V/0116/2025/1
Baubeschluss 2 Gruppen-Kita am Hoppengarten
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Beschlussvorlage
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V/0116/2025/1 V/0116/2025/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baubeschluss 2-Gruppen-Kita für die Regenbogenkinder e.V. am Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte Beratungsfolge 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Baumaßnahme ,,Errichtung einer 2 -Gruppen Kita für die Regenbogenkinder e.V . am Hoppengarten‘‘ im Stadtteil Rumphorst wird nach den Entwurfsplänen der Schöps & Schlüter Architekten GmbH (Anlagen 1 -8 der Hauptvorlage) aus Münster gebaut. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 3.514.600 € 3.359.000 €. Die Gesamtmaßnahme wird mit einem Investitionsvolumen von 3.359.000 € auf Basis der Kostenberechnung mit Stand 25.06.2025 nach DIN 276 (Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage) unter Berücksichtigung einer Reduktion der Baukosten um 5 % umgesetzt. Die darüber hinausgehenden Reduzierungen gemäß der V orlage V/0450/2025 werden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt. 2. Die Neugestaltung der Freianlagen werden gemäß den Plänen der nts Ingenieurgesellschaft mbH aus Münster (Anlage 9 und 10 der Hauptvorlage) realisiert. Die Kosten hierfür betragen 238.000 € einschl. Zuschläge und sind im Gesamtinvestitionsvolumen enthalten. 3. Der Baubeginn ist für das 4. Quartal 2025 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für das 3. Quartal 2027 geplant. 4. Die beiden Kfz-Stellplätze unmittelbar vor dem Eingang der Kita werden auf die bereits vorhandenen Stellflächen auf dem Gelände am Hoppengarten verlegt. Amt für Immobilienmanagement 30.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Völlink Telefon: 492-2547 voellink@stadt-muenster.de - 2 - V/0116/2025/1 5. Die Zuwegung von der Straße „Hoppengarten“ zum „Schleusenweg“ wird mindestens während der Bring- und Abholzeiten zuverlässig für den Kfz-V erkehr gesperrt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages- betreuung Investitionsmaß- nahme 5160 Kita Hoppengarten Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitions- maßnahmen 2027 234.000 Summe Einzahlungen 234.000 Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaßnah- men 2025 559.000 (VE) (2.895.600) 2026 2.175.000 2027 720.600 Summe Baumaßnahme 3.454.600 11 für aktivierbare Zuschüsse (VE) (60.000) 2027 60.000 Summe für Zuschüsse 60.000 Summe Auszahlungen insgesamt 3.514.600 Saldo aller Auszahlungen/Einzahlungen 3.280.600 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der Investiti- onsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ veranschlagt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2027 ff. 3.300 Folgeertrag Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2027 ff. 58.660 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 49.590 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allg. Finanzwirtschaft - 3 - V/0116/2025/1 Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2027 ff. 49.210 Folgeaufwand Saldo 154.160 Die Folgelastenberechnung (Anlage 13) wird zur Kenntnis genommen. Die o.g. Sachenscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr HH-Ansatz 2025 € Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Investitionsmaß- nahme 5160 Kita Hoppengarten Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investiti- onsmaßnahmen 2027 234.000 Summe Einzahlungen 234.000 Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2025 559.000 (VE) (2.740.000) 2026 2.020.000 2027 720.000 Summe Baumaßnahme 3.299.600 11 für aktivierbare Zuschüsse (VE) (60.000) 2026 60.000 Summe für Zuschüsse 60.000 Summe Auszahlungen insgesamt 3.359.000 Saldo aller Auszahlungen/Einzahlungen 3.065.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der In- vestitionsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ veranschlagt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 02 Zuwendungen und allgemei- ne Umlagen 2028 ff. 3.310 Auflös. SoP Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2028 ff. 56.920 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 47.490 Folgeaufwand Produktgruppe 0301 Leistungen für Kinder, Ju- gendliche und Familien - 4 - V/0116/2025/1 Zeile 11 Personalaufwendungen 0 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allg. Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und son. Finanzauf- wendungen 2028 ff. 46.880 Folgeaufwand Summe aller Auszahlungen/Saldo 147.980 Die Folgelastenberechnung (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) wird zur Kenntnis genom- men. Begründung: Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhalb des Budgets des Dezernats für Bildung, Jugend, Familie und Sport nicht zu decken war. Bekannt- lich hat die Verwaltung dann entschieden, u. a. die Baubeschlussvorlage für das Schulzentrum Kinderhaus (Vorlage V/0234/2025) zurückzustellen. Der zur Ratssitzung am 02.07.2025 von den Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, FDP, Internationale Fraktion/Die Partei/ödp und der Ratsgruppe Volt vorgelegte Antrag zur so- fortigen Beschlussfassung zeigt einen Weg zur Finanzierung des Schulzentrums Kinderhaus auf, der mit der vorgenannten Vorlage aufgegriffen wird. Für alle Hochbauvorhaben, die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung anste- hen, legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung des Risikozuschlages auf 5 % der Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten Budgetkontrol- le und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig Spielräume für an- dere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere Mittelabflusspla- nung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis zur Mitte der Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelüber- tragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. Mit den neuen Beschlusspunkten 4 und 5 greift die Verwaltung die abweichenden Beschlüsse der vorberatenden Gremien auf. Bisherige Beschlüsse Der Rat der Stadt Münster hat am 19.06.2024 mit der Vorlage V/0234/2024 den Neubau der 2 Grup- pen-Kita am Hoppengarten beschlossen und die WBI mit der Planung und Umsetzung beauftragt Ausgangssituation Mit der Vorlage V/0386/2021 „Entwicklung eines Produktionsortes für Kunst und Kultur am Hoppen- garten“ wurde durch die Verwaltung das Gesamtvorhaben zum Areal des Heerde-Kollegs dargestellt. Nach Verlust der ursprünglichen Kitaräumlichkeiten war es gelungen, für die Elterninitiative Regenbo- genkinder e.V. mit der Errichtung des Interimspavillons am Standort Hoppengarten eine Perspektive für den Fortbestand zu eröffnen. Mit der Entscheidung (V/0987/2020) wurde bereits verbunden, dass die Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. die Trägerschaft der an dem Standort zu errichtenden 2- Gruppen-Kita übernehmen wird. Zu 1: - 5 - V/0116/2025/1 Innere Erschließung Das Gebäude wird eingeschossig ausgeführt, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten. Die bestehende Einfriedungsmauer wird als prägendes architektonisches Element in den Neubau integriert und bildet die Rückwand der zentralen Flurzone. Diese dient als Haupterschließungsachse des Gebäudes und sorgt durch ihre lineare Führung für eine klare Orientierung im Inneren. Die Flur- zone wird gezielt mit Blickbeziehungen zu den umliegenden Räumen gestaltet, die Transparenz und Übersichtlichkeit unterstützen sollen. Nutzung Das Gebäude wird als Kindertagesstätte genutzt. Es bietet Platz für zwei altersgemischte Gruppen (u3 und ü3) mit jeweils einem Gruppenraum, Nebenraum, Abstellraum, WC und Wickelbereich sowie einem Schlaf-/Differenzierungsraum. Ein Mehrzweckraum und ein weiterer Schlaf- /Differenzierungsraum können von beiden Gruppen genutzt werden. Darüber hinaus sind eine (Frischkoch-) Küche und Personalräume (Büro, WC, Personalraum) vorgesehen. Material und Konstruktion Das Gebäude ist eingeschossig und hat ein begrüntes Flachdach mit einer Photovoltaikanlage. Die Außenwände sind als Holzständerwände ausgeführt. Der nach oben auskragende Mehrzweckraum erhält Umfassungswände aus Kalksandstein mit Stahlbetonringträgern. Die übrigen Innenwände wer- den als Trockenbauwände ausgeführt. Das Holzbalkendach mit einer Schalung aus OSB-Platten bleibt in einigen Räumen von unten sichtbar. Die Fassade selbst wird mit Holz verkleidet (vertikale Lattung) und erhält einen dunkelgrauen Anstrich/Oberflächenbehandlung auf Silikatbasis. Für den breiten Dachrand ist ein Streckmetall aus eloxiertem Aluminium in rotbraun/rostrot vorgesehen. Als Bodenbelag ist Linoleum vorgesehen, im Bereich der Küche und der Sanitäranlagen Fliesen. Ökologie und Energie Das Bauvorhaben erfüllt die Nachhaltigkeitsziele und Klimaschutzziele der Stadt Münster (Anlage 11). Die effiziente Bauweise zeichnet sich durch eine hochwertige Wärmedämmung und die Umsetzung in Holzbauweise aus. Diese minimieren den Energieverbrauch und den CO2-Abdruck des Gebäudes. Auf dem Dach wird eine Dachbegrünung umgesetzt, die zur Verbesserung des Mikroklimas der Um- gebung beiträgt. Ergänzt werden die Dächer durch eine Photovoltaikanlage. Der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen sowie die Wärmeerzeugung über eine Wärmepumpe sollen einen effizienten Betrieb und Unterhalt des Gebäudes gewährleisten. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Die Erschließung des Geländes erfolgt barrierefrei über ein taktiles und natürliches Bodenleitsystem. Zur Gewährleistung einer optimalen Orientierung tragen klare Wegestrukturen mit ablesbaren Raum- kanten aus Vegetation oder Einbauten bei. Der Eingangsbereich und der Vorplatz der Kindertages- einrichtung sind barrierefrei gestaltet und weisen ein Gefälle von unter 2 % auf, sodass alle Nutzen- den schwellenlos zum überdachten Eingang gelangen können. Das taktile Boden-Leitsystem, wel- ches aus Abzweigfeldern mit Noppenplatten sowie Leitstreifen mit Rippenplatten besteht, dient der Orientierung von Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Bodenindikatoren sind so konzipiert, dass sie sich durch einen kontrastreichen Farbwechsel von dem angrenzenden Pflasterbelag abhe- ben. Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 12). Kostenentwicklung Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 3.514.600 € 3.359.000 €. Die zur Finanzierung er- forderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 veranschlagt Einsparungen Um die Projektkosten in der Entwurfsphase zu senken, wurden verschiedene Maßnahmen umge- setzt. Die Einsparungen wurden am Gebäude und auch an den Außenanlagen vorgenommen. - 6 - V/0116/2025/1 Folgende Einsparungen konnten erzielt werden: Gebäude: - Reduzierung der Dachüberstände: 16.000 € - Optimierung der Anteile der Glasflächen: 11.000 € - Linoleum anstatt Parkett: 8.000 € Gesamte Ersparnis Gebäude: 35.000 € Außenanlagen: - Einsparung Spielgeräte: 22.000 € - Einsparung durch Rasenfläche anstatt Rindenmulch: 1.600 € - Einsparung durch Wegfall weiterer Toranlage: 1.400 € Gesamte Ersparnis Außenanlagen: 25.000 € Zusätzliche Reduktionspotenziale: Verzicht des Gründachs: Eine denkbare Reduzierung der Baukosten kann darin liegen auf das Gründach zu verzichten. Die Ausbildung der Dachflächen mit einem Gründach entspricht der Gebäudeleitlinie der Stadt Münster. In Anbetracht der Tatsache, dass die Kita jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Biotop errichtet wird und fast die gesamte Dachfläche mit PV-Modulen belegt ist, könnte eine Reduzierung der Baukosten durch den Entfall des Gründachs in Erwägung gezogen werden. Ersparnis Gründach: 50.000 € Unabhängig von den zuvor genannten Punkten werden alle Möglichkeiten zur Kostenoptimierung auch im weiteren Projektverlauf systematisch geprüft und bestmöglich umgesetzt. Zu 2. Äußere Erschließung Die Realisierung des Neubaus der Kindertagesstätte erfolgt am südlichen Rand der bestehenden Bebauung des ehemaligen Heerde-Kollegs in Münster, konkret im Eckbereich Hoppengarten und Schleusenweg. Die strategische Positionierung des Gebäudes wurde so entwickelt, dass es sich harmonisch in das bestehende Quartier einfügt und gleichzeitig die städtebauliche Umgebung be- rücksichtigt. Die Erreichbarkeit für Eltern und Personal ist aufgrund der Lage an Straßen und Wegen als gut zu bezeichnen. Die Erschließung erfolgt über die Straße Hoppengarten/Schleusenweg entlang der bestehenden Einfriedungswand über einen Vorbereich bis in das Gebäude. Die Lage am Rand des Areals gewährleistet eine ruhige und sichere Umgebung für die Kinder. Spiel- und Sportmöglichkeiten Die großzügig angelegten Außenspielflächen des Gebäudes bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten für kindliche Spiel- und Bewegungsaktivitäten. Die konzeptionellen Überlegungen sehen die Schaffung unterschiedlicher Spielbereiche vor, die hinsichtlich ihrer Gestaltung auf das jeweilige Alter der Nut- zer*innen sowie die Gegebenheiten der Natur abgestimmt sind. Das übergeordnete Ziel besteht in der Förderung der motorischen und sozialen Entwicklung der Kinder. Die unmittelbare Verbindung zu - 7 - V/0116/2025/1 den Gruppenräumen ermöglicht eine flexible Einbindung der Außenflächen in den pädagogischen Alltag. Stellplätze Gemäß den geltenden Vorschriften ist für die Kindertageseinrichtung die Einrichtung von zwei PKW- Stellplätzen sowie acht Fahrradstellplätzen erforderlich. Einer der beiden PKW-Stellplätze ist barriere- frei gestaltet. Darüber hinaus sind zwei der acht Fahrradstellplätze für Sonderräder vorgesehen. Baumbestand Mit der Kita und den weiteren neuen Gebäudeteilen am Hoppengarten und deren Erschließung können nicht alle Bäume erhalten werden. Für die Gesamtmaßnahme müssen insgesamt 39 Bäume gerodet werden, darunter fallen 22 Bäume unter die Baumschutzsatzung. Als Ersatz werden insgesamt 39 Bäume auf dem gesamten Gelände gepflanzt. (siehe Anlage 10) Zu 3. Nach dem Baubeschluss ist die Einreichung des Bauantrags vorgesehen, worauf die Ausführungsplanung folgen wird. Der Beginn der Bauarbeiten für den Neubau ist für das 4. Quartal 2025 geplant. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll voraussichtlich im 4.Quartal 2027 erfolgen. Nach der Fertigstellung werden die provisorischen Räumlichkeiten am Interimsstandort Hoppengarten aufgegeben. Die Projektsteuerung erfolgt durch die Westfälische Bauindustrie (WBI). Das Amt für Immobilienma- nagement übernimmt die baufachliche Begleitung und das Kostencontrolling. Das Fachamt wird wei- terhin in den gesamten Planungs-/Ausführungsprozess eingebunden. Zu II: Finanzielle Auswirkungen Für den Vergleich des BKI Kostenkennwertes wurde der BKI- Wert aus einem vorherigen Kita- Baubeschluss aus dem Jahr 2022 mit den veröffentlichten Preissteigerungen bis zum 4. Quartal 2024 neu errechnet. Der fortgeschriebene BKI-Kostenkennwert Mitte-Oben-Wert beträgt somit 3.381 €/m² BGF. Der aktuelle Kostenkennwert für diesen Neubau, bezogen auf die anrechenbaren Bauwerkskosten, (Kostengruppe 300 und 400) und dem in den Gebäudeleitlinien 2020 zugrundeliegenden Standard eines Null-Emissionshauses, beträgt 4.869 € /m² BGF und überschreitet den vergleichbaren BKI Kos- tenkennwert deutlich. Die vergleichsweise hohen Investitionskosten pro Quadratmeter sind unter an- derem darauf zurückzuführen, dass 2-gruppige Kindertagesstätten annährend die gleiche Anzahl an Nebenflächen benötigen wird wie größere Kitas. Dies führt zu einem ungünstigeren Verhältnis von Nutzfläche zu Gesamtfläche. Aus diesem Grund werden im weiteren Projektverlauf zusätzliche Re- duktionsvarianten in Abstimmung mit dem Bauinvestitionscontrolling geprüft und umgesetzt. i.V. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Kostenberechnung Anlage 2 Folgelastenberechnung - 8 - V/0116/2025/1
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0116/2025/1 V/0116/2025/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baubeschluss 2-Gruppen-Kita für die Regenbogenkinder e.V. am Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte Beratungsfolge 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Baumaßnahme ,,Errichtung einer 2 -Gruppen Kita für die Regenbogenkinder e.V . am Hoppengarten‘‘ im Stadtteil Rumphorst wird nach den Entwurfsplänen der Schöps & Schlüter Architekten GmbH (Anlagen 1 -8 der Hauptvorlage) aus Münster gebaut. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 3.514.600 € 3.359.000 €. Die Gesamtmaßnahme wird mit einem Investitionsvolumen von 3.359.000 € auf Basis der Kostenberechnung mit Stand 25.06.2025 nach DIN 276 (Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage) unter Berücksichtigung einer Reduktion der Baukosten um 5 % umgesetzt. Die darüber hinausgehenden Reduzierungen gemäß der V orlage V/0450/2025 werden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt. 2. Die Neugestaltung der Freianlagen werden gemäß den Plänen der nts Ingenieurgesellschaft mbH aus Münster (Anlage 9 und 10 der Hauptvorlage) realisiert. Die Kosten hierfür betragen 238.000 € einschl. Zuschläge und sind im Gesamtinvestitionsvolumen enthalten. 3. Der Baubeginn ist für das 4. Quartal 2025 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für das 3. Quartal 2027 geplant. 4. Die beiden Kfz-Stellplätze unmittelbar vor dem Eingang der Kita werden auf die bereits vorhandenen Stellflächen auf dem Gelände am Hoppengarten verlegt. Amt für Immobilienmanagement 30.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Völlink Telefon: 492-2547 voellink@stadt-muenster.de - 2 - V/0116/2025/1 5. Die Zuwegung von der Straße „Hoppengarten“ zum „Schleusenweg“ wird mindestens während der Bring- und Abholzeiten zuverlässig für den Kfz-V erkehr gesperrt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages- betreuung Investitionsmaß- nahme 5160 Kita Hoppengarten Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitions- maßnahmen 2027 234.000 Summe Einzahlungen 234.000 Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaßnah- men 2025 559.000 (VE) (2.895.600) 2026 2.175.000 2027 720.600 Summe Baumaßnahme 3.454.600 11 für aktivierbare Zuschüsse (VE) (60.000) 2027 60.000 Summe für Zuschüsse 60.000 Summe Auszahlungen insgesamt 3.514.600 Saldo aller Auszahlungen/Einzahlungen 3.280.600 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der Investiti- onsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ veranschlagt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2027 ff. 3.300 Folgeertrag Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2027 ff. 58.660 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 49.590 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allg. Finanzwirtschaft - 3 - V/0116/2025/1 Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2027 ff. 49.210 Folgeaufwand Saldo 154.160 Die Folgelastenberechnung (Anlage 13) wird zur Kenntnis genommen. Die o.g. Sachenscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr HH-Ansatz 2025 € Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Investitionsmaß- nahme 5160 Kita Hoppengarten Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investiti- onsmaßnahmen 2027 234.000 Summe Einzahlungen 234.000 Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2025 559.000 (VE) (2.740.000) 2026 2.020.000 2027 720.000 Summe Baumaßnahme 3.299.600 11 für aktivierbare Zuschüsse (VE) (60.000) 2026 60.000 Summe für Zuschüsse 60.000 Summe Auszahlungen insgesamt 3.359.000 Saldo aller Auszahlungen/Einzahlungen 3.065.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der In- vestitionsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ veranschlagt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 02 Zuwendungen und allgemei- ne Umlagen 2028 ff. 3.310 Auflös. SoP Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2028 ff. 56.920 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 47.490 Folgeaufwand Produktgruppe 0301 Leistungen für Kinder, Ju- gendliche und Familien - 4 - V/0116/2025/1 Zeile 11 Personalaufwendungen 0 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allg. Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und son. Finanzauf- wendungen 2028 ff. 46.880 Folgeaufwand Summe aller Auszahlungen/Saldo 147.980 Die Folgelastenberechnung (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) wird zur Kenntnis genom- men. Begründung: Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhalb des Budgets des Dezernats für Bildung, Jugend, Familie und Sport nicht zu decken war. Bekannt- lich hat die Verwaltung dann entschieden, u. a. die Baubeschlussvorlage für das Schulzentrum Kinderhaus (Vorlage V/0234/2025) zurückzustellen. Der zur Ratssitzung am 02.07.2025 von den Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, FDP, Internationale Fraktion/Die Partei/ödp und der Ratsgruppe Volt vorgelegte Antrag zur so- fortigen Beschlussfassung zeigt einen Weg zur Finanzierung des Schulzentrums Kinderhaus auf, der mit der vorgenannten Vorlage aufgegriffen wird. Für alle Hochbauvorhaben, die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung anste- hen, legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung des Risikozuschlages auf 5 % der Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten Budgetkontrol- le und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig Spielräume für an- dere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere Mittelabflusspla- nung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis zur Mitte der Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelüber- tragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. Mit den neuen Beschlusspunkten 4 und 5 greift die Verwaltung die abweichenden Beschlüsse der vorberatenden Gremien auf. Bisherige Beschlüsse Der Rat der Stadt Münster hat am 19.06.2024 mit der Vorlage V/0234/2024 den Neubau der 2 Grup- pen-Kita am Hoppengarten beschlossen und die WBI mit der Planung und Umsetzung beauftragt Ausgangssituation Mit der Vorlage V/0386/2021 „Entwicklung eines Produktionsortes für Kunst und Kultur am Hoppen- garten“ wurde durch die Verwaltung das Gesamtvorhaben zum Areal des Heerde-Kollegs dargestellt. Nach Verlust der ursprünglichen Kitaräumlichkeiten war es gelungen, für die Elterninitiative Regenbo- genkinder e.V. mit der Errichtung des Interimspavillons am Standort Hoppengarten eine Perspektive für den Fortbestand zu eröffnen. Mit der Entscheidung (V/0987/2020) wurde bereits verbunden, dass die Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. die Trägerschaft der an dem Standort zu errichtenden 2- Gruppen-Kita übernehmen wird. Zu 1: - 5 - V/0116/2025/1 Innere Erschließung Das Gebäude wird eingeschossig ausgeführt, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten. Die bestehende Einfriedungsmauer wird als prägendes architektonisches Element in den Neubau integriert und bildet die Rückwand der zentralen Flurzone. Diese dient als Haupterschließungsachse des Gebäudes und sorgt durch ihre lineare Führung für eine klare Orientierung im Inneren. Die Flur- zone wird gezielt mit Blickbeziehungen zu den umliegenden Räumen gestaltet, die Transparenz und Übersichtlichkeit unterstützen sollen. Nutzung Das Gebäude wird als Kindertagesstätte genutzt. Es bietet Platz für zwei altersgemischte Gruppen (u3 und ü3) mit jeweils einem Gruppenraum, Nebenraum, Abstellraum, WC und Wickelbereich sowie einem Schlaf-/Differenzierungsraum. Ein Mehrzweckraum und ein weiterer Schlaf- /Differenzierungsraum können von beiden Gruppen genutzt werden. Darüber hinaus sind eine (Frischkoch-) Küche und Personalräume (Büro, WC, Personalraum) vorgesehen. Material und Konstruktion Das Gebäude ist eingeschossig und hat ein begrüntes Flachdach mit einer Photovoltaikanlage. Die Außenwände sind als Holzständerwände ausgeführt. Der nach oben auskragende Mehrzweckraum erhält Umfassungswände aus Kalksandstein mit Stahlbetonringträgern. Die übrigen Innenwände wer- den als Trockenbauwände ausgeführt. Das Holzbalkendach mit einer Schalung aus OSB-Platten bleibt in einigen Räumen von unten sichtbar. Die Fassade selbst wird mit Holz verkleidet (vertikale Lattung) und erhält einen dunkelgrauen Anstrich/Oberflächenbehandlung auf Silikatbasis. Für den breiten Dachrand ist ein Streckmetall aus eloxiertem Aluminium in rotbraun/rostrot vorgesehen. Als Bodenbelag ist Linoleum vorgesehen, im Bereich der Küche und der Sanitäranlagen Fliesen. Ökologie und Energie Das Bauvorhaben erfüllt die Nachhaltigkeitsziele und Klimaschutzziele der Stadt Münster (Anlage 11). Die effiziente Bauweise zeichnet sich durch eine hochwertige Wärmedämmung und die Umsetzung in Holzbauweise aus. Diese minimieren den Energieverbrauch und den CO2-Abdruck des Gebäudes. Auf dem Dach wird eine Dachbegrünung umgesetzt, die zur Verbesserung des Mikroklimas der Um- gebung beiträgt. Ergänzt werden die Dächer durch eine Photovoltaikanlage. Der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen sowie die Wärmeerzeugung über eine Wärmepumpe sollen einen effizienten Betrieb und Unterhalt des Gebäudes gewährleisten. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Die Erschließung des Geländes erfolgt barrierefrei über ein taktiles und natürliches Bodenleitsystem. Zur Gewährleistung einer optimalen Orientierung tragen klare Wegestrukturen mit ablesbaren Raum- kanten aus Vegetation oder Einbauten bei. Der Eingangsbereich und der Vorplatz der Kindertages- einrichtung sind barrierefrei gestaltet und weisen ein Gefälle von unter 2 % auf, sodass alle Nutzen- den schwellenlos zum überdachten Eingang gelangen können. Das taktile Boden-Leitsystem, wel- ches aus Abzweigfeldern mit Noppenplatten sowie Leitstreifen mit Rippenplatten besteht, dient der Orientierung von Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Bodenindikatoren sind so konzipiert, dass sie sich durch einen kontrastreichen Farbwechsel von dem angrenzenden Pflasterbelag abhe- ben. Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 12). Kostenentwicklung Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 3.514.600 € 3.359.000 €. Die zur Finanzierung er- forderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 veranschlagt Einsparungen Um die Projektkosten in der Entwurfsphase zu senken, wurden verschiedene Maßnahmen umge- setzt. Die Einsparungen wurden am Gebäude und auch an den Außenanlagen vorgenommen. - 6 - V/0116/2025/1 Folgende Einsparungen konnten erzielt werden: Gebäude: - Reduzierung der Dachüberstände: 16.000 € - Optimierung der Anteile der Glasflächen: 11.000 € - Linoleum anstatt Parkett: 8.000 € Gesamte Ersparnis Gebäude: 35.000 € Außenanlagen: - Einsparung Spielgeräte: 22.000 € - Einsparung durch Rasenfläche anstatt Rindenmulch: 1.600 € - Einsparung durch Wegfall weiterer Toranlage: 1.400 € Gesamte Ersparnis Außenanlagen: 25.000 € Zusätzliche Reduktionspotenziale: Verzicht des Gründachs: Eine denkbare Reduzierung der Baukosten kann darin liegen auf das Gründach zu verzichten. Die Ausbildung der Dachflächen mit einem Gründach entspricht der Gebäudeleitlinie der Stadt Münster. In Anbetracht der Tatsache, dass die Kita jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Biotop errichtet wird und fast die gesamte Dachfläche mit PV-Modulen belegt ist, könnte eine Reduzierung der Baukosten durch den Entfall des Gründachs in Erwägung gezogen werden. Ersparnis Gründach: 50.000 € Unabhängig von den zuvor genannten Punkten werden alle Möglichkeiten zur Kostenoptimierung auch im weiteren Projektverlauf systematisch geprüft und bestmöglich umgesetzt. Zu 2. Äußere Erschließung Die Realisierung des Neubaus der Kindertagesstätte erfolgt am südlichen Rand der bestehenden Bebauung des ehemaligen Heerde-Kollegs in Münster, konkret im Eckbereich Hoppengarten und Schleusenweg. Die strategische Positionierung des Gebäudes wurde so entwickelt, dass es sich harmonisch in das bestehende Quartier einfügt und gleichzeitig die städtebauliche Umgebung be- rücksichtigt. Die Erreichbarkeit für Eltern und Personal ist aufgrund der Lage an Straßen und Wegen als gut zu bezeichnen. Die Erschließung erfolgt über die Straße Hoppengarten/Schleusenweg entlang der bestehenden Einfriedungswand über einen Vorbereich bis in das Gebäude. Die Lage am Rand des Areals gewährleistet eine ruhige und sichere Umgebung für die Kinder. Spiel- und Sportmöglichkeiten Die großzügig angelegten Außenspielflächen des Gebäudes bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten für kindliche Spiel- und Bewegungsaktivitäten. Die konzeptionellen Überlegungen sehen die Schaffung unterschiedlicher Spielbereiche vor, die hinsichtlich ihrer Gestaltung auf das jeweilige Alter der Nut- zer*innen sowie die Gegebenheiten der Natur abgestimmt sind. Das übergeordnete Ziel besteht in der Förderung der motorischen und sozialen Entwicklung der Kinder. Die unmittelbare Verbindung zu - 7 - V/0116/2025/1 den Gruppenräumen ermöglicht eine flexible Einbindung der Außenflächen in den pädagogischen Alltag. Stellplätze Gemäß den geltenden Vorschriften ist für die Kindertageseinrichtung die Einrichtung von zwei PKW- Stellplätzen sowie acht Fahrradstellplätzen erforderlich. Einer der beiden PKW-Stellplätze ist barriere- frei gestaltet. Darüber hinaus sind zwei der acht Fahrradstellplätze für Sonderräder vorgesehen. Baumbestand Mit der Kita und den weiteren neuen Gebäudeteilen am Hoppengarten und deren Erschließung können nicht alle Bäume erhalten werden. Für die Gesamtmaßnahme müssen insgesamt 39 Bäume gerodet werden, darunter fallen 22 Bäume unter die Baumschutzsatzung. Als Ersatz werden insgesamt 39 Bäume auf dem gesamten Gelände gepflanzt. (siehe Anlage 10) Zu 3. Nach dem Baubeschluss ist die Einreichung des Bauantrags vorgesehen, worauf die Ausführungsplanung folgen wird. Der Beginn der Bauarbeiten für den Neubau ist für das 4. Quartal 2025 geplant. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll voraussichtlich im 4.Quartal 2027 erfolgen. Nach der Fertigstellung werden die provisorischen Räumlichkeiten am Interimsstandort Hoppengarten aufgegeben. Die Projektsteuerung erfolgt durch die Westfälische Bauindustrie (WBI). Das Amt für Immobilienma- nagement übernimmt die baufachliche Begleitung und das Kostencontrolling. Das Fachamt wird wei- terhin in den gesamten Planungs-/Ausführungsprozess eingebunden. Zu II: Finanzielle Auswirkungen Für den Vergleich des BKI Kostenkennwertes wurde der BKI- Wert aus einem vorherigen Kita- Baubeschluss aus dem Jahr 2022 mit den veröffentlichten Preissteigerungen bis zum 4. Quartal 2024 neu errechnet. Der fortgeschriebene BKI-Kostenkennwert Mitte-Oben-Wert beträgt somit 3.381 €/m² BGF. Der aktuelle Kostenkennwert für diesen Neubau, bezogen auf die anrechenbaren Bauwerkskosten, (Kostengruppe 300 und 400) und dem in den Gebäudeleitlinien 2020 zugrundeliegenden Standard eines Null-Emissionshauses, beträgt 4.869 € /m² BGF und überschreitet den vergleichbaren BKI Kos- tenkennwert deutlich. Die vergleichsweise hohen Investitionskosten pro Quadratmeter sind unter an- derem darauf zurückzuführen, dass 2-gruppige Kindertagesstätten annährend die gleiche Anzahl an Nebenflächen benötigen wird wie größere Kitas. Dies führt zu einem ungünstigeren Verhältnis von Nutzfläche zu Gesamtfläche. Aus diesem Grund werden im weiteren Projektverlauf zusätzliche Re- duktionsvarianten in Abstimmung mit dem Bauinvestitionscontrolling geprüft und umgesetzt. i.V. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Kostenberechnung Anlage 2 Folgelastenberechnung - 8 - V/0116/2025/1
Anlage 2 Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 26.06.25 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: PG0111 Immobilienmanagement, PG1601 Allgemeine Finanzwirtschaft, PG0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme: Kita Hoppengarten Jahr der Fertigstellung: 2027 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 234.000,00 6,97 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 3.125.000,00 93,03 Gesamt-Kapitalbedarf 3.359.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 3.299.000,00 98,21 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 60.000,00 1,79 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 3.359.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan - € - € - € 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 36.470,00 24,11 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 20.450,00 13,52 Zwischensumme 2027 56.920,00 37,62 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2027 47.490,00 31,39 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2027 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2027 46.880,00 30,99 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 46.880 € p.a. + Tilgung (3 %) 93.750 € p.a. = Schuldendienst 140.630 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 151.290,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2027 3.310,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 3.310,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 147.980,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,41 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage 1 Kostenberechnung
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23.43.0008 25.06.2025 Arbeitsplatznummer Name Datum Neubau 2 Gruppen-Kita 0 Baustart Jahr 2026 Baumaßnahme Finanzstelle Fertigstellung Jahr 2027 Planungsstatus Baubeschluss Anlage zur Vorlage V/0116/2025 Risiko 0% Unvorhersehbares 5% Baupreisindex 4% Kostenberechnung - € 40.000,00 € 1.750.000,00 € 475.000,00 € 238.000,00 € 60.000,00 € 517.150,00 € 3.080.150,00 € 278.850,00 € 3.359.000,00 € Erläuterungen: aufgestellt: Michelle Völlink gesehen: Harald Koops Kostenermittlung nach DIN 276 Zuschläge: KG 100 - Grundstück KG 200 - Vorbereitende Maß. KG 300 - Baukonstruktionen KG 400 - Technische Anlagen KG 500 - Außenanlagen KG 600 - Beschaffungen KG 700 - Baunebenkosten Bauabschnitte Summe KG 100-700 Summe Zuschläge Gesamtkosten Völlink
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Schleusenweg
- Hoppengarten
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0116/2025/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 27.06.2025 09:48