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Gentrifizierung stoppen – Grünfraß verhindern! Konsequentes Vorgehen gegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch kommerziell betriebene Ferienwohnungen

Antrag nach § 3 BV4 (Linke) AN/0945/2016 vom 07.06.2016

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0945/2016 Stand: 04.02.2022 Sachstandsbericht Gentrifizierung stoppen – Grünfraß verhindern! Konsequentes Vorgehen gegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch kommerziell betriebene Ferienwohnungen Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 23.04.2015 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, (1) konsequent gegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch kommerziell betriebene, nicht ordnungsgemäß angemeldete Ferienwohnungen vorzugehen. (2) die gemäß Ratsbeschluss zugesetzten Stellen umgehend zu besetzen, damit aus der Umset- zung der Wohnraumschutzsatzung kein Investitionshindernis erwächst. Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand zum 28.07.2017: Zu 1: Im Zuge der Handhabung der Wohnraumschutzsatzung ist das Amt für Wohnungswesen dann betrof- fen, wenn die Wohnnutzung von Miet- oder Genossenschaftswohnungen aufgegeben wird. Damit wird i.d.R. die Genehmigungspflicht gemäß Satzung ausgelöst. Die unerlaubte Nutzung von Wohn- raum als Ferienwohnung gilt als Verstoß und Ordnungswidrigkeit. Es kann ihr auch mit Anordnungen zur Wiederzuführung zu Wohnzwecken begegnet werden. Oftmals ist die Führung eines Nachweises für die Zweckentfremdung aufwendig. Eine Anmeldpflicht gibt es wohnungsrechtlich hingegen nicht. Eine solche Anmeldung würde eine Genehmigung auch nicht ersetzen. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten untersucht das Amt für Wohnungswesen jeden bekannt werden Fall einer solchen Nutzung und setzt die gebotenen Maß- nahmen ein. Zu 2.: Seit Anfang November 2016 ist auch die zweite Stelle Sachbearbeiter besetzt. Die weitere Stelle im Ermittlungsdienst hat zu einer stundenmäßigen Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung geführt. Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2018 als erledigt betrachtet. 2 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt

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