3361/2018
Qualifizierungsverfahren "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue Funken-Weg 2), Köln-Innenstadt
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Protokoll_AUG_TOP 7.4_18.09.2018
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ae FESEDER % 35 Stadt Köln Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Die Oberbürgermeisterin Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 24.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 18.09.2018 öffentlich 7.4 Qualifizierungsverfahren "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue Funken- Weg 2), Köln-Innenstadt 2666/2018 RM Herr Walter merkt an, dass in der im März 2017 geführten Diskussion über die Beschlussvorlage zur Erweiterung des Vereinsgebäudes auch der Wegfall der Bäu- me zur Sprache gekommen sei. Man habe angeregt, den Erweiterungsbau ökologisch und nachhaltig zu realisieren und bei der Auswahl des Baumaterials sowie der Dach- und Fassadenbegrünung dem Rechnung zu tragen. Bei Betrachtung der jeweiligen Skizzen finde man nun einen Baum vor und einen hinter dem Gebäude; von Begrünung sei nichts zu sehen. Herrn Walter interessiert, ob die damaligen Anregungen aus dem Ausschuss Umwelt und Grün im bisherigen Verfahren überhaupt zur Sprache gekommen seien, ob sie berücksichtigt werden und ob jetzt noch eine Möglichkeit bestehe, in das Verfahren Einfluss zu nehmen. Herr Sitzmann informiert darüber, dass man sich derzeit in der Übergangsphase vom Qualifizierungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans befinde. Dort werde ermittelt, wie viele Bäume und wie viel Grünfläche wegfallen werden. Anschließend werde im Zuge der Umweltprüfung zum B-Plan-Verfahren die Eingriffsregelung an- gewendet und gleichzeitig auch geprüft, inwieweit Dach- und/oder Fassadenbegrü- nung an dem Gebäude möglich seien und welche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden können. RM Frau Welcker erinnert daran, dass in der damaligen Diskussion auch angeregt worden sei, unterirdisch zu bauen, um die Grünfläche möglichst wenig zu beeinträch- tigen. Sie fragt, inwieweit in dem Siegerentwurf die Minimierung der Fläche, z.B. durch eine unterirdische Realisierung, mitberücksichtigt worden sei. Herr Sitzmann erklärt, dass bei Qualifizierungsprogrammen zunächst vom Raumpro- gramm ausgegangen werde. Die Fläche auf der gebaut werde, soll möglichst gering sein. Er verweist auf die Entwürfe eines anderen Büros, das die Gebäude zum Teil unterirdisch geplant habe. Inwieweit der Siegerentwurf unterirdische Bauteile enthal- te, könne die Verwaltung als Antwort schriftlich nachreichen. Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt die umgedruckte Mitteilung der Verwaltung und die mündlichen Ausführungen von Herrn Sitzmann zur Kenntnis.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Alte Az Vorlagen-Nummer 31.10.2018 3361/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 Qualifizierungsverfahren "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue Funken-Weg 2), Köln- Innenstadt Hier: Beantwortung Fragen Ausschuss Umwelt und Grün vom 18.09.2018 zu TOP 7.4 Am 06.07.2017 nahm der Stadtentwicklungsausschuss (TOP 5.1, Session-Vorlage 2875/2016) die geplante Auslobung entsprechend der Aufgabenstellung zum architektoni- schen Gutachterverfahren mit Änderungen zur Kenntnis. Der Erweiterungsbau sollte nicht ausschließlich nur als Hochbau, sondern auch unterirdisch geplant werden können. Für eine unterirdische Lösung sollte das Plangebiet erweitert werden. Zudem sollten die Beurteilungs- kriterien der Aufgabenstellung um die Kriterien Ökologie und Erhalt der ökologischen und klimatischen Funktion der Fläche ergänzt werden (Vorgaben AUG). Die Aufgabenstellung wurde entsprechend überarbeitet. Dabei wurden auch der vom Aus- schuss für Umwelt und Grün am 04.05.2017 gewünschte Ausgleich des ökologischen Ein- griffs durch den Neubau in Grünfläche und Baumbestand durch den Ersatz von Bäumen, nachhaltige Baumaterialien, sowie Dach- und Fassadenbegrünung aufgenommen. Das Gutachterverfahren wurde als kooperatives Verfahren mit acht Büros in der Phase 1 so- wie vier verbleibenden Büros in der Phase 2 durchgeführt. Keiner der Planungsentwürfe brachte das gewünschte Raumprogramm bis auf ein oberirdi- sches Zugangsgebäude nur unterirdisch unter. Zwei Planungen sahen einen überwiegend unter dem Niveau der Grünfläche liegenden Baukörper vor, der sich jedoch auf einer Länge von bis zu 20 m vom Niveau der Grünfläche (Sachsenring) bis zu einer Höhe von 4 m (Kar- täuserwall) aus dieser heraushoben hätte. Die Grünfläche sollte auf diesem flach geneigten Dach fortgeführt und das Dach begehbar (Geländer) ausgestaltet werden. Bei den im Verfah- ren gezeigten überwiegend unterirdischen Lösungen befand das Preisgericht erhebliche Nachteile in der Umsetzung. Dies betraf sowohl städtebauliche Kriterien (Eingriff in Boden- denkmal und Grünfläche), als auch die Nutzungsmöglichkeiten durch den Bauherrn (Verbin- dung Alt- und Neubau, Nutzungsverteilungen).Unter Abwägung aller Ansprüche hat sich das Preisgericht daher für die oberirdische Lösung des Architekturbüros Anderhalten Architekten, Berlin entschieden(siehe auch Mitteilung "Qualifizierungsverfahren " "Blaue Funken"/ Sach- senturm (Blaue Funken-Weg 2), Köln-Innenstadt, Session Nr. 2666/2018). Die Fragen zum ökologischen Ausgleich sowie zu Baumaterialien etc. werden im weiteren Verfahren geklärt und beantwortet. Der Vorhabenträger hat einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt, eine entsprechende Beschlussvorlage ist in Vorbereitung. Es erfolgt ein Eingriff in die Grünfläche und den Baumbestand, welcher im weiteren Verfah- ren im Rahmen der Abwägung nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu beurtei- 2 len und auszugleichen sein wird. Die durch die Planung betroffenen Biotope und Bäume sind zu kartieren und zu bewerten. Es sind keine Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzgeldzahlungen für im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes zu fällende Bäume gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebau- ungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) zu leisten, da diese Bäume im Bebauungsplanverfahren bei der Bewertung und Bilanzierung nach der natur- schutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 18 BNatSchG in Verbindung mit § 1a Absatz 3 BauGB berücksichtigt werden. Unabhängig von inhaltlichen Zielsetzungen wird im weiteren Verfahren geklärt, welche The- men für das Planungsrecht relevant sind und welche im Rahmen des Durchführungsvertra- ges oder der Baugenehmigung geklärt werden können (Abschichtung). gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Blaue-Funken-Weg 2
- Sachsenring
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Details
- Aktenzeichen
- 3361/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 31.10.2018
- Erstellt
- 16.10.2018 11:18