V/0726/2010
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk Münster I - Altstadt
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Beschlussvorlage
1749 Zeichen
V/0726/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Zentrales Justiziariat Betrifft Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk Münster I - Altstadt Beratungsfolge 02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk I Münster Altstadt wird wiedergewählt Herr Thomas Schmidt geboren am 19.12.1960 wohnhaft Kellermannstraße 14 in 48149 Münster II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Die erste fünfjährige Amtszeit des Herrn Schmidt als Schiedsmann für den Bezirk Altstadt endete am 06.09.2010. Herr Schmidt steht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge- eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe- zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Vorlagen-Nr.: V/0726/2010 Auskunft erteilt: Frau Kistler Ruf: 492-3025 E-Mail: KistlerP@stadt-muenster.de Datum: 29.09.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0726/2010 Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Schmidt vor. I. V. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kellermannstraße 14
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0726/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.10.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37