2022/0315
Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete 'Arheilgen West' und 'Wixhausen Ost'
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anlage 4
2998 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.10.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Stadtplanungsamt
Rechtsamt
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15 30
BA BW OBW
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0315
Magistratsbeschluss -Nr.
386
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511010
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto:
Betreff: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und
"Wixhausen Ost"
Vorlage vom: 06.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufrecht
(Vorkaufsrechtssatzung) für den Bereich „Arheilgen West“ (Anlage 1) wird beschlossen.
2. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
(Vorkaufsrechtssatzung) für den Bereich „Wixhausen Ost“ (Anlage 2) wird beschlossen.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1 Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Arheilgen West
Anlage 2 Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Wixhausen Ost
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 19.10.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.10.2022
Die Vorkaufsrechtssatzungen für „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ wurden von der
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 29.10.2019 beschlossen (Vorlage -Nr.
2019/0303) und am 30.10.2019 ausgefertigt.
Hintergrund war der vorangegangene Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 29.10.2019 zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche
Entwicklungsmaßnahmen in „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ ( Vorlage-Nr.
2019/0302).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit der Vorlage -Nr. 2022/0314 beschlossen, die
vorbereitenden Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 4
BauGB für die beiden Bereiche „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost “ einzustellen.
Da die Voraussetzungen zum Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung entsprechend der
Beschlussfassung über die o.a. Vorlage -Nr. 2022/0314 nicht mehr vorlie gen, ist die
Aufhebung der beiden Vorkaufsrechtssatzungen „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ nun
zu beschließen.
Die Aufhebungssatzungen werden anschließend durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft
gesetzt. Damit treten die Vorkaufsrechtssatzungen „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“
außer Kraft.
Darmstadt, den 06.10.2022
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
2022/0315
2919 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.10.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Stadtplanungsamt
Rechtsamt
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0315
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511010
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto:
Betreff: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und
"Wixhausen Ost"
Vorlage vom: 06.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufrecht
(Vorkaufsrechtssatzung) für den Bereich „Arheilgen West“ (Anlage 1) wird beschlossen.
2. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
(Vorkaufsrechtssatzung) für den Bereich „Wixhausen Ost“ (Anlage 2) wird beschlossen.
Anlagen: Anlage 1 Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Arheilgen West
Anlage 2 Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Wixhausen Ost
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.10.2022
Die Vorkaufsrechtssatzungen für „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ wurden von der
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 29.10.2019 beschlossen (Vorlage -Nr.
2019/0303) und am 30.10.2019 ausgefertigt.
Hintergrund war der vorangegangene Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 29.10.2019 zur Einleitung vorbe reitender Untersuchungen für städtebauliche
Entwicklungsmaßnahmen in „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ ( Vorlage-Nr.
2019/0302).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit der Vorlage -Nr. 2022/0314 beschlossen, die
vorbereitenden Untersuchungen für städte bauliche Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 4
BauGB für die beiden Bereiche „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ einzustellen.
Da die Voraussetzungen zum Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung entsprechend der
Beschlussfassung über die o.a. Vorlage -Nr. 2022/0314 nicht mehr vorlie gen, ist die
Aufhebung der beiden Vorkaufsrechtssatzungen „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ nun
zu beschließen.
Die Aufhebungssatzungen werden anschließend durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft
gesetzt. Damit treten die Vorkaufsrechtssatzungen „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“
außer Kraft.
Darmstadt, den 06.10.2022
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
anlage 9
163 Zeichen
Punkt 33: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und "Wixhausen Ost" (V-Nr. 20220314) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 6
270 Zeichen
Punkt 8: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und "Wixhausen Ost" (V-Nr. 2022/0315) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
276 Zeichen
Punkt 6: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und "Wixhausen Ost" (V-Nr. 2022/0315) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Digitalisierung der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 8
235 Zeichen
Punkt 22: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und "Wixhausen Ost" (V-Nr. 2022/0315) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 7
164 Zeichen
Punkt 9: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und "Wixhausen Ost" (V-Nr. 2022/0315) Der Ortsbeirat stimmt dem einstimmig zu.
anlage 3
1371 Zeichen
Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Wixhausen Ost Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Wixhausen Ost („Vorkaufsrechtssatzung Wixhausen Ost“) vom …………… Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) sowie des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom …………… folgende Satzung erlassen: § 1 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Für das Gebiet Wixhausen Ost werden keine städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen mehr in Betracht gezogen. § 2 Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Wixhausen Ost Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Wixhausen Ost („Vorkaufsrechtssatzung Wixhausen Ost“) vom 30.10.2019 wird hiermit aufgehoben. § 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den ……………… Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jochen Partsch Oberbürgermeister
anlage 2
1379 Zeichen
Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Arheilgen West Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Arheilgen West („Vorkaufsrechtssatzung Arheilgen West“) vom …………… Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) sowie des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom …………… folgende Satzung erlassen: § 1 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Für das Gebiet Arheilgen West werden keine städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen mehr in Betracht gezogen. § 2 Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Arheilgen West Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Arheilgen West („Vorkaufsrechtssatzung Arheilgen West“) vom 30.10.2019 wird hiermit aufgehoben. § 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den ……………… Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (6)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0315
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.10.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00