4203/2021
Einbehaltung von Barbeträgen zur persönlichen Verfügung bei Hilfe zur Pflege
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3059 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/502/9 Vorlagen-Nummer 13.12.2021 4203/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 Einbehaltung von Barbeträgen zur persönlichen Verfügung bei Hilfe zur Pflege Mit Anfrage AN/2402/2021 stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: Wir möchten von der Verwaltung wissen: 1. Wie viele Kölner Senior*innen sind von der Problematik betroffen? Antwort der Verwaltung zu 1.: Mit Stand 26.11.2021 haben 28 Kölner Senior*innen einen Antrag auf Übernahme der stationären Kosten gestellt, bei denen die Leistungsgewährung auch den Barbetrag nach § 27b SGB XII umfas- sen würde, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. 2. Wie stellt sich die aktuelle Situation rund um die Auszahlung der Barbeträge in Köln dar? 3. Wie lange dauert aktuell das Warten auf die Auszahlung des Barbetrages? Antwort der Verwaltung zu 2. und 3.: Nachdem es in den Jahren 2019/2020 aufgrund von erheblichen Personalengpässen zu deutlichen Verzögerungen bei der Antragsbewilligung gekommen ist, hat sich die Bewilligungspraxis durch Per- sonalzusetzungen und zahlreiche interne Prozessoptimierungen inzwischen deutlich entspannt. Der Zeitraum bis zur abschließenden Antragsbewilligung liegt zurzeit bei durchschnittlich 4 Monaten. Dies ist im Wesentlichen der Ursache geschuldet, dass die Antragsteller*innen und deren Angehörige ins- besondere hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfangreiche Unterlagen bei- bringen müssen. Aus unterschiedlichsten Gründen können bzw. werden diese Unterlagen nicht im- mer zeitnah vorgelegt, so dass sich die abschließende Entscheidung über die Leistungsansprüche entsprechend verzögert. Während des Zeitraumes der Antragsbearbeitung erhalten die Antragstellenden weiterhin unmittelbar die monatliche Rente, da die Überleitung der Rente an die Heime in der Regel bis zu drei Monate dauert. Insoweit ist eine akute finanzielle Notlage eher als Ausnahme zu sehen. Sofern eine solche jedoch im Einzelfall eintritt, wird in Kooperation mit den Antragstellenden und den Einrichtungen eine schnelle, unbürokratische und individuelle Lösung umgesetzt. 4. Wie kann sichergestellt werden, dass bedürftigen Bewohner*innen von Pflegeeinrichtun- gen direkt bei der Aufnahme in die Pflegeeinrichtung der Barbetrag zur Verfügung gestellt wird? Antwort der Verwaltung zu 4.: Wie zuvor erläutert, ist eine Auszahlung des Barbetrages vor abschließender Entscheidung über die Übernahme der Heimkosten und Bewilligung entsprechender Leistungen aus Sozialhilfemitteln nicht 2 erforderlich, da die Rente bis zur Überleitung an die Heime den Bewohner*innen zusteht. Im Übrigen ist dies vor abschließender Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen auch nicht zulässig. Sollte es dennoch zu finanziellen Engpässen kommen, ist gewährleistet, dass der finanzielle Bedarf für die Heimbewohner*innen jederzeit gedeckt ist. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4203/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.12.2021
- Erstellt
- 30.11.2021 11:30