Mandari Insight

2094/2017

Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen in Köln

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.08.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 14.09.2017, TOP 7.6.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2133 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
/ 
562/5 
Vorlagen-Nummer 
 2094/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 
 
Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen in Köln 
In der Anfrage AN/0921/2017 vom 11.06.2017 wurden von der SPD-Fraktion in der BV Innenstadt 
folgende Fragen gestellt:  
 
1.  
Ist es richtig, dass für das Wohnhaus Ritterstraße 7 eine Baugenehmigung für eine Nutzungsände-
rung für eine Flüchtlingsunterbringung erteilt worden ist? 
 
2.  
Wenn ja: Trifft es zu, dass diese Baugenehmigung bei einer Gesamtwohnfläche von ca. 110 m² für 
bis zu 18 Personen erteilt worden ist (d.h. für ein Objekt, das bislang von max. 6 Personen bewohnt 
wurde)? 
 
Hält die Verwaltung eine solche Personenzahl in Relation zur Wohnfläche für eine angemessene Un-
terbringung? 
 
3. 
Welche flankierenden Maßnahmen (sozialintegrative Betreuung, Ansprechpartner vor Ort zum etwai-
gen Konfliktmanagement, Wachdienst etc.) sind bei dieser Flüchtlingsunterbringung geplant? 
 
4.  
Hält es die Verwaltung für ein angemessenes und verhältnismäßiges Vorgehen, eine Wohnimmobilie 
mit dem Ziel in einen Beherbergungsbetrieb umzuwandeln, sie direkt für die Unterbringung von 
Flüchtlingen zu nutzen? 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Zu 1., zu 2.: 
Die Verwaltung kann bestätigen, dass am 03.08.2016 durch das Bauaufsichtsamt unter dem Akten-
zeichen 63/B21/4584/2015 eine Baugenehmigung nach § 68 BauO NRW für die Nutzungsänderung 
in eine Flüchtlingsunterkunft für max. 18 Personen auf 112,67 m², verteilt auf EG, 1. OG, 2. OG und 
DG erteilt wurde. Der Bauantrag wurde ohne Kenntnisnahme und Beteiligung des Amtes für Woh-
nungswesen eingereicht.  
 
Zu 2. - 4.: 
Das Amt für Wohnungswesen hat bislang weder eine Prüfung des Objektes vorgenommen, noch dem 
Eigentümer eine Nutzungszusage des Objektes Ritterstraße 7 erteilt. Die Fragen können daher nicht 
beantwortet werden. Die Verwaltung sieht aktuell nicht die Notwendigkeit der Anmietung dieses Ob-
jektes zur Flüchtlingsunterbringung.

Beratungsverlauf (1)

14.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 7.6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ritterstraße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2094/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27