mandari

Vorkaufsrechtssatzung 1 hier: Aufhebung der Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht

Sitzungsvorlage 2022/012 vom 11.01.2022

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 13, vorberatend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 36, beschließend. Ergebnis: einstimmig angenommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz