4221/2019
Kitaausbau und Ausbaubedarfe im Stadtbezirk Ehrenfeld AN 1677/2019
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 4221/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 Kitaausbau und Ausbaubedarfe im Stadtbezirk Ehrenfeld AN 1677/2019 Anfrage der Bezirksvertretung: Alljährlich im Herbst eines jeden Jahres veröffentlicht die Verwaltung einen umfassenden Statusb e- richt zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung folgende Fra- gen zu beantworten: (1) Im 13. Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln werden in Anlage 5 die Ausbaubedarfe bis 2025 für die einzelnen Stadtteile genannt. Eine Aktualisierung gab es zwei Jahre später. 2019 fehlt diese Übersicht. Wie sieht die Bedarfssituation in der Zwischenzeit aus? (2) In Anlage 3 zur Vorlage 2877/2015 werden weitere Kita-Bauten im Stadtbezirk genannt, bspw. Häuschensweg und Butzweilerhof, die mittlerweile nicht mehr in Liste zukünftiger Kitas geführt werden. In Vorlage 3498/2013 werden die Kitas Piusstraße 44 und Rochusstraße 37 genannt, für die der Realisierungszeitpunkt als unklar bezeichnet wurde. Wie sind Sachstand und Fertigstellungshorizont zu diesen Kitas? (3) Welche weiteren Ausbau- oder Neubauvorhaben strebt die Stadtverwaltung bis 2025 an, um die stadtteilspezifischen Bedarfe im Stadtbezirk Ehrenfeld entsprechend der Elternwünsche abzudecken (Bitte nach Stadtteilen und Kita-Standorten sowie der Form der Betreuungsange- bote (Kita- oder Tagespflege) aufschlüsseln)? (4) Welche Zusatzbeiträge für Betreuung und Mahlzeiten werden in den einzelnen Stadtteilen des Stadtbezirks Ehrenfeld minimal, maximal und durchschnittlich für Tagespflege, Kitas der Stadt Köln, KölnKitas, kirchliche Träger, Kitas in Trägerschaft von Vereinen, Verbänden oder Initiati- ven sowie für privat-gewerbliche Kitas erhoben? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Die kleinräumigen Daten der Bevölkerungsprognose bilden die Grundlage für die Berechnung der Ausbaubedarfe. Diese kleinräumigen Daten liegen der Verwaltung erst seit kurzer Zeit vor. Die Analyse und Aufbereitung dieser Daten wird noch Zeit in Anspruch nehmen. 2 Zu Frage 2: Bei der Vorlage 2077/2015 handelt es sich um die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Vorlage zum „Weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bis 2020/21 ff“. In Anlage 3 der Vorlage sind für den Stadtbe- zirk Ehrenfeld folgende Projekte in Planung benannt: Stand der Projekte bzw. voraussichtliche Inbetriebnahmen sind: Die Kita Leyendecker Straße/Christianstraße in Ehrenfeld wird 3 -gruppig aller Voraussicht nach im Kitajahr 2020/21 in Betrieb gehen. Das Projekt Liebigstraße in Neuehrenfeld war zum damaligen Zeitpunkt mit 6 Gruppen vorgese- hen, realisierbar sind 3 Gruppen, mit der Inbetriebnahme ist nicht vor Kitajahr 2021/22 zu rec h- nen. Die Kita Erlenweg, in Bickendorf ist mit 4 Gruppen im Kitajahr 2018/19 in Betrieb gegangen. Die Kita Häuschensweg in Bickendorf wird mit 4 Gruppen aller Voraussicht nach im Kitajahr 2020/21 in Betrieb gehen. Ebenso ist mit der Inbetriebnahme der 6 -gruppigen Kita Anna-Lindh-Straße (Butzweiler Hof) im Kitajahr 2020/21 zu rechnen. Bei der Vorlage 3498/2013 handelt es sich um eine Anlage zum sechsten Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung im November 2013. In Anlage 3 der Vorlage sind für den Stadtbezirk E h- renfeld folgende Projekte in Planung benannt: Stand der Projekte bzw. voraussichtliche Inbetriebnahmen sind: Die Kita Maarweg 137, 4 Gruppen, Stadtteil Ehrenfeld ist seit dem Kitajahr 2014/15 in Betrieb. Das Projekt Piusstr. 44 im Stadtteil Ehrenfeld konnte nicht realisiert werden. Zudem wurde für Ehrenfeld erwähnt, dass der damalige Träger „Salam – Verein zur Identitätsför- derung muslimischer Kinder“ vorhatte, eine Kita zu gründen. Auch dieses Projekt konnte nicht re- alisiert werden. Die für Neuehrenfeld erwähnte Kita Apenrader Straße (läuft jetzt unter der Anschrift Haderslebe- ner Straße) musste, wie der BV be kannt ist, geschoben werden. Sie wird nun voraussichtlich 6- gruppig im Kitajahr 2020/21 in Betrieb gehen. Die Kita Liebigstraße 120 ist im Kitajahr 2013/14 2-gruppig in Betrieb gegangen. Das für die Rochusstr. 37 in Bickendorf erwähnte Projekt des Trägers i-pänz e.V. wurde im Kitajahr 2013/14 unter der Anschrift Hardefuststr. 7 im Stadtteil Neustadt/Süd umgesetzt. Die Kita Wasseramselweg 5 im Stadtteil Vogelsang ist 4 -gruppig seit dem Kitajahr 2014/15 in Betrieb. Zu Frage 3: Folgende Kitaprojekte sind aktuell bis 2030 geplant. Es ist zu beachten, dass sich dies teilweise noch ändern kann, da sich die Projekte zum Teil in einem frühen Planungsstadium befinden. Es können erwähnte Projekte wegfallen und neue Projekte können hinzukommen. 3 Stadtteil Projekt Anzahl Gruppen 401 / Ehrenfeld Ehem. Güterbahnhof 4 Kolbgelände/Helmholtzstraße 3 Westlich Ölstraße 3 Franz-Geuer-Straße 4 Subbelrather Str. 486-494 4 402 / Neuehrenfeld Kita Schönsteinstraße, Neubau mit Erweiterung von 6 auf 7-8 Gruppen 2 403 / Bickendorf Kita Mühlenweg, Neubau mit Erweiterung von 2 auf 4 Gruppen 2 405 / Bocklemünd//Mengenich Kita Alfred-Döblin-Straße, Neubau mit Erweiterung von 4 auf 6 Gruppen 2 Die Tagespflege unterliegt einer hohen Fluktuation und ist nur schwer planbar. Zudem ist es ein frei- williges Angebot größtenteils von Privatpersonen, die nicht zu diesem Angebot verpflichtet werden können. In unseren Ausbauplanungen spielt daher nur das vorhandene Angebot eine Rolle. Um dies zu verdeutlichen: In den Bezirken 6 bis 9 spielt die Tagespflege bei der Versorgung der unter 3 - jährigen Kinder eine wesentlich geringere Rolle als in den Bezirken 1 bis 4. Daher sind in den Bezir- ken 6 bis 9 auch die Versorgungsquoten U3 geringer. Zu Frage 4: Im Bereich der Tagespflege kann zusätzlich nur ein Beitrag für das Mittagessen erhoben werden. Im Bereich der Kindertagesstätten liegen der Verwaltung keine Informationen darüber vor, ob und wenn ja welche Zusatzbeiträge von den Trä gern der freien Jugendhilfe und den privat-gewerblichen Kitas erhoben werden. Die Kitas unter Trägerschaft der Stadt Köln erheben selbstverständlich neben dem Beitrag zum Mit- tagessen keine weiteren Beiträge. Grundsätzlich dürfen Zusatzbeiträge nur für freiwillig wahrzunehmende Angebote erhoben werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4221/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.12.2019
- Erstellt
- 03.12.2019 11:57