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4203/2021

Einbehaltung von Barbeträgen zur persönlichen Verfügung bei Hilfe zur Pflege

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.12.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 13.01.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3059 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/502/9 
 
Vorlagen-Nummer 13.12.2021 
 4203/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 
 
Einbehaltung von Barbeträgen zur persönlichen Verfügung bei Hilfe zur Pflege 
Mit Anfrage AN/2402/2021 stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 
Wir möchten von der Verwaltung wissen: 
1. Wie viele Kölner Senior*innen sind von der Problematik betroffen? 
 
Antwort der Verwaltung zu 1.: 
 
Mit Stand 26.11.2021 haben 28 Kölner Senior*innen einen Antrag auf Übernahme der stationären 
Kosten gestellt, bei denen die Leistungsgewährung auch den Barbetrag nach § 27b SGB XII umfas-
sen würde, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. 
 
2. Wie stellt sich die aktuelle Situation rund um die Auszahlung der Barbeträge in Köln dar? 
 
3. Wie lange dauert aktuell das Warten auf die Auszahlung des Barbetrages?  
 
Antwort der Verwaltung zu 2. und 3.: 
 
Nachdem es in den Jahren 2019/2020 aufgrund von erheblichen Personalengpässen zu deutlichen 
Verzögerungen bei der Antragsbewilligung gekommen ist, hat sich die Bewilligungspraxis durch Per-
sonalzusetzungen und zahlreiche interne Prozessoptimierungen inzwischen deutlich entspannt. Der 
Zeitraum bis zur abschließenden Antragsbewilligung liegt zurzeit bei durchschnittlich 4 Monaten. Dies 
ist im Wesentlichen der Ursache geschuldet, dass die Antragsteller*innen und deren Angehörige ins-
besondere hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfangreiche Unterlagen bei-
bringen müssen. Aus unterschiedlichsten Gründen können bzw. werden diese Unterlagen nicht im-
mer zeitnah vorgelegt, so dass sich die abschließende Entscheidung über die Leistungsansprüche 
entsprechend verzögert.  
Während des Zeitraumes der Antragsbearbeitung erhalten die Antragstellenden weiterhin unmittelbar 
die monatliche Rente, da die Überleitung der Rente an die Heime in der Regel bis zu drei Monate 
dauert. Insoweit ist eine akute finanzielle Notlage eher als Ausnahme zu sehen. Sofern eine solche 
jedoch im Einzelfall eintritt, wird in Kooperation mit den Antragstellenden und den Einrichtungen eine 
schnelle, unbürokratische und individuelle Lösung umgesetzt. 
 
4. Wie kann sichergestellt werden, dass bedürftigen Bewohner*innen von Pflegeeinrichtun-
gen direkt bei der Aufnahme in die Pflegeeinrichtung der Barbetrag zur Verfügung gestellt 
wird? 
 
Antwort der Verwaltung zu 4.: 
 
Wie zuvor erläutert, ist eine Auszahlung des Barbetrages vor abschließender Entscheidung über die 
Übernahme der Heimkosten und Bewilligung entsprechender Leistungen aus Sozialhilfemitteln nicht

2 
 
erforderlich, da die Rente bis zur Überleitung an die Heime den Bewohner*innen zusteht. Im Übrigen 
ist dies vor abschließender Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen auch nicht zulässig. 
 
Sollte es dennoch zu finanziellen Engpässen kommen, ist gewährleistet, dass der finanzielle Bedarf 
für die Heimbewohner*innen jederzeit gedeckt ist. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

13.01.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4203/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.12.2021
Erstellt
30.11.2021 11:30