Mandari Insight

V/0035/2006

Veränderungssperre Nr. 96 für den Bereich Gewerbegebiet Höltenweg

Vorlage 13.01.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 42.4.1

Anlage 1 - Satzung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Plan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Satzung

2563 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 35/2006 
 
 
S a t z u n g 
 
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 96  
für den Bereich des Gewerbegebietes Höltenweg 
 
Der  Rat der Stadt Münster hat am    aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) 
in Verbindung mit den  §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW die nachstehende Satzung b eschlossen:  
 
§ 1 
 
Diese Satzung umf asst den Bereich der vom Rat aufgestellten 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 155: 
Gewerbegebiet Höltenweg.  
 
Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung liegen  folgende Grundstücke:  
 
Gemarkung Münster  
Flur 172, Flurstücke:  121, 123, 124, 128, 130, 136, 140, 142, 144, 147, 149, 175, 178, 182, 184, 188, 189, 
194, 196, 200, 201, 203, 205, 208, 211, 212, 221, 242, 244, 245, 246, 248, 256, 257, 
260, 262 - 265, 267, 270 - 292, 298 - 300, 302, 303 - 305, 309, 318 - 341, 346 –  349, 
Flurstück teilweise: 2 
Flur 173, Flurstücke:  61, 65, 66, 87, 88, 89, 91, 92, 95, 96, 99, 115, 125, 126, 128, 130, 132, 133, 134, 
135, 137, 139, 147, 148, 152, 156, 159, 161 - 167, 171, 172, 1 74, 176 - 178, 181, 
184 –  194, Flurstücke tei lweise: 142, 153, 179 , 
 
Flur 175, Flurstücke:  77, 173 - 175, 184 - 186, 188 - 195, 197 - 200, 202, 204, 207, 209, 210, 212, 215, 
218, 225, 230 - 232, 234, 236, 239, 243, 257, 258, 260, 262, 268, 269, 271, 287 - 
291, 293 - 299, 303 - 308, 312, 322, 323, 326, Flurstücke teilweise: 244, 267, 300, 
309, 311, 321, 341, 
 
Flur 176, Flurstücke teilweise: 38, 120, 123, 126, 135, 136, 146, 155 . 
 
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übe rsichtsplan ersichtlich.  
 
§ 2 
 
In dem vorbenannten Gebiet dürfen  
 
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt we r-
den, 
 
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anl a-
gen, deren Veränderungen nicht genehmigungs -, zustimmungs - oder anzeigepflichtig sind, nicht 
vorgenommen werden.  
 
§ 3 
 
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder aufgrund 
eines anderen baurechtlichen Verfa hrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer 
bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.  
 
§ 4 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit f ür 
ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, unter Berücksichtigung eines 
zurückgestellten Bauantrages spätestens am 15.11 .2007.

Anlage 2 - Plan

31 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. 35/2006

Beschlussvorlage

2742 Zeichen

V/0035/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Veränderungssperre Nr. 96 für den Bereich Gewerbegebiet Höltenweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
05.04.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die anliegende 
S a t z u n g 
 
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 96 
für den Bereich des Gewerbegebietes Höltenweg 
 
wird beschlossen 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
Zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung hat der Rat 1993 die Ausweitung und Än-
derung des Bebauungsplanes Nr. 155: Gewerbegebiet Höltenweg beschlossen. Dem Bebauungs-
plan liegt als Rechtsgrundlage u.a. die Baunutzungsverordnung i.d.F. vom 26.11.1968 zugrunde. 
Hiernach ist in den Gewerbegebieten des Planes die Ansiedlung von Einkaufszentren, großflächi-
gen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben planungsrechtlich zu-
lässig. 
 
Wie Anfang der 90er Jahre bestehen zurzeit Bestrebungen, vorhandene, bisher gewerblich ge-
nutzte Gebäude durch Einzelhandelsnutzungen umzunutzen. Diese stadtstrukturell unerwünschten 
Umnutzungsprozesse sind auf der Grundlage der bestehenden Festsetzungen im Rahmen des 
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 155 nicht hinreichend abzuwehren. 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0035/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6130 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0035/2006 
Unverändertes städtebauliches Ziel der Bebauungsplanänderung ist, die weitere Etablierung von 
Einzelhandelsnutzungen einzuschränken bzw. in einer mit dem vorliegenden Einzelhandelskon-
zept verträglichen Weise zu steuern.  
 
Am 15.11.2005 wurde daher die Bauvoranfrage zur Umnutzung des Gewerbebetriebes Höltenweg 
73 in einen Einzelhandelsbetrieb für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt. 
 
Damit die Planungsziele nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nut-
zungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist nach dem Beschluss zur Än-
derung des Bebauungsplanes Nr. 155 nun der Erlass eine Veränderungssperre erforderlich. 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 96 wird bis zum 15.11.2007 begrenzt, da auf die 
2-Jahresfrist der Zeitraum ab der Zurückstellung der Bauvoranfrage anzurechnen ist. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Satzung über die Veränderungssperre 
2. Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

14.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Hauptausschuss
TOP 10.3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 42.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Höltenweg 73

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0035/2006
Typ
Vorlage
Datum
13.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37