2345/2017
Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach - Planungsbeschluss
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Anlage 1 - Flurkarte
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E 32365810 N 5638506 E 32365725N 5638386 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:500 Datum: 01.3.2017 KölnGIS 10 m
Anlage 2 - Schrägluftbild
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E 32365817 N 5638492 E 32365732N 5638372 (C) ILV Fernerkundung 2014 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: BirdeyeN, Abfrageebene Maßstab 1:500 Datum: 01.3.2017 KölnGIS 10 m
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 2345/2017 Freigabedatum 22.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach - Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grund- stück Waldstraße 115, 51145 Köln -Urbach (ehemaliges Hotel "Antonius Eck"), sowie Planungen zu einer Neubebauung im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf diesem Grundstück aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beau f- tragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgu t- achten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Leistungsphasen 1 -3 (Grundla- genermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) belaufen sich auf rd. 87.000 € brutto. Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 87.000 € stehen im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der F i- nanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings -WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620 -1004-7-5174, Waldstraße 115, bereitgestellt. Integrationsrat 05.10.2017 Bauausschuss 06.11.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.11.2017 Finanzausschuss 13.11.2017 Rat 14.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 87.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangslage Bei dem Objekt Waldstraße 115 handelt es sich um ein ehemaliges Hotel mit Gaststätte in Köln- Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 5, Flurstücke 811 und 812. Nach Aufgabe des Betriebs wurde das Objekt der Stadt Köln zum Kauf angeboten und nach dem Beschluss des Liegenschaftsausschusses vom 04.12.2014 auch erworben. Zielsetzung war die Herrichtung einer Unterkunft für Geflüchtete mit abgeschlossenen Unterbringungseinheiten und einer Gemeinschaftsküche. Zudem sollte die Mög- lichkeit bestehen, das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt als Studentenwohnheim zu nutzen. Die Planung des Umbaus verzögerte sich zunächst aufgrund der Realisierung von schnell umsetzbaren Notmaßnahmen aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen in 2015/2016. Nach dem überproportionalen Anstieg zwischen 2014 und 2016 setzt sich seit Beginn des Jahres 2017 nunmehr der Trend rückläu- figer Zugangszahlen von Geflüchteten fort. Momentan sind in Köln rund 11.000 Geflüchtete unterge- bracht. Es gilt jedoch weiterhin rd. 3.000 Plätze in Notunterkünften und perspektivisch weitere Unter- bringungsplätze in Objekten mit geringer Wohnqualität und hoher Kostenintensität abzubauen, z.B. Hotels. Das Gebäude könnte nach wie vor mit der ursprünglichen Zielrichtung umgebaut werden. Allerdings geht es aufgrund der zuvor beschriebenen Situation mittlerweile weniger um die Schaffung rasch ver- fügbarer Ressourcen für eine temporäre Unterbringung von Geflüchteten, sondern um die dauerhafte Bereitstellung von regulärem Wohnraum auch – aber nicht ausschließlich – für die Personengruppe der Geflüchteten. Das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Ein Bebauungsplan exis- tiert nicht. Dementsprechend richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben an dieser Stelle nach § 34 BauGB. Demnach ist dort ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der nä- 3 heren Umgebung einfügt (Einfügungsgebot) und die Erschließung gesichert ist. Im Flächennutzungsplan sind die in Rede stehenden Flurstücke als Wohnbauflächen ausgewiesen. Hinsichtlich des Einfügungsgebots ist festzustellen, dass die nähere Umgebung eine Wohnnutzung in geschlossener Bauweise mit bis zu 3,5 Geschossen ermöglicht. Die Erschließung eines Mehrfamili- enwohnhauses kann aufgrund der bisherigen Nutzung der Liegenschaft als gesichert bezeichnet werden. Die Verwaltung hat daher neben dem ursprünglich avisierten Umbau des Objektes Waldstraße 115 auch einen Neubau an gleicher Stelle im sozial geförderten Wohnungsbau auf Machbarkeit geprüft und beide Varianten miteinander verglichen. Projektbeschreibung Vorhandene Bausubstanz: Das Baujahr ist nicht bekannt, die Bauweise lässt auf eine Fertigstellung zwischen 1960 und 1980 schließen. Das Gebäude gliedert sich in ein 2,5-geschossiges Hauptgebäude mit Satteldach und ei- nen 2-geschossigen Anbau mit flach geneigtem Satteldach in Massivbauweise. Im Erdgeschoss befindet sich der Gastraum, die Restaurantküche und im Anbau ein Veranstaltungs- saal. Im Keller sind alle erforderlichen Technikräume und die Gasttoiletten sowie eine Kegelbahn un- tergebracht. Die Kegelbahn ragt unterirdisch bis auf das angrenzende Nachbargrundstück. Das 1.OG und das DG sind mit insgesamt 14 Gästezimmern belegt, wobei 11 der Gästezimmer ein eigenes WC mit Dusche besitzen. Unabhängig von der Nutzbarkeit der vorhandenen Architektur bestehen an der Bausubstanz Schad- haftigkeiten und allgemeiner Sanierungsbedarf. Ausstattung und Technik des Objekts sind baujahres- typisch und entsprechend abgenutzt. Bisherige Planung: Das ehemalige Hotel sollte unter weitgehender Beibehaltung der Bausubstanz zu einer Unterkunft für Geflüchtete umgebaut werden, wobei 32 Unterbringungsplätze entstanden wären. Aus der Entwurfsplanung des Planungsbüros für den Umbau ergab sich eine Kostenberechnung gem. DIN 276, die von Gesamtkosten inkl. Baunebenkosten i.H.v. rund 1,16 Mio. € ausgeht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anlage ab dem Umbau noch etwa 28 Jahre genutzt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass bei dieser Planung Risiken vorhanden sind, die kostenmäßig nicht ge- schätzt werden können. Allein durch hohe Ansätze bei den Einheitspreisen in der Kostenberechnung können diese Risiken nicht abgebildet werden. Die Risiken beziehen sich auf erkennbare Feuchtigkeitsschäden, die zwar in Keller und Oberge- schossen erkannt wurden, deren Ausmaß und vor allem deren Ursache allerdings noch weitgehend unbekannt sind. Dies kann erst nach Baubeginn – ggf. unter Eintritt entsprechender Verzögerungen – verbindlich festgestellt werden. Darüber hinaus sind wesentliche Teile des Gebäudes, die sanie- rungsbedürftig wären, in der Planung bislang nicht berücksichtigt worden. So beispielsweise die ge- kachelte Süd- und Ostfassade, die stellenweise schadhaft ist. Darüber hinaus wird das Haus in der Bausubstanz nach Maßgabe der bisher vorliegenden Planung nicht energetisch ertüchtigt. Entsprechend fällt auch die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes aus (siehe Anlage). Dem Umbauvorhaben wird zwar grundsätzlich zugestimmt. Es ist aber der begründete Verdacht erkenn- bar, dass mit der vorliegenden Kostenberechnung die Risiken nicht in ausreichender Weise minimiert werden konnten. Bislang fielen für Planung und Projektsteuerung Kosten in Höhe von 105.358,45 € an. In Anbetracht der oben beschriebenen Kostenrisiken und der geänderten Ausgangslage war es aus Sicht der Verwaltung geboten, andere Entwicklungsmöglichkeiten für die Liegenschaft in die Überle- gungen mit einzubeziehen. Der bereits weit fortgeschrittene Planungsstand für den Umbau hat zwar bereits Zeitverluste und Kosten verursacht. Diese Verluste sind aber womöglich weniger gravierend als die Kostensteigerungen und Unzulänglichkeiten des Bestandsobjekts, die zu erwarten wären, 4 wenn das Vorhaben wie geplant umgesetzt wird. Alternativplanung: Aus Sicht der Verwaltung besteht für die weitere Entwicklung der Liegenschaft derzeit nur eine sinn- volle Alternative. Aufgrund der planungsrechtlichen Situation kommt an dem Standort die Errichtung eines Mehrfamili- enhauses als konventioneller, sozial geförderter Wohnungsbau in Betracht. Das Bestandsgebäude würde dabei niedergelegt und durch ein flächenmäßig größeres konventionelles Gebäude ersetzt. Der Flächenzuwachs wird durch eine bessere Ausnutzung des Grundstücks und ein zusätzliches Ge- schoss erreicht. Hierbei könnten Wohnungen für 34 Personen entstehen. Eine entsprechende Mach- barkeitsstudie wurde verwaltungsintern erstellt. Die Kosten zur Errichtung eines Gebäudes dieser Bauweise liegen demnach bei voraussichtlich ca. 2,5 Mio. € brutto. Damit ein entsprechender Baubeschluss vorbereitet und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden kann, sind entsprechende Planungen und weitergehende Kostenermittlungen erforderlich, die auf Grundlage der Leistungsphasen 1-3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Mindestsatz - zu beauftragen sind. Außerdem sind Stellungnahmen von Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Leistungsphasen 1-3 und die notwendigen Stellung- nahmen belaufen sich auf Grundlage der von der Verwaltung geschätzten Baukosten auf rd. 87.000 € brutto. Für die reine Bauzeit müssen zwei Jahre eingeplant werden. Die geschätzte Nutzungsdauer des Ge- bäudes liegt bei 60 Jahren. Abwägung der beiden Alternativen: Die Planungen wurden einer Nutzwertanalyse unterzogen, die die Verwaltung als Entscheidungshilfe für die Auswahl von Planvarianten entwickelt hat. Neben der Wirtschaftlichkeit fließen auch Aspekte zur Wohn- oder Unterbringungsqualität, zeitliche Faktoren, die Standortqualität und Nachhaltigkeit in die Bewertung ein. Rein wirtschaftlich betrachtet ist der Umbau gegenüber einem Neubau etwas günstiger. Wie bereits oben erwähnt, bestehen gerade bezüglich der Wirtschaftlichkeit aber erhebliche Risiken beim Umbau. Sollten sich die geplanten Umbaukosten von rund 1,16 Mio. € lediglich geringfügig erhöhen, ist der Neubau bereits deutlich vorteilhafter. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich wurde erstellt ohne die Berücksichtigung der Tatsache, dass der Neubau voraussichtlich öffentlich gefördert würde. Eine solche Förderung ermöglicht neben günstigen Zinsen auch einen Tilgungsnachlass in Höhe von 450.000 € (25 %) bei einer angenommenen För- derhöhe von 1,8 Mio. €. Dies vorausgesetzt, ist der Neubau die deutlich wirtschaftlichere Alternative. Eine Förderung des Umbauvorhabens ist aufgrund der Eigenheiten der bestehenden Bausubstanz nicht denkbar. Das umgebaute Bestandsgebäude würde eine Unterbringungsqualität bieten, die das Niveau des Neubaus nicht erreicht. Das Gebäude wird nach Maßgabe der bisherigen Planung nicht gedämmt, d.h. die thermischen Verhältnisse werden sich nicht wesentlich ändern. Auch ist es nicht möglich, die Wohnungen mit eigenen Küchen auszustatten. Für den Umbau spricht, dass er früher als der Neubau bezugsfertig wäre. Die Planungen sind bereits weit fortgeschritten. Der zeitliche Aspekt spielt allerdings aufgrund der veränderten Lage aus Sicht der Verwaltung derzeit keine dominierende Rolle. Letztendlich muss auch berücksichtigt werden, dass ein Neubau generell eine größere planerische Freiheit ermöglicht und eine größere Akzeptanz bei den Bewohnern haben wird als ein umgebautes ehemaliges Hotel. 5 Unterstellt man, dass die beiden Alternativen trotz unterschiedlicher Zielsetzung grundsätzlich ver- gleichbar sind, ist der Neubau in den meisten Punkten im Vorteil. Unter der Einbeziehung weiterer, nicht in Zahlen bewertbarer Kriterien wie Kostenrisiken, Planungssicherheit und sozialer Akzeptanz ergibt sich, dass dem Neubau der Vorzug zu geben ist. Finanzierung Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 87.000 € stehen im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der F i- nanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings -WH, Mittel in ent sprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620 -1004-7-5174, Waldstraße 115, bereitgestellt. Anlagen
Anlage 4 - Stellungnahme RPA zur Umbauplanung
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14 27C303.2017 143 5 Frau Reuter 29390 Frau Pirch 22994 56 Stellungnahme zu der vorgelegten Kostenberechnung Umbau des ehemaligen Hotels „Antoniuseck“ zur Flüchtlingsunterkunft Waldstraße 115 in Köln-Porz RPA-Nr.: 2017/0432 Summe eingereicht: rund 1.160.000 € brutto "Sehr geehrte Damen und Herren, am 22.02.2017 haben Sie eine überarbeitete Kostenaufstellung zu o. g. Projekt zur Prüfung vorgelegt. Für die Maßnahme soll in der Ratssitzung im April 2017 ein Baubeschluss erreicht werden. Die: Baumaßnahme beinhaltet den Umbau des ehemaligen Hotels ‚Antoniuseck“ zu einer Flüchtlingsunterkunft. im Gebäude sollen alleinstehende Frauen mit Kindern untergebracht werden, Das Raumkonzept sieht abgeschlossene Wohneinheiten mit Gemeinschaftseinrich- tungen (Küche, Waschraum, Aufenthaltsräume) für maximal 32. Bewohner/ -innen vor. Zu- dem erhalten Sozialarbeiter und ein Wachdienst ebenfalls Büros vor Ort. Gegenüber unserer Prüfung aus dem Januar 2017 wurden die nunmehr eingereichten Unter- lagen der Kostenberechnung korrigiert und ergänzt, so dass die geplanten Baumaßnahmen nachvollziehbarer wurden. Die Gesamtsumme ‚hat in diesem Zuge nochmals um ca. 153.000 € brutto erhöht. Insgesamt ist festzustellen, dass die nun vorliegenden Unterlagen nur eine oberflächliche Bewertung zulassen, dass jedoch insbesondere für eine kostenmäßige Bewertung noch De- tailunterlagen fehlen (ggf. auch nur nicht vorgelegt wurden z.B. Mengenermittlungen). Die festzustellenden Einheitspreise sind eher.hoch angesetzt. Hier wird sich im Laufe des Welt- bewerbs das tatsächliche Markpreisniveau einstellen. " Als Folge. der hoch angesetzten Baukosten liegen auch die Planungskosten auf einem hohen Niveau. Sie machen mit insgesamt ca. :277.254,57 € netto fast 44 % der Summe der Kosten- gruppen 300 und 400 aus, was erheblich über vergleichbaren Planungsanteilen liegt. Selbst dann, wenn die für.26 angesetzten Kosten für die Bauherrentätigkeiten aus dieser Summe herausgerechnet werden (dann noch 248.274,57 € netto), liegen die Kosten für den Pla- nungsanteil noch bei über 39 %. Mit einem insgesamt durchschnittlicheren Ansatz der Ein- heitspreise würde auch das Planungskostenniveau gemäß HOAI niedriger ausfallen. Unter Berücksichtigung der genannten Anmerkungen und Hinweise wird der Fortführung des Projektes grundsätzlich zugestimmt. Die Unterlagen werden zur weiteren Verwendung ZU- rückgereicht. 26 erhält eine Kopie dieses Schreibens. Mit freundligh
Anlage 5 Auszug Bau A vom 06.11.2017
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Anlage 5 Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung des Bauausschusses vom 06.11.2017 öffentlich 5.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Woh- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach - Planungsbeschluss 2345/2017 Beschluss unter Vorbehalt: Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksvertretung Porz empfiehlt der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städt i- schen Grundstück Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach (ehemaliges Hotel "Antonius Eck"), sowie Planungen zu einer Neubebauung im Rahmen des öffentlich geförde r- ten Wohnungsbaus auf diesem Grundstück aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Ne ube- bauung zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Pl a- nungskosten für die Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) belaufen sich auf rd. 87.000 € brutto. Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 87.000 € stehen im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilf i- nanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wo hnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flücht- lings-WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620 -1004-7-5174, Waldstraß e 115, bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2345/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27