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V/0116/2025/1

Baubeschluss 2 Gruppen-Kita am Hoppengarten

Vorlagen 27.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 58

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 2 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 1 Kostenberechnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

16552 Zeichen

V/0116/2025/1 
V/0116/2025/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baubeschluss 2-Gruppen-Kita für die Regenbogenkinder e.V. am  
Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Baumaßnahme ,,Errichtung einer 2 -Gruppen Kita für die Regenbogenkinder e.V . am 
Hoppengarten‘‘ im Stadtteil Rumphorst wird nach den Entwurfsplänen der Schöps & Schlüter 
Architekten GmbH (Anlagen 1 -8 der Hauptvorlage) aus Münster gebaut.  Das 
Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 3.514.600 € 3.359.000 €. 
 
Die Gesamtmaßnahme wird mit einem Investitionsvolumen von 3.359.000 € auf Basis 
der Kostenberechnung mit Stand 25.06.2025 nach DIN 276 (Anlage 1 dieser 
Ergänzungsvorlage) unter Berücksichtigung einer Reduktion der Baukosten um 5 % 
umgesetzt. Die darüber hinausgehenden Reduzierungen gemäß der V orlage 
V/0450/2025 werden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt.  
 
2. Die Neugestaltung der Freianlagen werden gemäß den Plänen der nts Ingenieurgesellschaft 
mbH aus Münster (Anlage 9 und 10 der Hauptvorlage) realisiert. Die Kosten hierfür betragen 
238.000 € einschl. Zuschläge und sind im Gesamtinvestitionsvolumen enthalten. 
 
3. Der Baubeginn ist für das 4. Quartal 2025 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für das 3. Quartal 
2027 geplant. 
 
4. Die beiden Kfz-Stellplätze unmittelbar vor dem Eingang der Kita werden auf die bereits 
vorhandenen Stellflächen auf dem Gelände am Hoppengarten verlegt. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
30.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Völlink 
Telefon: 492-2547 
voellink@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0116/2025/1 
5. Die Zuwegung von der Straße „Hoppengarten“ zum „Schleusenweg“ wird mindestens 
während der Bring- und Abholzeiten zuverlässig für den Kfz-V erkehr gesperrt. 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag € 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages-
betreuung 
  
Investitionsmaß-
nahme 
5160 Kita Hoppengarten   
Einzahlungen 01 Einzahlungen aus  
Zuwendungen für Investitions-
maßnahmen 
2027 234.000 
 Summe Einzahlungen  234.000 
Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaßnah-
men 
2025 559.000 
   (VE) (2.895.600) 
   2026 2.175.000 
   2027 720.600 
  Summe Baumaßnahme   3.454.600 
 11 für aktivierbare Zuschüsse (VE) (60.000) 
   2027 60.000 
  Summe für Zuschüsse   60.000 
 Summe Auszahlungen insgesamt   3.514.600 
Saldo aller Auszahlungen/Einzahlungen  3.280.600 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der Investiti-
onsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ veranschlagt. 
 
 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 02  Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2027 ff.   3.300 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2027 ff. 58.660 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 49.590 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allg. Finanzwirtschaft

- 3 - 
V/0116/2025/1 
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2027 ff. 49.210 Folgeaufwand 
Saldo  154.160  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 13) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die o.g. Sachenscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
HH-Ansatz 
2025 € 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
  
Investitionsmaß-
nahme  
5160 Kita Hoppengarten    
Einzahlungen  01 Einzahlungen aus  
Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen  
2027 234.000 
 Summe Einzahlungen   234.000 
Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen  
2025 559.000 
   (VE) (2.740.000) 
   2026 2.020.000 
   2027 720.000 
  Summe Baumaßnahme   3.299.600 
 11 für aktivierbare Zuschüsse (VE) (60.000) 
   2026 60.000 
  Summe für Zuschüsse  60.000 
 Summe Auszahlungen insgesamt   3.359.000 
Saldo aller Auszahlungen/Einzahlungen   3.065.000 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der In-
vestitionsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ veranschlagt. 
 
Teilergebnisplan  
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement     
Zeile 02  Zuwendungen und allgemei-
ne Umlagen  
2028 ff.   3.310 Auflös. SoP  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2028 ff. 56.920 Folgeaufwand  
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen  2028 ff. 47.490 Folgeaufwand  
Produktgruppe 0301 Leistungen für Kinder, Ju-
gendliche und Familien

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V/0116/2025/1 
Zeile 11 Personalaufwendungen   0 Folgeaufwand  
Produktgruppe 1601 Allg. Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und son. Finanzauf-
wendungen  
2028 ff. 46.880 Folgeaufwand  
Summe aller Auszahlungen/Saldo   147.980  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) wird zur Kenntnis genom-
men. 
 
 
 
Begründung: 
 
Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere 
Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von 
Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhalb des 
Budgets des Dezernats für Bildung, Jugend, Familie und Sport nicht zu decken war. Bekannt-
lich hat die Verwaltung dann entschieden, u. a. die Baubeschlussvorlage für das Schulzentrum 
Kinderhaus (Vorlage V/0234/2025) zurückzustellen.  
 
Der zur Ratssitzung am 02.07.2025 von den Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, 
FDP, Internationale Fraktion/Die Partei/ödp und der Ratsgruppe Volt vorgelegte Antrag zur so-
fortigen Beschlussfassung zeigt einen Weg zur Finanzierung des Schulzentrums Kinderhaus 
auf, der mit der vorgenannten Vorlage aufgegriffen wird. 
 
Für alle Hochbauvorhaben, die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung anste-
hen, legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung des 
Risikozuschlages auf 5 % der Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten Budgetkontrol-
le und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig Spielräume für an-
dere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere Mittelabflusspla-
nung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis zur Mitte der 
Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelüber-
tragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. 
 
Mit den neuen Beschlusspunkten 4 und 5 greift die Verwaltung die abweichenden Beschlüsse 
der vorberatenden Gremien auf. 
 
 
 
Bisherige Beschlüsse 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.06.2024 mit der Vorlage V/0234/2024 den Neubau der 2 Grup-
pen-Kita am Hoppengarten beschlossen und die WBI mit der Planung und Umsetzung beauftragt 
 
 
Ausgangssituation 
Mit der Vorlage V/0386/2021 „Entwicklung eines Produktionsortes für Kunst und Kultur am Hoppen-
garten“ wurde durch die Verwaltung das Gesamtvorhaben zum Areal des Heerde-Kollegs dargestellt.  
Nach Verlust der ursprünglichen Kitaräumlichkeiten war es gelungen, für die Elterninitiative Regenbo-
genkinder e.V. mit der Errichtung des Interimspavillons am Standort Hoppengarten eine Perspektive 
für den Fortbestand zu eröffnen. Mit der Entscheidung (V/0987/2020) wurde bereits verbunden, dass 
die Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. die Trägerschaft der an dem Standort zu errichtenden 2-
Gruppen-Kita übernehmen wird. 
 
Zu 1:

- 5 - 
V/0116/2025/1 
 
Innere Erschließung 
Das Gebäude wird eingeschossig ausgeführt, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.  
Die bestehende Einfriedungsmauer wird als prägendes architektonisches Element in den Neubau 
integriert und bildet die Rückwand der zentralen Flurzone. Diese dient als Haupterschließungsachse 
des Gebäudes und sorgt durch ihre lineare Führung für eine klare Orientierung im Inneren. Die Flur-
zone wird gezielt mit Blickbeziehungen zu den umliegenden Räumen gestaltet, die Transparenz und 
Übersichtlichkeit unterstützen sollen. 
 
Nutzung 
Das Gebäude wird als Kindertagesstätte genutzt. Es bietet Platz für zwei altersgemischte Gruppen 
(u3 und ü3) mit jeweils einem Gruppenraum, Nebenraum, Abstellraum, WC und Wickelbereich sowie 
einem Schlaf-/Differenzierungsraum. Ein Mehrzweckraum und ein weiterer Schlaf-
/Differenzierungsraum können von beiden Gruppen genutzt werden. Darüber hinaus sind eine 
(Frischkoch-) Küche und Personalräume (Büro, WC, Personalraum) vorgesehen. 
 
Material und Konstruktion 
Das Gebäude ist eingeschossig und hat ein begrüntes Flachdach mit einer Photovoltaikanlage. Die 
Außenwände sind als Holzständerwände ausgeführt. Der nach oben auskragende Mehrzweckraum 
erhält Umfassungswände aus Kalksandstein mit Stahlbetonringträgern. Die übrigen Innenwände wer-
den als Trockenbauwände ausgeführt. Das Holzbalkendach mit einer Schalung aus OSB-Platten 
bleibt in einigen Räumen von unten sichtbar. Die Fassade selbst wird mit Holz verkleidet (vertikale 
Lattung) und erhält einen dunkelgrauen Anstrich/Oberflächenbehandlung auf Silikatbasis. Für den 
breiten Dachrand ist ein Streckmetall aus eloxiertem Aluminium in rotbraun/rostrot vorgesehen. Als 
Bodenbelag ist Linoleum vorgesehen, im Bereich der Küche und der Sanitäranlagen Fliesen. 
 
Ökologie und Energie 
Das Bauvorhaben erfüllt die Nachhaltigkeitsziele und Klimaschutzziele der Stadt Münster (Anlage 11). 
Die effiziente Bauweise zeichnet sich durch eine hochwertige Wärmedämmung und die Umsetzung in 
Holzbauweise aus. Diese minimieren den Energieverbrauch und den CO2-Abdruck des Gebäudes. 
Auf dem Dach wird eine Dachbegrünung umgesetzt, die zur Verbesserung des Mikroklimas der Um-
gebung beiträgt. Ergänzt werden die Dächer durch eine Photovoltaikanlage.  
Der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen sowie die Wärmeerzeugung über eine 
Wärmepumpe sollen einen effizienten Betrieb und Unterhalt des Gebäudes gewährleisten. 
 
 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
Die Erschließung des Geländes erfolgt barrierefrei über ein taktiles und natürliches Bodenleitsystem. 
Zur Gewährleistung einer optimalen Orientierung tragen klare Wegestrukturen mit ablesbaren Raum-
kanten aus Vegetation oder Einbauten bei. Der Eingangsbereich und der Vorplatz der Kindertages-
einrichtung sind barrierefrei gestaltet und weisen ein Gefälle von unter 2 % auf, sodass alle Nutzen-
den schwellenlos zum überdachten Eingang gelangen können. Das taktile Boden-Leitsystem, wel-
ches aus Abzweigfeldern mit Noppenplatten sowie Leitstreifen mit Rippenplatten besteht, dient der 
Orientierung von Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Bodenindikatoren sind so konzipiert, 
dass sie sich durch einen kontrastreichen Farbwechsel von dem angrenzenden Pflasterbelag abhe-
ben. 
Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 12). 
 
Kostenentwicklung 
Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 3.514.600 € 3.359.000 €.  Die zur Finanzierung er-
forderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 veranschlagt 
 
Einsparungen 
Um die Projektkosten in der Entwurfsphase zu senken, wurden verschiedene Maßnahmen umge-
setzt. Die Einsparungen wurden am Gebäude und auch an den Außenanlagen vorgenommen.

- 6 - 
V/0116/2025/1 
Folgende Einsparungen konnten erzielt werden:  
 
Gebäude:  
 
- Reduzierung der Dachüberstände:  16.000 € 
- Optimierung der Anteile der Glasflächen: 11.000 € 
- Linoleum anstatt Parkett: 8.000 €  
 
Gesamte Ersparnis Gebäude: 35.000 € 
 
Außenanlagen:  
 
- Einsparung Spielgeräte:  22.000 € 
- Einsparung durch Rasenfläche anstatt Rindenmulch: 1.600 € 
- Einsparung durch Wegfall weiterer Toranlage: 1.400 €  
 
Gesamte Ersparnis Außenanlagen: 25.000 € 
 
 
Zusätzliche Reduktionspotenziale:  
 
Verzicht des Gründachs:  
Eine denkbare Reduzierung der Baukosten kann darin liegen auf das Gründach zu verzichten. Die 
Ausbildung der Dachflächen mit einem Gründach entspricht der Gebäudeleitlinie der Stadt Münster. 
In Anbetracht der Tatsache, dass die Kita jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Biotop 
errichtet wird und fast die gesamte Dachfläche mit PV-Modulen belegt ist, könnte eine Reduzierung 
der Baukosten durch den Entfall des Gründachs in Erwägung gezogen werden.  
 
Ersparnis Gründach: 50.000 € 
 
 
Unabhängig von den zuvor genannten Punkten werden alle Möglichkeiten zur Kostenoptimierung 
auch im weiteren Projektverlauf systematisch geprüft und bestmöglich umgesetzt. 
 
 
 
 
 
Zu 2. 
 
Äußere Erschließung 
Die Realisierung des Neubaus der Kindertagesstätte erfolgt am südlichen Rand der bestehenden 
Bebauung des ehemaligen Heerde-Kollegs in Münster, konkret im Eckbereich Hoppengarten und 
Schleusenweg. Die strategische Positionierung des Gebäudes wurde so entwickelt, dass es sich 
harmonisch in das bestehende Quartier einfügt und gleichzeitig die städtebauliche Umgebung be-
rücksichtigt. Die Erreichbarkeit für Eltern und Personal ist aufgrund der Lage an Straßen und Wegen 
als gut zu bezeichnen. Die Erschließung erfolgt über die Straße Hoppengarten/Schleusenweg entlang 
der bestehenden Einfriedungswand über einen Vorbereich bis in das Gebäude. Die Lage am Rand 
des Areals gewährleistet eine ruhige und sichere Umgebung für die Kinder. 
 
Spiel- und Sportmöglichkeiten 
Die großzügig angelegten Außenspielflächen des Gebäudes bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten für 
kindliche Spiel- und Bewegungsaktivitäten. Die konzeptionellen Überlegungen sehen die Schaffung 
unterschiedlicher Spielbereiche vor, die hinsichtlich ihrer Gestaltung auf das jeweilige Alter der Nut-
zer*innen sowie die Gegebenheiten der Natur abgestimmt sind. Das übergeordnete Ziel besteht in 
der Förderung der motorischen und sozialen Entwicklung der Kinder. Die unmittelbare Verbindung zu

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V/0116/2025/1 
den Gruppenräumen ermöglicht eine flexible Einbindung der Außenflächen in den pädagogischen 
Alltag. 
 
Stellplätze 
Gemäß den geltenden Vorschriften ist für die Kindertageseinrichtung die Einrichtung von zwei PKW-
Stellplätzen sowie acht Fahrradstellplätzen erforderlich. Einer der beiden PKW-Stellplätze ist barriere-
frei gestaltet. Darüber hinaus sind zwei der acht Fahrradstellplätze für Sonderräder vorgesehen. 
 
Baumbestand 
Mit der Kita und den weiteren neuen Gebäudeteilen am Hoppengarten und deren Erschließung 
können nicht alle Bäume erhalten werden. Für die Gesamtmaßnahme müssen insgesamt 39 Bäume 
gerodet werden, darunter fallen 22 Bäume unter die Baumschutzsatzung. Als Ersatz werden 
insgesamt 39 Bäume auf dem gesamten Gelände gepflanzt. (siehe Anlage 10) 
 
 
Zu 3.  
Nach dem Baubeschluss ist die Einreichung des Bauantrags vorgesehen, worauf die 
Ausführungsplanung folgen wird. Der Beginn der Bauarbeiten für den Neubau ist für das 4. Quartal 
2025 geplant. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll voraussichtlich im 4.Quartal 2027 erfolgen. 
Nach der Fertigstellung werden die provisorischen Räumlichkeiten am Interimsstandort Hoppengarten 
aufgegeben. 
 
 
Die Projektsteuerung erfolgt durch die Westfälische Bauindustrie (WBI). Das Amt für Immobilienma-
nagement übernimmt die baufachliche Begleitung und das Kostencontrolling. Das Fachamt wird wei-
terhin in den gesamten Planungs-/Ausführungsprozess eingebunden. 
 
 
Zu II: Finanzielle Auswirkungen 
 
Für den Vergleich des BKI Kostenkennwertes wurde der BKI- Wert aus einem vorherigen Kita-
Baubeschluss aus dem Jahr 2022 mit den veröffentlichten Preissteigerungen bis zum 4. Quartal 2024 
neu errechnet. Der fortgeschriebene BKI-Kostenkennwert Mitte-Oben-Wert beträgt somit 3.381 €/m² 
BGF. 
 
Der aktuelle Kostenkennwert für diesen Neubau, bezogen auf die anrechenbaren Bauwerkskosten, 
(Kostengruppe 300 und 400) und dem in den Gebäudeleitlinien 2020 zugrundeliegenden Standard 
eines Null-Emissionshauses, beträgt 4.869 € /m² BGF und überschreitet den vergleichbaren BKI Kos-
tenkennwert deutlich. Die vergleichsweise hohen Investitionskosten pro Quadratmeter sind unter an-
derem darauf zurückzuführen, dass 2-gruppige Kindertagesstätten annährend die gleiche Anzahl an 
Nebenflächen benötigen wird wie größere Kitas. Dies führt zu einem ungünstigeren Verhältnis von 
Nutzfläche zu Gesamtfläche. Aus diesem Grund werden im weiteren Projektverlauf zusätzliche Re-
duktionsvarianten in Abstimmung mit dem Bauinvestitionscontrolling geprüft und umgesetzt.  
 
 
i.V. 
 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1 Kostenberechnung 
Anlage 2 Folgelastenberechnung

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V/0116/2025/1

Ergänzungsvorlage Beschluss

16552 Zeichen

V/0116/2025/1 
V/0116/2025/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baubeschluss 2-Gruppen-Kita für die Regenbogenkinder e.V. am  
Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Baumaßnahme ,,Errichtung einer 2 -Gruppen Kita für die Regenbogenkinder e.V . am 
Hoppengarten‘‘ im Stadtteil Rumphorst wird nach den Entwurfsplänen der Schöps & Schlüter 
Architekten GmbH (Anlagen 1 -8 der Hauptvorlage) aus Münster gebaut.  Das 
Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 3.514.600 € 3.359.000 €. 
 
Die Gesamtmaßnahme wird mit einem Investitionsvolumen von 3.359.000 € auf Basis 
der Kostenberechnung mit Stand 25.06.2025 nach DIN 276 (Anlage 1 dieser 
Ergänzungsvorlage) unter Berücksichtigung einer Reduktion der Baukosten um 5 % 
umgesetzt. Die darüber hinausgehenden Reduzierungen gemäß der V orlage 
V/0450/2025 werden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt.  
 
2. Die Neugestaltung der Freianlagen werden gemäß den Plänen der nts Ingenieurgesellschaft 
mbH aus Münster (Anlage 9 und 10 der Hauptvorlage) realisiert. Die Kosten hierfür betragen 
238.000 € einschl. Zuschläge und sind im Gesamtinvestitionsvolumen enthalten. 
 
3. Der Baubeginn ist für das 4. Quartal 2025 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für das 3. Quartal 
2027 geplant. 
 
4. Die beiden Kfz-Stellplätze unmittelbar vor dem Eingang der Kita werden auf die bereits 
vorhandenen Stellflächen auf dem Gelände am Hoppengarten verlegt. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
30.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Völlink 
Telefon: 492-2547 
voellink@stadt-muenster.de

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V/0116/2025/1 
5. Die Zuwegung von der Straße „Hoppengarten“ zum „Schleusenweg“ wird mindestens 
während der Bring- und Abholzeiten zuverlässig für den Kfz-V erkehr gesperrt. 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag € 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages-
betreuung 
  
Investitionsmaß-
nahme 
5160 Kita Hoppengarten   
Einzahlungen 01 Einzahlungen aus  
Zuwendungen für Investitions-
maßnahmen 
2027 234.000 
 Summe Einzahlungen  234.000 
Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaßnah-
men 
2025 559.000 
   (VE) (2.895.600) 
   2026 2.175.000 
   2027 720.600 
  Summe Baumaßnahme   3.454.600 
 11 für aktivierbare Zuschüsse (VE) (60.000) 
   2027 60.000 
  Summe für Zuschüsse   60.000 
 Summe Auszahlungen insgesamt   3.514.600 
Saldo aller Auszahlungen/Einzahlungen  3.280.600 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der Investiti-
onsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ veranschlagt. 
 
 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 02  Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2027 ff.   3.300 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2027 ff. 58.660 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 49.590 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allg. Finanzwirtschaft

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V/0116/2025/1 
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2027 ff. 49.210 Folgeaufwand 
Saldo  154.160  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 13) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die o.g. Sachenscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
HH-Ansatz 
2025 € 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
  
Investitionsmaß-
nahme  
5160 Kita Hoppengarten    
Einzahlungen  01 Einzahlungen aus  
Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen  
2027 234.000 
 Summe Einzahlungen   234.000 
Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen  
2025 559.000 
   (VE) (2.740.000) 
   2026 2.020.000 
   2027 720.000 
  Summe Baumaßnahme   3.299.600 
 11 für aktivierbare Zuschüsse (VE) (60.000) 
   2026 60.000 
  Summe für Zuschüsse  60.000 
 Summe Auszahlungen insgesamt   3.359.000 
Saldo aller Auszahlungen/Einzahlungen   3.065.000 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der In-
vestitionsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ veranschlagt. 
 
Teilergebnisplan  
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement     
Zeile 02  Zuwendungen und allgemei-
ne Umlagen  
2028 ff.   3.310 Auflös. SoP  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2028 ff. 56.920 Folgeaufwand  
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen  2028 ff. 47.490 Folgeaufwand  
Produktgruppe 0301 Leistungen für Kinder, Ju-
gendliche und Familien

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V/0116/2025/1 
Zeile 11 Personalaufwendungen   0 Folgeaufwand  
Produktgruppe 1601 Allg. Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und son. Finanzauf-
wendungen  
2028 ff. 46.880 Folgeaufwand  
Summe aller Auszahlungen/Saldo   147.980  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) wird zur Kenntnis genom-
men. 
 
 
 
Begründung: 
 
Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere 
Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von 
Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhalb des 
Budgets des Dezernats für Bildung, Jugend, Familie und Sport nicht zu decken war. Bekannt-
lich hat die Verwaltung dann entschieden, u. a. die Baubeschlussvorlage für das Schulzentrum 
Kinderhaus (Vorlage V/0234/2025) zurückzustellen.  
 
Der zur Ratssitzung am 02.07.2025 von den Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, 
FDP, Internationale Fraktion/Die Partei/ödp und der Ratsgruppe Volt vorgelegte Antrag zur so-
fortigen Beschlussfassung zeigt einen Weg zur Finanzierung des Schulzentrums Kinderhaus 
auf, der mit der vorgenannten Vorlage aufgegriffen wird. 
 
Für alle Hochbauvorhaben, die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung anste-
hen, legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung des 
Risikozuschlages auf 5 % der Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten Budgetkontrol-
le und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig Spielräume für an-
dere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere Mittelabflusspla-
nung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis zur Mitte der 
Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelüber-
tragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. 
 
Mit den neuen Beschlusspunkten 4 und 5 greift die Verwaltung die abweichenden Beschlüsse 
der vorberatenden Gremien auf. 
 
 
 
Bisherige Beschlüsse 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.06.2024 mit der Vorlage V/0234/2024 den Neubau der 2 Grup-
pen-Kita am Hoppengarten beschlossen und die WBI mit der Planung und Umsetzung beauftragt 
 
 
Ausgangssituation 
Mit der Vorlage V/0386/2021 „Entwicklung eines Produktionsortes für Kunst und Kultur am Hoppen-
garten“ wurde durch die Verwaltung das Gesamtvorhaben zum Areal des Heerde-Kollegs dargestellt.  
Nach Verlust der ursprünglichen Kitaräumlichkeiten war es gelungen, für die Elterninitiative Regenbo-
genkinder e.V. mit der Errichtung des Interimspavillons am Standort Hoppengarten eine Perspektive 
für den Fortbestand zu eröffnen. Mit der Entscheidung (V/0987/2020) wurde bereits verbunden, dass 
die Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. die Trägerschaft der an dem Standort zu errichtenden 2-
Gruppen-Kita übernehmen wird. 
 
Zu 1:

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Innere Erschließung 
Das Gebäude wird eingeschossig ausgeführt, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.  
Die bestehende Einfriedungsmauer wird als prägendes architektonisches Element in den Neubau 
integriert und bildet die Rückwand der zentralen Flurzone. Diese dient als Haupterschließungsachse 
des Gebäudes und sorgt durch ihre lineare Führung für eine klare Orientierung im Inneren. Die Flur-
zone wird gezielt mit Blickbeziehungen zu den umliegenden Räumen gestaltet, die Transparenz und 
Übersichtlichkeit unterstützen sollen. 
 
Nutzung 
Das Gebäude wird als Kindertagesstätte genutzt. Es bietet Platz für zwei altersgemischte Gruppen 
(u3 und ü3) mit jeweils einem Gruppenraum, Nebenraum, Abstellraum, WC und Wickelbereich sowie 
einem Schlaf-/Differenzierungsraum. Ein Mehrzweckraum und ein weiterer Schlaf-
/Differenzierungsraum können von beiden Gruppen genutzt werden. Darüber hinaus sind eine 
(Frischkoch-) Küche und Personalräume (Büro, WC, Personalraum) vorgesehen. 
 
Material und Konstruktion 
Das Gebäude ist eingeschossig und hat ein begrüntes Flachdach mit einer Photovoltaikanlage. Die 
Außenwände sind als Holzständerwände ausgeführt. Der nach oben auskragende Mehrzweckraum 
erhält Umfassungswände aus Kalksandstein mit Stahlbetonringträgern. Die übrigen Innenwände wer-
den als Trockenbauwände ausgeführt. Das Holzbalkendach mit einer Schalung aus OSB-Platten 
bleibt in einigen Räumen von unten sichtbar. Die Fassade selbst wird mit Holz verkleidet (vertikale 
Lattung) und erhält einen dunkelgrauen Anstrich/Oberflächenbehandlung auf Silikatbasis. Für den 
breiten Dachrand ist ein Streckmetall aus eloxiertem Aluminium in rotbraun/rostrot vorgesehen. Als 
Bodenbelag ist Linoleum vorgesehen, im Bereich der Küche und der Sanitäranlagen Fliesen. 
 
Ökologie und Energie 
Das Bauvorhaben erfüllt die Nachhaltigkeitsziele und Klimaschutzziele der Stadt Münster (Anlage 11). 
Die effiziente Bauweise zeichnet sich durch eine hochwertige Wärmedämmung und die Umsetzung in 
Holzbauweise aus. Diese minimieren den Energieverbrauch und den CO2-Abdruck des Gebäudes. 
Auf dem Dach wird eine Dachbegrünung umgesetzt, die zur Verbesserung des Mikroklimas der Um-
gebung beiträgt. Ergänzt werden die Dächer durch eine Photovoltaikanlage.  
Der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen sowie die Wärmeerzeugung über eine 
Wärmepumpe sollen einen effizienten Betrieb und Unterhalt des Gebäudes gewährleisten. 
 
 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
Die Erschließung des Geländes erfolgt barrierefrei über ein taktiles und natürliches Bodenleitsystem. 
Zur Gewährleistung einer optimalen Orientierung tragen klare Wegestrukturen mit ablesbaren Raum-
kanten aus Vegetation oder Einbauten bei. Der Eingangsbereich und der Vorplatz der Kindertages-
einrichtung sind barrierefrei gestaltet und weisen ein Gefälle von unter 2 % auf, sodass alle Nutzen-
den schwellenlos zum überdachten Eingang gelangen können. Das taktile Boden-Leitsystem, wel-
ches aus Abzweigfeldern mit Noppenplatten sowie Leitstreifen mit Rippenplatten besteht, dient der 
Orientierung von Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Bodenindikatoren sind so konzipiert, 
dass sie sich durch einen kontrastreichen Farbwechsel von dem angrenzenden Pflasterbelag abhe-
ben. 
Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 12). 
 
Kostenentwicklung 
Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 3.514.600 € 3.359.000 €.  Die zur Finanzierung er-
forderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 veranschlagt 
 
Einsparungen 
Um die Projektkosten in der Entwurfsphase zu senken, wurden verschiedene Maßnahmen umge-
setzt. Die Einsparungen wurden am Gebäude und auch an den Außenanlagen vorgenommen.

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Folgende Einsparungen konnten erzielt werden:  
 
Gebäude:  
 
- Reduzierung der Dachüberstände:  16.000 € 
- Optimierung der Anteile der Glasflächen: 11.000 € 
- Linoleum anstatt Parkett: 8.000 €  
 
Gesamte Ersparnis Gebäude: 35.000 € 
 
Außenanlagen:  
 
- Einsparung Spielgeräte:  22.000 € 
- Einsparung durch Rasenfläche anstatt Rindenmulch: 1.600 € 
- Einsparung durch Wegfall weiterer Toranlage: 1.400 €  
 
Gesamte Ersparnis Außenanlagen: 25.000 € 
 
 
Zusätzliche Reduktionspotenziale:  
 
Verzicht des Gründachs:  
Eine denkbare Reduzierung der Baukosten kann darin liegen auf das Gründach zu verzichten. Die 
Ausbildung der Dachflächen mit einem Gründach entspricht der Gebäudeleitlinie der Stadt Münster. 
In Anbetracht der Tatsache, dass die Kita jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Biotop 
errichtet wird und fast die gesamte Dachfläche mit PV-Modulen belegt ist, könnte eine Reduzierung 
der Baukosten durch den Entfall des Gründachs in Erwägung gezogen werden.  
 
Ersparnis Gründach: 50.000 € 
 
 
Unabhängig von den zuvor genannten Punkten werden alle Möglichkeiten zur Kostenoptimierung 
auch im weiteren Projektverlauf systematisch geprüft und bestmöglich umgesetzt. 
 
 
 
 
 
Zu 2. 
 
Äußere Erschließung 
Die Realisierung des Neubaus der Kindertagesstätte erfolgt am südlichen Rand der bestehenden 
Bebauung des ehemaligen Heerde-Kollegs in Münster, konkret im Eckbereich Hoppengarten und 
Schleusenweg. Die strategische Positionierung des Gebäudes wurde so entwickelt, dass es sich 
harmonisch in das bestehende Quartier einfügt und gleichzeitig die städtebauliche Umgebung be-
rücksichtigt. Die Erreichbarkeit für Eltern und Personal ist aufgrund der Lage an Straßen und Wegen 
als gut zu bezeichnen. Die Erschließung erfolgt über die Straße Hoppengarten/Schleusenweg entlang 
der bestehenden Einfriedungswand über einen Vorbereich bis in das Gebäude. Die Lage am Rand 
des Areals gewährleistet eine ruhige und sichere Umgebung für die Kinder. 
 
Spiel- und Sportmöglichkeiten 
Die großzügig angelegten Außenspielflächen des Gebäudes bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten für 
kindliche Spiel- und Bewegungsaktivitäten. Die konzeptionellen Überlegungen sehen die Schaffung 
unterschiedlicher Spielbereiche vor, die hinsichtlich ihrer Gestaltung auf das jeweilige Alter der Nut-
zer*innen sowie die Gegebenheiten der Natur abgestimmt sind. Das übergeordnete Ziel besteht in 
der Förderung der motorischen und sozialen Entwicklung der Kinder. Die unmittelbare Verbindung zu

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V/0116/2025/1 
den Gruppenräumen ermöglicht eine flexible Einbindung der Außenflächen in den pädagogischen 
Alltag. 
 
Stellplätze 
Gemäß den geltenden Vorschriften ist für die Kindertageseinrichtung die Einrichtung von zwei PKW-
Stellplätzen sowie acht Fahrradstellplätzen erforderlich. Einer der beiden PKW-Stellplätze ist barriere-
frei gestaltet. Darüber hinaus sind zwei der acht Fahrradstellplätze für Sonderräder vorgesehen. 
 
Baumbestand 
Mit der Kita und den weiteren neuen Gebäudeteilen am Hoppengarten und deren Erschließung 
können nicht alle Bäume erhalten werden. Für die Gesamtmaßnahme müssen insgesamt 39 Bäume 
gerodet werden, darunter fallen 22 Bäume unter die Baumschutzsatzung. Als Ersatz werden 
insgesamt 39 Bäume auf dem gesamten Gelände gepflanzt. (siehe Anlage 10) 
 
 
Zu 3.  
Nach dem Baubeschluss ist die Einreichung des Bauantrags vorgesehen, worauf die 
Ausführungsplanung folgen wird. Der Beginn der Bauarbeiten für den Neubau ist für das 4. Quartal 
2025 geplant. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll voraussichtlich im 4.Quartal 2027 erfolgen. 
Nach der Fertigstellung werden die provisorischen Räumlichkeiten am Interimsstandort Hoppengarten 
aufgegeben. 
 
 
Die Projektsteuerung erfolgt durch die Westfälische Bauindustrie (WBI). Das Amt für Immobilienma-
nagement übernimmt die baufachliche Begleitung und das Kostencontrolling. Das Fachamt wird wei-
terhin in den gesamten Planungs-/Ausführungsprozess eingebunden. 
 
 
Zu II: Finanzielle Auswirkungen 
 
Für den Vergleich des BKI Kostenkennwertes wurde der BKI- Wert aus einem vorherigen Kita-
Baubeschluss aus dem Jahr 2022 mit den veröffentlichten Preissteigerungen bis zum 4. Quartal 2024 
neu errechnet. Der fortgeschriebene BKI-Kostenkennwert Mitte-Oben-Wert beträgt somit 3.381 €/m² 
BGF. 
 
Der aktuelle Kostenkennwert für diesen Neubau, bezogen auf die anrechenbaren Bauwerkskosten, 
(Kostengruppe 300 und 400) und dem in den Gebäudeleitlinien 2020 zugrundeliegenden Standard 
eines Null-Emissionshauses, beträgt 4.869 € /m² BGF und überschreitet den vergleichbaren BKI Kos-
tenkennwert deutlich. Die vergleichsweise hohen Investitionskosten pro Quadratmeter sind unter an-
derem darauf zurückzuführen, dass 2-gruppige Kindertagesstätten annährend die gleiche Anzahl an 
Nebenflächen benötigen wird wie größere Kitas. Dies führt zu einem ungünstigeren Verhältnis von 
Nutzfläche zu Gesamtfläche. Aus diesem Grund werden im weiteren Projektverlauf zusätzliche Re-
duktionsvarianten in Abstimmung mit dem Bauinvestitionscontrolling geprüft und umgesetzt.  
 
 
i.V. 
 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1 Kostenberechnung 
Anlage 2 Folgelastenberechnung

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Anlage 2 Folgelastenberechnung

2789 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 26.06.25
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: PG0111 Immobilienmanagement, PG1601 Allgemeine Finanzwirtschaft, PG0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme: Kita Hoppengarten
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 234.000,00 6,97
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 3.125.000,00 93,03
Gesamt-Kapitalbedarf 3.359.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 3.299.000,00 98,21
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 60.000,00 1,79
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 3.359.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  -  €                            -  €                   0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 36.470,00 24,11
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 20.450,00 13,52
Zwischensumme 2027 56.920,00 37,62
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2027 47.490,00 31,39
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2027 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2027 46.880,00 30,99
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 46.880 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 93.750 € p.a.
= Schuldendienst 140.630 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
151.290,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2027 3.310,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
3.310,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 147.980,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,41
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Anlage 1 Kostenberechnung

959 Zeichen

23.43.0008 25.06.2025
Arbeitsplatznummer Name Datum
Neubau 2 Gruppen-Kita 0 Baustart Jahr 2026
Baumaßnahme Finanzstelle Fertigstellung Jahr 2027
Planungsstatus Baubeschluss
Anlage zur Vorlage V/0116/2025
Risiko 0%
Unvorhersehbares 5%
Baupreisindex 4%
Kostenberechnung
-  €                                  
40.000,00 €                       
1.750.000,00 €                  
475.000,00 €                     
238.000,00 €                     
60.000,00 €                       
517.150,00 €                     
3.080.150,00 €                  
278.850,00 €                     
3.359.000,00 €                  
Erläuterungen:
aufgestellt: Michelle Völlink
gesehen: Harald Koops
Kostenermittlung nach DIN 276
Zuschläge:
KG 100 - Grundstück
KG 200 - Vorbereitende Maß.
KG 300 - Baukonstruktionen
KG 400 - Technische Anlagen
KG 500 - Außenanlagen
KG 600 - Beschaffungen
KG 700 - Baunebenkosten
Bauabschnitte
Summe KG 100-700
Summe Zuschläge
Gesamtkosten
Völlink

Beratungsverlauf (2)

02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 57 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 58 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schleusenweg
  • Hoppengarten
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0116/2025/1
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2025
Erstellt
27.06.2025 09:48