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Rheingassentörchen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3568/2021 vom 29.12.2021

Stand: Am 08.03.2022 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 29.12.2021 3568/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.01.2022 Rheingassentörchen Mündliche Anfrage im Ausschuss Kunst und Kultur vom 15.06.2021 Herr Michalak fragt bez. der Sanierung des Rheingassentörchen in der Altstadt nach, da sich dieses in keinem guten Zustand befindet. Antwort der Verwaltung: Es handelt sich hier um den Rest des mittelalterlichen Zolltores. Im Jahr 1964 wurde der Torbogen aus verkehrstechnischen Gründen – im Zuge der Verbreiterung der Rheinuferstraße – um ca. 12 m aus dem Fahrbahnbereich an den aktuellen Standort verschoben. Zu diesem Zweck wurde der obere Teil des Tores abgebaut und das Unterteil mittels Kran versetzt. Das Rheingassentörchen ist ein eingetragenes Denkmal im Eigentum der Stadt Köln. Eine zeitnahe Sanierung ist nicht vorgesehen. Priorität hat zurzeit die aufwändige und kostenintensive Sanierung der Römermauer und des Römerturms. gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2022

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 10.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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