2228/2026
Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" auf Flur 045 des Friedhofs Kalk
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 Vorlagen-Nummer 2228/2026 Freigabedatum 27.08.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" auf Flur 045 des Friedhofs Kalk Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des bestehenden Ko- operationsgrabfeldes auf Flur 045 des Friedhofs Kalk. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Kalk dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.09.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Satzung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grab- felder durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten re- alisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro- bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. M it Beschluss des Ausschusses für Um- welt und Grün am 15.09.2015 sowie des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales am 21.09.2015 wurden verschiedene Modifikationen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflächen einge- führt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine Neufassung der Friedhofs- satzung beschlossen (Beschlussvorlage 2267/2022). Die ursprünglichen Regelungen des §27 Abs. 2 gelten inhaltlich unverändert fort. In seiner Sitzung am 18.01.2018 hat der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün der Anlegung eines Kooperationsfeldes eG auf Flur 045 des Friedhofs Kalk durch die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner beschlossen (Beschlussvorlage 3551/2017 ). Die Bezirksvertretung Kalk hat dem Beschlussvorschlag in der Sitzung am 25.01.2018 zugestimmt. Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner eG hat mit Schreiben vom 18.05.2026 den Antrag auf Genehmigung der Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes auf Flur 045 des Fried- hofs Kalk gestellt. Die Lage sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Details der Planung sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht der Dauerpflegeverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt. Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in der Ver- öffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nachweise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor. Eine erneute Beantragung einer denkmalpflegerischen Erlaubnis ist nicht erforderlich. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten"
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2228/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.08.2026
- Erstellt
- 04.08.2026 14:00