Vorkaufsrechtssatzung 1 hier: Aufhebung der Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht
Sitzungsvorlage 2022/012 vom 11.01.2022
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Dokumente
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2022/012
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anlage 3
PDF 571.5 KB
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anlage 2
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anlage 1
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Beratungsverlauf
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 13, vorberatend. -
Termin unbekannt
Sitzung
TOP 36, beschließend. Ergebnis: einstimmig angenommen
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