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2014/0128

Freiwillige Feuerwehr Arheilgen, Neubau

Magistratsvorlage 27.03.2014

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2014/0128

8674 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.04.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb Im- 
mobilienmanagement 
Darmstadt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Be- 
schlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0128 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:        
Kostenstelle:  75-00177-01 Investitionsnummer:  INV 00150 
Kostenträger:  201 Sachkonto:  0951010 
 
Betreff: Freiwillige Feuerwehr Arheilgen, Neubau 
 
Vorlage vom: 27.03.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
1.  Die Firma K-Plan AG wird mit der angebotenen „Plausibilitätsprüfung des Raum- und Flä- 
chenbedarfs" in Höhe von für 6.664 € brutto beauftragt. Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan 
des Eigenbetriebs Immobilienmanagement zur Verfügung.  
 
2.  Die Firma K-Plan AG wird mit der angebotenen „Machbarkeitsstudie/Konzeptentwicklung" in 
Höhe von für 9.163 € brutto beauftragt. Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Eigenbe- 
triebs Immobilienmanagement zur Verfügung. 
 
3.  Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement bereitet auf Grundlage der von der Firma K-Plan 
in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr zu erarbeitenden Ergebnisse entsprechend der Punk- 
te 1 und 2 dieser Vorlage die Durchführung eines VOF-Verfahrens mit Planungsteil gemäß   
§ 24 (3) VOF zur Auswahl eines qualifizierten Architekturbüros für den Neubau eines Feuer- 
wehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen auf den Flurstücken 476/2, 477 und 478 
vor. Die Mittel zur Durchführung des Verfahrens sind im Wirtschaftsplan 2014 eingestellt. 
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt parallel zum laufenden ergebnisoffenen Bebau- 
ungsplanverfahren und darf erst nach Genehmigung des städtischen Haushaltes durch das

- 2 - 
Regierungspräsidium gemäß RV 1/2014 erfolgen. 
 
4.  Die Gebäudeplanung wird nach dem Auswahlverfahren der Planer stufenweise beauftragt 
und erfolgt parallel zum laufenden, ergebnisoffenen Bebauungsplanverfahren bis zur Leis- 
tungsphase 4 gemäß HOAI (Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungspla- 
nung). Die dafür notwendigen Mittel in Höhe von ca. 250.000 € sind im Wirtschaftsplan 
2014 eingestellt.  
 
Anlagen: 61_FFWA_2014_02_04_Vorschlag B-Plan 
K-Plan_2013-08-15_Angebot 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.03.2014 
 
 
Das bestehende Feuerwehrgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen in der Frankfurter 
Straße im Stadtteil Arheilgen wurde Anfang der 70er Jahre errichtet und seitdem nicht mehr 
modernisiert. Mittlerweile besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf; so sind zum Beispiel  
Dach und Tore undicht und verschiedene Gebäudeteile können aufgrund von Asbestbelastung 
nicht mehr genutzt werden. Das Gebäude erfüllt ebenso nicht mehr die aktuellen brandschutz- 
technischen Voraussetzungen. Zudem ist die Fahrzeughalle für moderne Löschfahrzeuge zu 
niedrig, es fehlen eine gesetzlich vorgeschriebene Abgassauganlage und separate Wasch- und 
Umkleideräume für die Einsatzkräfte. Die sanitären Anlagen sind völlig veraltet. Das Grund- 
stück bietet nicht genügend PKW-Stellplätze für Einsatzkräfte. 
 
Moderne Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes mit ihren Auflie- 
gern haben Abmessungen, die auf dem Gelände in der Frankfurter Landstraße nicht mehr zu 
manövrieren sind. Auch ist die bestehende Hallenfläche nicht mehr ausreichend für das heutige 
technische Gerät, da geplant ist, vier zusätzliche Stellplätze für Abrollcontainer zu schaffen. 
Insgesamt muss festgestellt werden, dass das heutige Grundstück für einen Neubau in den 
erforderlichen Ausmaßen zu klein ist. 
 
Eine Erweiterung ist auf dem Grundstück Frankfurter Straße nicht möglich, eine Sanierung 
bietet keine funktionalen Vorteile. 
 
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort wurden verschiedene Grundstücke hinsichtlich 
ihrer Eignung für die geplante Nutzung untersucht. Berücksichtigt wurden Vorgaben wie eine 
gute Abfahrmöglichkeit zu Einsatzorten, eine gute Erreichbarkeit auch für den ÖPNV, ausrei- 
chend Flächen für den Neubau, die Störwirkung auf die Nachbarschaft sowie die Verfügbarkeit 
des Grundstücks. 
 
Als Resultat dieser Standortsuche wurden die städtischen Flurstücke 476/2, 477 und 478 der 
Flur 2 in der Gemarkung Arheilgen mit einer Gesamtgröße von ca. 9.250 m² gegenüber der 
Endhaltestelle/Wendeschleife der Straßenbahnlinie am nördlichen Ausgang des Stadtteils 
Arheilgen als die Grundstücke ausgewählt, die sich unter Abwägung aller Vorgaben für den 
geplanten Zweck eignen.  
 
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch das Architekturbüro Lengfeld und Wilisch wurde 
bereits im Jahre 2009 die Bebauung der Flächen mit einem Neubau für die Feuerwehr – da- 
mals gemeinsam mit einem Neubau für das 3. Polizeirevier - geprüft.  
 
Da die für die Bebauung vorgesehenen Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet liegen, wur- 
den bereits damals Vorgespräche mit der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsi- 
dium geführt. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde für den Geltungsbereich eine Ent- 
lassung aus dem Landschaftsschutzgebiet in Aussicht gestellt, wenn ein ausreichend großer 
Abstand zum Ruthsenbach eingehalten wird.  
 
Da das Grundstück im Außenbereich liegt und derzeit kein Baurecht besteht, ist ein Bebau- 
ungsplanverfahren zur Schaffung von Baurecht für das Projekt erforderlich. 
Der übergeordnete Regionalplan Südhessen 2010 weist für den zu ändernden Bereich „Vor- 
ranggebiet für Landwirtschaft“ und „Regionaler Grünzug“ aus. Näheres wird im Änderungsver- 
fahren des Flächennutzungsplans untersucht. 
            . . .

- 4 - 
 
 
Das Änderungsverfahren wurde mit Aufstellungsbeschluss vom 05.06.2013  begonnen und 
wird parallel zu den Schritten des laufenden Bebauungsplanverfahrens durchgeführt (§ 8 Abs. 
3 BauGB).  
 
Entsprechend der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes, können präzise Einschätzungen 
des Zeitablaufs des Bebauungsplanverfahrens nicht getroffen werden, da keine Vorhersage zu 
eingehenden Stellungnahmen (Anregungen und Bedenken) oder notwendigen Gremienbe- 
schlüssen getroffen werden kann. Unter der Voraussetzung, dass im März 2014 die Darlegung 
beschlossen wird, in diesem Verfahrensschritt keine wesentlichen Bedenken vorgebracht wer- 
den, kann in 2014 noch mit dem Offenlagebeschluss gerechnet werden. 
Falls die Offenlage noch im Jahr 2014 auf den Weg gebracht werden würde und erneut keine 
wesentlichen Bedenken vorgebracht werden, kann gegebenenfalls mit einem In-Kraft-Treten 
des Bebauungsplans im Jahr 2015 gerechnet werden. 
Es können jedoch keine konkreten Vorhersagen zu Anregungen, die im Rahmen des Verfahrens 
eingehen und die gegen das Vorhaben stehen, getroffen werden. 
Wenn Anregungen und Bedenken eingehen, die eventuell nicht abgewogen beziehungsweise  
ausgeräumt werden können, kann es sogar möglich sein, dass das Verfahren nicht zu Ende 
geführt werden kann und somit kein Planungsrecht geschaffen wird. Dann wäre die Neuerrich- 
tung eines Gebäudes nicht möglich. 
 
Unabhängig der Ergebnisse des Bebauungsplanverfahrens, des Verfahrens zur Entlassung aus 
dem Landschaftsschutzgebietes und des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans sol- 
len „Plausibilitätsprüfung des Raum- und Flächenbedarfs" und „Machbarkeitsstu- 
die/Konzeptentwicklung" durch die Firma K-Plan erarbeitet werden.  
Anschließend wird auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungen der Firma K-Plan die Gebäu- 
deplanung gemäß der Beschlusspunkte 3 und 4 bereits parallel vorerst bis zur Einreichung des 
Bauantrages betrieben.  
 
Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienmanagement stehen derzeit Haushaltsausga- 
bereste in Höhe von 271.871,98 € zur Verfügung. Im Wirtschaftsplan 2014 sind 500.000 €, im 
Wirtschaftsplan 2015 sind 3.000.000 € und im Wirtschaftsplan 2016 sind 1.500.000 € einge- 
stellt. 
Der für die Vorplanung erforderliche Betrag in Höhe von 250.000 € kann nach Magistratsbe- 
schluss verpflichtet und verausgabt werden. 
 
Zustimmung durch die Betriebskommission: 
Der Betriebskommissionsvorlage vom 24.02.2014 wurde in der Betriebskommission des Ei- 
genbetriebs Immobilienmanagement am 07.03.2014 zugestimmt. 
 
Darmstadt, 27.03.2014 
65-11-06 
 
Der Dezernent II     Der Dezernent IV    
 
 
 
 
 
Rafael Reißer      André Schellenberg    
Bürgermeister      Stadtkämmerer

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3031 Zeichen

1508.2013 -Mi
Angebot
Machbarkeitsstudie Aufwand Kosten
Neubau Feuerwehrhaus Darmstadt
Ifd.Nr. Themen Manntage 1MTa700,- €
(netto)
Phase I:Plausibilitätsprüfung des Raum- und Flächenbedarfs 8Manntage 5.600,00 €
1. Ermittlung des notwendigen und nachhaltigen Bedarfs
1.1 Beschaffung undAuswertung Grundlagendaten anhand von Checkliste 1Manntag
1.2 Plausibilitätsprüfung undAbstimmung des Raum- und Flächenbedarfs 2Manntage
der Feuerwehr, unter Berücksichtigung:
- der Belange der Freiwilligen Feuerwehr
- der Belange der Sonderaufgaben I Funktionen
- derjeweils geltenden Vorschriften z.B. DIN 14092, UW, GUV etc.
- der Kosten- und Fördergesichtspunkte
- der Rahmenbedingungen derVerwaltung
1.3 Überprüfung und Definition des technischen Programms 1Manntag
(nutzungsspezifische Technik, Feuerwehrtechnik, Ausstattung und
Einrichtunal
2. Definition des Anforderungsprofils des Feuerwehr-
stützpunkts an die Bauleitplanung und an das Grundstück
2.1 Definition von Rahmenparametern unter Berücksichtigung der 1Manntag
spezifischen Aspekte der Freiwilligen Feuerwehr imHinblick auffolgende
Punkte:
- Erschließung I Verkehr
- Einsatzzeiten
- Funktionalität
- Nachbarschaftsproblematik
- etc.
2.2 Ermittlung destheoretischen Grundstücksbedarfs auf Basis des optional
abgestimmten Raum- und Flächenprogramms
3. Grobkostenschätzung
3.1 Ermittlung der überschlägigen notwendigen Investitionskosten für: 2Manntage
-das Bauwerk
-die nutzungsspezifische Ausstattung
-dieAußenanlagen
-ggf.die Erschließungskosten
auf Basis des Raumprogramms
4. Zusammenfassung I Vorstellung I 1Manntag
4.1 Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse inPräsentationsform
4.2 Präsentationstermin
Seite 1von 2

~=plan®=~;~ =ffS~~_~
15.08.2013 -Mi
Angebot
Machbarkeitsstudie Aufwand Kosten
Neubau Feuerwehrhaus Darmstadt
Ifd.Nr. Themen Manntage 1MT ä700,-€
(netto)
Phase 11:Machbarkeitsstudie I Konzeptentwicklung 11 Manntage 7.700,00 €
5. Machbarkeitsstudie
5.1 Standortanalyse I Standortbewertung 1Manntag
unter Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Feuerwehr
- Erschließung I Verkehr
- Einsatzzeiten
- Planungsrecht
- Funktionalität
- Nachbarschaftsproblematik
- etc.
5.2 Entwicklung eines Lösungskonzepts mitplanerischer Darstellung 6Manntage
Massen- und Flächenmodell zurAnordnung des Feuerwehrhauses auf
dem Gelände
5.3 Aktualisierung der Investitionskosten mitden Rahmenbedingungen des 1Manntag
Standorts
5.4 Darstellung der Ergebnisse ineiner Präsentation mitabschließender 1Manntag
Empfehlung
6. Zusammenfassung I Vorstellung 11
6.1 Abstimmungstermin 1Manntag
6.2 Präsentationstermin 1Manntag
Summe Manntage (I und 11) 19 Manntage
Gesamtsumme (I und 11)netto ohne Nebenkosten 13.300,00 €
zzgl.Nebenkostenpauschale
inkl.Koordination,Abstimmungsgespräche vorOrt,Darstellungund
PräsentationderErgebnisse
Mehrwertsteuer
5%
19%
Fürweiterezusätzliche Leistungen:
Plot-undKopierkosten/Vervielfältigung derLeistungsverzeichnisse
Fahrtkostenkm-Satz
TagessatzPlanung(Architekten/Ingenieure)
nachAufwand,zzgl.MwSt.
0,45€, zzgl.MwSt.
700,-€, zzgl.MwSt.
Seite 2von 2

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RECHTSGRUNDLAGEN

VERFAHREN NACH 88 2 ff BauGB:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBi. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. IS. 1548)

Aufstellungsbeschluss
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. | S. 132), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S.1548)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. $ 2 (1) BauGB im
Planzelchenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 | S. 58), zuletzt geändert

SATZUNG ÜBER DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN

Aufgrund $ 81 (1) und (4) Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung vom 15.01.2011
(GVBI. 1S. 46, 180), geändert durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBi. | S. 622),

FESTSETZUNGEN NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB) Pflanzgebot C
Auf der in der Planzeichnung mit dem Kennbuchstaben 'C' gekennzeichneten Fläche ist eine

Ä |
|

\ A \ N a ! NORD Aufgrund des $ 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414), zuletzt geändert
! ! w iH N “= durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. |S. 1548) Baumhecke aus Bäumen und Sträuchern der Pflanzlisten 3 und 4 anzupflanzen und
| | H Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ($ 9 (7) BauGB) dauerhaft zu erhalten. i. V. mit 8 9 (4) BauGB wird festgesetzt:
I I SH "Darmstädter Echo" am
> | IN \ u -—_ . Artder baulichen Nutzung ($ 9 (1) 1 BauGB) Pflanzliste 1: Großkronige Laubbäume Fläche A Dächer
| I Flächen für den Gemeinbedarf ($ 9 (1) 5 BauGB) Stiel-Eiche Quercus robur Für die Bebauung im Geltungsbereich ist eine Dachneigung zwischen 0 und 30° zulässig. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. IS. 1509)
I | N hier: Feuerwehrstützpunkt f f Dächer mit einer Dachneigung von 0° bis 15° sind extensiv zu begrünen, soweit auf ihnen Beschluss des Magistrats vom
| ! | Hainbuche Carpinus betulus - . h . ’ j
| i keine Anlagen für Photovoltaik errichtet werden. Bekanntmachun . M R . . f . Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBI. IS. 46, 180), geändert durch
1 i ! 4 P g der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
| | Maß der baulichen Nutzung ($ 9 (1) 1 BauGB) Spitz-Ahorn Acer platanoides Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im "Darmstädter Echo" am Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. | S. 622)
= Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze Hinweis: Es sollte nur eine der genannten Arten gepflanzt werden. SATZUNG ZUR SCHAFFUNG VON ANLAGEN ZUM SAMMELN, VERWENDEN UND/ODER VER- Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. | S. 259),
SICKERN VON NIEDERSCHLAGSWASSER " gem. 5 3 (1 BaueB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.08.2013 (GVBl. | S. 532)
Pflanzliste 2: Niedrigwüchsige Sträucher Fläche A einschließlicl
. . j Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. | S. 142), zuletzt geändert
Aufgrund $ 37 Abs. 4 und 5 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.V.m $ 9 (4) BauGB wird festgesetzt: Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Art. 18 des Gesetzes vom 27.05.2013 (GVBl. | S. 218, 367)
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. $ 4 (1) BauGB Bundesnaturschutzgesstz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBiI. I S. 2542), zuletzt
geändert durch Art. 2 (124) und Art. 3 (100) des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154,
3185, 3207)

Buxus sempervirens
Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist in geeigneten Fällen zu verwerten, wenn wasser-

Calluna vulgaris
wirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Aus diesem Grund sind

Zisternen zur Aufnahme von Niederschlagswasser zu errichten. Das Zisternenwasser soll
Öffentliche Auslegung .
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom

Buchs
20.12.2010 (GVBl. | S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013

Höhe baulicher Anlagen
Heidekraut

=

Maximal zulässige Außenwandhöhe
- Traufhöhe in Meter (m)

Die festgesetzte traufseitige Außenwandhöhe für Gebäude im Geltungsbereich
wird gemessen zwischen der Oberkante des Gehwegs der angrenzenden
Erschließungsstraße an der westlichen Grundstücksgrenze bis zum oberen
Abschluss der Außenwand bei einer Dachaufkantung (Attika), bzw.dem Schnitt-

punkt der verlängerten Außenwand mit der Dachhaut.

Carports und Nebenanlagen dürfen eine Firsthöhe von 4,0 m nicht überschreiten.

Bauweise und Stellung der baulichen Anlagen ($ 9 (1) 2 BauGB)

Besenheide Cytisus scoparius
Deutscher Ginster Genista germanica
Färber-Ginster Genista tinctoria

Pflanzliste 3: Sträucher Flächen B und C

Hasel Corylus avellana

Feld-Ahorn (Heister) Acer campestre
Hartriegel Comus sanguinea

Weißdorn Crataegus monogyna

als Brauchwasser genutzt werden.
Aufgrund $ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (HWG) i.V.m. &$ 9 (4) BauGB wird des Weiteren

festgesetzt:
Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist neben dem Sammeln in Zisternen einer Rigolen-
versickerung auf dem Grundstück zuzuführen.

HINWEISE

Bodendenkmale

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im "Darmstädter Echo" am ....

Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung geı
im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich

m. $ 3 (2) BauGB

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. $& 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom

Satzungsbeschluss

Dieser Bebauungsplan wurde mit den im Plan enthaltenen Satzungen gem. $ 10 (1) BauGB

(GVBI. | S. 458)
Wasserhaushaltsgesetz (HWG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. | S. 2585), zuletzt geändert
durch Art. 4 Abs. 76 vom 07.08.2013 (BGBi. | S. 3154)

Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. | S. 584), zuletzt geändert durch
Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. | S. 622)

Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus
Faulbaum Frangula alnus
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, ist dies dem Landesamt für Denkmal-
pflege (Hessen Archäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzu-

von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am
Wissenschaftsstadt

abweichende Bauweise
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.

wie:
Gebäude sind mit seitlichen Grenzabständen zu errichten.

Dieter von Mackensen

niedrigwüchsige Sträucher der Pflanzliste 2 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.

Hinter dem

Pflanzgebot B
Auf der in der Planzeichnung mit dem Kennbuchstaben 'B' gekennzeichneten Fläche sind

Sträucher der Pflanzliste 3 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.

!
den Heilgen-
N Dabei sind Bauwerke mit einer Gebäudelänge mit max. 75 m zulässig.
B N T Purpur-Weide Salix purpurea
' Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (8 9 (1) 2 BauGB) Grau-Weide Salix cineres zeigen.
| Baugrenzen . .
g Pflanzliste 4: Bäume Fläche C Bodenveränderungen Ausgefertigt: Darmstadt, den
" ! n n Vogel-Kirsche Prunus avium Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkei- i i
| fläch ’ » Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
PR || Überbaubare Grundstücksflächen Schwarz-Erle ‚Alnus glutinosa ten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrunds festgestellt, die auf das Vorhan- 9 Darmstadt
nl [N densein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungsprä-
N Nicht überbaubare Grundstücksflächen Holz-Apfel Malus sylvestris sidium, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, zu informieren. f
. = hier: Hofflächen und Zufahrten Holz-Birne Pyrus pyraster ” Gemarkung Arheilgen Maßstab 1: 1.000
I 7 | Umweltschutz Der Dezemen
’ " N Gere n Elsbeere a L Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelung, Wasserverbrauch und
IT, = || rer - Flächen für Stellplätze ($ 9 (1) 4 BauGB) Esche Fraxinus excelsior Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen so weit wie möglich einzuschränken. Bekanntmachung
m = || | HR Pr (Üherdeckte) Stellplätze sind nur innerhalb des gekennzeichneten Bereiches Wasserwirtschaft Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. $ 10 (3) BauGB
i i rl 5 nd der öffentlichen Ausl im "Darmstädter Echo" am
h | h Ei Eine Versiegelung dieser Flächen ist nicht zulässig. Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des "Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches “ j onen Au „egung m u 0 ° ar . Vorentwurf zum
I. | " I Anzupflanzende Laubbäume (gemäß Pflanzliste 1) Ried". Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich, die Öffentliche Auslegung gioses Bebauungsplans mit Begründung gen. $ 7 Hess. Gemeinde-
K | N HH e@ ind nur Innerhalb der überbaub Grundstücksfläch lässl bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des ordnung (HGO) i.V.m. $ 7 (3) der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im
a TB | HR aragen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. "Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried" mit Datum vom 09. April 1999 gemäß Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich B e b au U n Ss | an A A A
Rt ' i ! I 3 88 118 und 119 HWG festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen 21/
P3 u | | BE] n n n 8000079097 1999 S. 1659 zu beachten. Inkrafttreten
2 | | SE 1 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ($ 9 (1) 25 BauGB) .
R = | | a H | Kampfmittelbelastung und -räumung Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am - Feuerwehr Arheilgen -
Ä n 13 e \ 5 Pflanzgebot A A Darmstadt, den
! ! 1 H Ei Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
m ws ! ! “. OH
{ ! | | u; H F 1 Pflanzgebot A
u | | Ha
q r | | L Auf der in der Planzeichnung mit dem Kennbuchstaben 'A' gekennzeichneten Fläche sind
großkronige Laubbäume der Pflanzliste 1 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Der Dezernent
! Verlust ist ein gleichwertiger Ersatz zu leisten. Darüber hinaus sind auf der gesamten Fläche Vorentwurf Stand 14.02.2014
| Darmstadt, den Stadtplanungsamt
> Dipl.-Ing. Detlef Siebert Liebigstraße 25A 64293 Darmstadt
/N Telefon: 06151 / 539309-0 Fax: 06151 / 539309-28 e-mail: info@planungsteam-hrs.de

7 furter

Straße

“os

--- TILL

Beratungsverlauf (5)

TOP 183
TOP 11
TOP 6
TOP 13
TOP 5

Orte (3)

  • Frankfurter Landstraße
  • Frankfurter Straße
  • Liebigstraße 25a

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0128
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.03.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00