V/0982/2020/1
Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße: Verfahrensentscheidungen, Ausbauvarianten und vorgezogene Maßnahmen
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Beschlussvorlage
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V/0982/2020/1 V/0982/2020/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße: Verfahrensentscheidungen, Ausbauvarianten und vorgezogene Maßnahmen Beratungsfolge 27.01.2021 Sportausschuss Vorberatung 28.01.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.02.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 02.02.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 03.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 04.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 09.02.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.02.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Bau- und Betriebsmodell: Der Rat stimmt zu, dass der Stadionausbau durch eine städtische Gesellschaft die Westfäli- sche Bauindustrie GmbH (WBI) realisiert werden soll. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Gründungsbeschluss einer Stadiongesel lschaft mit folgenden Eckpunkten vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen: a. Aufgabe der Gesellschaft WBI ist sollen der Bau, der immobilienwirtschaftliche Betrieb und die la ufende Bauunterhaltung des Stadions die Abwicklung des Baus, des im- mobilienwirtschaftlichen Betriebs und der laufenden Bauunterhaltung des Sta- dions sein . Die Verwaltung wird beauftragt, eine ggf. erforderliche Anpassung des Gesellschaftsvertrags vorzubereiten und mit der Kommunalaufsicht abzu- stimmen. b. Der Gesellschaft WBI wird das Grundstück dazu in geeigneter Weise (z.B. als Einlage oder über ein Erbbaurecht) zur Verfügung gestellt. Dezernat IV 15.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Cappenberg Telefon: 492-7043 CappenbergC@stadt- muenster.de - 2 - V/0982/2020/1 c. Die Gesellschaft WBI soll die Verpachtung des Stadions an den SC Preußen Münster (SCP) übernehmen. d. Die Gesellschaft soll derart ausgestaltet werden WBI soll die Projektstrukturen der- art ausgestalten , dass unter Berücks ichtigung der gemeindewirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen eine Einbindung von Investoren in das Projekt grundsätzlich ermöglicht werden kann. 2. Ausbauvarianten und Verfahrensentscheidung: a. Der Rat stimmt zu, dass im Einvernehmen mit dem SCP die „Grundvariante mit Logen“ sowie optional der Ausbau der Ecktribünen weiterverfolgt werden. b. Der Rat stimmt zu, dass die Verwaltung und die WBI in Abstimmung mit dem SCP einen „Design-and-Build-Wettbewerb“ (Totalunternehmer-/Totalübernehmer-Verfahren) vorbereitet und die Eckpunkte der Au sschreibung dem Rat zur Beschlussfassung vor- legt. Zur Ausgestaltung des Verfahrens dieses Planungs- und Bauverfahrens, zur Absicherung einer umfassenden Grundlagenermittlung und zur detaillierten Ab- stimmung des Raumprogramms mit dem SC Preußen Münster wird eine externe Ver- fahrensbegleitung ausgeschrieben. 3. Bauabschnitte und vorgezogene Maßnahmen: a. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Bau der beiden neuen Trainingsplätze zur Kenntnis. Der Rat bekräftigt, dass die Stadt Münster den S CP beim Aufbau eines Nachwuchsleistungszentrums unterstützt. b. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass als weitere vorgezogene Maßnahme nach Erric h- tung der Trainingsplätze das Parkhaus an der Hammer Straße im Süden des Plang e- biets errichtet werden muss, um während des Stadionausbaus Stellplätze zur Verf ü- gung stellen zu können. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie das Parkhaus als erste Ausbaustufe einer zukünftigen Mobilstation (Park -and-Ride und weitere Angebote an der Bushaltestelle „Alte Reitbahn“ ) genutzt werden kann. Hierfür stehen 5 Mio. Euro aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung (vgl. V/0972/2019). Die WBI wird in Abstimmung mit der Verwaltung beauftragt, die für den Stadionaus- bau notwendige Aktualisierung des Verkehrs - bzw. Mobilitätskonzepts für eine innovative Konzeption der gesamten Mobilitätsstation zu nutzen. c. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Westtribüne in jedem Fall den ersten Baua b- schnitt der Ausbaumaßnahmen am Stadion darstellen muss. Der Rat beauftragt d aher die Verwaltung, den zeitnahen Abbruch der Westtribüne als vorgezogene Maßnahme zu planen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0103 OB, BM und Verwaltung s- führung 11 Personalaufwendungen 2021 ff. 96.490 1 VZÄ (üp.) EGr. 14 Projektmanagement Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sporta n- lagen und -stätten Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 ff. 76.810 1 VZÄ (üp.) EGr. 11 Bauingenieur/-in Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur weiteren Durc hführung des Projekts Personalressourcen erfor- derlich sind. Im Jahr 2020 wurde bereits überplanmäßig die Stelle für eine/n Bauingenieur/ -in (EGr. 11) bis zum 31.12.2025 im Sportamt eingerichtet, die im November 2020 ausgeschri eben worden ist. Der Rat stimm t zu, dass für das übergeordnete Projektmanagement (Koordini erung aller Planungs - - 3 - V/0982/2020/1 und Bauaktivitäten, Abstimmungen mit dem SCP , Aufbau einer Stadiongesellschaft ) eine weitere überplanmäßige Stelle (EGr. 14) notwendig ist. Die Verwaltung wird beauftragt, di e erforderlichen Personalaufwendungen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2021 innerhalb des Personalauf- wandsbudgets der Kernverwaltung aufzufangen. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Spor t- anlagen und -stätten Investitionsmaß- nahme 4360 Ausbau/Modernisierung Stadion Hammer Straße 2021 4.070.200 VE 6.000.000 2022 6.000.000 2023 15.000.000 2024 15.000.000 Investitionsmaß- nahme 4460 Trainingsplätze u. Beac h- volleyballanlage 2021 2.250.000 Zum HHPE angemeldete Maßnahme auf Basis der Vo r- lage V/0318/2020 Die zur Finanzierung des Ausbaus des Stadions an der Hammer Straße sowie zur Errichtung der Trainingsplätze und der Beachvolleyballanlage erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan- Entwurf 2021 bei den o. g. Investitionsmaßnahmen veranschlagt. Begründung: Zu den Änderungen im Beschlusspunkt I.1) Die Verwaltung hatte die Gründung einer neuen Gesellscha ft vorgeschlagen, um die Einbindung von Investoren ggf. auch durch eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung zu ermöglichen. Diese Option kann jedoch fallen gelassen werden, wenn eine anderweitige Einbindung von privaten Kapitalgebern auch ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung für private Geldgeber hinreichend attraktiv ausgestaltet werden kann. Dies ist z.B. durch die Abgrenzung von Teilinvestitionen, wie die Logen oder das Nachwuchsleistungszentrum möglich. Bei einer rein städtischen Gesellschaft bleibt zudem die städti- sche Hoheit über das Vermögen erhalten. Wie in der zugrundeliegenden Vorlage erläutert wurde, haben die Verwaltung und die bestehenden Gesellschaften keine Kapazitäten und kein spezifisches Know -how für den Ausbau des Stadions zu einer zw eitligatauglichen Spielstätte. Dies trifft auch auf eine neue Stadiongesellschaft zu, sodass diese Kapazitäten in jedem Fall aufgebaut werden müssen. Bei der Nutzung einer bestehenden Ge- sellschaft kann jedoch der Aufbau der originären Gesellschaftsstrukturen eingespart werden. Naheliegen könnte aufgrund des Gesellschaftszwecks die Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI), wobei hier voraussichtlich eine Anpassung des Gesellschaftszwecks nötig wäre. Die WBI ist zwar – wie auch in der zugrundeliegenden Vorlage dargestellt – bereits mit vielen Projektaufgaben betraut. Für die Entwicklung der Mobilitätsstation für das Stadion wäre sie jedoch ohnehin diejenige städtische Gesellschaft, der solch eine Aufgabe zukommt. Die Planung der Mobilitätsstation ist jedoch star k von der Planung des Stadions abhängig, da die Planung der Mobilitätsstation das Verkehrskonzept für das Stadion berücksichtigen muss. Neben den Abhängigkeiten sind zudem Synergien in den Planun- - 4 - V/0982/2020/1 gen zu erwarten: Das Parkhaus nördlich der Nordtribüne ist in den Überlegungen der Machbarkeits- studie (vgl. Vorlage V/0317/2020) über einen Steg mit dem Businessbereich der neuen Nordtribüne verbunden, sodass sich unter anderem hierbei eine nicht nur abgestimmte, sondern von vorneherein gemeinsame Planung anbietet. Die WBI hat in Gesprächen mit der Verwaltung signalisiert, dass sie nicht nur die Projektaufgabe der Mobilitätsstation, sondern auch den Stadionausbau übernehmen und die erforderlichen Projektstruk- turen aufbauen würde. Zu den Änderungen in Beschlusspunkt I.2) Die Änderungen in diesem Beschlusspunkt dienen vor allem der Klarstellung: Die Verwaltung schlägt in diesem Beschlusspunkt die Vorbereitung eines TU -Verfahrens vor. Vor einer solchen Ausschrei- bung sind umfangreiche Vorarbeiten zu leisten, wie auch in der zugrundeliegenden Vorlage beschrie- ben wurde. Um mögliche Risikoaufschläge eines Totalunternehmers zu minimieren, ist ein hoher De- tailgrad der Ausschreibungsunterlagen insbesondere der funktionalen Leistungsbeschreibung von grundlegender Bedeutung. Daher schlägt die Verwaltung die Einbeziehung eines externen Büros vor, das Erfahrung im Stadionbau aufweist, um diese Detailtiefe zielgenau zu erarbeiten und die erforder- lichen Grundlagen zu schaffen. Hierbei sind verschiedene Gutachten zu aktualisieren (z. B. das Ver- kehrskonzept aus dem Bebauungsplanverfahren) oder neue Expertisen einzuholen, wie z.B. Altlas- tenuntersuchungen. Auch die baulichen Anforderungen möglicher Betriebskonzepte für Logen, für ein innovatives Energie- und Wassermanagement etc. sollten definiert werden, um als Zielvorgaben und im Hinblick auf Standards und Qualitäten in die funktionale Leistungsbeschreibung einfließen zu kön- nen. Bei der Entwicklung der Ausschreibung ist auch genauer zu prüfen, inwieweit welche Planungsaufträ- ge für die verschiedenen Bauabschnitte beauftragt werden sollen: Für einen ersten auch zur Bauaus- führung beauftragten Bauabschnitt ist die vollständige Planung vorzulegen, ggf. ist vorab eine Präzi- sierung der Machbarkeitsstudie notwendig. Für spätere Bauabschnitte sol lten zumindest diejenigen Planungsschritte ausgearbeitet werden, die eine Grundlage für Detailplanungen und Bauausführung zu einem späteren Zeitpunkt schaffen. Dies ist im Hinblick auf verschiedene Aspekte (Marktgängig- keit, Genehmigungsfähigkeit, Praktikab ilität etc.) abzuwägen. Für die konkrete Ausgestaltung und Begleitung dieser Planungs - und Bauvergabe soll die Erfahrung des externen Büros als technisch - wirtschaftliche Projektbegleitung genutzt werden. Des Weiteren gehört zu dessen Aufgaben die de- taillierte Ab stimmung des Raumprogramms zwischen Verwaltung, WBI und SCP und der weiteren Standards und Qualitäten für die funktionale Leistungsbeschreibung der Vergabe, die Qualitäts siche- rung der erforderlichen Vergabeunterlagen und die anschließende Beurteilung der Angebote der po- tenziellen Totalunternehmer. Zu den Änderungen in Beschlusspunkt I.3) Der Stadionausbau löst einen hohen Stellplatzbedarf aus, der gedeckt werden muss. Im Bebauungs- plan Nr. 568 wird daher gemäß Verkehrskonzept u.a. die Errichtung von Parkhäusern und einer ho- hen Zahl an Fahrradstellplätzen vorgesehen. Auf den Bahnhaltepunkt Preußenstadion/Geist wird hin- gewiesen, jedoch wird dieser nicht im Verkehrskonzept als fix berücksichtigt. Dies entspricht auch der aktuellen Situation, da der Zeit horizont für den Bahnhaltepunkt in der Größenordnung von 10 Jahren zu sehen ist (vgl. Vorlage V/0609/2019) und seine Realisierung nicht ausschließlich durch die Stadt Münster steuerbar ist. Das dem Bebauungsplan zugrundliegende Verkehrskonzept stammt aus d em Jahr 2016, sodass eine Aktualisierung geboten ist, unter anderem auch um zu prüfen, ob und wie die in der Machbarkeitsstudie gewünschte Heim-Gast-Verortung (vgl. Vorlage V/0317/2020) verkehrsmä- ßig abzubilden wäre. Das aktualisierte Mobilitätskonzept für den Betrieb des ausgebauten Stadions sollte die Einbindung des Bahnhaltepunkts im Bereich Hammer Straße vordenken , konkrete notwen- dige verkehrslenkende Maßnahmen an den Spieltagen definier en, auf zukünftige Entwicklungen der Verkehrsmittelwahl eingehen und eine sicherheitsoptimierte Abwicklung der Fanströme integrieren. Um eine zeitnahe Umsetzung des Stadionausbaus zu ermöglichen, muss das aktualisierte Mobilitäts- konzept zunächst auch unabhängig von der schwer steuerbaren und langwierigen Realisierung des Bahnhaltepunkts praktikabel sein. Wie bereits oben dargestellt, sind die Planungen zum Stadionaus- bau und zur Mobilitätsstation voneinander abhängig, sodass die Aktualisierung des Mobilitätskon- - 5 - V/0982/2020/1 zepts im Rahmen der Planungen des Stadionausbaus gleichzeitig fü r die Konzeption einer innovati- ven Mobilitätsstation genutzt werden sollte. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hammer Straße 2021
- Preußenstadion
- Alte Reitbahn
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Details
- Aktenzeichen
- V/0982/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2021
- Erstellt
- 05.01.2021 17:15