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V/0052/2009

Stellungnahme der Stadt Münster zur 64. Änderung des Bebauungsplans "Orkotten I" der Stadt Telgte

Vorlagen 04.02.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 05.03.2009, TOP 6.4

Anlage 2

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

3616 Zeichen

... 
 
Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster  
 
 
 
 
Stellungnahme der Stadt Münster zur 64. Änderung de s Bebauungsplans "Orkotten I" der 
Stadt Telgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB 
hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Gegen die 64. Änderung des Bebauungsplans "Orkotten  I" der Stadt Telgte bestehen grundsätz- 
lich keine Bedenken. Hinzuweisen ist jedoch auf die  Möglichkeit von Nachfolgenutzungen im 
Rahmen des Bestandschutzes an den Verlagerungsstand orten SO 2 und SO 1. Denn trotz des 
beabsichtigten bauleitplanerischen Ausschlusses von  Einzelhandelsnutzungen mit zentren- und 
nahversorgungsrelevanten Sortimenten im SO 2 Gebiet  bleibt der Bestandsschutz für die derzeit 
ausgeübten Nutzungen im Bereich Lebensmittel (1.500  m² Verkaufsfläche Edeka-Markt und Ge- 
tränkemarkt) bestehen. Dies gilt ebenso für den zu verlagernden Aldi-Markt im SO 1 Gebiet, das 
gemäß Einzelhandelskonzept zum zentralen Versorgung sbereich gehört, in dem vom Grundsatz 
her zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhan del zulässig ist. Sollten dort (in die beste- 
henden Ladenlokale) nach erfolgter Verlagerung des Edeka- und Aldimarktes wiederum Lebens- 
mittelbetriebe (z. B. in Telgte noch nicht vertrete nde Lebensmittelanbieter) einziehen, wäre dies 
aus rechtlicher Sicht eine nicht genehmigungspflich tige Nachfolgenutzung. In diesem Zusam- 
menhang verweise ich auch auf die Stellungnahme der  Stadt Münster zur ehemals beabsichtig- 
ten 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt  Telgte zwecks Darstellung eines Sonder- 
gebietes für großflächigen Einzelhandel im Bereich Orkotten (Standort SO 2). 
 
DER 
OBERBÜRGERMEISTER  
 
AMT FÜR                   
STADTENTWICKLUNG,     
STADTPLANUNG,          
VERKEHRSPLANUNG 
 
Stadthaus 3                               
Albersloher Weg 33 
 
Auskunft erteilt: 
Herr Hopp 
Zimmer:  138 
Telefon:  0251/492 - 61 17 
Telefax: 0251/492 - 77 32 
E-Mail: 
Hopp@stadt-muenster.de 
Sprechzeiten: 
Mo - Fr 08.00 - 12.00 
Do 15.00 - 18.00 
            
Konten der Stadtkasse  Zentrale Verbindungen  
Sparkasse Münsterland Ost Kto.-Nr. 752 (BLZ 400 501 50)  IBAN: DE10400501500000000752, BIC/SWIFT: WELADED1M ST   Hauptvermittlung (0251) 492-0 
Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 400 400 28 ) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 400 700 80) Telefax (0251) 492-7700 
Postbank Dortmund Kto.-Nr. 21 1 36 461 (BLZ 440 100 46) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BLZ 4 00 800 40) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de 
SEB Kto.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksban k Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (BLZ 401 600 50) www. muenster.de/stadt 
Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 201  51) WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 (BLZ 400 500 00)  
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster, 27.01.2009 
10.12.2008 FB 6.2  61.21.0002  
 
 
Stadt Telgte 
Der Bürgermeister 
Postfach 220 
 
48284 Telgte 
 
Anlage 2 zur Vorlage V/0052/2009

- 2 - 
 
 
Vor dem Hintergrund des zuvor aufgezeigten Sachverh altes bestehen gegen die vorgelegte Pla- 
nung grundsätzlich zwar keine Bedenken. Die Stadt T elgte wird jedoch gebeten, mögliche Nach- 
folgenutzungen im Bereich Lebensmittel auf den Verl agerungsstandorten (Edeka/SO 2 und Al- 
di/SO 1) und das damit verbundene Risiko von Umsatz verlagerungen zu Lasten Münsteraner 
Stadtteile, insbesondere für Handorf, durch geeigne te Maßnahmen (z. B. privatrechtliche Verträ- 
ge) auszuschließen.  
 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
Schowe

Anlage 1

370 Zeichen

Karte 1: Zentraler Versorgungsbereich Telgte 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0052/2009 
Quelle: Einzelhandelskonzept Telgte, März 2008, Ergänzung durch eigene Darstellung 
SO 3  
 neu 
Karte 2: Verlagerungsstandorte 
Quelle: Einzelhandelskonzept Telgte, März 2008, Ergänzung durch 
eigene Darstellung 
SO 2   
 SO 3  
SO 1   
 SO 3  
SO 3   
 SO 3

Beschlussvorlage

6441 Zeichen

V/0052/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stellungnahme der Stadt Münster zur 64. Änderung des Bebauungsplans "Orkotten I" der Stadt 
Telgte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft stimmt dem von der 
Verwaltung formulierten Entwurf einer Stellungnahme (Anlage 2) zur vorliegenden Planung an 
die Stadt Telgte (64. Änderung des Bebauungsplans „Orkotten I“) zu.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das als Anlage 2 beigefügte Schreiben als abschließende Stel-
lungnahme an die Stadt Telgte zu senden.  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Der Ausschuss für Planen und Bauen, Umland und Umwelt des Rates der Stadt Telgte hat am 
21.08.2008 beschlossen, den Bebauungsplan „Orkotten I“ der Stadt Telgte im beschleunigten Ver-
fahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB hat die Stadt Telgte die Stadt Münster 
aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.  
 
Der Bereich der 64. Änderung des Bebauungsplanes „Orkotten I“ liegt südlich der Altstadt und süd-
lich der Straße Orkotten. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Ansiedlung von drei weiteren Einzelhandelsvorhaben und eines neuen Feuerwehrstandortes ge-
schaffen werden (Standort SO 3, vgl. Anlage 1). Bei den Einzelhandelsvorhaben handelt es sich 
konkret um Verlagerungen bzw. Erweiterungen bestehender Einzelhandelsbetriebe: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0052/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Hopp 
Ruf: 
492 61 17 
E-Mail: 
Hopp@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.01.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0052/2009 
- Edeka Neukauf (Verlagerung vom Standort SO 2 auf den neuen Standort SO 3: Vergröße-
rung der Verkaufsfläche (VK) gegenüber dem Bestand auf max. 1.800 m² VK, vgl. Anlage 
1, Karte 2) 
- Aldi (Verlagerung vom Standort SO 1 auf den neuen Standort SO 3: Vergrößerung der VK 
gegenüber dem Bestand auf max. 900 m² VK) 
- Kik-Textil (Abriss des derzeit auf dem Standort SO 3 bestehenden Ladenlokals und Integra-
tion in das geplante Einzelhandelsneubauprojekt auf dem Standort SO 3: Vergrößerung der 
VK gegenüber dem heutigen Bestand auf max. 500 m² VK). 
 
Die Planungen zur Ausweisung des Sondergebietes SO 3 stimmen mit dem durch das Büro Jun-
ker und Kruse aus Dortmund erarbeiteten und vom Rat der Stadt Telgte im Februar 2008 be-
schlossenen Einzelhandelskonzept überein. Danach bilden die Standorte SO 1 und SO 3 den 
räumlichen Ergänzungsbereiche zum Hauptgeschäftsbereich Altstadt bzw. zum übrigen Altstadtbe-
reich. Diese Bereiche stellen zusammengenommen den zentralen Versorgungsbereich der Stadt 
Telgte dar (vgl. Anlage 1, Karte 1). Auch die mit den beabsichtigten Geschäftsverlagerungen ein-
hergehenden Erweiterungen der Verkaufsflächen (im Bereich Lebensmittel rund 1.000 m²) decken 
sich mit den im Einzelhandelskonzept ausgewiesenen langfristigen Entwicklungspotenzialen bis 
zum Jahr 2017 (ermittelt durch das Büro Junker und Kruse). Im Gegenzug soll die Zulässigkeit für 
Einzelhandelsnutzungen am heutigen SO 2 (zu verlagernder Edeka-Markt), ebenfalls in Überein-
stimmung mit den Zielsetzungen des Einzelhandelskonzepts, dahingehend beschränkt werden, 
dass Einzelhandelsnutzungen mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten zukünftig 
ausgeschlossen sind. Entsprechende Bauleitplanverfahren wurden bereits durch die Stadt Telgte 
eingeleitet.  
 
Gegen diese Planung der Stadt Telgte (64. Än derung des Bebauungsplanes „Orkotten I“) beste-
hen seitens der Stadt Münster grundsätzlich keine Bedenken. Hinzuweisen ist jedoch auf die Mög-
lichkeit von Nachfolgenutzungen im Rahmen des Bestandschutzes an den oben genannten Verla-
gerungsstandorten (SO 2 und SO 1). Denn trotz des beabsichtigten bauleitplanerischen Aus-
schlusses von Einzelhandelsnutzungen mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten 
im SO 2 Gebiet bleibt der Bestandsschutz für die derzeit ausgeübten Nutzungen im Bereich Le-
bensmittel (1.500 m² Verkaufsfläche Edeka-Markt und Getränkemarkt) bestehen. Dies gilt ebenso 
für den zu verlagernden Aldi-Markt im SO 1 Gebiet, das gemäß Einzelhandelskonzept zum zentra-
len Versorgungsbereich gehört, in dem vom Grundsatz her zentren- und nahversorgungsrelevanter 
Einzelhandel zulässig ist. Sollten dort (in die bestehenden Ladenlokale) nach erfolgter Verlagerung 
des Edeka- und Aldimarktes wiederum Lebensmittelbetriebe (z. B. in Telgte noch nicht vertretende 
Lebensmittelanbieter) einziehen, wäre dies aus rechtlicher Sicht eine nicht genehmigungspflichtige 
Nachfolgenutzung.  
 
In diesem Zusammenhang wird auf die Stellungnahme der Stadt Münster zu einer früheren Pla-
nung der Stadt Telgte zur großflächigen Ausweitung von Einzelhandelsflächen (Schwerpunkt Le-
bensmittel) am Standort SO 2 im Bereich Orkotten, die jedoch nicht weiterverfolgt wurde, verwie-
sen (vgl. Vorlage V/0787/2005). Darin wurden - vor dem Hintergrund der räumlichen Nähe und der 
verkehrlich guten Erreichbarkeit sowie der Agglomerationseffekte aller Einzelhandelshandelsange-
bote im Bereich Orkotten - Bedenken gegen die Planung geäußert. Eine Betroffenheit durch nicht 
unerhebliche Kaufkraftverlagerungen wurde insbesondere zu Lasten des Versorgungsstandortes 
Handorf angenommen.  
 
Fazit: 
Vor dem Hintergrund des zuvor aufgezeigten Sachverhaltes bestehen gegen die vorgelegte Pla-
nung der Stadt Telgte grundsätzlich zwar keine Bedenken. Die Stadt Telgte wird jedoch gebeten, 
mögliche Nachfolgenutzungen im Bereich Lebensmittel auf den Verlagerungsstandorten (Ede-
ka/SO 2 und Aldi/SO 1) und das damit verbundene Risiko von Umsatzverlagerungen zu Lasten 
Münsteraner Stadtteile, insbesondere für Handorf, durch geeignete Maßnahmen (z. B. privatrecht-
lich) auszuschließen.

- 3 - 
V/0052/2009 
Die Verwaltung hat der Stadt Telgte diese vorläufige Stellungnahme vorbehaltlich der Zustimmung 
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft schriftlich mitgeteilt. 
 
 
 
I. V. 
gez. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Karten: Zentraler Versorgungsbereich Telgte  und Verlagerungsstandorte 
2. Stellungnahme an die Stadt Telgte

Beratungsverlauf (2)

12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Albersloher Weg 33

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0052/2009
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37