3534/2019
Umweltmaut ÖPNV-Abgabe (AN/1256/2019 und AN/1314/2019)
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Anlage 4: Auszug Verkehrsausschuss 28.10.2019
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Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 22.11.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 50. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.10.2019 öffentlich Vor Eintritt in die Tagesordnung … RM Weisenstein moniert, dass der Änderungsantrag der Gruppe GUT unter TOP 1.1, AN/1448/2019, im Grunde genommen eine Anfrage sei und erklärt, dass er da- her seinen Änderungsantrag AN/1314/2019 zurückziehen möchte. ___________________________________________________________ 1.1 Antrag der Gruppe GUT vom 16.09.2019 betr. Umweltmaut ÖPNV-Abgabe AN/1256/2019 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 25.09.2019 AN/1314/2019 Stellungnahme der Verwaltung 3534/2019 Änderungsantrag der Gruppe GUT vom 25.10.2019 AN/1448/2019 RM Hammer verweist auf die sehr ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zu AN/1256/2019 und erachtet die Anträge, d.h. auch AN/1448/2019, für erledigt. Er bittet jedoch, die Angelegenheit dem Ausschuss für Umwelt und Grün zur Kenntnis zu geben. RM Weisenstein wiederholt seinen eingangs gemachten Hinweis, dass es sich beim Änderungsantrag AN/1448/2019 um eine Anfrage handele und bittet um Mitteilung, ob hierzu ebenfalls eine Stellungnahme erfolgen werde. Die RM Sterck und Michel schließen sich der Kritik von Herrn Weisenstein nach- drücklich an und schlagen vor, wie von Herrn Hammer beantragt, abschließend zu verfahren. > Die Anträge werden auf Grund der Stellungnahme 3534/2019 als erledigt angese- hen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2: Änderungsantrag Linke
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An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.09.2019 AN/1314/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.09.2019 Verkehrsausschuss 28.10.2019 Sozial gerechte Umweltmaut! – Änderungsantrag zu Top 3.1.6 "Umweltmaut ÖPNV-A bgabe„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 3.1.6 " Umweltmaut-ÖPNV Abgabe“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu nehmen: Beschluss Der vorgelegte Antrag wird mit folgenden Ergänzungen beschlossen: Die Antragsteller bitten die Verwaltung dem Rat darzustellen: 7. mit welchen Modellen die Citymaut sozial ausgewogen eingeführt werden kann. Kölnpassinhaber*innen und Geringverdiener*innen ist ein Rabatt einzuräumen. 8. welche Gruppen von der Maut zu befreien sind (z.B. Menschen mit Behinderungen, Handwerksbetriebe,…). 9. wie gewährleistet werden kann, dass kleinere PKW gegenüber großen PKW zu günstigeren Konditionen in die Stadt fahren können. Begründung Die individuelle Stadtfahrt mit dem Auto stellt derzeit die Regel dar. Soll die Verkehrswende geschafft werden muss die individuelle Autofahrt zur Ausnahme werden. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass unausweichliche Fahrten auch weiterhin ohne Maut möglich sein. Dazu gehören beispielsweise die Fahrten von Lieferant*innen, Handwerker*innen und Einsatzfahrten aller Art. Aber auch mobilitätseingeschränkte Menschen sind auf das Auto angewiesen. Sie dürfen deshalb nicht zur Citymaut herangezogen werden. Umwelt- und Klimaschutz muss sozial ausgewogen erfolgen. Reiche, die der Umwelt nachweislich mehr schaden als arme Menschen, müssen einen größeren Beitrag leisten. Große PKW verbrauchen mehr Platz und schädigen die Umwelt in der Regel mehr. Deshalb muss die Maut für große Autos höher sein als für kleine. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 3534/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 28.10.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 Umweltmaut ÖPNV-Abgabe (AN/1256/2019 und AN/1314/2019) Der Antrag der Ratsgruppe GUT (AN/1256/2019) sowie der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (AN/1314/2019) wurden aus der Ratssitzung am 26.09.2019 an den Verkehrsausschuss verwiesen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Mit Ratsbeschluss vom 06.02.2018 "Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalte- plans" (vgl. Vorlagen-Nr. 3428/2017, Beschlusspunkt 3c), wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Einführung einer City-Maut bzw. Umweltmaut nicht weiterzuverfolgen. Die in den Anträgen zu bearbeitenden Sachverhalte sind in juristischer, datenschutzrechtlicher und verkehrsplanerischer Hinsicht komplex und nur durch Hinzuziehung externer Beratung in allen Ein- zelheiten beantwortbar. Die Mehrerkenntnis einer von der Stadt Köln in Auftrag gegebenen Studie gegenüber der bereits vorhandenen Literaturlage (Beschlusspunkte 1, 3, 4, 6) würde sich lediglich auf das Einnahmepotenzial beschränken (Beschlusspunkte 5, 7, 8, 9), wobei dies nur auf Modellrech- nungen beruhen und lediglich grobe Orientierungswerte liefern kann. Die Anträge zielen ebenso auf das ökologische Potenzial der Umweltmaut ab. Zu beachten ist, dass durch die kontinuierliche Fortschreibung der Luftreinhaltepläne durch die Bezirksregierung Köln die Luftqualität in der Stadt die erforderlichen Grenzwerte erfüllt bzw. zeitnah erfüllen wird. Darin werden nach eingehender Untersuchung und Abwägung wirkungsvolle Maßnahmen bzw. Maßnahmenkombi- nationen benannt. Die Verwaltung verfolgt das Ziel eine dauerhafte Änderung des Mobilitätsverhaltens herbeizuführen. Antrag der Ratsgruppe GUT (AN/1256/2019) „Die Antragsteller bitten die Verwaltung dem Rat darzustellen: 1. Wie sich aktuell in Deutschland/NRW die juristischen Möglichkeiten für die Einführung einer Umwelt-Maut/ÖPNV-Abgabe darstellen, bzw. entwickeln. 2. Ob ein Modellversuch in Köln in absehbarer Zeit möglich erscheint, etwa im Rahmen der Kli- maschutz-Bemühungen der Bundesregierung.“ Notwendig zur Einführung einer Umweltmaut sind entsprechende Ermächtigungen der Bundes- und Landesgesetzgebung (vgl. hierzu die Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bun- destages: WD 3 - 3000 - 140/13 „Regelungskompetenz der Kommunen für die Einführung einer City- Maut“ sowie WD 3 – 3000 – 288/12 „Gesetzgebungskompetenz des Bundes zum Erlass eines City- 2 Maut Gesetzes“). Der Deutsche Städtetag forderte Bundes- und Landesgesetzgeber dazu auf, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Modellversuchen zur Verkehrslen- kung (u. a. einer City-Maut) zu schaffen, wenn dies eine Kommune explizit wünscht. Im aktuell vorge- legten Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sind derartige Überlegungen nicht enthalten. Eine Beteiligung an einem Modellversuch erfordert einen langen zeitlichen Vorlauf, um entsprechen- de alternative Mobilitätsangebote (Ausbau des ÖPNV und Radverkehrsinfrastruktur etc.) zu schaffen. Da die Kapazitäten im ÖPNV bereits ohne verkehrslenkendes Instrument erschöpft sind, ist daher die kurzfristige Beteiligung an einem temporären Modellversuch nicht möglich. Nach Auffassung der Verwaltung ist es nicht zielführend auf kommunaler Ebene eine Studie zu erstel- len, ohne zuvor von Landes- und/oder Bundesebene signalisiert zu bekommen, dass die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen (temporär als Modellversuch) geschaffen werden. 3. „Welche kommunalen Mautsysteme in Europa für Köln als Vorbild dienen könnten. 4. Welche unterschiedlichen technischen Möglichkeiten sich zur Erfassung der Abgabepflichtigen bieten und wie sich mit anonymisierten Daten auch die Option für eine verbesserte Ver- kehrslenkung in Echtzeit ergibt (Kompatibilität mit Verkehrsrechner).“ Grundsätzlich unterscheidet man zwischen: Kordonsystem: Zahlung beim Überfahren einer Grenze (z. B. Stockholm) Gebietssystem: Zahlung auch bei Fahrten innerhalb des Gebietes (z. B. London) Diese wiederum können weiter ausdifferenziert werden (z. B. Multi-Kordons, Zonenmodelle, etc.; vgl. Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: WD 5 - 3000 - 147/18 „Ver- kehrssteuerung in europäischen Städten durch eine City-Maut“). Die Erfassung der Abgabepflichtigen sowie der Zahlungsvorgang können vollautomatisiert implemen- tiert werden, wobei an dieser Stelle keine Aussagen zur Datenschutzkonformität getroffen werden können. Die Erhebungskosten betragen je nach gewählter technischer Implementierung rund ein Drit- tel der generierten Einnahmen. In der wissenschaftlichen Literatur wird empfohlen, das mit einer Umweltmaut zu verfolgende Ziel klar zu definieren, wovon sich wiederum die Eignung bestimmter Mautsysteme ableitet. Mögliche Ziele sind: Einnahmegenerierung (zur Refinanzierung der Straßeninfrastruktur oder – bei entsprechender gesetzlicher Ermächtigung – zur Finanzierung des ÖPNV), Luftreinhaltung, Reduzierung von Staus, Verbesserung der Lebensqualität und Verkehrssicherheit, etc.. 5. „Wie hoch das Einnahmepotenzial unterschiedlicher Maut-Modelle ist bei einer räumlichen Bezugsgröße zur Umweltzone.“ Dieser Sachverhalt ist nur durch Hinzuziehung externer Beratung in allen Einzelheiten beantwortbar. Zu beachten ist, dass solche Modellrechnungen lediglich grobe Orientierungswerte liefern können. Das Einnahmepotenzial ist abhängig von den konkreten Zielen, dem Umweltmautmodell, der Ge- bietsgröße, der technischen Implementation, der Qualität der alternativen Mobilitätsangebote, der Anzahl der Ausnahmetatbestände sowie der Gebührenhöhe bzw. der Tarifgestaltung selbst. 6. „Nach welchen Maßgaben sich die Einnahmen der Abgabe zweckgebunden als Finanzierung des Ausbaus des ÖPNV-Angebots (Infrastruktur, Personal, Planungskapazitäten, attraktivere Preisgestaltung) nutzen lassen, insbesondere mit Blick auf die Tarifgestaltung des Verkehrs- verbundes.“ Nicht nur die Implementierung der Umweltmaut selbst ist aktuell rechtlich nicht darstellbar, sondern auch die beabsichtigte zweckgebundene Mittelverwendung der Mauteinnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr erfordert gesetzliche Grundlagen auf EU-, Bundes- und Landesebene. 3 Die Enquetekommission des Landtags NRW zu "Finanzierungsoptionen des öffentlichen Personen- nahverkehrs in NRW" kam 2017 zu dem Schluss, dass die Lenkungswirkung einer City-Maut (weg vom Pkw) zwar positiv ist. Allerdings sind die Erhebungskosten hoch und daher zur Finanzierung des ÖPNV wenig ertragreich. Dieses Einnahmepotenzial verringert sich durch die Anzahl der Ausnahme- tatbestände. Ferner ist bei einer Mittelverwendung der Mauteinnahmen für den ÖPNV zu berücksich- tigen, dass die ÖPNV-Finanzierung in die Abhängigkeit vom Autoverkehr geraten könnte. Eine Absenkung der Ticketpreise lässt sich einerseits durch andere, leichter umsetzbare und rechtlich weniger problematische Finanzierungsinstrumente realisieren (z. B. Parkgebühren). Andererseits ist dies nur in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) möglich. Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (AN/1314/2019) „Die Antragsteller bitten die Verwaltung dem Rat darzustellen: 7. mit welchen Modellen die Citymaut sozial ausgewogen eingeführt werden kann. Kölnpassin- haber*innen und Geringverdiener*innen ist ein Rabatt einzuräumen. 8. welche Gruppen von der Maut zu befreien sind (z.B. Menschen mit Behinderungen, Hand- werksbetriebe,…). 9. wie gewährleistet werden kann, dass kleinere PKW gegenüber großen PKW zu günstigeren Konditionen in die Stadt fahren können.)“ Im Vergleich zu den europäischen Beispielen weist NRW verflochtene Ballungsräume auf, sodass die Einführung einer City-Maut in einer einzelnen Stadt zu Standortnachteilen führen kann. Ferner be- nachteiligt es einkommensschwache Personen (vgl. Enquetekommission des Landtags NRW zu "Fi- nanzierungsoptionen des öffentlichen Personennahverkehrs in NRW"). Der Änderungsantrag fordert eine soziale und ökologische Ausgestaltung der Umweltmaut, in Ergän- zung zum Beschlusspunkt 5 des Antrages AN/1256/2019. Diese Sachverhalte könnten bei den o. g. Modellrechnungen Berücksichtigung finden. Zu beachten ist, dass das Einnahmepotenzial sinkt, je mehr Gruppen von der Umweltmaut ausge- nommen werden oder Rabattierungen geltend machen können. Dies gefährdet einerseits die Refi- nanzierung des Erhebungsaufwandes einer Umweltmaut, andererseits wäre es kein ertragreiches ÖPNV-Finanzierungsinstrument, was im Hauptantrag beabsichtigt ist.
Anlage 3: Änderungsantrag GUT
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.10.2019 AN/1448/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 28.10.2019 Umweltmaut ÖPNV-Abgabe Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Ratsgruppe GUT bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses am 28.10.2019 zu setzen. Der Ausschuss möge beschließen, den Beschlusstext wie folgt zu ersetzen: 1. Wie hoch sind die Einnahmen p.a. in den europäischen Städten, die ein Mautsystem bereits erfolgreich instal- liert haben? 2. Wie hat sich die Einführung einer Maut auf die CO2-Reduktion in diesen Städten ausgewirkt? 3. Zu welcher Höhe fließen in diesen Städten die Einnahmen der Maut in die Finanzierung und den Ausbau des ÖPNV? Begründung: Die Ratsgruppe GUT erkennt die juristischen Fragestellungen und die inhaltliche Komplexität des Themas und dankt der Verwaltung für die Ausführungen in Ihrer Stellungnahme zu AN/1256/2019. Um das konkrete Potenzial einer Maut besser einschätzen zu können und auch weitere Überlegungen anzustellen, wie die Stadt Köln die Ausarbeitung einer juristischen Grundlage auf Landes- und Bundesebene anregen kann, erbitten wir uns zu den oben genannten Fragestellungen die Bereitstellung entsprechender Informationen, soweit diese der Verwaltung zugänglich sind. Die Antragsteller möchten betonen, dass der Luftreinhalteplan der Stadt Köln mit sein en beschlossenen Ma ß- nahmen kein Ausschlusskatalog darstellt bei der Überlegung weiterer Verkehrslenkungsmaßnahmen. Desweite- An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Bürgermeister Andreas Wolter Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Tobias Scholz, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Thomas Schmeckpeper Thomas Geffe Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@s tadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - ren regen wir an mit Blick auf die bekannten Erhebungskosten, die Einbeziehung neuer digitaler Technologien (z.B. Handyticket) in den Überlegungen nicht auszuschließen. Grundsätzlich erkennen wir Köln in Bezug auf dieses Thema als integralen Teil der Metropolregion RheinRuhr und sehen aufgrund der Größe und wirtschaftlichen Kapazität der Stadt eine besondere Verantwortungsrolle bei de r Diskussion um neue, wenn auch komplexe Maßnahmen zur Luftreinhaltung und Verkehrslenkung. gez. Tobias Scholz
Anlage 1: Bezug: Antrag Gruppe GUT
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.09.2019 AN/1256/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.09.2019 Verkehrsausschuss 28.10.2019 Umweltmaut ÖPNV-Abgabe Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 26.09.2019 zu set- zen: Beschluss: Die Antragsteller bitten die Verwaltung dem Rat darzustellen: 1. Wie sich aktuell in Deutschland/NRW die juristischen Möglichkeiten für die Einführung einer Umwelt- Maut/ÖPNV-Abgabe darstellen, bzw. entwickeln. 2. Ob ein Modellversuch in Köln in absehbarer Zeit möglich erscheint, etwa im Rahmen der Klimaschutz- Bemühungen der Bundesregierung. 3. Welche kommunalen Mautsysteme in Europa für Köln als Vorbild dienen könnten. 4. Welche unterschiedlichen technischen Möglichkeiten sich zur Erfassung der Abgabepflichtigen bieten und wie sich mit anonymisierten Daten auch die Option für eine verbesserte Verkehrslenkung in Echtzeit ergibt (Kompatibilität mit Verkehrsrechner). 5. Wie hoch das Einnahmepotenzial unterschiedlicher Maut-Modelle ist bei einer räumlichen Bezugsgröße zur Umweltzone. 6. Nach welchen Maßgaben sich die Einnahmen der Abgabe zweckgebunden als Finanzierung des Ausbaus des ÖPNV-Angebots (Infrastruktur, Personal, Planungskapazitäten, attraktivere Preisgestaltung) nutzen lassen, insbesondere mit Blick auf die Tarifgestaltung des Verkehrsverbundes. An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Tobias Scholz, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Thomas Schmeckpeper Thomas Geffe Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@s tadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - Begründung: Bei der aktuellen Preisgestaltung des ÖPNV in Köln und Umland ist oftmals die Fahrt, z.B. für eine vierköpfige Familie vom Standrand in die Innenstadt und wieder zurück, mit dem PKW preiswerter als mit Bus oder Bahn. Menschen, die sich den Unterhalt eines PKWs nicht leisten können oder bewusst auf ihn verzichten, werden hier- durch strukturell benachteiligt. Gleichzeitig wächst die Zahl der PKW und deren Größe sowie Gewicht mit ent- sprechenden Folgekosten für die Allgemeinheit stetig. Der ausgerufene Klimanotstand gebietet der Stadt, alle Optionen breit zu diskutieren, die eine ökologische und sozialverträgliche Verkehrswende ermöglichen können. Der Deutsche Städtetag empfahl zuletzt im April 2019 die Erprobung von City-Maut-Modellen in deutschen Städten. Die Antragsteller beabsichtigen daher eine breite In- formationsbasis zu schaffen, anhand derer sich abschätzen und debattieren lässt, ob ein City-Maut-Modell für Köln ein passendes verkehrspolitisches Instrument sein kann, mit dem sich die Stadtluft verbessern, Staus redu- zieren, das ÖPNV-Angebot gleichzeitig in Quantität und Qualität aufwerten und die ÖPNV-Ticketpreise deutlich vergünstigen lassen. Gez. Tobias Scholz und Thor Zimmermann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Laurenzplatz 1
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Details
- Aktenzeichen
- 3534/2019
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 29.10.2019
- Erstellt
- 09.10.2019 15:49