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V/0628/2006

Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0024/2006 "Parkhaus Alter Steinweg"

Vorlage 08.08.2006

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 23.08.2006, TOP 2.2

Anlage 2 - Antrag

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Anhang zur Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage 2 - Antrag

2269 Zeichen

CDU-Fraktion und FDP-Fraktion          Antrag Nr. A-R/0024/2006   
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 RATSFRAKT ION  
12. Juni 2006 bm 
 
Antrag 
 
Parkhaus Alter Steinweg 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem ehemaligen Waltermannschen Grundstück (Alter Stein- 
weg) unverzüglich die Voraussetzungen zum Bau eines  Parkhauses entsprechend den Vorgaben 
des Parkraumkonzeptes Münster 2010 zu schaffen. Fal ls bis zur August-Ratssitzung kein Ver- 
handlungsergebnis mit den Nachbarn erzielt werden k ann, ist dann eine kleinere Parkhauslösung 
umzusetzen. 
 
 
Begründung: 
 
Nach dem Parkraumkonzept Münster 2010 steigt der Pa rkraumbedarf im Altstadtbereich vor dem 
Hintergrund der Realisierung publikumsintensiver Nu tzungen/Projekte (z.B. Sparkassenarkaden, 
Stubengasse u.a.) allein im Altstadtbereich um mind estens 600 öffentlich zugängliche Besucher- 
stellplätze. Zur Behebung dieses Parkraumdefizits i st u.a. ein Parkhaus am Standort Alter Stein- 
weg vorgesehen. Ein seit Jahren rechtsgültiger Beba uungsplan, der für diesen Standort die Fest- 
setzung Parkhaus vorsieht, deckt die beantragte Bebauung mit einem Parkhaus ab.  
 
Das Parkhaus sollte – entsprechend den Ausführungen  im Parkraumkonzept – mindestens 300 
Stellplätze aufweisen, idealer weise bis zu 400 Ste llplätze und vor dem Hintergrund des sensiblen 
Standorts höchsten städtebaulichen Ansprüchen genüg en. Sofern städtebauliche Gründe dies 
erfordern, kann im Erdgeschoss eine untergeordnete anderweitige Nutzung (z.B. Einzelhandel) 
vorgesehen werden.  
 
Nach dem Auszug der letzten Mieter aus der städtisc hen Immobilie Waltermannsches Grundstück 
bietet sich jetzt die Möglichkeit zum Abriss der ab gängigen Gebäude und zur unverzüglichen Auf- 
nahme der konkreten Bauplanung für ein Parkhaus. Ei ne Beteiligung der angrenzenden Grund- 
stückseigentümer an einer städtebaulichen Aufwertun g des gesamten Areals ist ausdrücklich er- 
wünscht und wird begrüßt. Angesichts diesbezügliche r schon länger andauernder intensiver Ver- 
handlungen ist das Parkhausprojekt ggf. jedoch auch  ohne alle angrenzenden Grundstückseigen- 
tümer voranzutreiben. 
 
 
 
gez. H.-Dieter Sellenriek 
CDU-Fraktion 
gez. Carola Möllemann-Appelhoff 
FDP-Fraktion

Anhang zur Anlage 1

170 Zeichen

Alter Steinweg
Asche
Mauritzstraße
M 1:1000
Parkhaus “Alter Steinweg”
      - Übersichtsskizze -
16 AUSFAHRT
ZUFAHRT
Parkhaus
Anhang zur  Anlage 1zur Vorlage Nr. 628/2006

Beschlussvorlage

2294 Zeichen

V/0628/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der CDU- Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0024/2006 vom 12.06.06 
"Parkhaus Alter Steinweg" 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.08.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Zwischenbericht zur Umsetz ung des Parkraumkonzept es Münster 2010 am Standort „Asche“ 
wird zustimmend zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1). 
 
2. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass bis zur August-Ratssitzung zwar noch kein ab-
schließendes Verhandlungsergebnis vorliegt; aus heut iger Sicht der erreichte Verhandlungsstand 
jedoch eine sogen. „große Lösung“ (s. Übersichtsskizze im Anhang zur Anlage 1) möglich erschei-
nen lässt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, noch in diesem Jahr im Rat – nach vorheriger Beratung in den 
zuständigen Gremien – die notwendigen Beschlussvo rschläge als Voraussetzungen für die Errich-
tung eines allgemein zugänglichen Parkhauses am Standort „Alter Steinweg“ durch einen Investor 
einzubringen, damit das Projekt möglichst ab Frühjahr 2007 realisiert wird. 
 
Begründung: 
Der o.a. Ratsantrag wurde am 21.06.2006 in den Rat eingebracht. 
Ziel des Ratsantrages ist es, im  Bereich „Alter Steinweg“ entsprechend den Vorgaben des Parkraum-
konzeptes Münster 2010 Be reich Altstadt / Hauptbahnhof unver züglich die Voraussetzungen für den 
Bau eines Parkhauses, für die Allgemeinheit zu schaffen. 
 
Der Verhandlungsstand der Verwaltung mit den bet roffenen Grundstückseigentümern lässt eine ab-
schließende Aussage über die „Grundkonzeption“ bis zur Ratssitzung im August noch nicht zu. Der 
derzeitige Sachverhalt wird in der Anlage 1 – Zwischenbericht – dargestellt. 
 
Die Verwaltung geht aber davon aus, dass dem Rat noch in diesem Jahr die entsprechenden Be-
schlussvorschläge (bauliche Grundk onzeption, vertrag liche Regelungen, Grunds tücksvergabe) vorge-
legt werden können. 
 
I.V. 
Anlagen: 
1 – Zwischenbericht mit Anhang (Übersichtsskizze) 
2 – Ratsantrag vom 12.06.2006 
gez.  
Schultheiß 
Stadtdirektor 
Vorlagen-Nr.: 
V/0628/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann 
Ruf: 
490 7052 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.08.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0628/2006

Anlage 1

5426 Zeichen

Anlage 1  
zur HA-Vorlage Nr. 628/2006  
Dezernat II und III  
 
 
 
Zwischenbericht zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes 2010 am Standort „Asche“ 
 
 
1. Im Parkraumkonzept Münster 2010 Bereich Altstadt /Hauptbahnhof ist der Stand- 
ort „Asche“ („Mauritzstraße“/“Asche“/Alter Steinweg“) als Parkhausstandort für 
die Allgemeinheit vorgesehen. Der Rat hat am 05.02. 2004 die Verwaltung beauf- 
tragt: im Rahmen der Umsetzung des Parkraumkonzepte s in einer ersten Stufe 
neben dem Parkhaus „Engelstraße“ und der Tiefgarage  „Münster-Arkaden“ zu- 
sammen mit privaten Grundstückseigentümern bzw. Inv estoren ein öffentliches / 
privates Parkhaus am Standort Asche (rd. 300 Stellp lätze) in Verbindung mit ei- 
ner städtebaulichen Neugliederung des Baublocks neb en dem Kiffe-Pavillon zu 
realisieren. 
 
2. Für den Bereich gilt der Bebauungsplan 340 II au s dem Jahre 1991. Er setzt für 
das städtische Grundstück „Alter Steinweg 17“ („Wal termann“) bzw. „Mauritz- 
straße 34“, für die angrenzenden privaten Grundstüc ke „Alter Steinweg 15/16“ 
und „Alter Steinweg 19“ – teilweise – ein bis zu 4- geschossiges Parkhaus in ge- 
schlossener Bauweise fest. Unberührt davon ist der vorhandene Pavillon ein ein- 
getragenes Denkmal. Verkehrliche Untersuchungen haben ergeben, dass die Zu- 
fahrt zum Parkhaus in der angestrebten Größenordnun g ausschließlich vom „Al- 
ten Steinweg“ erfolgen muss. Um den östlichen Teil des „Alten Steinweges“ nicht 
mit zusätzlichem Verkehr zu belasten, wird vorgesch lagen, die Abfahrt zur „Mau- 
ritzstraße“ zu konzipieren. 
 
3. Die Errichtung eines für die Allgemeinheit zugän glichen Parkhauses allein auf 
dem städtischen Grundstück (rd. 1.600 m²) ist nicht  wirtschaftlich und nicht um- 
setzbar. 
 Vor diesem Hintergrund bemüht sich die Stadt seit Jahren in Gesprächen, die 
Mitwirkungs- bzw. Investitionsbereitschaft der angr enzenden Grundstückseigen- 
tümer auszuloten. Dies haben beide zwischenzeitlich  im Grundsatz 
 signalisiert. 
Im Ergebnis hat der Eigentümer des östlich angrenze nden Grundstücks seine 
Bereitschaft avisiert, auf seinem, auf dem städtisc hen Grundstück und unter Ein- 
beziehung von Teilflächen des Grundstücks des westl ich angrenzenden Eigen- 
tümers (Grundstückstausch) ein Parkhaus (ggf. mit d em Betreiber WBI) zu reali- 
sieren, falls das Investment wirtschaftlich vertretbar ist. 
 Die Stadtverwaltung hat ihm ein Angebot für den Er werb des städtischen Grund- 
stücks – mit dem Ziel der Realisierung eines Parkha uses – unterbreitet. Grundla- 
ge für die Bemessung des Grundstückswertes war ein im Frühjahr 2006 im Auf- 
trag der Stadt erstelltes Verkehrswertgutachten dur ch einen öffentlich bestellten 
und vereidigten Sachverständigen. Konkrete Verhandl ungen werden derzeit ge- 
führt. 
 
4. Um den hohen städtebaulichen Anforderungen an ei nem PH-Neubau am sensib- 
len Standort gerecht zu werden (vgl. CDU/FDP-Antrag ), ist eine Mitwirkungsbe- 
reitschaft des westlichen Grundstücksnachbarn (u.a.  durch Grundstückstausch, 
Übernahme von Abstandflächen etc.) notwendig. Hierf ür sind finanzielle Aus-

gleichsregelungen erforderlich. Prinzipiell ist der  westliche Grundstückseigentü- 
mer zum Grundstückstausch bzw. zur Einräumung entsp rechender Rechte auf 
seinem Grundstück bereit. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes konnten 
die vertraglichen Vereinbarungen - vorbehaltlich en tsprechender Ratsbeschlüsse 
– hierfür aber noch nicht getroffen werden. 
 Aus Sicht der Verwaltung lässt aber der erreichte Verhandlungsstand eine für 
alle drei Beteiligten (Parkhausinvestor, westl. Gru ndstücksnachbar, Stadt) tragfä- 
hige Lösung möglich erscheinen (sogen. „große Lösung“). 
 
5. Sollte die sogen. „große Lösung“ in den nächsten  Wochen nicht erreichbar sein, 
wird die Verwaltung die Verhandlungen mit dem östl.  Grundstücksnachbarn über 
eine sogen. „kleine Lösung“ intensivieren. Dies bed eutet: Parkhaus ausschließ- 
lich auf dem städtischen Grundstück und dem östl. a ngrenzenden Grundstück 
(„Parkhausinvestor“). Diese kleine Lösung ist aller dings mit städtebaulichen 
Nachteilen (ggf. „Brandwand“ gegenüber dem Denkmal „Pavillon“ für längeren 
Zeitraum oder sogar auf Dauer) verbunden. 
 
6. Die Verwaltung beabsichtigt, das städtische Grun dstück „Alter Steinweg 17“ bzw. 
„Mauritzstraße 35“ im Herbst 2006 frei zu räumen, d .h., Rückbau der vorhande- 
nen Gebäudesubstanz („Waltermann“), auch um einen a usreichenden Zeitraum 
für archäologische Untersuchung vor einem Baubeginn  zu erlangen. Dem Areal 
der ehemaligen städtischen Adelshöfe des Freiherrn von Korff zu Harkotten und 
von Wendt-Papenhausen (heute Alter Steinweg 17 und 19) kommt mit seiner 
Vorgängerbebauung und allen historisch gewachsenen Siedlungsschichten 
Denkmalcharakter zu (§ 2 Abs. 5 DSchG). Der Umfang der archäologischen Un- 
tersuchungen ergibt sich aus dem jeweils geplanten Bodeneingriff und der Not- 
wendigkeit, die wissenschaftliche Erkenntnis, die d as Bodendenkmal beinhaltet, 
zu sichern. Die Verwaltung strebt an, die Untersuchungen in einem überschauba- 
ren und für die Projektentwicklung unschädlichen Zeitrahmen zu organisieren. 
 
7. In Abhängigkeit von den weiteren Verhandlungserg ebnissen strebt die Verwal- 
tung an, dass spätestens in der letzten Ratssitzung  2006 – nach Vorberatung in 
den zuständigen Gremien – eine tragfähige Konzeptio n für ein Parkhaus am 
Standort „Alter Steinweg“ zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Beratungsverlauf (1)

23.08.2006 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mauritzstraße 35
  • Engelstraße
  • Stubengasse
  • Alter Steinweg 17
  • Asche

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0628/2006
Typ
Vorlage
Datum
08.08.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37