2024/0105
Aufsichtsrat der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG
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2024/0105
2872 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.04.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0105
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Aufsichtsrat der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG
Vorlage vom: 15.03.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat entsendet den Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin, den Stadtkämmerer
sowie mit Dr. Markus Hoschek ein Vorstandsmitglied der HEAG Holding AG .
2. Der Magistrat entsendet drei weitere städtische Vertreterinnen bzw. Vertreter in den
Aufsichtsrat.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.03.2024:
Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrage s besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat das Recht, den Oberbürgermeister, die
Bürgermeisterin, den Stadtkämmerer, ein Vor standsmitglied der HEAG Holding AG ( gemäß
Geschäftsverteilung ist dies Herr Dr. Markus Hoschek) sowie 3 weitere Vertreterinnen oder
Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Der nach § 125 HGO zuständige Magistrat hat die 3 zu entsendenden Personen gemäß
§ 55 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen.
Die Dauer der Entsendung ist gemäß § 6 Absatz 3 des Gesells chaftsvertrages auf maximal
5 Jahre begrenzt. Eine wiederholte Entsendung ist möglich.
Die Entsendung kann jederzeit widerrufen werden mit der Folge, dass die entsandte Person
mit sofortiger Wirkung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Bei Beendigung des Amtes oder
des Mandats, das Grundlage für die Mitglied schaft im Aufsichtsrat war, endet die
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat.
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0105
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.03.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00