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V/0180/2022

Krieg in der Ukraine - Flüchtlingsaufnahme und weitere Hilfsmaßnahmen

Vorlagen 08.03.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 09.03.2022, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0180/2022
V/0180/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Krieg in der Ukraine - Flüchtlingsaufnahme und weitere Hilfsmaßnahmen
Beratungsfolge
09.03.2022 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Hauptausschuss beauftragt im Wege der Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Verwaltung, kurzfristig und
unbürokratisch die Maßnahmen zu ergreifen, die zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung
von Menschen erforderlich sind, die aus der Ukraine nach Münster fliehen oder der Stadt
Münster als Flüchtlinge aus der Ukraine durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen
werden.
2. Mittel zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und Krankenversicherungskarten zur ärztlichen
Versorgung werden bereitgestellt. Der Hauptausschuss begrüßt und billigt die von der
Verwaltung vorgenommene Unterstützung und Versorgung der hilfsbedürftigen Geflüchteten aus
der Ukraine nach den Regeln des Asylbewerberleistungsgesetzes.
3. Der Hauptausschuss stimmt Maßnahmen zu, die Bund und Land Nordrhein-Westfalen dabei
unterstützen, zu einem koordinierten Zuweisungsverfahren und damit einer möglichst
abgestimmten und gleichmäßigen Verteilung der Geflüchteten aus der Ukraine auf alle
Kommunen in NRW zu kommen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere humanitäre Hilfsmaßnahmen für die betroffene
Bevölkerung in der polnischen Partnerstadt Lublin und ggf. in der Ukraine selber zu unterstützen
bzw. durchzuführen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die notwendigen Finanzmittel werden aktuell aus den laufenden Budgets der Verwaltung
bereitgestellt.
Sozialamt
Ihr Ansprechpartner:
Herr Lembeck
T elefon:492-5040
Lembeck@stadt-muenster.de

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V/0180/2022
Die zur Finanzierung von erforderlichen über-/außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen
benötigten Gremienbeschlüsse werden vorbereitet, sobald sich die Bedarfe konkretisieren und nicht
mehr durch die Verwaltung innerhalb des Budgets gedeckt werden können.
Einleitung
Wegen der sehr starken Fluchtbewegung aus dem Kriegsgebiet Ukraine hat Münster in den ersten
T agenseit Kriegsausbruch bereits zahlreiche Menschen aufgenommen. Schon in der Vergangenheit
ist es oft gelungen, auch große Zahlen flüchtender Menschen in Münster gut aufzunehmen,
willkommen zu heißen und auf ihrem Weg einer Integration mit funktionierenden, eingespielten
Strukturen zu begleiten. Daran wird auch in diesen T agenmit Hochdruck gearbeitet. Zunächst werden
bis zu 500 Menschen untergebracht werden können, die aus der Ukraine fliehen.
Während Münster in der Vergangenheit Geflüchtete aber stets in den üblichen Verteilverfahren über
Königsteiner Schlüssel auf Bundesebene und Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) in NRW mit den
entsprechenden Vorläufen zugewiesen wurden, geschieht der aktuelle Zuzug ungesteuert, damit war
in dieser Größenordnung nicht zu rechnen.
Die vorgesehenen Verteilmechanismen sind zurzeit praktisch außer Kraft gesetzt. Schon in den
ersten fünf T agenmusste Münster mehr Menschen unterbringen als in jedem einzelnen der
vergangenen drei Jahre insgesamt der Stadt zugewiesen wurden. Das bringt die Arbeit der
Verwaltung logistisch und für die notwendige Ausstattung, Materialausgabe wie auch für die
Leistungsgewährung an die Grenzen. Auch gemessen an der Flüchtlingssituation in den Jahren
2015/2016 ist das wegen der ungesteuerten Prozesse eine veränderte Herausforderung.
Mit dieser Vorlage soll ein erster Überblick über die Entwicklungen und die Rahmenbedingungen
dieser außergewöhnlichen Situation versucht werden. Mit den im Beschlussvorschlag dargestellten
Maßnahmen kann die Verwaltung zunächst weitere Schritte umsetzen. Dabei wird ressortübergreifend
- bis auf weiteres in Form des städtischen Krisenstabes - daran gearbeitet, möglichst alle Menschen
schnell und wirksam zu unterstützen, in weiteren Schritten auch über die ersten 500 aufzunehmenden
Personen hinaus. Ziel ist es, dass die Menschen hier in Münster einen Rückzugsraum haben, in dem
sie sich selbstständig versorgen können, denn viele von ihnen erklären, dass sie nach den Strapazen
der Flucht in erster Linie zur Ruhe kommen wollen. Ihnen stehen in den Unterkünften bei Bedarf die
im Flüchtlingsbereich erfahrenen Ansprechpersonen des Sozialamts und der freien Träger zur
Verfügung.
Stand der Aufnahmen 08.03.2022, ca. 16:00 Uhr - ein Überblick über die Zahlen
Aufnahmen Anzahl Bemerkungen /
Anteile
Gesamt bisher 420  
davon    
am 01.03.2022 16  
am 02.03.2022 9  
am 03.03.2022 33  
am 04.03.2022 108  
am 05.03.2022 55  
am 06.03.2022 25  
am 07.03.2023 112  
am 08.03.2023 62  
davon    
männlich 158 37,6 %

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weiblich 262 62,4 %
Erwachsene 242 57,6 %
     
Kinder 178 42,4 %
davon    
0 < 3 Jahre 22 12,4 %
3 < 6 Jahre 32 18,0 %
6 < 10 Jahre 46 25,8 %
10 < 18 Jahre 78 43,8 %
     
Anzahl der Personen ohne ukrainische
Staatsbürgerschaft 15 Stand:
06.03.2022
     
In städtischen Unterkünften untergebracht 347 82,6 %
In privaten Wohnraum vermittelt 73 17,4 %
     
Personen, die Leistungen beantragt haben 353  
davon in privaten Wohnungen 77 21,8 %
Alle Menschen werden zunächst in der städtischen Erstaufnahmeeinrichtung der Stadt Münster auf
dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne begrüßt. Dort werden sie registriert, sie können mit
Unterstützung von Kräften des Sozialamts und Menschen, die übersetzen können, bei Bedarf einen
komprimierten Leistungsantrag stellen und unmittelbar Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Zunächst als Gutscheine bzw. Scheckzahlungen, später möglichst schnell über ein Konto, damit sie
sich sofort die Dinge kaufen können, die sie benötigen. Vor Ort ist auch ein Unterstützungsangebot
durch eine Hilfsorganisation organisiert, sodass den Menschen in der Wartezeit Speisen und
Getränke - ergänzt um Dinge für Hygienebedarfe - zur Verfügung stehen.
In der Verteilorganisation wird für die Menschen je nach Familienkonstellation eine adäquate
Unterbringungsmöglichkeit in einer der dezentralen städtischen Flüchtlingseinrichtungen gesucht.
Soweit möglich werden private Wohnangebote genutzt und vermittelt.
Viele funktionierende Strukturen im Flüchtlingsbereich werden im weiteren Verfahren greifen. So
werden sicher in naher Zukunft die etablierten Angebote für Kinder und Jugendliche den Menschen
nahegebracht, aktiviert und bei Bedarf ausgebaut. Gleiches gilt für den Besuch von Schulen und
Kindertageseinrichtungen.
Kinder und Jugendliche sind in unserem Schulsystem Seiteneinsteiger. Sie kommen während des
laufenden Schuljahrs, sprechen kein oder wenig Deutsch und müssen sich schnell in einem ihnen
unbekannten System zurechtfinden. Damit sie ihre Schullaufbahn entsprechend ihren Fähigkeiten
fortsetzen können, werden sie schnell in die Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle der
Bildungsberatung vermittelt.
Leistungsrechtliche Einordnung ukrainischer Flüchtlinge
Der Europäische Rat hat einen Beschluss zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von
Vertriebenen nach Artikel 5 Abs. 1 der RL 2001/55/EG getroffen. Damit kommt das Aufenthaltsgesetz
(AufenthG) unmittelbar zur Anwendung und ab diesem Zeitpunkt können die entsprechenden Titel

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erteilt werden. Der Städtetag hat die ersten Hinweise des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat (BMI) - komprimiert - wie folgt mitgeteilt:
 Vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
Um legale Einreise und Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger und auch
Drittstaatsangehöriger unbürokratisch zu ermöglichen, hat das BMI eine Ministerverordnung
erlassen, die eine Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation bis zur Erteilung von
Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG ermöglicht.
Anmerkung: Auch ein Familiennachzug ist möglich.
 Erfasster Personenkreis
Ukrainische Staatsangehörige sowie Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die in
der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
oder nachweisen können, dass sie sich nach ukrainischem Recht rechtmäßig in der Ukraine
aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder
ihre Herkunftsregion zurückzukehren.
 Arbeitsmarktzugang
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn
noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht.
 Zugang zu Leistungen
Mit Äußerung eines Schutzgesuchs sind die vom EU-Ratsbeschluss umfassten Personengruppen
leistungsberechtigt nach dem AsylbLG. Die Äußerung eines Schutzbegehrens kann sich bereits
durch Bitte um Unterstützung (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung) manifestieren.
 Zugang zu Integrationskursen
Es wird angestrebt, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG den Zugang zu
Integrationskursen zu ermöglichen.
Priorisierung der weiteren Unterbringungsoptionen
Mit der Ad-hoc-Aufnahme der zurzeit sehr vielen Menschen, die in einem ungesteuerten Verfahren die
Stadt Münster erreichen, ist absehbar, dass die Unterbringungsmöglichkeiten in kürzester Zeit an ihre
Grenzen kommen. Erste Folgelösungen sind in Vorbereitung, damit weitere Menschen untergebracht
werden können, wenn die bestehenden Kapazitäten erschöpft sind. Sogar erste Hotelkapazitäten
wurden vorsorglich gesichert.
Vorrang müssen in dieser Situation aus Sicht der Verwaltung „große Lösungen“ haben, die das
Aufnahmesystem temporär deutlich entlasten, um die weitere Entwicklung bewerten und dezentrale,
kurz-, mittel- und längerfristige Lösungen vorbereiten zu können. Daher ist die Suche nach Lösungen
im Bereich der Kasernenflächen im Stadtgebiet - neben den Konversionsflächen auch Liegenschaften
der Bundeswehr - fokussiert. Insbesondere wird rasch geklärt, welche baulichen Instandsetzungen bei
den Konversionsflächen im Eigentum des Stadtkonzerns mit welchem finanziellen Umfang zu leisten
wären und inwieweit inmitten des dortigen Baustellengeschehens adäquate
Unterbringungsmöglichkeiten vertretbar sind.
Ebenso wird mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geklärt, ob von dort Hilfe möglich
ist, insbesondere ob früher zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzte Kapazitäten wieder aktiviert
werden können. Der BImA liegen jedoch offenbar Abfragen zu Unterbringungsmöglichkeiten für
Geflüchtete aus der Ukraine auch von anderen Stellen vor. Sie meldet daher zur Verfügung stehende
Liegenschaften vorrangig an den Krisenstab der Bundesregierung.
Der Städtetag NRW hat gegenüber der Landesregierung bereits geäußert, dass zur Unterbringung
von Geflüchteten dringend freie Liegenschaften der BImA zur Verfügung gestellt werden müssen. Das

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Land solle beim Bund auf dieses Ziel hinwirken. Dies ist aus Sicht der Stadt Münster sehr zu
unterstützen. Wir benötigen schnelle und unbürokratische Entscheidungswege, um mit den
vorhandenen Kapazitäten die dringenden Bedarfe zu decken. Eine umgehend notwendige
Unterbringung der fliehenden Menschen darf nicht durch komplizierte langwierige Verfahren behindert
werden.
Über die Ergebnisse der diesbezüglichen Bemühungen seitens der Stadt wird zu gegebener Zeit
berichtet. Parallel dazu werden jedoch auch alle anderen sich bietenden Möglichkeiten geprüft, um
schnell an Plätze zur Unterbringung geflüchteter Menschen zu kommen. Dabei spielt auch die große
Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung eine Rolle. Viele Angebote für Wohnmöglichkeiten wurden der
Verwaltung gemeldet. In den ersten T agendes Zuzugs konnten so bereits 73 Menschen in privaten
Wohnraum vermittelt werden.
Ebenso werden die sich mittel- und längerfristig bietenden Möglichkeiten in den Blick genommen. In
dem Zusammenhang spielen die in den Jahren 2015 und 2016 entwickelten Maßnahmen eine Rolle,
die später wegen der Entspannung der Unterbringungssituation zurückgestellt bzw. nicht umgesetzt
wurden. Hier werden jedoch keine kurzfristigen Entscheidungen möglich sein, da es sich häufig um
langfristige Maßnahmen handelt, die in der Akutsituation ohnehin nicht rechtzeig umgesetzt werden
können und für die verlässlich prognostiziert werden müsste, dass sich die meisten der Menschen aus
der Ukraine zumindest mittelfristig in Münster aufhalten werden.
In dem Zusammenhang zeichnet sich ab, dass es erneut Erlasslagen in NRW geben kann, um
baurechtliche Sonderregelungen zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften zu ermöglichen.
Strukturelle Entlastung
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) teilte am 04.03.2022
zur Ausgestaltung des Aufnahmeprozesses von aus der Ukraine Geflüchteten mit, dass Menschen,
die sich bereits z. B. bei Freunden oder Verwandten in den Kommunen aufhalten oder von
Kommunen untergebracht werden, zunächst unregistriert dort verbleiben sollen. Eine Registrierung
könne zu gegebener Zeit erfolgen.
Schutzsuchende Personen aus der Ukraine, die keine Möglichkeit haben, sich in einer
selbstorganisierten oder in einer durch die Kommune gestellten Unterkunft aufzuhalten, sollen sich
jedoch als schutzsuchend melden und vom Land registrieren lassen. Im Anschluss werden sie in
einer Landesaufnahmeeinrichtung untergebracht und zu gegebener Zeit auf die Kommunen nach den
Regelungen des FlüAG verteilt.
Die gesamte Fluchtsituation ist aktuell sehr unübersichtlich. Da keine Grenzkontrollen stattfinden,
kann die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge nicht verlässlich erfasst werden. Es
erscheint auch fraglich, ob in allen aufnahmepflichtigen Kommunen in NRW Menschen
selbstorganisiert in dem Umfang kommunal untergebracht werden, wie in Münster. Daher ist es
wichtig, dass Bund und Länder mit Hochdruck daran arbeiten, eine koordinierte Zuweisung zu
organisieren, damit eine möglichst weitgehend abgestimmte und gleichmäßige Verteilung erfolgen
kann.
Wenn Münster an die Grenzen seiner Aufnahmefähigkeit kommen würde, könnte darüber
nachgedacht werden, unangemeldete Anreisen zu den Landesstrukturen umzuleiten, damit die
Menschen überhaupt eine geeignete Unterkunft erhalten und anschließend auf die Kommunen im
Land verteilt werden können. Auf Bundesebene wird der entsprechende Mechanismus beispielsweise
auch für die in besonderem Maße belastete Stadt Berlin genutzt.
Dazu auch der Städtetag NRW: „Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass von Beginn der
Zuwanderung an eine annähernd gleichmäßige Zuwanderung in die einzelnen Städte und Regionen
Nordrhein-Westfalens stattfindet.“

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Ehrenamtliches Engagement
Neu für Münster wie wahrscheinlich auch für viele andere Städte ist, dass ohne vorherige Information
der Stadt Geflüchtete aus der Ukraine abgeholt und nach Münster gebracht werden. Das stellt die
Unterbringung und Versorgung vor ganz erhebliche logistische Herausforderungen. Die Verwaltung
rät nicht zuletzt wegen der unklaren Sicherheitslage an der Grenze zwischen Polen und der Ukraine
von solchen Aktionen ab. Auch wird die Koordination der Aufnahme und Unterbringung in Münster
dadurch erschwert.
Zudem werden aktuell alle Bürger*innen gebeten, von Sachspenden jeglicher Art abzusehen. Dafür
sind Lagerbestände zur Notfallhilfe bei Hilfsorganisationen vorgesehen. Es besteht keine Möglichkeit,
Sachspenden zentral zu bearbeiten, zu lagern oder gar zu verteilen, zumal die Erfahrung zeigt, dass
der bei der bestehenden Hilfsbereitschaft zu erwartende Umfang organisatorisch wie räumlich nicht
zu bewältigen wäre.
Die Vielzahl unterschiedlicher privater Angebote in den sozialen Kanälen kann von der Verwaltung
nicht in ihrer Seriosität bewertet werden. Daher ist den Bürger*innen dringend zu empfehlen, solche
Hilfsangebote und -anfragen vor einer Beteiligung gründlich auf Empfänger und Initiativen zu
überprüfen.
Stattdessen wird auf Geldspenden verwiesen. In Münster vorrangig für die Partnerstadt Lublin, die in
der Nähe zur Ukraine liegt, aktuell sehr viele Geflüchtete aufnimmt und sich auf weitere notwendige
Unterstützungsmaßnahmen vorbereitet.
Auch das Land NRW verfährt ähnlich wie Münster. Von dort wurde verlautbart, „dass die bestmögliche
Koordinierung der Hilfe aktuell die Priorität haben müsse. Private Autofahrten in die Grenzregionen
überlasten die Straßen in Richtung der Ukraine zusehends und auch viele Sachspenden stapelten
sich gerade an den Grenzen, ohne dass sie verteilt werden könnten. Momentan seien es vor allem
Geldspenden, die den Flüchtenden wirklich weiterhelfen würden“.
Hilfstransporte der Stadt nach Lublin
Seit dem letzten Wochenende wurden sechs Sattelzüge (je 40 t) mit Bekleidung, Lebensmitteln,
Hygieneartikeln, Stromerzeugern und anderen humanitären Hilfsgütern aus Münster in die
Partnerstadt Lublin (Polen) transportiert. Es handelt sich um Hilfsgüter im Wert von mehreren
hunderttausend Euro. Auch das Uniklinikum Münster sowie die Hilfsorganisationen ASB, JUH, DRK
und MHD beteiligen sich umfangreich an den zur Verfügung gestellten Sachspenden.
Die Bedarfe im polnisch-ukrainischen Grenzgebiet hatte die Stadtverwaltung Lublin zuvor aufgelistet,
weil sie aufgrund von Lieferengpässen in Polen derzeit nicht oder nur schwer zu bekommen seien.
Die Koordinierung der Hilfen übernimmt der Stab der Feuerwehr Münster, die dazu mit den lokalen
Hilfsorganisationen zusammenarbeitet und von ansässigen Logistik-Firmen vorbildlich unterstützt
wird. Was nicht von Münster aus zur Verfügung gestellt werden kann, wird von externen
Lieferstandorten aus direkt nach Lublin gebracht. Die Hilfstransporte werden fortgesetzt. Alle an der
Logistik Beteiligten betonen, dass von eigenständigen privaten Fahrten in die Krisenregion abgesehen
und Sachspenden nur bei bestehenden Kontakten in den Empfängerorten auf den Weg gebracht
werden sollten.
Gesundheitliche Versorgung
Mit ihrer Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG erhalten die Menschen aus der Ukraine
unmittelbar den vollständigen Krankenversicherungsschutz, also im üblichen Verfahren
schnellstmöglich eine elektronische Gesundheitskarte. Bei ihrer Aufnahme erhalten sie natürlich wie
alle geflüchteten Menschen die notwendigen Informationen über das Gesundheitssystem vor Ort, also

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den muttersprachlichen Gesundheitswegweiser sowie ihre Anbindung an die reguläre
Gesundheitsversorgung in Quartier der jeweiligen Flüchtlingseinrichtung.
Das Gesundheits- und Veterinäramt organisiert zudem Maßnahmen zur Verbesserung der
gesundheitlichen Versorgung und Prävention der Ukraine-Geflüchteten. Mitarbeitende verschaffen
sich in
Abstimmung mit dem Sozialamt einen Überblick vor Ort in der Oxford-Kaserne. Vorrangig wird auch
die Entwicklung der Corona-Situation in der Gruppe der nach Münster kommenden Flüchtlinge
beobachtet. Symptomatische Geflüchtete werden getestet, asymptomatische Geflüchtete haben die
Möglichkeit, eine der vielen Bürgerteststellen kostenlos zu nutzen. Es werden aufsuchende
Impfangebote in Flüchtlingsunterkünften stattfinden, unterstützt durch einen russisch sprachigen Arzt
und Merkblätter zur Aufklärung vor Impfungen auf Ukrainisch.
Allgemeines und Ausblick
Viele der Menschen signalisieren den Mitarbeitenden des Sozialamtes, dass sie erschöpft sind von
den Strapazen, die sie zuerst in der Ukraine, anschließend in polnischen Lagern und auf der langen
Fahrt nach Münster aushalten mussten. Die meisten wollen erst einmal zur Ruhe kommen, die Ihnen
die sozialen Dienste auch ermöglichen wollen. Ihnen steht aber natürlich die Begleitung und Beratung
der für die Einrichtungen zuständigen sozialarbeiterischen Fachkräfte der Stadt und der freien Träger
zur Verfügung. Bei Bedarf finden auch jetzt schon Vermittlungen an andere Dienste und
Beratungsstellen statt. Für etliche Personen - so teilen sie es mit - soll Münster nur eine
Durchgangsstation sein, um sich auszuruhen und ihre Weiterreise an ihr eigentliches Ziel
vorzubereiten.
Die allermeisten der ankommenden Menschen eint der Wunsch, baldmöglichst in ihre Heimat in der
Ukraine zurück zu können, sobald die Kriegshandlungen vorüber sind. Der Integrationsgedanke spielt
im Moment noch eine untergeordnete Rolle. Etwa die Hälfte der aufgenommenen Menschen sind
Kinder. Ihrer Betreuung und Begleitung wird eine große Aufmerksamkeit gewidmet. Ein baldiger
Schulbesuch und, wo es sinnvoll und möglich ist, Kindertagesbetreuung können für die Kinder, aber
auch ihre Familien wichtige Ankerpunkte sein, um anzukommen und Halt zu finden.
Über die weiteren Entwicklungen wird die Verwaltung die Gremien in geeigneten Formaten
informieren. Derzeit offen ist, wann es möglich ist, konkrete Maßnahmen zur Erweiterung von
Kapazitäten oder Unterstützungsmaßnahmen für die Menschen auf den Weg zu bringen. Der
Krisenstab der Stadt wird als befristetes Instrument für erforderliche schnelle und abgestimmte
Entscheidungen genutzt. Sobald wie möglich werden die Entscheidungswege in die gewöhnlichen
Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten überführt werden.
Zu den Kosten, die auf die Stadt Münster zukommen werden, kann noch nichts gesagt werden.
Weder kann abgeschätzt werden, welche unmittelbaren Aufwendungen der Stadt entstehen, noch
ist absehbar, welche Beiträge Bund und Land NRW zu den Belastungen der Kommune leisten
werden. Dies gilt umso mehr, als die Stadt in Vorleistung tritt, weil die zentrale, koordinierte
Flüchtlingsverteilung (noch) nicht funktioniert und die Erstaufnahme in Landeseinrichtungen für die
hier ankommenden Menschen bisher de facto nicht stattfindet.
Die notwendigen Finanzmittel werden aktuell aus den laufenden Budgets der Verwaltung
bereitgestellt. Zur Finanzierung von Leistungen nach dem AsylbLG sind Ermächtigungen im
Haushaltsplan bei der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“ veranschlagt. Bei der
Dynamik des Zuzugs von Menschen aus der Ukraine kann die Situation eintreten, dass die Mittel
nicht bis zum Jahresende ausreichen werden. Mittel für die Ausweitung von
Unterbringungskapazitäten, ihre Ausstattung sowie die Betreuung von weiteren Gebäuden und dort
wohnenden Geflüchteten sind nicht veranschlagt. Sollte der Bedarf einer über- bzw.
außerplanmäßigen Mittelbereitstellung erforderlich werden, wird die Verwaltung hierzu zu gegebener
Zeit einen Vorschlag unterbreiten.

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Aufwendungen, die nicht konkreten Budgets zugeordnet werden können, und Spenden an die Stadt
Münster im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine werden über die Produktgruppe 1601
„Allgemeine Finanzwirtschaft“ abgewickelt.
Mit der Situation ist auch verbunden, dass die üblichen Vergabeverfahren für Beschaffungen,
Leistungen und Dienstleistungen nicht geeignet sind, um den ad hoc bestehenden und weiter
entstehenden Bedarfen Rechnung zu tragen. Hier wird die Verwaltung versuchen, alles Notwendige
(z. B. Direktaufträge, Verhandlungsvergaben) auf schnellstem Weg umzusetzen.
I. V. I. V.
gez. gez.
Cornelia Wilkens Wolfgang Heuer
Stadträtin Stadtrat/Krisenstab

Beratungsverlauf (1)

09.03.2022 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0180/2022
Typ
Vorlagen
Datum
08.03.2022
Erstellt
07.03.2022 10:03