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Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25.03.2022 in Hannover
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3547/2021 vom 27.10.2021
Stand: Am 14.12.2021 im Rat geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/3 Vorlagen-Nummer 3547/2021 Freigabedatum 14.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25.03.2022 in Hannover - Benennung von Delegierten Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat macht von der Möglichkeit Gebrauch, jeweils zwei der insgesamt acht Stimmrechte der Stadt Köln auf einen Delegierten zu übertragen, und entsendet die folgenden vier Ratsmitglieder mit glei- chen Stimmrechten als Delegierte zur Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Ra- tes der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25.03.2022 in Hannover: __________________________________ __________________________________ ____________________________________ ____________________________________ Alternative: Der Rat entsendet die folgenden acht Ratsmitglieder als Delegierte zur Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25.03.2022 in Hannover: ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.400 (4 Pers) € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Am 24./25.03.2022 wird die alle drei Jahre stattfindende Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) in Hannover tagen. Das Pro- gramm der Versammlung liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor und wird nachge- reicht. „Die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas unterstützt die Bildung ei- nes bürgernahen, starken und handlungsfähigen Europas, das den Zielen der Demokratie, der kom- munalen Selbstverwaltung, der Subsidiarität, des Rechtsstaates und des Sozialstaates sowie födera- tiven Grundsätzen verpflichtet ist und das die Menschenrechte und Grundfreiheiten schützt.“ (Satzung, § 1, Abs. 2; Link: http://www.rgre.de/fileadmin/redaktion/pdf/mitgliedschaft/rgre_ds_satzung_2010.pdf) „Die Delegiertenversammlung ist oberstes Organ der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas. Sie beschließt über a) Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses (§ 9 Abs. 1 Buchst. a) b) Anträge der Mitglieder, c) Vorlagen des Präsidiums, d) Satzungsänderungen 3 e) Auflösung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas.“ (Satzung § 8, Abs. 1) Die Stadt Köln gehört der Deutschen Sektion des RGRE durch einstimmigen Ratsbeschluss vom 23.03.2010 als ordentliches Mitglied im Rahmen einer Fördermitgliedschaft an (Beschlussvorlage 0771/2010). Aufgrund ihrer Einwohnerzahl hat sie acht Delegierte in der Delegiertenversammlung (s. Satzung § 8, Abs. 2). Um die Rechte aus dieser Mitgliedschaft und die Interessen der Stadt Köln zu wahren, ist die Teilnahme an der Delegiertenversammlung erforderlich. Bei der Delegiertenversammlung sind die ordentlichen Mitglieder gemäß des in der Satzung festge- legten Schlüssels vertretungs- und stimmberechtigt. Stimmrechtsbündelungen und Stimmrechtsüber- tragungen sind möglich: „In der Delegiertenversammlung hat jeder Delegierte eine Stimme. Mehrere Stimmrechte eines Mit- glieds können auf bis zu einen Delegierten übertragen werden. Mehrere Mitglieder können ihre Stimmrechte auf bis zu einen in der Delegiertenversammlung stimmberechtigten Delegierten übertra- gen; dabei darf ein Delegierter höchstens 30 Stimmrechte ausüben.“ (Satzung § 8, Abs. 6, Satz 1 und 2) Der Praxis früherer Jahre entsprechend wird vorgeschlagen, vier Ratsmitglieder in die Delegierten- versammlung zu entsenden und jeweils zwei Stimmrechte auf eine/n Delegierte/n zu übertragen. Die Reisekosten belaufen sich auf ca. 350,- € pro Peron (Bahnfahrt, Übernachtung, Verpflegung), bei vier Delegierten insgesamt also ca. 1.400,- € (Alternative: 2.800,- €). Anlagen
Beratungsverlauf
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