnen Städte und Regionen Nordrhein-Westfalens stattfindet.“ - 2 - V/0180/2022 Ehrenamtliches Engagement Neu für Münster wie wahrscheinlich auch für viele andere Städte ist, dass ohne vorherige Information der Stadt Geflüchtete aus der Ukraine abgeholt und nach Münster gebracht werden. Das stellt die Unterbringung und Versorgung vor ganz erhebliche logistische Herausforderungen. Die Verwaltung rät nicht zuletzt wegen der unklaren Sicherheitslage an der Grenze zwischen Polen und der Ukraine von solchen Aktionen ab. Auch wird die Koordination der Aufnahme und Unterbringung in Münster dadurch erschwert. Zudem werden aktuell alle Bürger*innen gebeten, von Sachspenden jeglicher Art abzusehen. Dafür sind Lagerbestände zur Notfallhilfe bei Hilfsorganisationen vorgesehen. Es besteht keine Möglichkeit, Sachspenden zentral zu bearbeiten, zu lagern oder gar zu verteilen, zumal die Erfahrung zeigt, dass der bei der bestehenden Hilfsbereitschaft zu erwartende Umfang organisatorisch wie räumlich nicht zu bewältigen wäre. Die Vielzahl unterschiedlicher privater Angebote in den sozialen Kanälen kann von der Verwaltung nicht in ihrer Seriosität bewertet werden. Daher ist den Bürger*innen dringend zu empfehlen, solche Hilfsangebote und -anfragen vor einer Beteiligung gründlich auf Empfänger und Initiativen zu überprüfen. Stattdessen wird auf Geldspenden verwiesen. In Münster vorrangig für die Partnerstadt Lublin, die in der Nähe zur Ukraine liegt, aktuell sehr viele Geflüchtete aufnimmt und sich auf weitere notwendige Unterstützungsmaßnahmen vorbereitet. Auch das Land NRW verfährt ähnlich wie Münster. Von dort wurde verlautbart, „dass die bestmögliche Koordinierung der Hilfe aktuell die Priorität haben müsse. Private Autofahrten in die Grenzregionen überlasten die Straßen in Richtung der Ukraine zusehends und auch viele Sachspenden stapelten sich gerade an den Grenzen, ohne dass sie verteilt werden könnten. Momentan seien es vor allem Geldspenden, die den Flüchtenden wirklich weiterhelfen würden“. Hilfstransporte der Stadt nach Lublin Seit dem letzten Wochenende wurden sechs Sattelzüge (je 40 t) mit Bekleidung, Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Stromerzeugern und anderen humanitären Hilfsgütern aus Münster in die Partnerstadt Lublin (Polen) transportiert. Es handelt sich um Hilfsgüter im Wert von mehreren hunderttausend Euro. Auch das Uniklinikum Münster sowie die Hilfsorganisationen ASB, JUH, DRK und MHD beteiligen sich umfangreich an den zur Verfügung gestellten Sachspenden. Die Bedarfe im polnisch-ukrainischen Grenzgebiet hatte die Stadtverwaltung Lublin zuvor aufgelistet, weil sie aufgrund von Lieferengpässen in Polen derzeit nicht oder nur schwer zu bekommen seien. Die Koordinierung der Hilfen übernimmt der Stab der Feuerwehr Münster, die dazu mit den lokalen Hilfsorganisationen zusammenarbeitet und von ansässigen Logistik-Firmen vorbildlich unterstützt wird. Was nicht von Münster aus zur Verfügung gestellt werden kann, wird von externen Lieferstandorten aus direkt nach Lublin gebracht. Die Hilfstransporte werden fortgesetzt. Alle an der Logistik Beteiligten betonen, dass von eigenständigen privaten Fahrten in die Krisenregion abgesehen und Sachspenden nur bei bestehenden Kontakten in den Empfängerorten auf den Weg gebracht werden sollten. Gesundheitliche Versorgung Mit ihrer Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG erhalten die Menschen aus der Ukraine unmittelbar den vollständigen Krankenversicherungsschutz, also im üblichen Verfahren schnellstmöglich eine elektronische Gesundheitskarte. Bei ihrer Aufnahme erhalten sie natürlich wie alle geflüchteten Menschen die notwendigen Informationen über das Gesundheitssystem vor Ort, also - 2 - V/0180/2022 den muttersprachlichen Gesundheitswegweiser sowie ihre Anbindung an die reguläre Gesundheitsversorgung in Quartier der jeweiligen Flüchtlingseinrichtung. Das Gesundheits- und Veterinäramt organisiert zudem Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung und Prävention der Ukraine-Geflüchteten. Mitarbeitende verschaffen sich in Abstimmung mit dem Sozialamt einen Überblick vor Ort in der Oxford-Kaserne. Vorrangig wird auch die Entwicklung der Corona-Situation in der Gruppe der nach Münster kommenden Flüchtlinge beobachtet. Symptomatische Geflüchtete werden getestet, asymptomatische Geflüchtete haben die Möglichkeit, eine der vielen Bürgerteststellen kostenlos zu nutzen. Es werden aufsuchende Impfangebote in Flüchtlingsunterkünften stattfinden, unterstützt durch einen russisch sprachigen Arzt und Merkblätter zur Aufklärung vor Impfungen auf Ukrainisch. Allgemeines und Ausblick Viele der Menschen signalisieren den Mitarbeitenden des Sozialamtes, dass sie erschöpft sind von den Strapazen, die sie zuerst in der Ukraine, anschließend in polnischen Lagern und auf der langen Fahrt nach Münster aushalten mussten. Die meisten wollen erst einmal zur Ruhe kommen, die Ihnen die sozialen Dienste auch ermöglichen wollen. Ihnen steht aber natürlich die Begleitung und Beratung der für die Einrichtungen zuständigen sozialarbeiterischen Fachkräfte der Stadt und der freien Träger zur Verfügung. Bei Bedarf finden auch jetzt schon Vermittlungen an andere Dienste und Beratungsstellen statt. Für etliche Personen - so teilen sie es mit - soll Münster nur eine Durchgangsstation sein, um sich auszuruhen und ihre Weiterreise an ihr eigentliches Ziel vorzubereiten. Die allermeisten der ankommenden Menschen eint der Wunsch, baldmöglichst in ihre Heimat in der Ukraine zurück zu können, sobald die Kriegshandlungen vorüber sind. Der Integrationsgedanke spielt im Moment noch eine untergeordnete Rolle. Etwa die Hälfte der aufgenommenen Menschen sind Kinder. Ihrer Betreuung und Begleitung wird eine große Aufmerksamkeit gewidmet. Ein baldiger Schulbesuch und, wo es sinnvoll und möglich ist, Kindertagesbetreuung können für die Kinder, aber auch ihre Familien wichtige Ankerpunkte sein, um anzukommen und Halt zu finden. Über die weiteren Entwicklungen wird die Verwaltung die Gremien in geeigneten Formaten informieren. Derzeit offen ist, wann es möglich ist, konkrete Maßnahmen zur Erweiterung von Kapazitäten oder Unterstützungsmaßnahmen für die Menschen auf den Weg zu bringen. Der Krisenstab der Stadt wird als befristetes Instrument für erforderliche schnelle und abgestimmte Entscheidungen genutzt. Sobald wie möglich werden die Entscheidungswege in die gewöhnlichen Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten überführt werden. Zu den Kosten, die auf die Stadt Münster zukommen werden, kann noch nichts gesagt werden. Weder kann abgeschätzt werden, welche unmittelbaren Aufwendungen der Stadt entstehen, noch ist absehbar, welche Beiträge Bund und Land NRW zu den Belastungen der Kommune leisten werden. Dies gilt umso mehr, als die Stadt in Vorleistung tritt, weil die zentrale, koordinierte Flüchtlingsverteilung (noch) nicht funktioniert und die Erstaufnahme in Landeseinrichtungen für die hier ankommenden Menschen bisher de facto nicht stattfindet. Die notwendigen Finanzmittel werden aktuell aus den laufenden Budgets der Verwaltung bereitgestellt. Zur Finanzierung von Leistungen nach dem AsylbLG sind Ermächtigungen im Haushaltsplan bei der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“ veranschlagt. Bei der Dynamik des Zuzugs von Menschen aus der Ukraine kann die Situation eintreten, dass die Mittel nicht bis zum Jahresende ausreichen werden. Mittel für die Ausweitung von Unterbringungskapazitäten, ihre Ausstattung sowie die Betreuung von weiteren Gebäuden und dort wohnenden Geflüchteten sind nicht veranschlagt. Sollte der Bedarf einer über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung erforderlich werden, wird die Verwaltung hierzu zu gegebener Zeit einen Vorschlag unterbreiten. - 2 - V/0180/2022 Aufwendungen, die nicht konkreten Budgets zugeordnet werden können, und Spenden an die Stadt Münster im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine werden über die Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ abgewickelt. Mit der Situation ist auch verbunden, dass die üblichen Vergabeverfahren für Beschaffungen, Leistungen und Dienstleistungen nicht geeignet sind, um den ad hoc bestehenden und weiter entstehenden Bedarfen Rechnung zu tragen. Hier wird die Verwaltung versuchen, alles Notwendige (z. B. Direktaufträge, Verhandlungsvergaben) auf schnellstem Weg umzusetzen. I. V. I. V. gez. gez. Cornelia Wilkens Wolfgang Heuer Stadträtin Stadtrat/Krisenstab
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0180/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.03.2022
- Erstellt
- 07.03.2022 10:03