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2022/0315

Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete 'Arheilgen West' und 'Wixhausen Ost'

Magistratsvorlage 06.10.2022

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.10.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Stadtplanungsamt  
Rechtsamt  
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 30 
BA BW OBW 
III 61 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0315 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
386 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511010 
Kostenstelle:  015-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und 
"Wixhausen Ost"  
 
Vorlage vom: 06.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufrecht 
(Vorkaufsrechtssatzung) für den Bereich „Arheilgen West“ (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
2. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht 
(Vorkaufsrechtssatzung) für den Bereich „Wixhausen Ost“ (Anlage 2) wird beschlossen.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Arheilgen West  
Anlage 2 Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Wixhausen Ost  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.10.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.10.2022 
 
Die Vorkaufsrechtssatzungen für „Arheilgen West“ und  „Wixhausen Ost“  wurden von der 
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 29.10.2019 beschlossen (Vorlage -Nr. 
2019/0303) und am 30.10.2019 ausgefertigt. 
 
Hintergrund war der vorangegangene Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 29.10.2019 zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahmen in „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ ( Vorlage-Nr. 
2019/0302). 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit der Vorlage -Nr. 2022/0314 beschlossen, die 
vorbereitenden Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 4 
BauGB für die beiden Bereiche „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost “ einzustellen. 
 
Da die Voraussetzungen zum Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung entsprechend der 
Beschlussfassung über die o.a. Vorlage -Nr. 2022/0314 nicht mehr vorlie gen, ist die 
Aufhebung der beiden Vorkaufsrechtssatzungen „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ nun 
zu beschließen.  
 
Die Aufhebungssatzungen werden anschließend durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft 
gesetzt. Damit treten die Vorkaufsrechtssatzungen  „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ 
außer Kraft. 
 
Darmstadt, den 06.10.2022  
 
Dezernat I Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Michael Kolmer   
Oberbürgermeister  Stadtrat

2022/0315

2919 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.10.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Stadtplanungsamt  
Rechtsamt  
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0315 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511010 
Kostenstelle:  015-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und 
"Wixhausen Ost"  
 
Vorlage vom: 06.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufrecht 
(Vorkaufsrechtssatzung) für den Bereich „Arheilgen West“ (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
2. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht 
(Vorkaufsrechtssatzung) für den Bereich „Wixhausen Ost“ (Anlage 2) wird beschlossen. 
 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Arheilgen West  
Anlage 2 Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Wixhausen Ost

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.10.2022 
 
Die Vorkaufsrechtssatzungen für „Arheilgen West“ und  „Wixhausen Ost“  wurden von der 
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 29.10.2019 beschlossen (Vorlage -Nr. 
2019/0303) und am 30.10.2019 ausgefertigt.  
 
Hintergrund war der vorangegangene Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 29.10.2019 zur Einleitung vorbe reitender Untersuchungen für städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahmen in „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ ( Vorlage-Nr. 
2019/0302). 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit der Vorlage -Nr. 2022/0314 beschlossen, die 
vorbereitenden Untersuchungen für städte bauliche Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 4 
BauGB für die beiden Bereiche „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ einzustellen. 
 
Da die Voraussetzungen zum Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung entsprechend der 
Beschlussfassung über die o.a. Vorlage -Nr. 2022/0314 nicht mehr vorlie gen, ist die 
Aufhebung der beiden Vorkaufsrechtssatzungen „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ nun 
zu beschließen.  
 
Die Aufhebungssatzungen werden anschließend durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft 
gesetzt. Damit treten die Vorkaufsrechtssatzungen  „Arheilgen West“ und „Wixhausen Ost“ 
außer Kraft. 
 
Darmstadt, den 06.10.2022  
 
Dezernat I Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Michael Kolmer   
Oberbürgermeister  Stadtrat

anlage 9

163 Zeichen

Punkt 33: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und 
"Wixhausen Ost" 
 (V-Nr. 20220314) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 6

270 Zeichen

Punkt 8: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und 
"Wixhausen Ost" 
 (V-Nr. 2022/0315) 
 
 Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 5

276 Zeichen

Punkt 6: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und 
"Wixhausen Ost" 
 (V-Nr. 2022/0315) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und 
Digitalisierung der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 8

235 Zeichen

Punkt 22: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und 
"Wixhausen Ost" 
 (V-Nr. 2022/0315) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 7

164 Zeichen

Punkt 9: Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen für die Gebiete "Arheilgen West" und 
"Wixhausen Ost" 
 (V-Nr. 2022/0315) 
 
Der Ortsbeirat stimmt dem einstimmig zu.

anlage 3

1371 Zeichen

Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Wixhausen Ost 
Satzung zur Aufhebung der  
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch  
für das Gebiet Wixhausen Ost 
 
(„Vorkaufsrechtssatzung Wixhausen Ost“) 
 
vom …………… 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) sowie des § 25 
Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom …………… folgende Satzung erlassen: 
 
§ 1 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
 
Für das Gebiet Wixhausen Ost werden keine städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen mehr in 
Betracht gezogen. 
 
 
§ 2 Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Wixhausen Ost 
 
Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 25 
Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Wixhausen Ost („Vorkaufsrechtssatzung Wixhausen 
Ost“) vom 30.10.2019 wird hiermit aufgehoben. 
 
 
§ 3 Inkrafttreten 
 
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
 
 
Darmstadt, den ……………… 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 2

1379 Zeichen

Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Arheilgen West 
Satzung zur Aufhebung der  
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch  
für das Gebiet Arheilgen West 
 
(„Vorkaufsrechtssatzung Arheilgen West“) 
 
vom ……………  
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) sowie des § 25 
Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom …………… folgende Satzung erlassen: 
 
§ 1 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
 
Für das Gebiet Arheilgen West werden keine städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen mehr in 
Betracht gezogen. 
 
 
§ 2 Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Arheilgen West 
 
Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 25 
Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Arheilgen West („Vorkaufsrechtssatzung Arheilgen 
West“) vom 30.10.2019 wird hiermit aufgehoben. 
 
 
§ 3 Inkrafttreten 
 
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
 
 
Darmstadt, den ……………… 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (6)

TOP 22
TOP 386
TOP 33
TOP 8
TOP 6
TOP 9

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0315
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.10.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00