2574/2021
Beschluss über die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 der Bezirksvertretung Lindenthal
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3629 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer 2574/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 der Bezirksvertretung Lindenthal Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Lindenthal beschließt die Verwendung der bezirksbezoge- nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf den Be- schluss des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 193.000,00 €. Die Mittel werden entsprechend der nachfolgenden Tabelle auf die Produktgruppen aufgeteilt. 1 0604 Kinder- und Jugendarbeit 0235.573.1800.5 89.532,70 € 2 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 0235.573.1800.5 11.541,40 € 3 0301 Schulträgeraufgaben 0235.573.1800.5 37.499,90 € 4 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 0235.573.1800.5 33.427,60 € 5b 0416 Kulturförderung 0235.573.1800.5 20.998,40 € 6 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förde- rung von Bürgerhäusern und - zentren 0235.573.1800.5 0,00 7 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 0235.573.1800.5 0,00 Summen 193.000 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.08.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus- haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seinem Entwurf vom 24.06.2021 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.427.100,00 € für das Haushaltsjahr 2022 festge- setzt hat. Im Rahmen des Entwurfs zum Haushalt der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 hat der Rat am 24.06.2021 geplant, die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 452.700,00 € zu erhöhen. Aufgrund der Erhöhung entfällt für das Jahr 2022 auf den Stadtbezirk Lindenthal pro Jahr ein Betrag in Höhe von 193.000,00 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000,00 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. 3 Die Bezirksvertretung Lindenthal hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Be- achtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 2574/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.08.2021
- Erstellt
- 15.07.2021 11:44