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3534/2019

Umweltmaut ÖPNV-Abgabe (AN/1256/2019 und AN/1314/2019)

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 29.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 28.11.2019, TOP 7.3

Anlage 4: Auszug Verkehrsausschuss 28.10.2019

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Anlage 2: Änderungsantrag Linke

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Anlage 3: Änderungsantrag GUT

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Anlage 1: Bezug: Antrag Gruppe GUT

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Anlage 4: Auszug Verkehrsausschuss 28.10.2019

1641 Zeichen

Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 22.11.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 50. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 28.10.2019  
öffentlich 
Vor Eintritt in die Tagesordnung 
 
… 
RM Weisenstein moniert, dass der Änderungsantrag der Gruppe GUT unter TOP 
1.1, AN/1448/2019, im Grunde genommen eine Anfrage sei und erklärt, dass er da-
her seinen Änderungsantrag AN/1314/2019 zurückziehen möchte.  
___________________________________________________________  
 
 
1.1 Antrag der Gruppe GUT vom 16.09.2019 betr.  
Umweltmaut ÖPNV-Abgabe 
AN/1256/2019 
 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 25.09.2019 
AN/1314/2019 
 Stellungnahme der Verwaltung 
3534/2019 
 Änderungsantrag der Gruppe GUT vom 25.10.2019 
AN/1448/2019 
RM Hammer verweist auf die sehr ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zu 
AN/1256/2019 und erachtet die Anträge, d.h. auch AN/1448/2019,  für erledigt. Er 
bittet jedoch, die Angelegenheit dem Ausschuss für Umwelt und Grün zur Kenntnis 
zu geben. 
 
RM Weisenstein wiederholt seinen eingangs gemachten Hinweis, dass es sich beim 
Änderungsantrag AN/1448/2019 um eine Anfrage handele und bittet um Mitteilung, 
ob hierzu ebenfalls eine Stellungnahme erfolgen werde.

Die RM Sterck und Michel schließen sich der Kritik von Herrn Weisenstein nach-
drücklich an und schlagen vor, wie von Herrn Hammer beantragt, abschließend zu 
verfahren.  
 
> Die Anträge werden auf Grund der Stellungnahme 3534/2019 als erledigt angese-
hen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 2: Änderungsantrag Linke

2242 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker  
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.09.2019 
AN/1314/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.09.2019 
Verkehrsausschuss 28.10.2019 
 
Sozial gerechte Umweltmaut! – Änderungsantrag zu Top 3.1.6 "Umweltmaut ÖPNV-A bgabe„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 3.1.6 " Umweltmaut-ÖPNV 
Abgabe“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu nehmen: 
 
Beschluss 
Der vorgelegte Antrag wird mit folgenden Ergänzungen beschlossen: 
 
Die Antragsteller bitten die Verwaltung dem Rat darzustellen: 
7. mit welchen Modellen die Citymaut sozial ausgewogen eingeführt werden kann. 
Kölnpassinhaber*innen und Geringverdiener*innen ist ein Rabatt einzuräumen. 
8. welche Gruppen von der Maut zu befreien sind (z.B. Menschen mit Behinderungen, 
Handwerksbetriebe,…). 
9. wie gewährleistet werden kann, dass kleinere PKW gegenüber großen PKW zu günstigeren 
Konditionen in die Stadt fahren können. 
 
Begründung 
Die individuelle Stadtfahrt mit dem Auto stellt derzeit die Regel dar. Soll die Verkehrswende 
geschafft werden muss die individuelle Autofahrt zur Ausnahme werden. Gleichzeitig muss 
gewährleistet sein, dass unausweichliche Fahrten auch weiterhin ohne Maut möglich sein. Dazu 
gehören beispielsweise die Fahrten von Lieferant*innen, Handwerker*innen und Einsatzfahrten

aller Art. Aber auch mobilitätseingeschränkte Menschen sind auf das Auto angewiesen. Sie dürfen 
deshalb nicht zur Citymaut herangezogen werden. Umwelt- und Klimaschutz muss sozial 
ausgewogen erfolgen. Reiche, die der Umwelt nachweislich mehr schaden als arme Menschen, 
müssen einen größeren Beitrag leisten.  
Große PKW verbrauchen mehr Platz und schädigen die Umwelt in der Regel mehr. Deshalb muss 
die Maut für große Autos höher sein als für kleine. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

8765 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII 
 
Vorlagen-Nummer 
 3534/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 28.10.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 
 
Umweltmaut ÖPNV-Abgabe (AN/1256/2019 und AN/1314/2019) 
Der Antrag der Ratsgruppe GUT (AN/1256/2019) sowie der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke 
(AN/1314/2019) wurden aus der Ratssitzung am 26.09.2019 an den Verkehrsausschuss verwiesen. 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Mit Ratsbeschluss vom 06.02.2018 "Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalte-
plans" (vgl. Vorlagen-Nr. 3428/2017, Beschlusspunkt 3c), wurde die Verwaltung damit beauftragt, die 
Einführung einer City-Maut bzw. Umweltmaut nicht weiterzuverfolgen. 
 
Die in den Anträgen zu bearbeitenden Sachverhalte sind in juristischer, datenschutzrechtlicher und 
verkehrsplanerischer Hinsicht komplex und nur durch Hinzuziehung externer Beratung in allen Ein-
zelheiten beantwortbar. Die Mehrerkenntnis einer von der Stadt Köln in Auftrag gegebenen Studie 
gegenüber der bereits vorhandenen Literaturlage (Beschlusspunkte 1, 3, 4, 6) würde sich lediglich auf 
das Einnahmepotenzial beschränken (Beschlusspunkte 5, 7, 8, 9), wobei dies nur auf Modellrech-
nungen beruhen und lediglich grobe Orientierungswerte liefern kann. 
 
Die Anträge zielen ebenso auf das ökologische Potenzial der Umweltmaut ab. Zu beachten ist, dass 
durch die kontinuierliche Fortschreibung der Luftreinhaltepläne durch die Bezirksregierung Köln die 
Luftqualität in der Stadt die erforderlichen Grenzwerte erfüllt bzw. zeitnah erfüllen wird. Darin werden 
nach eingehender Untersuchung und Abwägung wirkungsvolle Maßnahmen bzw. Maßnahmenkombi-
nationen benannt. 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel eine dauerhafte Änderung des Mobilitätsverhaltens herbeizuführen. 
 
 
Antrag der Ratsgruppe GUT (AN/1256/2019) 
„Die Antragsteller bitten die Verwaltung dem Rat darzustellen: 
  
1. Wie sich aktuell in Deutschland/NRW die juristischen Möglichkeiten für die Einführung einer 
Umwelt-Maut/ÖPNV-Abgabe darstellen, bzw. entwickeln. 
2. Ob ein Modellversuch in Köln in absehbarer Zeit möglich erscheint, etwa im Rahmen der Kli-
maschutz-Bemühungen der Bundesregierung.“ 
 
Notwendig zur Einführung einer Umweltmaut sind entsprechende Ermächtigungen der Bundes- und 
Landesgesetzgebung (vgl. hierzu die Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bun-
destages: WD 3 - 3000 - 140/13 „Regelungskompetenz der Kommunen für die Einführung einer City-
Maut“ sowie WD 3 – 3000 – 288/12 „Gesetzgebungskompetenz des Bundes zum Erlass eines City-

2 
 
Maut Gesetzes“). Der Deutsche Städtetag forderte Bundes- und Landesgesetzgeber dazu auf, die 
entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Modellversuchen zur Verkehrslen-
kung (u. a. einer City-Maut) zu schaffen, wenn dies eine Kommune explizit wünscht. Im aktuell vorge-
legten Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sind derartige Überlegungen nicht enthalten. 
 
Eine Beteiligung an einem Modellversuch erfordert einen langen zeitlichen Vorlauf, um entsprechen-
de alternative Mobilitätsangebote (Ausbau des ÖPNV und Radverkehrsinfrastruktur etc.) zu schaffen. 
Da die Kapazitäten im ÖPNV bereits ohne verkehrslenkendes Instrument erschöpft sind, ist daher die 
kurzfristige Beteiligung an einem temporären Modellversuch nicht möglich. 
 
Nach Auffassung der Verwaltung ist es nicht zielführend auf kommunaler Ebene eine Studie zu erstel-
len, ohne zuvor von Landes- und/oder Bundesebene signalisiert zu bekommen, dass die notwendigen 
rechtlichen Voraussetzungen (temporär als Modellversuch) geschaffen werden.  
 
 
3. „Welche kommunalen Mautsysteme in Europa für Köln als Vorbild dienen könnten. 
4. Welche unterschiedlichen technischen Möglichkeiten sich zur Erfassung der Abgabepflichtigen 
bieten und wie sich mit anonymisierten Daten auch die Option für eine verbesserte Ver-
kehrslenkung in Echtzeit ergibt (Kompatibilität mit Verkehrsrechner).“ 
 
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen: 
 Kordonsystem: Zahlung beim Überfahren einer Grenze (z. B. Stockholm) 
 Gebietssystem: Zahlung auch bei Fahrten innerhalb des Gebietes (z. B. London) 
Diese wiederum können weiter ausdifferenziert werden (z. B. Multi-Kordons, Zonenmodelle, etc.; vgl. 
Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: WD 5 - 3000 - 147/18 „Ver-
kehrssteuerung in europäischen Städten durch eine City-Maut“). 
 
Die Erfassung der Abgabepflichtigen sowie der Zahlungsvorgang können vollautomatisiert implemen-
tiert werden, wobei an dieser Stelle keine Aussagen zur Datenschutzkonformität getroffen werden 
können. Die Erhebungskosten betragen je nach gewählter technischer Implementierung rund ein Drit-
tel der generierten Einnahmen. 
 
In der wissenschaftlichen Literatur wird empfohlen, das mit einer Umweltmaut zu verfolgende Ziel klar 
zu definieren, wovon sich wiederum die Eignung bestimmter Mautsysteme ableitet. Mögliche Ziele 
sind: Einnahmegenerierung (zur Refinanzierung der Straßeninfrastruktur oder – bei entsprechender 
gesetzlicher Ermächtigung – zur Finanzierung des ÖPNV), Luftreinhaltung, Reduzierung von Staus, 
Verbesserung der Lebensqualität und Verkehrssicherheit, etc.. 
 
 
5. „Wie hoch das Einnahmepotenzial unterschiedlicher Maut-Modelle ist bei einer räumlichen 
Bezugsgröße zur Umweltzone.“ 
 
Dieser Sachverhalt ist nur durch Hinzuziehung externer Beratung in allen Einzelheiten beantwortbar. 
Zu beachten ist, dass solche Modellrechnungen lediglich grobe Orientierungswerte liefern können. 
 
Das Einnahmepotenzial ist abhängig von den konkreten Zielen, dem Umweltmautmodell, der Ge-
bietsgröße, der technischen Implementation, der Qualität der alternativen Mobilitätsangebote, der 
Anzahl der Ausnahmetatbestände sowie der Gebührenhöhe bzw. der Tarifgestaltung selbst. 
 
 
6. „Nach welchen Maßgaben sich die Einnahmen der Abgabe zweckgebunden als Finanzierung 
des Ausbaus des ÖPNV-Angebots (Infrastruktur, Personal, Planungskapazitäten, attraktivere 
Preisgestaltung) nutzen lassen, insbesondere mit Blick auf die Tarifgestaltung des Verkehrs-
verbundes.“ 
 
Nicht nur die Implementierung der Umweltmaut selbst ist aktuell rechtlich nicht darstellbar, sondern 
auch die beabsichtigte zweckgebundene Mittelverwendung der Mauteinnahmen für den öffentlichen 
Personennahverkehr erfordert gesetzliche Grundlagen auf EU-, Bundes- und Landesebene.

3 
 
 
Die Enquetekommission des Landtags NRW zu "Finanzierungsoptionen des öffentlichen Personen-
nahverkehrs in NRW" kam 2017 zu dem Schluss, dass die Lenkungswirkung einer City-Maut (weg 
vom Pkw) zwar positiv ist. Allerdings sind die Erhebungskosten hoch und daher zur Finanzierung des 
ÖPNV wenig ertragreich. Dieses Einnahmepotenzial verringert sich durch die Anzahl der Ausnahme-
tatbestände. Ferner ist bei einer Mittelverwendung der Mauteinnahmen für den ÖPNV zu berücksich-
tigen, dass die ÖPNV-Finanzierung in die Abhängigkeit vom Autoverkehr geraten könnte. 
 
Eine Absenkung der Ticketpreise lässt sich einerseits durch andere, leichter umsetzbare und rechtlich 
weniger problematische Finanzierungsinstrumente realisieren (z. B. Parkgebühren). Andererseits ist 
dies nur in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) möglich. 
 
 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (AN/1314/2019) 
„Die Antragsteller bitten die Verwaltung dem Rat darzustellen: 
 
7. mit welchen Modellen die Citymaut sozial ausgewogen eingeführt werden kann. Kölnpassin-
haber*innen und Geringverdiener*innen ist ein Rabatt einzuräumen. 
8. welche Gruppen von der Maut zu befreien sind (z.B. Menschen mit Behinderungen, Hand-
werksbetriebe,…). 
9. wie gewährleistet werden kann, dass kleinere PKW gegenüber großen PKW zu günstigeren 
Konditionen in die Stadt fahren können.)“ 
 
Im Vergleich zu den europäischen Beispielen weist NRW verflochtene Ballungsräume auf, sodass die 
Einführung einer City-Maut in einer einzelnen Stadt zu Standortnachteilen führen kann. Ferner be-
nachteiligt es einkommensschwache Personen (vgl. Enquetekommission des Landtags NRW zu "Fi-
nanzierungsoptionen des öffentlichen Personennahverkehrs in NRW"). 
 
Der Änderungsantrag fordert eine soziale und ökologische Ausgestaltung der Umweltmaut, in Ergän-
zung zum Beschlusspunkt 5 des Antrages AN/1256/2019. Diese Sachverhalte könnten bei den o. g. 
Modellrechnungen Berücksichtigung finden. 
 
Zu beachten ist, dass das Einnahmepotenzial sinkt, je mehr Gruppen von der Umweltmaut ausge-
nommen werden oder Rabattierungen geltend machen können. Dies gefährdet einerseits die Refi-
nanzierung des Erhebungsaufwandes einer Umweltmaut, andererseits wäre es kein ertragreiches 
ÖPNV-Finanzierungsinstrument, was im Hauptantrag beabsichtigt ist.

Anlage 3: Änderungsantrag GUT

2510 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.10.2019 
AN/1448/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 28.10.2019 
 
Umweltmaut ÖPNV-Abgabe 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die Ratsgruppe GUT bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses am 
28.10.2019 zu setzen. 
 
Der Ausschuss möge beschließen, den Beschlusstext wie folgt zu ersetzen: 
 
1. Wie hoch sind die Einnahmen p.a. in den europäischen Städten, die ein Mautsystem bereits erfolgreich instal-
liert haben? 
2. Wie hat sich die Einführung einer Maut auf die CO2-Reduktion in diesen Städten ausgewirkt? 
3. Zu welcher Höhe fließen in diesen Städten die Einnahmen der Maut in die Finanzierung und den Ausbau des 
ÖPNV? 
 
Begründung: 
 
Die Ratsgruppe GUT erkennt die juristischen Fragestellungen und die inhaltliche Komplexität des Themas und 
dankt der Verwaltung für die Ausführungen in Ihrer Stellungnahme zu AN/1256/2019. Um das konkrete Potenzial 
einer Maut besser einschätzen zu können und auch weitere Überlegungen anzustellen, wie die Stadt Köln die 
Ausarbeitung einer juristischen Grundlage auf Landes- und Bundesebene anregen kann, erbitten wir uns zu den 
oben genannten Fragestellungen die Bereitstellung entsprechender Informationen, soweit diese der Verwaltung 
zugänglich sind.  
 
Die Antragsteller möchten betonen, dass der Luftreinhalteplan der Stadt Köln mit sein en beschlossenen Ma ß-
nahmen kein Ausschlusskatalog darstellt bei der Überlegung weiterer Verkehrslenkungsmaßnahmen. Desweite-
 
An den 
Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Bürgermeister 
Andreas Wolter 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Tobias Scholz, MdR  
Thor Zimmermann, MdR  
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Thomas Schmeckpeper  
Thomas Geffe  
 
Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 
50667 Köln  
Tel.: 0221/221-22176 
gut@s tadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

- 2 - 
 
ren regen wir an mit Blick auf die bekannten Erhebungskosten, die Einbeziehung neuer digitaler Technologien 
(z.B. Handyticket) in den  Überlegungen nicht auszuschließen.  
 
Grundsätzlich erkennen wir Köln in Bezug auf dieses Thema als integralen Teil der Metropolregion RheinRuhr und 
sehen aufgrund der Größe und wirtschaftlichen Kapazität der Stadt eine besondere  Verantwortungsrolle bei de r 
Diskussion um neue, wenn auch komplexe Maßnahmen zur Luftreinhaltung und Verkehrslenkung.   
 
gez. Tobias Scholz

Anlage 1: Bezug: Antrag Gruppe GUT

3030 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.09.2019 
AN/1256/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.09.2019 
Verkehrsausschuss 28.10.2019 
Umweltmaut ÖPNV-Abgabe 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 26.09.2019 zu set-
zen: 
 
Beschluss:  
Die Antragsteller bitten die Verwaltung dem Rat darzustellen: 
 
1. Wie sich aktuell in Deutschland/NRW die juristischen Möglichkeiten für die Einführung einer Umwelt-
Maut/ÖPNV-Abgabe darstellen, bzw. entwickeln.  
2. Ob ein Modellversuch in Köln in absehbarer Zeit möglich erscheint, etwa im Rahmen der Klimaschutz-
Bemühungen der Bundesregierung.  
3. Welche kommunalen Mautsysteme in Europa für Köln als Vorbild dienen könnten. 
4. Welche unterschiedlichen technischen Möglichkeiten sich zur Erfassung der Abgabepflichtigen  bieten 
und wie sich mit anonymisierten Daten auch die Option für eine verbesserte Verkehrslenkung in Echtzeit 
ergibt (Kompatibilität mit Verkehrsrechner). 
5. Wie hoch das Einnahmepotenzial unterschiedlicher Maut-Modelle ist bei einer räumlichen Bezugsgröße 
zur Umweltzone. 
6. Nach welchen Maßgaben sich die Einnahmen der Abgabe zweckgebunden als Finanzierung des Ausbaus 
des ÖPNV-Angebots (Infrastruktur, Personal, Planungskapazitäten, attraktivere Preisgestaltung) nutzen 
lassen, insbesondere mit Blick auf die Tarifgestaltung des Verkehrsverbundes.  
 
An die 
Vorsitzende des Rates 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
Tobias Scholz, MdR  
Thor Zimmermann, MdR  
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Thomas Schmeckpeper  
Thomas Geffe  
 
Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 
50667 Köln  
Tel.: 0221/221-22176 
gut@s tadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

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Begründung: 
Bei der aktuellen Preisgestaltung des ÖPNV in Köln und Umland ist oftmals die Fahrt, z.B. für eine vierköpfige 
Familie vom Standrand in die Innenstadt und wieder zurück, mit dem PKW preiswerter als mit Bus oder Bahn. 
Menschen, die sich den Unterhalt eines PKWs nicht leisten können oder bewusst auf ihn verzichten, werden hier-
durch strukturell benachteiligt. Gleichzeitig wächst die Zahl der PKW und deren Größe sowie Gewicht mit ent-
sprechenden Folgekosten für die Allgemeinheit stetig. 
 
Der ausgerufene Klimanotstand gebietet der Stadt, alle Optionen breit zu diskutieren, die eine ökologische und 
sozialverträgliche Verkehrswende ermöglichen können. Der Deutsche Städtetag empfahl zuletzt im April 2019 die 
Erprobung von City-Maut-Modellen in deutschen Städten. Die Antragsteller beabsichtigen daher eine breite In-
formationsbasis zu schaffen, anhand derer sich abschätzen und debattieren lässt, ob ein City-Maut-Modell für 
Köln ein passendes verkehrspolitisches Instrument sein kann, mit dem sich die Stadtluft verbessern, Staus redu-
zieren, das ÖPNV-Angebot gleichzeitig in Quantität und Qualität aufwerten und die ÖPNV-Ticketpreise deutlich 
vergünstigen lassen. 
 
Gez. Tobias Scholz und Thor Zimmermann

Beratungsverlauf (2)

28.10.2019 Verkehrsausschuss
TOP 1.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
28.11.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Laurenzplatz 1

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Details

Aktenzeichen
3534/2019
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
29.10.2019
Erstellt
09.10.2019 15:49