Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden gem. § 31 Abs. 1 i.V.m. 34 Abs.1 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln.
Beschlussvorlage Ausschuss 1609/2022 vom 12.05.2022
Stand: Am 13.06.2022 im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1609/2022 Freigabedatum 12.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden gem. § 31 Abs. 1 i.V.m. 34 Abs.1 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln. Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bestellt für die Sitzung vom 13.06.2022 als stellvertretenden Schriftführer Herrn Ralf Droske vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 13.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 31 Absatz 1 i. V. m. § 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre- tungen der Stadt Köln hat der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin bereits eine städtische Bediensteten, Frau Julia Möller, zur Schriftführerin und zur stellvertretenden Schriftführerin, Frau Andrea Brohl, benannt. Situationsbedingt wird für die Sitzung des Ausschusses am 13.06.2022 ein zusätzlicher stellvertre- tender Schriftführer, Herr Ralf Droske (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) für den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden benannt.
Beratungsverlauf
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13.06.2022
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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