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Zusatzschilder in verkehrsberuhigten Straßen

Mitteilung BV 1011/2019 vom 25.03.2019

Stand: Am 28.03.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 1011/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 Zusatzschilder in verkehrsberuhigten Straßen hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 15.11.2015, TOP 8.1.8 Beschlusstext: „Die Verwaltung wird gebeten, Zusatzschilder in den verkehrsberuhigten Straßen „Auf der Seekante“ und „Hohenfriedbergstraße“ anzubringen, mit denen die Verkehrsteilnehmer auf die Regeln für solche Straßen hingewiesen werden.“ Mitteilung der Verwaltung: Beschlüsse der Bezirksvertretung, welche sich nach § 41 GO in Verbindung mit § 2 Zuständigkeits- ordnung der Stadt Köln auf Geschäfte der laufenden Verwaltung beziehen, werden lediglich als Prüf- aufträge verstanden. Die Prüfung führt zu folgendem Ergebnis: Eine Hinweistafel mit Verhaltensregeln zum „Verkehrsberuhigten Bereich“ ist nach der Straßenver- kehrsordnung nicht vorgesehen, da jeder Führerscheininhaber im Rahmen der theoretischen Führer- scheinprüfung auf die Regelungsinhalte des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ intensiv hingewiesen wird.

Beratungsverlauf

  1. 28.03.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.17, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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