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3274/2019

Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 10.19

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Vorabauszug BA Abfallwirtschaftsbetriebe vom 28.11.2019

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Anlage 1 geprüfter Jahresabschluss 2017 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Köln

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Beschlussvorlage Rat

2634 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 3274/2019 
Freigabedatum 
07.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO 
NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt-
schaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2017 fest und beschließt, den 
Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 28.11.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Der Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt 
Köln ist in Anlage beigefügt und besteht aus: 
 
 Bilanz zum 31.12.2017, 
 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2017, 
 Anhang zum Jahresabschluss 2017 für das Wirtschaftsjahr 2017, 
 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017, 
 Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 
 
Bedingt durch den Jahresfehlbetrag weist der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln per 31.12.2017 
ein negatives Eigenkapital auf. Das negative Eigenkapital ist nach § 10 Abs. 6 EigVO NRW innerhalb 
von fünf Jahren durch jährliche Anpassung der Gebührenkalkulation für Abfall und Straßenreinigung 
wieder auszugleichen. Ein Ausgleich ist somit bis spätestens 2023 geboten. Wird das negative Ei-
genkapital durch die jährliche Anpassung der Gebührenkalkulation bis dahin nicht ausgeglichen, ist 
die Stadt Köln verpflichtet, den dann noch offenen, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag 
durch Zuführung aus Haushaltsmitteln wieder auszugleichen.  
 
Aktuell besteht diesbezüglich zwar keine Handlungsverpflichtung seitens der Kämmerei. Abhängig 
von der kalkulatorischen Nachbetrachtung für das Gebührenjahr 2018, der kalkulatorischen Betrach-
tung des laufenden Gebührenjahres, der erwarteten Gebührenentwicklung für Abfall und Straßenrei-
nigung in 2020 und einer Gebührenprognose für 2021 und 2022 müssen Handlungsnotwendigkeiten 
und Auswirkungen auf den Haushalt geklärt werden. Dazu wird eine separate Vorlage erfolgen.  
 
Die aktuelle negative Eigenkapitalausstattung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln hat keine 
Auswirkungen auf die Wahrnehmung der betriebssatzungsgemäßen Aufgaben.

Anlage 2 Vorabauszug BA Abfallwirtschaftsbetriebe vom 28.11.2019

17270 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 05.12.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung Betriebsausschuss 
Abfallwirtschaftbetrieb der Stadt Köln  vom 28.11.2019  
öffentlich 
3 Allgemeine Beschlussvorlagen 
Gemeinsame Beratung zu den Beschlussvorlagen  
3.1 Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
2043/2019 
3.2 Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
3274/2019 
3.3 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung 
3254/2019 
3.4 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und 
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren  
3252/2019 
3.5 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren 
3253/2019 
3.6 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft;  
Zuführung zur Kapitalrücklage 
3734/2019 
RM Herr Struwe macht seitens der SPD-Fraktion den Vorschlag zur Geschäftsord-
nung, alle Beschlussvorlagen gemeinsam zu beraten und anschließend alle, außer 
TOP 3.3, ohne Votum in die weiteren Gremien zu verweisen. Die Vorlage unter TOP 
3.3 könne man heute beschließen.

RM Herr Brust stimmt zu, die Jahresabschlüsse unter TOP 3.1 und 3.2 gerne ohne 
Votum zu verweisen. Aber als Betriebsausschuss sollte man schon eine Stellung-
nahme zu den Gebührensatzungen abgeben. 
Herr Dr. Kreitsch erläutert, dass zwischen den gebührenrechtlichen Über- bzw. Un-
terdeckungen und den Fehlbeträgen in den Jahresabschlüssen unterschieden wer-
den müsse.  
Die gebührenrechtlichen Unterdeckungen müssen laut Kommunalem Abgabenge-
setz NRW jedes Jahr betrachtet und innerhalb von 4 Jahren über die Gebührensat-
zungen ausgeglichen werden. Wenn dies nicht geschehe, laste es auf den Jahreser-
gebnissen des Eigenbetriebs. 
Die Fehlbeträge in den Jahresabschlüssen müssen laut Eigenbetriebsverordnung 
NRW spätestens nach 5 Jahren über den städtischen Haushalt ausgeglichen wer-
den, wenn Verluste nicht durch eine entsprechende Ertragslage in anderen Jahren 
getilgt werden können und die Eigenkapitalausstattung keine Verarbeitung zulässt. 
Die Tilgung von Verlustvorträgen sei teilweise gelungen, aber nicht immer. In diesem 
Zusammenhang verweist Herr Dr. Kreitsch auf die Beschlussvorlage zum Wirt-
schaftsplan 2019, der in der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.06.2019 dem 
Rat ungeändert empfohlen und vom Rat am 09.07.2019 ungeändert beschlossen 
worden sei. Im Zuge der nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sei 
festgestellt worden, dass man die Fehlbeträge aus der Vergangenheit auch unter 
Berücksichtigung der notwendigen Ausgleichsbeträge für Unterdeckungen in den 
Gebühren für 2020 und vorläufig 2021 nicht aus eigener Kraft bis 2023 ausgleichen 
könne. Daher habe man zusammen mit der Kämmerei den Betrag von 4,5 Mio. € als 
Kapitalzuführung errechnet.  
Man versuche, eine moderate Gebührenentwicklung zu erreichen, sei aber zu einer 
kostendeckenden Kalkulation verpflichtet. Allerdings könne es immer wieder Effekte 
geben, wo Kosten entstehen, die nicht eingebracht werden dürfen, z. B. Gebühren-
ausfälle oder das Herausnehmen von gewissen Gebührenbelastungen. In diesem 
Falle greife unter gewissen Voraussetzungen ein anderer Mechanismus in Form des 
Haushaltsausgleichs nach Eigenbetriebsverordnung NRW.  
Herr Dr. Kreitsch betont, dass auch wenn die Gebührenvorlagen in dieser Höhe dem 
Rat zur Beschlussfassung empfohlen werden, die Eigenkapitalzuführung von 
4,5 Mio. € in jedem Fall erforderlich sei. Sollte dann noch eine geringere Gebühren-
steigerung empfohlen werden, entstehe ein zusätzlicher Betrag, der die Eigenkapital-
zuführung entsprechend zusätzlich erhöhe. 
Herr Dr. Kreitsch merkt an, dass sich die Gebührenkalkulation auf den Grundvertrag 
mit der AWB GmbH berufe, dem alle Ratsfraktionen zugestimmt hätten. Der Gebüh-
renkalkulation liegen das vereinbarte Leistungsspektrum und die vereinbarte Ser-
vicequalität zugrunde. Die Preisgleitung wirke sich bei der Abfallgebühr mit +2,74 % 
und bei der Straßenreinigungsgebühr mit +2,83 % aus. Natürlich sei der Gebührenan-
stieg nicht erfreulich. Bereits in Umsetzung und weiter geplant seien Maßnahmen, die 
als Kostenbremse für steigende Gebühren wirkten. Dies werde mit der AWB GmbH im 
kommenden Jahr bei der Aufstellung einer mittelfristigen Planung in den Blick genom-
men. 
RM Frau Frebel wendet ein, dass dem Betriebsausschuss in der Vergangenheit die 
Folgen der Unterdeckung so nicht bekannt gegeben worden seien. Zurückblickend 
haben sich die Gebühren in den letzten 5 Jahren um 15 % erhöht. Frau Frebel macht 
deutlich, dass es dadurch für die Menschen in Köln immer schwerer werde, die Ne-
benkosten zu bezahlen. Ihr sei auch klar, dass die AWB viele Zusatzleistungen er-

bringe. Auf der anderen Seite handle es sich um eine wirtschaftlich höchst erfolgrei-
che Einrichtung, die innerhalb von 5 Jahren über 55 Mio. € an die Stadtwerke abge-
geben habe.  
Es müsse auf Dauer ein Weg gefunden werden, die Gebühren wieder stabil zu hal-
ten. 
Die SPD-Fraktion werde die Beschlussvorlagen zu den Gebührensatzungen ableh-
nen. 
RM Herr Götz merkt für die CDU-Fraktion an, dass man der Verweisung der beiden 
Jahresabschlüsse unter TOP 3.1 und 3.2 ohne Votum in die weiteren Gremien zu-
stimmen könne. Die Satzungsvorlagen unter TOP 3.3, 3.4 und 3.5 könne man hinge-
gen beschließen. 
SB Herr Dr. Albach merkt kritisch an, dass es in den vergangenen Jahren zu Fehlern 
in der Betriebsleitung, aber auch auf Seiten der Ausschussmitglieder gekommen sei. 
Er bittet die Verwaltung, bis zur Sitzung des Finanzausschusses darzustellen, wie 
hoch die jeweiligen Verluste in den letzten 5 Jahren waren und die Gründe für die 
Verluste anzugeben. Er regt an, die AWB in eine Anstalt des öffentlichen Rechts 
ähnlich der Stadtentwässerungsbetriebe aufzustellen.  
Die FDP-Fraktion werde den Gebührensatzungen zustimmen, nicht jedoch der Vor-
lage hinsichtlich der Zuführung zur Kapitalrücklage.  
Hinsichtlich Straßenreinigung bemerkt Herr Dr. Albach, dass den meisten Menschen 
die Sauberkeit der Stadt nicht ausreiche, zumal er auch von Kölnerinnen und Kölnern 
in seinem Bezirk angesprochen worden sei. Daher möchte er wissen, wie oft die Be-
zirksvertretungen Vorschläge zur Aufnahme von zusätzlichen Straßen bzw. Reini-
gungen im Straßenreinigungsverzeichnis gemacht haben. 
RM Frau Akbayir betont, dass es wichtig sei, frühzeitig, d. h. mindestens 3 Monate 
vor der Beratung in den Gremien, über die Kalkulation der Gebühren informiert zu 
werden. Sie spricht sich namens der Fraktion Die Linke ebenfalls für eine Verwei-
sung der gesamten Beschlussvorlagen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien 
aus. So, wie die Gebühren aktuell berechnet worden seien, werde man die Be-
schlussvorlagen ablehnen, da eine Erhöhung der Gebühren nicht auf die Verbrau-
cher abgewälzt werden dürfe. 
SB Herr Becker bemerkt kritisch, dass aus dem Wirtschaftsplan 2019 nicht ersichtlich 
gewesen sei, dass im Jahresabschluss 2017 ein Eigenkapitalzuschuss von 7 Mio. € 
und ein Bankkredit von 5 Mio. € zu verzeichnen sei. Außerdem kalkuliere der Eigen-
betrieb die Gebühren und nicht die AWB. 
RM Herr Dr. Gutzeit geht auf das Verfahren und System der Gebührenkalkulation ein, 
das auf den Leistungsergebnissen der AWB GmbH basiere und eine 2 %-ige jährliche 
Steigerungsrate beinhalte. Das Problem bestehe nur darin, dass die letzten Gebüh-
renberechnungen erst ganz kurzfristig erfolgten, da die Bilanz von 2018 noch nicht und 
die von 2017 erst seit ein paar Wochen vorliege. Im Jahr 2015 betrug das Eigenkapital 
noch 4 Mio. € und die AWB GmbH habe in den letzten 5 Jahren jeweils 11 Mio. € 
Überschuss an den Stadtwerkekonzern übertragen. Die Frage sei, ob man das jetzige 
zweigleisige System von AWB GmbH und Eigenbetrieb beibehalten wolle. 
RM Herr Brust wendet sich an Frau Frebel, die einen Weg zur Senkung der Gebüh-
ren anmahnte. Er erklärt, dass dann mit den AWB langfristig vertraglich weniger Leis-
tungen vereinbart werden müssen, damit es für die Bürgerinnen und Bürger billiger 
werde. Im Kommunalen Abgabengesetz stehe, dass die Leistungen auf die Gebüh-
ren umgelegt werden müssten.

Die Rückführung von Eigenkapital sei ebenfalls absolut erforderlich, weil das nicht in 
die Gebühren eingerechnet werden könne. Hier handle es sich um eine außerplan-
mäßige Ausgabe.  
Eine von Herrn Dr. Albach geforderte Umorganisation in eine AöR könne nicht erfol-
gen, da man einen Eigenbetrieb wegen der Satzungshoheit benötige. 
Er fragt die Verwaltung, weshalb überplanmäßige Ausgaben für die Verwaltung ver-
anschlagt worden seien. Da die Stelle des geschäftsführenden Betriebsleiters der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zwei Jahre unbesetzt gewesen sei, habe er mit 
Einsparungen gerechnet. 
SB Herr Dr. Albach fragt, wie es zu dem Kredit von 6 Mio. € gekommen sei. 
Herr Dr. Kreitsch nimmt umfassend Stellung und erläutert zunächst die Berechnung 
der Eigenkapitalzuführung. 
Anschließend führt er aus, wie und in welcher Höhe die gebührenkalkulatorischen 
Unter- und Überdeckungen in die Gebührensatzungen eingebracht wurden und wie 
die Prognose für die nächsten Jahre aussieht. 
Der Ausschussvorsitzende bittet, diese Berechnungen als Anlage dem Vorabauszug 
beizufügen, um eine wesentliche Grundlage für die Beratungen in den weiteren 
Gremien zur Verfügung zu haben. 1 
Herr Dr. Kreitsch sagt dies zu und räumt ein, dass es Rückstände bei der Erarbei-
tung der Jahresabschlüsse gegeben habe. Das Personal sei im Bereich des Eigen-
betriebs extrem knapp gewesen. Diese Situation habe sich jedoch glücklicherweise 
seit 2019 geändert, da man personell Verstärkung bekommen habe. Der Jahresab-
schluss sei allerdings nicht für die Gebührenkalkulation erheblich. 
Natürlich wirkten sich gebührenkalkulatorische Über- und Unterdeckungen auf die 
handelsrechtlichen Jahresergebnisse aus. Unterdeckungen seien jedoch nicht mit 
Fehlbeträgen im Jahresabschluss gleichzusetzen. 
Hinsichtlich des Anstiegs der Verwaltungskosten erklärt Herr Dr. Kreitsch, dass es 
sich um periodenfremde Aufwendungen und Erträge handele, so Kosten anderer 
Dienststellen, die z. B. durch zu späte Rechnungsstellung von dort verursacht wor-
den seien, da sie nicht mehr im ursächlichen Jahr gebucht werden können, aber na-
türlich trotzdem bezahlt werden müssen. 
Der Kredit von 6 Mio. € sei notwendig gewesen, um das laufende Tagesgeschäft ab-
zuwickeln. Dies rühre daher, dass Gebühren quartalsweise abgerechnet, Rechnun-
gen jedoch monatlich bezahlt werden müssen. Um die Liquidität sicherzustellen, 
müsse dann schon mal Tagesgeld aufgenommen werden. Er werde hier auch die 
Mitteilungspflicht gegenüber dem Betriebsausschuss prüfen. 
Abschließend versichert Herr Dr. Kreitsch, dass die Mitarbeitenden in seinem Be-
reich hochengagiert momentan alles dafür tun, um den Jahresabschluss und den 
Wirtschaftsplan künftig rechtzeitig vorzulegen; die Quartalsberichte werden natürlich 
fortgeführt. 
                                                 
1 Die Berechnung der Eigenkapitalzuführung ist, der Niederschrift und der Beschlussvorlage 
3734/2019; Zuführung zur Kapitalrücklage als Anlage 1 beigefügt.  
Die Berechnung der gebührenkalkulatorischen Unter- und Überdeckungen ist der Niederschrift  und 
der Beschlussvorlage 3734/2019  als Anlage 2 beigefügt .

Beigeordneter Herr Dr. Rau hebt einen wichtigen Aspekt hervor.  
Mit Herrn Dr. Kreitsch habe man eine Kompetenz gewonnen, die dem Betriebsaus-
schuss einen seriösen und sich auf hoher Qualitätsstufe befindlichen Einblick in die 
Datenstruktur ermögliche. Herrn Dr. Rau seien nach der langen Vakanz die juristi-
sche und auch vor allem auch die kaufmännische Kompetenz der Betriebsleitung 
wichtig gewesen. Dies zahle sich jetzt aus. 
Des Weiteren macht Herr Dr. Rau auf die quartalsweise erstellten Controllingberichte 
aufmerksam, so dass es in Zukunft nicht mehr diese Unsicherheiten über die wirt-
schaftliche Situation des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln gebe. 
Die von der Kämmerei vorgeschlagenen Eigenkapitalstärkungen seien nicht erst- 
und auch nicht einmalig, sondern es gab sie in den vergangenen Jahren immer wie-
der und auch in ähnlicher Höhe. 
Das heiße, es gebe keinen Indikator für eine komplett ungeordnete Betriebsführung. 
Anschließend stellt der Ausschussvorsitzende die einzelnen Beschlussvorlagen mit 
den teilweise mündlich beantragten Verweisen zur Abstimmung: 
Abstimmung zu den Beschlussvorlagen  
3.1 Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
2043/2019 
Beschluss zu TOP 3.1 
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
3.2 Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
3274/2019 
Beschluss zu TOP 3.2 
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
3.3 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung 
3254/2019 
Beschluss zu TOP 3.3 
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt 
zu beschließen: 
Der Rat beschließt die 3. Änderung der Abfallsatzung in der in Anlage 2 beigefügten 
Fassung.

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 
für das Land Nordrhein-Westfalen die Präambeln der Abfall - und Abfallgebührensat-
zungen ohne erneuten Ratsbeschluss durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt 
Köln an die aktuelle Rechtslage anzupassen, sofern sich keine inhaltlichen Änderun-
gen ergeben. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
3.4 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und 
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren  
3252/2019 
 Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage 
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung: 
Beschluss zu TOP 3.4: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion 
Die Linke. 
 Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen: 
Beschluss zu TOP 3.4: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt 
zu beschließen: 
Der Rat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreini-
gung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefüg-
ten Fassung. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion 
Die Linke. 
3.5 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren 
3253/2019 
 Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage 
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung: 
Beschluss zu TOP 3.5: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion 
Die Linke.

 Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen: 
Beschluss zu TOP 3.5: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt 
zu beschließen: 
Der Rat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung in der in 
Anlage 4 beigefügten Fassung.  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion 
Die Linke. 
3.6 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft;  
Zuführung zur Kapitalrücklage 
3734/2019 
 Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage 
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung: 
Beschluss zu TOP 3.6: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 
90 / Die Grünen gegen die Stimmen von SPD -Fraktion und Fraktion Die Linke 
bei Enthaltung der FDP-Fraktion. 
 Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen: 
Beschluss zu TOP 3.6: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt 
zu beschließen: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine Eigenkapitalzuführung an die eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln in Höhe von 
insgesamt 4.500.000 €. 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 
90 / Die Grünen gegen die Stimmen von SPD -Fraktion und Fraktion Die Linke 
bei Enthaltung der FDP-Fraktion.

Anlage 1 geprüfter Jahresabschluss 2017 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Köln

29653 Zeichen

Jahresabschluss

zum 31. Dezember 2017
Bilanz und G.u.V.

der

-eigenbetriebsähnlichen Einrichtung-

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

EL6H6 Ser 5
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

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Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge

Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag
Verlustvortrag aus dem Vorjahr

Bilanzverlust

2017 2016

216.995.456,81 209.752.580,36
1.020.676,97 1.466.963,92

218.360.995,26 210.072.791,98
3.036.410,43 5.368.643,60
26.119,26 16.166,10
25.064,06 32.400,65
-3.432.455,23  -4.270.458,05
-4.519.480,83 -249.022,78

-7.951.936,06 __-4.519.480,83

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

Anhang für das Wirtschaftsjahr 2017

Allgemeine Angaben

Gemäß 8 21 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
ist durch den Eigenbetrieb AWB für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jah-
resabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechung und dem
Anhang besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften
über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und
die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaf-
ten im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung, sofern sich
aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Bilanz und zur
Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zur Bilanz
Aktiva

Mit der bei Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1. Januar 1998 erst-
malig gegebenen Bilanzierungspflicht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften und nach 88 21 ff. EigVO NRW wurden die Altdatenbestände des Anlagever-
mögens aus den vorherigen Systemen bzw. einer Anlagenkartei zu den dort geführten
Buchwerten und Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw.

Restnutzungsdauer übernommen und planmäßig fortgeschrieben.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Veranlagungen durch
die AWB GmbH (TE 1.733), die RheinCargo GmbH & Co. KG (TE 651) und das Duale Sy-
stem (TE 959).

Die Forderungen gegen die Stadt Köln betreffen im Wesentlichen Ansprüche gegen
das Kassen- und Steueramt (TE 5.442). Die ausgewiesenen Forderungen gegen das
Kassen- und Steueramt beruhen auf anteilsmäßiger Zuteilung von Gebühren aus dem

Gesamtgebührenaufkommen der Stadt.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten, wobei die
Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Geschäftsjahres
2017 ausgewiesen werden:

Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit

31.12.2017 bis 1 Jahr mehr als
(31.12.2016) 1 Jahr
€ € €

1. Forderungen aus Lieferungen und 3.343.429,25 3.343.429,25 0,00
Leistungen (2.533.840,91) (2.533.840,91) (0,00)
2. Forderungen gegen die Stadt Köln 5.981.072,07 5.981.072,07 0,00
(2.677.865,17) (2.677.865,17) (0,00)
9.324.501,32 9.324.501,32 0,00
5.211.706,08) (5.211.706,08 0,00

Der Mittelzufluss aus Gebühreneinnahmen erfolgt vornehmlich über die monatliche bzw.
quartalsweise Weiterleitung der Gebühreneinnahmen des Kassen- und Steueramtes der
Stadt Köln. Mit diesen Mitteln müssen die Aufwendungen des Eigenbetriebes AWB bis
zum nächsten Gebühreneinzug finanziert werden. Die erforderliche Liquidität wird ggfs.
durch Aufnahme von Tages- bzw. Termingeld am Geldmarkt sichergestellt.

Die über den laufenden Bedarf hinaus zur Verfügung stehenden Mittel wurden kurzfristig
als Tages- bzw. Monatsgeld angelegt.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Passiva

Entwicklung des Eigenkapitals:

Um- Jahres-
1.1.2017 buchung ergebnis 31.12.2017
TE TE TE TE
Stammkapital 5iil 0 0 511
Allgemeine Rücklage 4.039 [e) 0 4.039
Verlustvortrag -249 -4.270 0 -4.519
Jahresfehlbetrag -4.270 4.270 -3.432 -3.432
Summe 31 0 -3.432 -3.401

Gemäß 8 9 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital € 511.292,00.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Jahr 2017 wie folgt:

Inan-

spruch- Auf- Zu-

1.1.2017 __nahme lösung führung 31.12.2017
TE TE TE TE TE

Prozessrisiken 100 0 0 0 100
Abrechnungsverpflichtung 222 0 0 111 333
Prüfungs- und Beratungskosten 25 7 3 31 46
347 7 3 142 479

Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt in Höhe der Erfüllungsbeträge, die nach vernünfti-
ger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Rückstellung für Prozessrisiken
trägt im Wesentlichen den anhängigen Verfahren um die Gebührensätze für die nachsor-
tierten Restmüllbehälter sowie den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auf-
bau der kommunalen Altkleidersammlung Rechnung. Die Rückstellung für Abrechnungs-
verpflichtungen betrifft die ausstehende Rechnung zur Sollveranlagungskorrektur für das
Kalenderjahr 2015, 2016 und 2017.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wo-
bei die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Geschäfts-

jahres 2017 ausgewiesen werden:

Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit

31.12.2017 bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre

31.12.2016

€ € € €
1. Verbindlichkeiten gegenüber 6.000.000,00 6.000.000,00 0,00 0,00
Kreditinstituten (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Liefe- 5.646.506,47 5.646.506,47 0,00 0,00
rungen und Leistungen (3.625.197,34) (3.625.197,34) (0,00) (0,00)
3. Verbindlichkeiten gegenüber

der Stadt Köln und anderen 1.019.012,83 1.019.012,83 0,00 0,00
Eigenbetrieben (1.390.756,60) (1.390.756,60) (0,00) (0,00)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 11:197,27 11.197,27 0,00 0,00
42.088,26 42.088,26 0,00 0,00
12.676.716,57 12.676.716,57 0,00 0,00
5.058.042,20 5.058.042,20 0,00 0,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln resultieren im Wesentlichen aus der Ab-
rechnung der Verwaltungskostenerstattung für die Kosten des Eigenbetriebs in 2017.
Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Sie sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2017, die nicht in der Bilanz
erscheinen, bestehen aus folgenden Verträgen (berücksichtigt bei einem Jahresvolumen
> 1Mio. €):

2017-2020|nach 2020

Restmüllverbrennung/Kompostierung;
Laufzeit bis 01.07.2025

3 Jahre 4,5 Jahre
p. a. (Durchschnitt Grundlage Plankosten 61.728 TE 246.912 TE| 277.776 TE
2018 und 2019)

istik; Laufzeit bis 31.12.2019
2 Jahre
p- a. (Durchschnitt Grundlage Plankosten 81.407 TE 162.814 TE
2018 und 2019)
3 Jahre
p. a. (Durchschnitt Grundlage Plankosten 58.401 TE 175.203 TE
2018 und 2019 und Vertrag vom 01.12.2000)

PPK-Logistik; Laufzeit bis 31.12.2019

p-. a. (Durchschnitt Grundlage Plankosten 7,503 TE
2018 und 2019)

Littering; Laufzeit bis 31.12.2019

p. a. (Durchschnitt Grundlage Plankosten 7.920 TE
2018 und 2019)

Sammlung von E-Schrott; Laufzeit bis 31.12.2020

p. a. (Vertrag vom 26. Juni 2007 und Preisan- 1.223 TE
passung vom 18.08.2017 zum 01.01.2018)

Gelbe Tonne plus; Laufzeit bis 31.12.2019
p. a. (Durchschnitt Grundlage Plankosten 1.874 TE

2018 und 2019)

Wildkrautbeseitigung; Laufzeit bis 31.12.2020

p. a. (Vertrag vom 6. Februar 2013 und Preis- 1.289 TE
anpassung vom 18.08.2017 zum 01.01.2018)

Winterdienst/Sonderreinigung; Laufzeit 31.12.2020

bis

p. a. (Vertrag vom 01.12.2000 und Preisan- 1.008 TE
passung vom 18.08.2017 zum 01.04.2018 )

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Der Eigenbetrieb AWB erbringt ausschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt

nach Erlösgruppen untergliedern lassen:

2017 2016

TE TE
Abfallbeseitigung 159.161 154.899
Straßenreinigung 57.387 54.396
Elektrogeräte-BgA 236 247
Alttextilien-BgA 212 211

216.996 _209.753

Die einzelnen Gebührensätze für die Abfallbeseitigung und die Straßenreinigung sind in
den jeweiligen Satzungen für 2017 veröffentlicht.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TE 218.361 betreffen im
Wesentlichen folgende Positionen:

- Verbrennungs-/Kompostierungskosten: TE. 62.979
-— Aufwendungen für Abfallsammlung und -transport: TE 99.286
- Aufwendungen für Straßenreinigung: TE 55.948
- Entsorgung Elektrogeräte-BgA: TE 148

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von
(TE 716) enthalten, die im Wesentlichen Kostenerstattungen für Aufwendungen Vorjahre

betreffen.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Verwal-
tungskostenerstattungen an verschiedene Dienststellen der Stadt Köln TE 2.233 und
laufende Kosten des Eigenbetriebes AWB für Gebühren und Beiträge, Veranstaltungen
sowie die Prüfung des Jahresabschlusses von insgesamt T€ 126 ausgewiesen. Des Wei-
teren sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TE 237 und die Ausbuchung von
uneinbringlichen Forderungen in Höhe von TE 441 enthalten.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (TE 26) bilden den Aufwand für die laufende
Aufrechterhaltung der erforderlichen Liquidität ab.

Sonstige Angaben

Zur Deckung des Aufwands für Prüfungsleistungen im Rahmen des Jahresabschlusses
2017 wurden der Rückstellung für Prüfungs und Beratungskosten € 25.000,00 zuge-
führt.

Im Geschäftsjahr 2017 waren bei dem Eigenbetrieb AWB keine unmittelbar beschäftig-

ten Personen tätig.

Während des Wirtschaftsjahres 2017 wurde die Betriebsleitung wie folgt wahrgenom-
men: Erster Betriebsleiter war Herrn Dr. Harald Rau als Beigeordneter der Stadt Köln für
Soziales, Integration und Umwelt. Geschäftsführender Betriebsleiter war Herr Hans Peter
Winkels bis 8. Mai 2019 und ab 9. Mai 2019 Herr Dr. Thomas Kreitsch. Frau Carla Stüwe
wurde aufgrund des Pensionseintritts von Herrn Hans Peter Winkels von Oktober 2017
bis März 2019 kommisarisch als geschäftsführende Betriebsleiterin tätig.

Weder den Angehörigen der Betriebsleitung noch den Mitgliedern des Betriebsausschus-
ses wurden durch den Eigenbetrieb AWB Bezüge gewährt.

Vor dem Hintergrund des kommunalen Wahlergebnisses und der daraus resultierenden
konstituierenden Ratssitzung am 1. November 2014 erfolgte ebenfalls die Neubenen-

nung der Betriebsausschussmitglieder.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

Dem Betriebsausschuss gehörten demnach in 2017 folgende stimmberechtigte Mitglie-
der an:

Rafael Christof Struwe, Rechtsanwalt
- Ausschussvorsitzender -

Katharina Welcker, Hausfrau
Susanne Bercher-Hiss, Referentin
Wilfried Becker, Dipl.-Ing.

Polina Frebel, Dolmetscherin
Karl-Heinz Walter, Dozent

Marget Dresler-Graf, Dipl.-Volkswirt
Stefan Götz, Geschäftsführer

Dr. Walter Gutzeit, Pensionär
Gerhard Brust, Rentner

Mathias Wittmann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Hamide Akbayir, techn. Assistentin
Dr. Rolf Albach, Chemiker

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, den Bilanzverlust auf neue Rech-

nung vorzutragen

Köln, den 30. April 2019

gez. gez.
Dr. Harald Rau Dr. Thomas Kreitsch
Erster Betriebsleiter Geschäftsführender Betriebsleiter

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017

1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Stadt Köln ist gemäß $ 5 Abs. 1 und 2 des Abfallgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LAbfG
NRW) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) dafür verantwortlich, die auf ihrem Gebiet anfal-
lenden Abfälle zu entsorgen. Diese Aufgabe nimmt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirt-
schaftsbetrieb der Stadt Köln wahr; sie besteht in der aktuellen Organisationsform seit dem 01.01.1998.
Der örE kann sich zur Aufgabenwahrnehmung Dritter bedienen.

Die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und die AVG Abfallverwertungs- und Entsorgungs-
gesellschaft mbH (AVG) sind mit der operativen Aufgabenwahrnehmung beauftragt. Die AWB stellt die
Abfallsammlung und den -transport (Müllabfuhr), die Straßenreinigung und den Winterdienst sicher. Die
AVG stellt die Abfallentsorgung und -verwertung sicher, kompostiert Bioabfälle, sortiert und verwertet Ge-
werbeabfälle und verbrennt anfallenden Restabfall. Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt-
schaftsbetrieb der Stadt Köln verbleiben somit diesbezüglich keine operativen Aufgaben.

Da sich die Abfallwirtschaft in einem ständigen Wandel befindet, muss kontinuierlich eine Anpassung an
neue rechtliche Rahmenbedingungen und die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung erfolgen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) übersetzt die europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales
Recht und wurde in 2012 neu gefasst bzw. umfassend modernisiert. Mit der Novelle wurde der Umwelt-
und Klimaschutz sowie die Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft nachhaltig verbessert, indem die
Abfallvermeidung und das Recycling von Abfällen gestärkt wurden.

Verwertungsseitig hat auch die in 2017 angepasste Düngeverordnung einen erheblichen Einfluss auf die
Entsorgung von Bioabfällen, da diese die Einbringung von Nitrat in den Boden neu regelt. Dies dient in
erster Linie dem Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nitrat-Belastungen. Somit erhöht das neue Dün-
gerecht die Anforderungen an die Aufbringung von Komposten auf landwirtschaftlichen Flächen. Die no-
vellierte Düngemittelverordnung verschärft auch die Anforderungen der Komposte hinsichtlich der
Fremdstoffgehalte.

In 2017 ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten. Damit gilt auch für Ge-
werbebetriebe eine strikte Abfalltrennung und die fünfstufige Abfallhierarchie.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

Die Stadt Köln ist als örE gesetzlich verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen, das die
Entsorgungssicherheit darstellt und alle fünf Jahre zu aktualisieren ist ($ 5a LAbfG NRW). Der Rat der
Stadt Köln hat das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept am 22. November 2018 beschlossen.

2. Allgemeine Geschäftsentwicklung

Die eigenbetriebsähnliehe Einrichtung AWB ist seit 1998 für die Gewährleistung der Abfallbeseitigung
und der Straßenreinigung in der Stadt Köln verantwortlich und bedient sich dafür seit 2001 operativ aus-
schließlich der Leistungen Dritter (vorwiegend der AWB GmbH und der AVG Gmbh). Da die eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung AWB Aufgabenträger der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung der Stadt Köln
ist und nur die Durchführung der operativen Aufgaben und die Entsorgung der Abfälle Dritten übertragen
wurde, bestehen an dieser Stelle Leistungsaustauschbeziehungen zu den entsprechenden Geschäftspart-
nern. Auf diesem Wege behält die Stadt Köln ihre gesetzliche Verantwortung als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger bei und bestimmt nach wie vor die Kölner Abfallpolitik (z. B. Abfallwirtschaftskonzept,
Abfallsatzung, Abfallgebührensatzung, Abstimmungen mit dem Dualen System) und trägt Sorge für die
ordnungsgemäße Aufgabenerledigung. Entsprechende Kontrollrechte sind vertraglich geregelt.

3. Entwicklung der Ertrags, Vermögens und Finanzlage im Geschäftsjahr

Der Jahresabschluss 2017 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 3.432 aus. Der Wirtschaftsplan
2017 hat dagegen einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 410 prognostiziert.

Ursächlich hierfür waren verschiedene Einflussfaktoren:

Die geplanten Umsatzerlöse liegen um rd. T€ 1.496 über den tatsächlich erzielten Umsatzerlösen in Hö-
he von TE 216.996 (Vorjahr TE 209.753). Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden mit
TE 215.394 gegenüber den tatsächlich angefallenen Aufwendungen T€ 218.361 um T€ 2.967 zu niedrig
geplant.

Es ergibt sich somit ein negatives Rohergebnis in Höhe von T€ - 1.365 (Vorjahr T€ - 320). Das negative
Rohergebnis wird entscheidend aus dem gestiegenen Entsorgungsbedarf im Leistungsbereich der
Biotonne geprägt. Die entstandenen Mehraufwendungen im Bereich Biotonne lagen um rd. TE 2,1 über

den geplanten Aufwendungen.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

Das Betriebsergebnis für 2017 wird voraussichtlich durch Anpassung der Gebührenkalkulation für Stra-
Renreinigung und Abfallgebühren in Zukunft wieder kompensiert.

Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden im Wirtschaftsplan nicht berücksichtigt. Im Wesentlichen be-
stehen diese aus periodenfremden Erträgen in Höhe von T€ 716 (Vorjahr T€ 1.167). Die periodenfrem-
den Erträge enthalten im Wesentlichen nachträgliche Entgeltabrechnungen für Straßenreinigung der Jah-
re 2011 bis 2015.

Außerdem enthalten die neutralen Erträge Korrekturen von Verbindlichkeiten TE 151 (Vorjahr T€ 0) und
Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen in Höhe von TE 151 (Vorjahr TE 0).

Die Verwaltungskosten (sonstige betriebliche Aufwendungen) wurden mit T€ 2.674 (Vorjahr T€ 2.837) ge-
genüber den tatsächlich angefallenen Kosten T€ 3.037 (Vorjahr TE 5.369) um T€ 363 zu niedrig geplant.
Die höher angefallenen Kosten beruhen insbesondere auf den nicht planfähigen periodenfremden Auf-
wendungen in Höhe von TE 237 und der Korrektur von uneinbringlichen Forderungen in Höhe von
TE 441. Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln weist zum 31. Dezember 2017 bilanziell ein negatives
Eigenkapital in Höhe von T€ -3.401 (Vorjahr T€ 31) aus.

Das negative Eigenkapital ist nach $ 10 Absatz 6 EigVO NRW durch jährliche Anpassung der Gebühren-
kalkulation für Straßenreinigung und Abfallgebühren wieder auszugleichen. Wird die erforderliche Eigen-
kapitalausstattung durch die jährliche Anpassung der Gebührenkalkulation nicht erreicht, ist das negative
Eigenkapital nach Ablauf von fünf Jahren aus Haushaltsmitteln der Stadt Köln auszugleichen.

Die Liquidität des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln war in 2017 durch die verfügbaren flüssigen
Mittel in Höhe von TE 430 und eine Kreditlinie bei der Sparkasse KölnBonn in Höhe von T€ 50.000 gesi-
chert. Zum 31.12.2017 wurde die Kreditlinie in Höhe von T€ 6.000 in Anspruch genommen.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Anwendung finanzieller Leistungsindikatoren ist zur Beurteilung der Geschäftstätigkeit in 2017 nicht
angemessen, da der Eigenbetrieb AWB der Stadt Köln aufgrund der Regelungen der GO NRW und der
EigVO NRW verpflichtet ist, ein nach Aufwendungen und Erträgen ausgeglichenes Ergebnis zu erwirt-
schaften bzw. anderenfalls einen Ausgleich gegenüber dem Gebührenzahler in nachfolgenden Jahren
vorzunehmen. Insofern sind erwirtschaftete Überschüsse nicht regelmäßig als Leistungssteigerung aufzu-
fassen, da sie zunächst ausschließlich eine die bloße Kostendeckung übersteigende Belastung des Ge-

bührenzahlers indizieren.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Risiken für das Wirtschaftsjahr 2018 liegen insbesondere in der Mengenentwicklung im Bereich der

Entleerungen und der Sammelmengen von Rest und Biomüll.

Da mit der Umsetzung operativer Aufgaben externe Dienstleister beauftragt wurden, wurde das Risiko-
management für den Eigenbetrieb AWB als System zur wirtschaftlichen Steuerung auf der Basis von
Kennzahlen entwickelt. Das Risikomanagement verfolgt insbesondere die Zielsetzung einer Bewusstma-
chung der im Wirtschaftszeitraum zu erwartenden Risiken bei allen Führungs- und Durchführungsprozes-

sen.

Wirtschaftliche Risiken für den Eigenbetrieb sind insbesondere in folgenden Bereichen anzutreffen:

- Abweichungen der Ist-Werte bei den zu entsorgenden/zu behandelnden Mengen von den Planwer-
ten, die zu einer Gefährdung des Plan-Ergebnisses führen,

- Entwicklung des Geldmarktzinses,

- Abweichungen der veranlagten Leistungsdaten der Abfallbeseitigung zwischen der AWB GmbH

und dem Kassen- und Steueramt.

Zur Risikominimierung wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

- Einrichtung eines Berichtswesens zur Dokumentation von Mengenentwicklung im Abfallbereich
incl. Ursachenanalyse und kontinuierlicher Fortführung der Prognose,

- Kontinuierliche Beobachtung des Geldmarktzinses und Ausnutzung von Zinsdifferenzen,

- Abgleich der Leistungsdaten zwischen dem operativen Bereich der Kölner Abfallwirtschaft und der

Dienststelle, der das Gebühreninkasso obliegt.

Preisänderungsrisiken sind für die Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebes nicht gegeben, da Entgeltanpas-
sungsbegehren von Dienstleistern aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen bereits im Vor-
jahr mitzuteilen sind und in der Gebührenkalkulation des entsprechenden Wirtschaftsjahres Berücksichti-
gung finden können. Die Refinanzierung des aus Preisänderungen resultierenden Mehraufwandes über

Gebühreneinnahmen ist damit sichergestellt.

Ausfallrisiken aus offenen Forderungen gegen Dritte wurden über entsprechende Wertberichtigungen be-

rücksichtigt.

Liquiditätsrisiken werden durch angemessene Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen Geschäftsban-

ken abgesichert, die bei Bedarf die kurzfristige Bereitstellung von Liquidität sicherstellen.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres

Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Eigenbetrieb AWB nach dem Schluss des Wirtschaftsjah-

res liegen nicht vor.
7. Zusammenfassung und Ausblick

Da der Eigenbetrieb nicht operativ tätig wird, reduziert sich der Einfluss des Eigenbetriebes AWB auf die
Beauftragung privater Leistungsanbieter (im Berichtsjahr i. W. AVB GmbH und AVG Köln mbH) bzw. auf
die Überwachung und Steuerung der Leistungserstellung im Einzelfall. Die Leistungen der AWB KG wer-
den entsprechend den vertraglichen Regelungen nach den tatsächlich geleerten Behältern und gereinig-
ten Flächen bzw. den auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung veranlagten Frontmetern entgol-
ten. Weitere Leistungen wie die Beseitigung von wilden Müllablagerungen im öffentlichen Raum werden
auf der Grundlage der geltenden vertraglichen Regelungen abgegolten. Von der AVG werden die Entsor-
gungspreise für Restmüll und kompostierbare Abfälle jährlich entsprechend den Leitsätzen der Preiser-
mittlung neu kalkuliert. Gleichzeitig bleibt der Einfluss der Stadt Köln auf alle abfallwirtschaftlichen Ent-

scheidungen durch ihre Vertretung in den entsprechenden Aufsichtsgremien erhalten.

Bei dem Eigenbetrieb AWB waren im Berichtsjahr keine Mitarbeiter unmittelbar beschäftigt. Die Aufga-
ben des Eigenbetriebes AWB wurden durch Bedienstete des Dezernates Soziales, Integration und Um-

welt wahrgenommen.

Die in 2017 begonnene Aktualisierung des AWK wird in 2018 abgeschlossen. Das fortzuschreibende
AWK wird die zur Beurteilung der Entsorgungssicherheit für 2018 bis 2027 relevanten Entwicklungen auf-
zeigen und die dafür vorgesehenen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen behandeln.

Der Grundvertrag mit der AWB über die Müllabfuhr, Straßenreinigung und den Winterdienst läuft zum
31.12.2018 aus. In 2018 ist ein neuer Grundvertrag für den Zeitraum ab 01.01.2019 zu vereinbaren.

Am 08.06.2017 wurde die europäische Abfallrahmenrichtlinie überarbeitet. Im Kern sollen z. B. die Abfall-
vermeidung gefördert, Ziele für das Recycling und die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Sied-
Iungsabfälle festgelegt, Hersteller stärker an den Entsorgungskosten ihrer Produkte beteiligt und die Ge-
trenntsammlung deutlicher erweitert werden. Bis 2035 sollen 65 % der Siedlungsabfälle recycelt werden.
Konkrete Erfolgskontrollen für Abfallvermeidungsmaßnahmen sind durchzuführen. Die überarbeitete
Richtlinie gilt ab 05.07.2018.

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

Am 05.07.2017 wurde das Verpackungsgesetz (Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrenn-
terfassung von wertstoffhaltigen Abfällen) verabschiedet und löst damit die Verpackungsverordnung ab.
Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Verpackungsabfälle aus privaten Haushalten zu recyceln.
Die Hersteller werden stärker dazu angehalten, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen
zu verwenden. Zudem wird die Zuständigkeit der Dualen Systeme auf alle Verpackungen (bislang nur
sog. Verkaufsverpackungen) erweitert. Die Regelungen treten zum 01.01.2019 in Kraft.

Köln, den 30.04.2019

gez. gez.
Dr. Harald Rau Dr. Thomas Kreitsch
Erster Betriebsleiter Geschäftsführender Betriebsleiter

DORNBACHA)

F. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum
31. Dezember 2017 (Anlagen | bis Ill) und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
(Anlage IV) des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln, Köln, unter dem Datum vom
21. August 2019 unter aufschiebender Bedingung den folgenden uneingeschränkten Bestä-

tigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:

„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Unter der Bedingung, dass der Betriebsausschuss den Vorjahresabschluss zum
31. Dezember 2016 feststellt, erteilen wir den nachfolgenden Bestätigungsvermerk:

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung so-
wie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln, Köln, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden lan-
desrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der
Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzuge-

ben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 8 317 HGB und 8 106 GO NRW unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen
und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla-
ge wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Er-
wartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirk-
samkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für
die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis

von Stichproben beurteilt.

DORNBACHA))

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der we-
sentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdar-
stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unse-

re Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent-
spricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden lan-
desrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermit-
telt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfun-
gen (IDW PS 450).

Köln, den 21. August 2019

DORNBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

(Siegel)
gez. gez.
Michels Brendt
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Beratungsverlauf (3)

28.11.2019 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3274/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.11.2019
Erstellt
17.09.2019 15:44