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Interimsstandort Venloer Wall - zu AN/1051/2022

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 1766/2022 vom 30.05.2022

Stand: Am 22.08.2022 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 30.05.2022 1766/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 Interimsstandort Venloer Wall - zu AN/1051/2022 In seiner Sitzung vom 16. Mai 2022 hat der Ausschuss Schule und Weiterbildung zu TOP 3.5 beschlossen, dass die Verwaltung die als Anlage beigefügte Variante umsetzen soll. Im Rahmen einer Bürgereingabe (Vorlagen-Nummer: 3430/2021) nach §24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden in seiner Sitzung am 6. Dezember 2021 den Ratsbeschluss vom 10. September 2020 (Vorlagen-Nummer: 1121/2020) bestätigt und die Petition gegen das Interim abgelehnt. Als Nachtrag hat die Verwaltung zum Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden (6. Dezember 2021) eine Alternative vorgelegt, die keinen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet erfordert. Die Verwaltung wird die Planungen gemäß Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (AN/1051/2022) anpassen. Anlagen Anlage 1 – Variante Interimsstandort Venloer Wall Gez. Greitemann
  • Anlage 1 - Variante Interimsstandort Venloer Wall

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    1 Nachträgliche Anlage 3 zur Vorlage 3430/2021- Bürgereingabe nach § 24 GO – „Stopp des Bauvorhabens auf dem Außengelände zweier Kindertagesstätten in der Kölner Innenstadt“ Aktenzeichen 184/21 B Die Verwaltung hat eine Variante geprüft, die keinen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet erfordert. Anliegend eine Bewertung der bisherigen Planung sowie der Variante: 2 Lageplan aktuelle Planung Übersicht aktuelle Planung 3 Bewertung: O Anzahl der zu rodenden Bäume/Sträucher bleibt identisch - Fällung einer geschützten Robinia auf dem Grundstück + Erhalt einer Birne - Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet + Das Raumprogramm der Schule bleibt unverändert. O Das Grundstück der Schule bleibt unverändert + Schulhof nicht umlaufend -Schulhof mit einer Größe von ca. 1187 qm O Der Zaun zwischen Schule und Kita wird nicht verschoben + Die Außenfläche der Kita bleibt unverändert. Es bleibt eine Außenfläche von ca. 3361 qm. Die Empfehlung (12 qm/Kind) des LVR wird um 49% überschritten. Nach Teilung stehen rund 24 qm/Kind zur Verfügung O Umsetzung der Spielgeräte bleibt unverändert. 4 Lageplan mögliche Variante Übersicht mögliche Variante 5 Bewertung: O Anzahl der zu rodenden Bäume/Sträucher bleibt identisch + Erhalt einer geschützten Robinia auf dem Grundstück - Fällung einer Birne + kein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet + Das Raumprogramm der Schule bleibt identisch. + Das Grundstück der Schule vergrößert sich um ca. 385 qm - Schulhof umlaufend +Schulhof mit einer Größe von ca. 1523 qm O Der Zaun zwischen Schule und Kita wird um ca. 5,6 Meter verschoben. Im Zuge der Außenanlagenplanung wird die konkrete Position des Zauns festgelegt werden. - Die Außenfläche der Kita reduziert sich. + Es bleibt eine Außenfläche für die Kita von ca. 3025 qm. Die Empfehlung (12 qm/Kind) des LVR wird um 43% überschritten. Nach Teilung stehen rund 21 qm/Kind zur Verfügung - Ein weiteres Spielgerät muss versetzt werden.

Beratungsverlauf

  1. 30.05.2022

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 7.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 02.06.2022

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 22.08.2022 zuletzt

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 8.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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