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BV2/190/2025

Leerstehendes Haus Im Rottfeld - Anfrage von Herrn Dr. Wagner

Anfrage 19.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 02.12.2025, TOP 7.11

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Beantwortung BV2 190 2025 Leerstehendes Haus Im Rottfeld

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849 Zeichen

BV2/190/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 18.11.2025 
SPD-Fraktion 
der Bezirksvertretung 2 
 
 
 
 
An den  
Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks 2 
Herrn Philipp Schlee 
 
 
Betrifft: 
Leerstehendes Haus Im Rottfeld  
- Anfrage von Herrn Dr. Wagner 
Das Haus an der Adresse Im Rottfeld 2 steht offensichtlich seit längerem leer. 
Das ist einerseits an dem sehr ungepflegten Zustand erkennbar, andererseits 
wird der Leerstand über einen längeren Zeitraum auch von Nachbarn bestätigt. 
 
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Ist der Verwaltung der Leerstand an dieser Adresse bekannt? 
 
2. Wenn ja, was hat die Verwaltung bisher unternommen? 
 
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dieses Haus wieder dem 
 Wohnungsmarkt zugänglich zu machen? 
 
 
gez. Dr. Uwe Wagner

Beantwortung BV2 190 2025 Leerstehendes Haus Im Rottfeld

1142 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzung: 02.12.2025 
Vorlagennummer BV2/190/2025 
 
 
 
Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.11.2025 
hier: Leerstehendes Haus Im Rottfeld 
Frage 1:   
Ist der Verwaltung der Leerstand an dieser Adresse bekannt?  
 
Frage 2: 
Wenn ja, was hat die Verwaltung bisher unternommen?  
 
Antwort:  
Der Leerstand des Objektes war der Wohnungsaufsicht bisher nicht bekannt. Es gibt 
derzeit kein laufendes Verfahren hierzu.  
 
 
Frage 3:  
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dieses Haus wieder dem Wohnungsmarkt 
zugänglich zu machen? 
  
Antwort:  
Grundsätzlich haben Verfügungsberechtigte nach den Bestimmungen der 
Wohnraumschutzsatzung die Verpflichtung schützenswerten Wohnraum zu 
Wohnzwecken zu überlassen, sofern keine Ausnahmetatbestände oder 
anzuerkennenden Hinderungsgründe vorliegen. Die Wohnungsaufsicht wird nun das 
Verfahren aufnehmen und mit dem Verfügungsberechtigten des Objektes in 
Verbindung treten. Dabei werden die Hintergründe des gegebenenfalls 
vorherrschenden Leerstands ermittelt und im Anschluss geprüft, ob eine Anordnung 
zur Rückführung des Wohnraums zu Wohnzwecken möglich und erforderlich ist.

Beratungsverlauf (1)

02.12.2025 Bezirksvertretung 2
TOP 7.11 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/190/2025
Typ
Anfrage
Datum
19.11.2025
Erstellt
19.11.2025 07:08