V/0052/2009
Stellungnahme der Stadt Münster zur 64. Änderung des Bebauungsplans "Orkotten I" der Stadt Telgte
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Anlage 2
3616 Zeichen
...
Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster
Stellungnahme der Stadt Münster zur 64. Änderung de s Bebauungsplans "Orkotten I" der
Stadt Telgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gegen die 64. Änderung des Bebauungsplans "Orkotten I" der Stadt Telgte bestehen grundsätz-
lich keine Bedenken. Hinzuweisen ist jedoch auf die Möglichkeit von Nachfolgenutzungen im
Rahmen des Bestandschutzes an den Verlagerungsstand orten SO 2 und SO 1. Denn trotz des
beabsichtigten bauleitplanerischen Ausschlusses von Einzelhandelsnutzungen mit zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimenten im SO 2 Gebiet bleibt der Bestandsschutz für die derzeit
ausgeübten Nutzungen im Bereich Lebensmittel (1.500 m² Verkaufsfläche Edeka-Markt und Ge-
tränkemarkt) bestehen. Dies gilt ebenso für den zu verlagernden Aldi-Markt im SO 1 Gebiet, das
gemäß Einzelhandelskonzept zum zentralen Versorgung sbereich gehört, in dem vom Grundsatz
her zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhan del zulässig ist. Sollten dort (in die beste-
henden Ladenlokale) nach erfolgter Verlagerung des Edeka- und Aldimarktes wiederum Lebens-
mittelbetriebe (z. B. in Telgte noch nicht vertrete nde Lebensmittelanbieter) einziehen, wäre dies
aus rechtlicher Sicht eine nicht genehmigungspflich tige Nachfolgenutzung. In diesem Zusam-
menhang verweise ich auch auf die Stellungnahme der Stadt Münster zur ehemals beabsichtig-
ten 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Telgte zwecks Darstellung eines Sonder-
gebietes für großflächigen Einzelhandel im Bereich Orkotten (Standort SO 2).
DER
OBERBÜRGERMEISTER
AMT FÜR
STADTENTWICKLUNG,
STADTPLANUNG,
VERKEHRSPLANUNG
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
Auskunft erteilt:
Herr Hopp
Zimmer: 138
Telefon: 0251/492 - 61 17
Telefax: 0251/492 - 77 32
E-Mail:
Hopp@stadt-muenster.de
Sprechzeiten:
Mo - Fr 08.00 - 12.00
Do 15.00 - 18.00
Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen
Sparkasse Münsterland Ost Kto.-Nr. 752 (BLZ 400 501 50) IBAN: DE10400501500000000752, BIC/SWIFT: WELADED1M ST Hauptvermittlung (0251) 492-0
Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 400 400 28 ) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 400 700 80) Telefax (0251) 492-7700
Postbank Dortmund Kto.-Nr. 21 1 36 461 (BLZ 440 100 46) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BLZ 4 00 800 40) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de
SEB Kto.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksban k Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (BLZ 401 600 50) www. muenster.de/stadt
Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 201 51) WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 (BLZ 400 500 00)
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster, 27.01.2009
10.12.2008 FB 6.2 61.21.0002
Stadt Telgte
Der Bürgermeister
Postfach 220
48284 Telgte
Anlage 2 zur Vorlage V/0052/2009
- 2 -
Vor dem Hintergrund des zuvor aufgezeigten Sachverh altes bestehen gegen die vorgelegte Pla-
nung grundsätzlich zwar keine Bedenken. Die Stadt T elgte wird jedoch gebeten, mögliche Nach-
folgenutzungen im Bereich Lebensmittel auf den Verl agerungsstandorten (Edeka/SO 2 und Al-
di/SO 1) und das damit verbundene Risiko von Umsatz verlagerungen zu Lasten Münsteraner
Stadtteile, insbesondere für Handorf, durch geeigne te Maßnahmen (z. B. privatrechtliche Verträ-
ge) auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schowe
Anlage 1
370 Zeichen
Karte 1: Zentraler Versorgungsbereich Telgte Anlage 1 zur Vorlage V/0052/2009 Quelle: Einzelhandelskonzept Telgte, März 2008, Ergänzung durch eigene Darstellung SO 3 neu Karte 2: Verlagerungsstandorte Quelle: Einzelhandelskonzept Telgte, März 2008, Ergänzung durch eigene Darstellung SO 2 SO 3 SO 1 SO 3 SO 3 SO 3
Beschlussvorlage
6441 Zeichen
V/0052/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Stellungnahme der Stadt Münster zur 64. Änderung des Bebauungsplans "Orkotten I" der Stadt Telgte Beratungsfolge 12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft stimmt dem von der Verwaltung formulierten Entwurf einer Stellungnahme (Anlage 2) zur vorliegenden Planung an die Stadt Telgte (64. Änderung des Bebauungsplans „Orkotten I“) zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das als Anlage 2 beigefügte Schreiben als abschließende Stel- lungnahme an die Stadt Telgte zu senden. Begründung: Der Ausschuss für Planen und Bauen, Umland und Umwelt des Rates der Stadt Telgte hat am 21.08.2008 beschlossen, den Bebauungsplan „Orkotten I“ der Stadt Telgte im beschleunigten Ver- fahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB hat die Stadt Telgte die Stadt Münster aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Der Bereich der 64. Änderung des Bebauungsplanes „Orkotten I“ liegt südlich der Altstadt und süd- lich der Straße Orkotten. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von drei weiteren Einzelhandelsvorhaben und eines neuen Feuerwehrstandortes ge- schaffen werden (Standort SO 3, vgl. Anlage 1). Bei den Einzelhandelsvorhaben handelt es sich konkret um Verlagerungen bzw. Erweiterungen bestehender Einzelhandelsbetriebe: Vorlagen-Nr.: V/0052/2009 Auskunft erteilt: Herr Hopp Ruf: 492 61 17 E-Mail: Hopp@stadt-muenster.de Datum: 19.01.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0052/2009 - Edeka Neukauf (Verlagerung vom Standort SO 2 auf den neuen Standort SO 3: Vergröße- rung der Verkaufsfläche (VK) gegenüber dem Bestand auf max. 1.800 m² VK, vgl. Anlage 1, Karte 2) - Aldi (Verlagerung vom Standort SO 1 auf den neuen Standort SO 3: Vergrößerung der VK gegenüber dem Bestand auf max. 900 m² VK) - Kik-Textil (Abriss des derzeit auf dem Standort SO 3 bestehenden Ladenlokals und Integra- tion in das geplante Einzelhandelsneubauprojekt auf dem Standort SO 3: Vergrößerung der VK gegenüber dem heutigen Bestand auf max. 500 m² VK). Die Planungen zur Ausweisung des Sondergebietes SO 3 stimmen mit dem durch das Büro Jun- ker und Kruse aus Dortmund erarbeiteten und vom Rat der Stadt Telgte im Februar 2008 be- schlossenen Einzelhandelskonzept überein. Danach bilden die Standorte SO 1 und SO 3 den räumlichen Ergänzungsbereiche zum Hauptgeschäftsbereich Altstadt bzw. zum übrigen Altstadtbe- reich. Diese Bereiche stellen zusammengenommen den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Telgte dar (vgl. Anlage 1, Karte 1). Auch die mit den beabsichtigten Geschäftsverlagerungen ein- hergehenden Erweiterungen der Verkaufsflächen (im Bereich Lebensmittel rund 1.000 m²) decken sich mit den im Einzelhandelskonzept ausgewiesenen langfristigen Entwicklungspotenzialen bis zum Jahr 2017 (ermittelt durch das Büro Junker und Kruse). Im Gegenzug soll die Zulässigkeit für Einzelhandelsnutzungen am heutigen SO 2 (zu verlagernder Edeka-Markt), ebenfalls in Überein- stimmung mit den Zielsetzungen des Einzelhandelskonzepts, dahingehend beschränkt werden, dass Einzelhandelsnutzungen mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten zukünftig ausgeschlossen sind. Entsprechende Bauleitplanverfahren wurden bereits durch die Stadt Telgte eingeleitet. Gegen diese Planung der Stadt Telgte (64. Än derung des Bebauungsplanes „Orkotten I“) beste- hen seitens der Stadt Münster grundsätzlich keine Bedenken. Hinzuweisen ist jedoch auf die Mög- lichkeit von Nachfolgenutzungen im Rahmen des Bestandschutzes an den oben genannten Verla- gerungsstandorten (SO 2 und SO 1). Denn trotz des beabsichtigten bauleitplanerischen Aus- schlusses von Einzelhandelsnutzungen mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im SO 2 Gebiet bleibt der Bestandsschutz für die derzeit ausgeübten Nutzungen im Bereich Le- bensmittel (1.500 m² Verkaufsfläche Edeka-Markt und Getränkemarkt) bestehen. Dies gilt ebenso für den zu verlagernden Aldi-Markt im SO 1 Gebiet, das gemäß Einzelhandelskonzept zum zentra- len Versorgungsbereich gehört, in dem vom Grundsatz her zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel zulässig ist. Sollten dort (in die bestehenden Ladenlokale) nach erfolgter Verlagerung des Edeka- und Aldimarktes wiederum Lebensmittelbetriebe (z. B. in Telgte noch nicht vertretende Lebensmittelanbieter) einziehen, wäre dies aus rechtlicher Sicht eine nicht genehmigungspflichtige Nachfolgenutzung. In diesem Zusammenhang wird auf die Stellungnahme der Stadt Münster zu einer früheren Pla- nung der Stadt Telgte zur großflächigen Ausweitung von Einzelhandelsflächen (Schwerpunkt Le- bensmittel) am Standort SO 2 im Bereich Orkotten, die jedoch nicht weiterverfolgt wurde, verwie- sen (vgl. Vorlage V/0787/2005). Darin wurden - vor dem Hintergrund der räumlichen Nähe und der verkehrlich guten Erreichbarkeit sowie der Agglomerationseffekte aller Einzelhandelshandelsange- bote im Bereich Orkotten - Bedenken gegen die Planung geäußert. Eine Betroffenheit durch nicht unerhebliche Kaufkraftverlagerungen wurde insbesondere zu Lasten des Versorgungsstandortes Handorf angenommen. Fazit: Vor dem Hintergrund des zuvor aufgezeigten Sachverhaltes bestehen gegen die vorgelegte Pla- nung der Stadt Telgte grundsätzlich zwar keine Bedenken. Die Stadt Telgte wird jedoch gebeten, mögliche Nachfolgenutzungen im Bereich Lebensmittel auf den Verlagerungsstandorten (Ede- ka/SO 2 und Aldi/SO 1) und das damit verbundene Risiko von Umsatzverlagerungen zu Lasten Münsteraner Stadtteile, insbesondere für Handorf, durch geeignete Maßnahmen (z. B. privatrecht- lich) auszuschließen. - 3 - V/0052/2009 Die Verwaltung hat der Stadt Telgte diese vorläufige Stellungnahme vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft schriftlich mitgeteilt. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Karten: Zentraler Versorgungsbereich Telgte und Verlagerungsstandorte 2. Stellungnahme an die Stadt Telgte
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Albersloher Weg 33
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0052/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37