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V/0982/2020/1

Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße: Verfahrensentscheidungen, Ausbauvarianten und vorgezogene Maßnahmen

Vorlagen 15.01.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.02.2021, TOP 3.10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0982/2020/1 
V/0982/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße: Verfahrensentscheidungen, 
Ausbauvarianten und vorgezogene Maßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.01.2021 Sportausschuss Vorberatung 
   28.01.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   02.02.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   02.02.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   03.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   04.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   09.02.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Bau- und Betriebsmodell: 
Der Rat stimmt zu, dass der Stadionausbau  durch eine städtische Gesellschaft die Westfäli-
sche Bauindustrie GmbH  (WBI) realisiert werden soll. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
den Gründungsbeschluss einer Stadiongesel lschaft mit folgenden Eckpunkten vorzubereiten 
und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen: 
a. Aufgabe der Gesellschaft WBI ist sollen der Bau, der immobilienwirtschaftliche Betrieb 
und die la ufende Bauunterhaltung des Stadions  die Abwicklung des Baus, des im-
mobilienwirtschaftlichen Betriebs und der laufenden Bauunterhaltung des Sta-
dions sein . Die Verwaltung wird beauftragt, eine ggf. erforderliche Anpassung 
des Gesellschaftsvertrags vorzubereiten und mit der Kommunalaufsicht abzu-
stimmen. 
b. Der Gesellschaft WBI wird das Grundstück dazu in geeigneter Weise (z.B. als Einlage 
oder über ein Erbbaurecht) zur Verfügung gestellt.   
Dezernat IV 
 
15.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dr. Cappenberg 
Telefon: 492-7043 
CappenbergC@stadt-
muenster.de

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V/0982/2020/1 
c. Die Gesellschaft WBI soll die Verpachtung des Stadions an den SC Preußen Münster 
(SCP) übernehmen.  
d. Die Gesellschaft soll derart ausgestaltet werden  WBI soll die Projektstrukturen der-
art ausgestalten , dass unter Berücks ichtigung der gemeindewirtschaftsrechtlichen 
Rahmenbedingungen eine Einbindung von Investoren in das Projekt grundsätzlich 
ermöglicht werden kann.  
 
2. Ausbauvarianten und Verfahrensentscheidung: 
a. Der Rat stimmt zu, dass im Einvernehmen mit dem SCP die „Grundvariante mit Logen“ 
sowie optional der Ausbau der Ecktribünen weiterverfolgt werden.  
b. Der Rat stimmt zu, dass die Verwaltung und die WBI in Abstimmung mit dem SCP 
einen „Design-and-Build-Wettbewerb“ (Totalunternehmer-/Totalübernehmer-Verfahren) 
vorbereitet und die Eckpunkte der Au sschreibung dem Rat zur Beschlussfassung vor-
legt. Zur Ausgestaltung des Verfahrens dieses Planungs- und Bauverfahrens, zur 
Absicherung einer umfassenden Grundlagenermittlung und zur detaillierten Ab-
stimmung des Raumprogramms mit dem  SC Preußen Münster wird eine externe Ver-
fahrensbegleitung ausgeschrieben. 
 
3. Bauabschnitte und vorgezogene Maßnahmen: 
a. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Bau der beiden neuen Trainingsplätze zur 
Kenntnis. Der Rat bekräftigt, dass die Stadt Münster den S CP beim Aufbau eines 
Nachwuchsleistungszentrums unterstützt. 
b. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass als weitere vorgezogene Maßnahme nach Erric h-
tung der Trainingsplätze das Parkhaus an der Hammer Straße im Süden des Plang e-
biets errichtet werden muss, um während des Stadionausbaus Stellplätze zur Verf ü-
gung stellen zu können. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie das 
Parkhaus als erste Ausbaustufe einer zukünftigen Mobilstation (Park -and-Ride und 
weitere Angebote an der Bushaltestelle „Alte Reitbahn“ ) genutzt werden kann. Hierfür 
stehen 5 Mio. Euro aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung (vgl. V/0972/2019). Die 
WBI wird in Abstimmung mit der Verwaltung beauftragt, die für den Stadionaus-
bau notwendige Aktualisierung des Verkehrs - bzw. Mobilitätskonzepts für eine 
innovative Konzeption der gesamten Mobilitätsstation zu nutzen. 
c. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Westtribüne in jedem Fall den ersten Baua b-
schnitt der Ausbaumaßnahmen am Stadion darstellen muss. Der Rat beauftragt d aher 
die Verwaltung, den  zeitnahen Abbruch der Westtribüne als vorgezogene Maßnahme 
zu planen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0103 OB, BM und Verwaltung s-
führung 
   
 11 Personalaufwendungen 2021 ff. 96.490  1 VZÄ (üp.) EGr. 14 
Projektmanagement  
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sporta n-
lagen und -stätten 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 ff.  76.810 1 VZÄ (üp.) EGr. 11 
Bauingenieur/-in  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur weiteren Durc hführung des Projekts Personalressourcen erfor-
derlich sind. Im Jahr 2020 wurde bereits überplanmäßig die Stelle für eine/n Bauingenieur/ -in (EGr. 
11) bis zum 31.12.2025 im Sportamt eingerichtet, die im November 2020 ausgeschri eben worden ist. 
Der Rat stimm t zu, dass für das übergeordnete Projektmanagement (Koordini erung aller Planungs -

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und Bauaktivitäten, Abstimmungen mit dem SCP , Aufbau einer Stadiongesellschaft ) eine weitere 
überplanmäßige Stelle (EGr. 14) notwendig ist. Die Verwaltung wird beauftragt, di e erforderlichen 
Personalaufwendungen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2021 innerhalb des Personalauf-
wandsbudgets der Kernverwaltung aufzufangen. 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Spor t-
anlagen und -stätten 
   
Investitionsmaß-
nahme 
4360 Ausbau/Modernisierung 
Stadion Hammer Straße 
2021 4.070.200  
   VE 6.000.000  
   2022 6.000.000  
   2023 15.000.000  
   2024 15.000.000  
Investitionsmaß-
nahme 
4460 Trainingsplätze u. Beac h-
volleyballanlage 
2021 2.250.000 Zum HHPE 
angemeldete 
Maßnahme auf 
Basis der Vo r-
lage 
V/0318/2020 
 
Die zur Finanzierung des Ausbaus des Stadions an der Hammer Straße sowie zur Errichtung der 
Trainingsplätze und der Beachvolleyballanlage erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-
Entwurf 2021 bei den o. g.  Investitionsmaßnahmen veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
 
Zu den Änderungen im Beschlusspunkt I.1)  
 
Die Verwaltung hatte die Gründung einer neuen Gesellscha ft vorgeschlagen, um die Einbindung von 
Investoren ggf. auch durch eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung zu ermöglichen. Diese Option 
kann jedoch fallen gelassen werden, wenn eine anderweitige Einbindung von privaten Kapitalgebern 
auch ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung für private Geldgeber hinreichend attraktiv ausgestaltet 
werden kann. Dies ist z.B. durch die Abgrenzung von Teilinvestitionen, wie die Logen oder das 
Nachwuchsleistungszentrum möglich. Bei einer rein städtischen Gesellschaft bleibt  zudem die städti-
sche Hoheit über das Vermögen erhalten.  
Wie in der zugrundeliegenden Vorlage erläutert wurde, haben die Verwaltung und die bestehenden 
Gesellschaften keine Kapazitäten und kein spezifisches Know -how für den Ausbau des Stadions zu 
einer zw eitligatauglichen Spielstätte. Dies trifft auch auf eine neue Stadiongesellschaft zu, sodass 
diese Kapazitäten in jedem Fall aufgebaut werden müssen.  Bei der Nutzung einer bestehenden Ge-
sellschaft kann jedoch der Aufbau der originären Gesellschaftsstrukturen eingespart werden.  
Naheliegen könnte aufgrund des Gesellschaftszwecks die Westfälischen Bauindustrie GmbH  (WBI), 
wobei hier voraussichtlich eine Anpassung des Gesellschaftszwecks nötig wäre.  Die WBI ist zwar – 
wie auch in der zugrundeliegenden Vorlage dargestellt – bereits mit vielen Projektaufgaben betraut. 
Für die Entwicklung der Mobilitätsstation für das Stadion wäre sie jedoch ohnehin diejenige städtische 
Gesellschaft, der solch eine Aufgabe zukommt. Die Planung der Mobilitätsstation ist jedoch star k von 
der Planung des Stadions abhängig, da die Planung der Mobilitätsstation das Verkehrskonzept für 
das Stadion berücksichtigen muss. Neben den Abhängigkeiten sind zudem Synergien in den Planun-

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gen zu erwarten: Das Parkhaus nördlich der Nordtribüne ist in  den Überlegungen der Machbarkeits-
studie (vgl. Vorlage V/0317/2020) über einen Steg mit dem Businessbereich der neuen Nordtribüne 
verbunden, sodass sich unter anderem hierbei eine nicht nur abgestimmte, sondern von vorneherein 
gemeinsame Planung anbietet. 
Die WBI hat in Gesprächen mit der Verwaltung signalisiert, dass sie nicht nur die Projektaufgabe der 
Mobilitätsstation, sondern auch den Stadionausbau übernehmen und die erforderlichen Projektstruk-
turen aufbauen würde.  
 
Zu den Änderungen in Beschlusspunkt I.2) 
 
Die Änderungen in diesem Beschlusspunkt dienen vor allem der Klarstellung: Die Verwaltung schlägt 
in diesem Beschlusspunkt die Vorbereitung eines TU -Verfahrens vor. Vor einer solchen Ausschrei-
bung sind umfangreiche Vorarbeiten zu leisten, wie auch in der zugrundeliegenden Vorlage beschrie-
ben wurde. Um mögliche Risikoaufschläge eines Totalunternehmers zu minimieren, ist ein hoher De-
tailgrad der Ausschreibungsunterlagen insbesondere der funktionalen Leistungsbeschreibung von 
grundlegender Bedeutung. Daher schlägt die Verwaltung die Einbeziehung eines externen Büros vor, 
das Erfahrung im Stadionbau aufweist, um diese Detailtiefe zielgenau zu erarbeiten und die erforder-
lichen Grundlagen zu schaffen. Hierbei sind verschiedene Gutachten zu aktualisieren (z. B. das Ver-
kehrskonzept aus dem Bebauungsplanverfahren) oder neue Expertisen einzuholen, wie z.B. Altlas-
tenuntersuchungen. Auch die baulichen Anforderungen möglicher Betriebskonzepte für Logen, für ein 
innovatives Energie- und Wassermanagement etc. sollten definiert werden, um als Zielvorgaben und 
im Hinblick auf Standards und Qualitäten in die funktionale Leistungsbeschreibung einfließen zu kön-
nen.  
Bei der Entwicklung der Ausschreibung ist auch genauer zu prüfen, inwieweit welche Planungsaufträ-
ge für die verschiedenen Bauabschnitte beauftragt werden sollen: Für einen ersten auch zur Bauaus-
führung beauftragten Bauabschnitt ist die vollständige Planung vorzulegen, ggf. ist vorab eine Präzi-
sierung der Machbarkeitsstudie notwendig. Für spätere Bauabschnitte sol lten zumindest diejenigen 
Planungsschritte ausgearbeitet werden, die eine Grundlage für Detailplanungen und Bauausführung 
zu einem späteren Zeitpunkt schaffen. Dies ist im Hinblick auf verschiedene Aspekte (Marktgängig-
keit, Genehmigungsfähigkeit, Praktikab ilität etc.) abzuwägen. Für die konkrete Ausgestaltung und 
Begleitung dieser Planungs - und Bauvergabe soll die Erfahrung des externen Büros als technisch -
wirtschaftliche Projektbegleitung genutzt werden. Des Weiteren gehört zu dessen Aufgaben die de-
taillierte Ab stimmung des Raumprogramms  zwischen Verwaltung, WBI und SCP  und der weiteren 
Standards und Qualitäten für die funktionale Leistungsbeschreibung der Vergabe, die Qualitäts siche-
rung der erforderlichen Vergabeunterlagen und die anschließende Beurteilung  der Angebote der po-
tenziellen Totalunternehmer.  
 
Zu den Änderungen in Beschlusspunkt I.3) 
 
Der Stadionausbau löst einen hohen Stellplatzbedarf aus, der gedeckt werden muss. Im Bebauungs-
plan Nr. 568 wird daher gemäß Verkehrskonzept u.a. die Errichtung von  Parkhäusern und einer ho-
hen Zahl an Fahrradstellplätzen vorgesehen. Auf den Bahnhaltepunkt Preußenstadion/Geist wird hin-
gewiesen, jedoch wird dieser nicht im Verkehrskonzept als fix berücksichtigt. Dies entspricht auch der 
aktuellen Situation, da der Zeit horizont für den Bahnhaltepunkt in der Größenordnung von 10 Jahren 
zu sehen ist (vgl. Vorlage V/0609/2019) und seine Realisierung nicht ausschließlich durch die Stadt 
Münster steuerbar ist. Das dem Bebauungsplan zugrundliegende Verkehrskonzept stammt aus d em 
Jahr 2016, sodass eine Aktualisierung geboten ist, unter anderem auch um zu prüfen, ob und wie die 
in der Machbarkeitsstudie gewünschte Heim-Gast-Verortung (vgl. Vorlage V/0317/2020) verkehrsmä-
ßig abzubilden wäre. Das aktualisierte Mobilitätskonzept für den Betrieb des ausgebauten Stadions 
sollte die Einbindung des Bahnhaltepunkts im Bereich Hammer Straße vordenken , konkrete notwen-
dige verkehrslenkende Maßnahmen an den Spieltagen definier en, auf zukünftige Entwicklungen der 
Verkehrsmittelwahl eingehen und eine sicherheitsoptimierte Abwicklung der Fanströme integrieren. 
Um eine zeitnahe Umsetzung des Stadionausbaus zu ermöglichen, muss das aktualisierte Mobilitäts-
konzept zunächst auch unabhängig von der schwer steuerbaren und langwierigen Realisierung des 
Bahnhaltepunkts praktikabel sein. Wie bereits oben dargestellt, sind die Planungen zum Stadionaus-
bau und zur Mobilitätsstation voneinander abhängig, sodass die Aktualisierung des Mobilitätskon-

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zepts im Rahmen der Planungen des Stadionausbaus gleichzeitig fü r die Konzeption einer innovati-
ven Mobilitätsstation genutzt werden sollte. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (7)

04.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 3.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (3)

  • Hammer Straße 2021
  • Preußenstadion
  • Alte Reitbahn

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Details

Aktenzeichen
V/0982/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2021
Erstellt
05.01.2021 17:15