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2024/0105

Aufsichtsrat der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG

Magistratsvorlage 15.03.2024

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2024/0105

2872 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.04.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0105 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Aufsichtsrat der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG  
 
Vorlage vom: 15.03.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Der Magistrat entsendet den Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin, den Stadtkämmerer 
sowie mit Dr. Markus Hoschek ein Vorstandsmitglied der HEAG Holding AG . 
 
2.  Der Magistrat entsendet drei weitere städtische Vertreterinnen bzw. Vertreter in den 
Aufsichtsrat. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  15.03.2024: 
 
 
Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrage s besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat das Recht, den Oberbürgermeister, die 
Bürgermeisterin, den Stadtkämmerer, ein Vor standsmitglied der HEAG Holding AG ( gemäß 
Geschäftsverteilung ist dies Herr Dr. Markus Hoschek) sowie 3 weitere Vertreterinnen oder 
Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden.  
 
Der nach § 125 HGO zuständige Magistrat hat die 3 zu entsendenden Personen gemäß  
§ 55 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen.  
 
Die Dauer der Entsendung ist gemäß § 6 Absatz 3 des Gesells chaftsvertrages auf maximal 
5 Jahre begrenzt. Eine wiederholte Entsendung ist möglich.  
 
Die Entsendung kann jederzeit widerrufen werden  mit der Folge, dass  die entsandte Person 
mit sofortiger Wirkung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Bei Beendigung des Amtes oder 
des Mandats, das Grundlage für die Mitglied schaft im Aufsichtsrat war, endet die 
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat.  
 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0105
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.03.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00