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3361/2018

Qualifizierungsverfahren "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue Funken-Weg 2), Köln-Innenstadt

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 31.10.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 20.11.2018, TOP 5.1.1

Protokoll_AUG_TOP 7.4_18.09.2018

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Protokoll_AUG_TOP 7.4_18.09.2018

2537 Zeichen

ae FESEDER %
35 Stadt Köln

Geschäftsführung
Ausschuss für Umwelt und Grün

Die Oberbürgermeisterin

Frau Bültge-Oswald
Telefon: (0221) 221-23702
E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de

Datum: 24.09.2018

Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses
Umwelt und Grün vom 18.09.2018

öffentlich

7.4 Qualifizierungsverfahren "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue Funken-
Weg 2), Köln-Innenstadt
2666/2018

RM Herr Walter merkt an, dass in der im März 2017 geführten Diskussion über die
Beschlussvorlage zur Erweiterung des Vereinsgebäudes auch der Wegfall der Bäu-
me zur Sprache gekommen sei. Man habe angeregt, den Erweiterungsbau ökologisch
und nachhaltig zu realisieren und bei der Auswahl des Baumaterials sowie der Dach-
und Fassadenbegrünung dem Rechnung zu tragen.

Bei Betrachtung der jeweiligen Skizzen finde man nun einen Baum vor und einen
hinter dem Gebäude; von Begrünung sei nichts zu sehen. Herrn Walter interessiert,
ob die damaligen Anregungen aus dem Ausschuss Umwelt und Grün im bisherigen
Verfahren überhaupt zur Sprache gekommen seien, ob sie berücksichtigt werden
und ob jetzt noch eine Möglichkeit bestehe, in das Verfahren Einfluss zu nehmen.

Herr Sitzmann informiert darüber, dass man sich derzeit in der Übergangsphase vom
Qualifizierungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans befinde. Dort werde
ermittelt, wie viele Bäume und wie viel Grünfläche wegfallen werden. Anschließend
werde im Zuge der Umweltprüfung zum B-Plan-Verfahren die Eingriffsregelung an-
gewendet und gleichzeitig auch geprüft, inwieweit Dach- und/oder Fassadenbegrü-
nung an dem Gebäude möglich seien und welche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt
werden können.

RM Frau Welcker erinnert daran, dass in der damaligen Diskussion auch angeregt
worden sei, unterirdisch zu bauen, um die Grünfläche möglichst wenig zu beeinträch-
tigen. Sie fragt, inwieweit in dem Siegerentwurf die Minimierung der Fläche, z.B.
durch eine unterirdische Realisierung, mitberücksichtigt worden sei.

Herr Sitzmann erklärt, dass bei Qualifizierungsprogrammen zunächst vom Raumpro-
gramm ausgegangen werde. Die Fläche auf der gebaut werde, soll möglichst gering

sein. Er verweist auf die Entwürfe eines anderen Büros, das die Gebäude zum Teil
unterirdisch geplant habe. Inwieweit der Siegerentwurf unterirdische Bauteile enthal-
te, könne die Verwaltung als Antwort schriftlich nachreichen.

Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt die umgedruckte Mitteilung der Verwaltung
und die mündlichen Ausführungen von Herrn Sitzmann zur Kenntnis.

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4048 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
611/2 Alte Az 
Vorlagen-Nummer 31.10.2018 
 3361/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 
 
Qualifizierungsverfahren "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue Funken-Weg 2), Köln-
Innenstadt  
Hier: Beantwortung Fragen Ausschuss Umwelt und Grün vom 18.09.2018 zu TOP 7.4 
Am 06.07.2017 nahm der Stadtentwicklungsausschuss (TOP 5.1, Session-Vorlage 
2875/2016) die geplante Auslobung entsprechend der Aufgabenstellung zum architektoni-
schen Gutachterverfahren mit Änderungen zur Kenntnis. Der Erweiterungsbau sollte nicht 
ausschließlich nur als Hochbau, sondern auch unterirdisch geplant werden können. Für eine 
unterirdische Lösung sollte das Plangebiet erweitert werden. Zudem sollten die Beurteilungs-
kriterien der Aufgabenstellung um die Kriterien Ökologie und Erhalt der ökologischen und 
klimatischen Funktion der Fläche ergänzt werden (Vorgaben AUG).  
 
Die Aufgabenstellung wurde entsprechend überarbeitet. Dabei wurden auch der vom Aus-
schuss für Umwelt und Grün am 04.05.2017 gewünschte Ausgleich des ökologischen Ein-
griffs durch den Neubau in Grünfläche und Baumbestand durch den Ersatz von Bäumen, 
nachhaltige Baumaterialien, sowie Dach- und Fassadenbegrünung aufgenommen.  
Das Gutachterverfahren wurde als kooperatives Verfahren mit acht Büros in der Phase 1 so-
wie vier verbleibenden Büros in der Phase 2 durchgeführt.  
Keiner der Planungsentwürfe brachte das gewünschte Raumprogramm bis auf ein oberirdi-
sches Zugangsgebäude nur unterirdisch unter. Zwei Planungen sahen einen überwiegend 
unter dem Niveau der Grünfläche liegenden Baukörper vor, der sich jedoch auf einer Länge 
von bis zu 20 m vom Niveau der Grünfläche (Sachsenring) bis zu einer Höhe von 4 m (Kar-
täuserwall) aus dieser heraushoben hätte. Die Grünfläche sollte auf diesem flach geneigten 
Dach fortgeführt und das Dach begehbar (Geländer) ausgestaltet werden. Bei den im Verfah-
ren gezeigten überwiegend unterirdischen Lösungen befand das Preisgericht erhebliche 
Nachteile in der Umsetzung. Dies betraf sowohl städtebauliche Kriterien (Eingriff in Boden-
denkmal und Grünfläche), als auch die Nutzungsmöglichkeiten durch den Bauherrn (Verbin-
dung Alt- und Neubau, Nutzungsverteilungen).Unter Abwägung aller Ansprüche hat sich das 
Preisgericht daher für die oberirdische Lösung des Architekturbüros Anderhalten Architekten, 
Berlin entschieden(siehe auch Mitteilung "Qualifizierungsverfahren " "Blaue Funken"/ Sach-
senturm (Blaue Funken-Weg 2), Köln-Innenstadt, Session Nr. 2666/2018).  
 
Die Fragen zum ökologischen Ausgleich sowie zu Baumaterialien etc. werden im weiteren 
Verfahren geklärt und beantwortet. Der Vorhabenträger hat einen Antrag auf Einleitung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt, eine entsprechende Beschlussvorlage ist in 
Vorbereitung.  
 
Es erfolgt ein Eingriff in die Grünfläche und den Baumbestand, welcher im weiteren Verfah-
ren im Rahmen der Abwägung nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu beurtei-

2 
 
len und auszugleichen sein wird. Die durch die Planung betroffenen Biotope und Bäume sind 
zu kartieren und zu bewerten. 
 
Es sind keine Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzgeldzahlungen für im Zuge der Umsetzung des 
Bebauungsplanes zu fällende Bäume gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebau-
ungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) zu leisten, da diese 
Bäume im Bebauungsplanverfahren bei der Bewertung und Bilanzierung nach der natur-
schutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 18 BNatSchG in Verbindung mit § 1a Absatz 3 
BauGB berücksichtigt werden. 
 
Unabhängig von inhaltlichen Zielsetzungen wird im weiteren Verfahren geklärt, welche The-
men für das Planungsrecht relevant sind und welche im Rahmen des Durchführungsvertra-
ges oder der Baugenehmigung geklärt werden können (Abschichtung).  
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

20.11.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Blaue-Funken-Weg 2
  • Sachsenring

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Details

Aktenzeichen
3361/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
31.10.2018
Erstellt
16.10.2018 11:18