V/0437/2025
Altenzentrum Klarastift gGmbH: Jahresabschlüsse 2022 und 2023
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Beschlussvorlage
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V/0437/2025 V/0437/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Altenzentrum Klarastift gGmbH: Jahresabschlüsse 2022 und 2023 Beratungsfolge 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Altenzentrum Klarastift gGmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: Geschäftsjahr 2022: 1. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss der Altenzentrum Klarastift gGmbH für das Geschäftsjahr 2022, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 2.847.755,25 € sowie einem in der GuV ausgewiesenem Jahresfehlbetrag von 739.487,61 € wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag wird zusammen mit dem bestehenden Verlustvortrag in Höhe von 1.878.571,54 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. 4. Dem Geschäftsführer Torsten Brinkmann der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. 5. Dem Geschäftsführer Christian Kerschner der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2022 keine Entlastung erteilt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 17.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Winterling Telefon: 492-2036 Winterling@stadt- muenster.de - 2 - V/0437/2025 Geschäftsjahr 2023: 1. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss der Altenzentrum Klarastift gGmbH für das Geschäftsjahr 2023, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 3.666.487,71 € sowie einem in der GuV ausgewiesenem Jahresüberschuss von 438.707,34 € wird festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss wird zusammen mit dem bestehenden Verlustvortrag in Höhe von 2.618.059,15 € auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Die Stadt Münster ist mit 25,1 % am Stammkapital der Altenzentrum Klarastift gGmbH beteiligt. Nach § 12 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Beschlussfas- sung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie die Ent- lastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung bedarf für ihre Zustimmung zu den obengenannten Beschluss- punkten einer Ermächtigung durch den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen unhd Wirt- schaft. Nach der Übernahme der Gesellschaftsanteile durch die Stadt Münster in 2022 und die in diesem Jahr erfolgte Restrukturierung weiter Teile der Klarastiftgruppe verzögerte sich die Erstell ung des Jahresabschlusses 2022 weit hinein in das Jahr 2024. Auch der darauf aufbauende Abschluss für 2023 konnte daher nur deutlich zeitverzögert fertiggestellt werden, weshalb hier nun zwei Jahresab- schlüsse ihrer Feststellung vorliegen. Die negative Ergebnisentwicklung in 2022 würde seitens der Gesellschafter bei Übernahme wie oben dargelegt erwartet. Die positive Entwicklung in 2023 hat neben der Restrukturierung des Geschäfts- modells der Gesellschaft auch eine Ursache in einer vertraglich vereinbarten E igenkapital-Garantie der Gesellschafter, die in diesem Jahr wirksam wurde. Die vorläufigen Zahlen für 2024 weisen ein positives Jahresergebnis aus und dies ohne Eigenkapitaleinlagen. Ausführliche Informationen zu den Geschäftsjahren 2022 / 2023 sind den b eigefügten Unterlagen zu entnehmen (vgl. Anlage 1 und 2). Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH, Münster, hat die Jahresabschlüsse geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Auf- sichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 03.06.2025 über die o.g. Beschlusspunkte beraten und der Gesellschafterversammlung der Altenzentrum Klarastift gGmbH die Beschlussfassung emp- - 3 - V/0437/2025 fohlen. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss Nach Prüfung der Jahresabschlüsse durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH, Münster, haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen diesen oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneinge- schränkten Bes tätigungsvermerk ver sehenen Jahresabschlussberichte erscheint der Jahresab- schluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu den jeweiligen Bilanzstichtagen. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Jahresabschluss 2022 Anlage 2: Jahresabschluss 2023
Bericht JAP 2022 Altenzentrum Klarastift_gGmbH_ Anlage 1 zur Vorlage V/0437/2025
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GP-Nr. 205173 BERICHT Altenzentrum Klarastift gGmbH Münster Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts INHALT Seite Abkürzungsverzeichnis Definition der Kennzahlen A. Prüfungsauftrag 1 B. Grundsätzliche Feststellungen 2 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2 II. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen 4 III. Sonstige Verstöße 5 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 5 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 9 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 12 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 12 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 12 2. Jahresabschluss 12 3. Lagebericht 13 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 13 F. Schlussbemerkung 14 Anlagenverzeichnis Blatt Jahresabschluss und Lagebericht Bilanz zum 31. Dezember 2022 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 Anhang 1–5 Lagebericht 1–10 Anlagenverzeichnis (Fortsetzung) Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 Hinweise: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. Die PDF-Datei enthält drucktechnisch bedingt unbedruckte Seiten. Diese sind Teil unserer doppel- seitigen Berichtsformatierung und sollten nicht gelöscht werden. Abkürzungsverzeichnis HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf n.F. neue Fassung PS Prüfungsstandard des IDW 1 A. Prüfungsauftrag Die Geschäftsführung der Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster, im Folgenden auch Gesellschaft genannt, beauftragte uns gemäß Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung vom 18. April 2024 mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts. Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich ausschließlich an das geprüfte Unternehmen. Über Gegenstand, Art und Umfang der von uns entsprechend §§ 317 ff. HGB durchgeführten Jah- resabschlussprüfung erstatten wir den vorliegenden Bericht. Unsere Berichterstattung erfolgt nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, festgelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendba- ren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, gelten die unter dem 21. Juni 2023 getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsge- sellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 und der Verwendungsvorbehalt. 2 B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im gemäß § 11 des Ge- sellschaftsvertrags aufgestellten Lagebericht ist durch uns als Abschlussprüfer im Rahmen einer Stellungnahme zu beurteilen. Dabei haben wir insbesondere auf die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und auf die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gesellschaft einzu- gehen. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage der Ge- sellschaft ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Unseres Erachtens ist auf folgende Kernaussagen der gesetzlichen Vertreter zum Geschäftsver- lauf und zur Lage der Gesellschaft besonders hinzuweisen: Vom 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 war die Gesellschaft Arbeitgeberin der Pflegekräfte in der stationären Altenpflege des Klarastifts in Münster, welches durch die Klarastift Service GmbH be- trieben wurde. Im Zuge des Trägerwechsels wurde die Klarastift Service GmbH auf die Gesell- schaft verschmolzen. Seit dem 1. April 2022 betreibt die Gesellschaft die stationäre Altenpflegeein- richtung Klarastift in Münster mit 101 (Vorjahr: 103) Plätzen. Das Angebot wird durch eingestreute Kurzzeitpflegeplätze ergänzt. Eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen nicht gegeben. In 2022 wird ein Jahresergebnis von T€ -739 ausgewiesen. Das Jahresergebnis ist insbesondere durch den außerordentlichen Verlust aus der Verschmelzung der Klarastift Service gGmbH in Höhe von T€ 459 negativ geprägt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Unterdeckung langfristiger Vermögenswerte durch langfristig zur Verfügung stehende Mittel in Höhe von T€ 1.062. Die langfristigen Forderungen gegen verbun- dene Unternehmen betreffen gestundete Forderungen gegen die Ambulante Dienste Klarastift GmbH aus laufender Verrechnung und Liquiditätshilfen. 3 Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine kurzfristige Liquiditätslücke von T€ -1.098 (Liquidität II. Gra- des). Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch Zuzahlungen in die Kapitalrücklage und Gesell- schafterdarlehen sichergestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu den Er- eignissen nach dem Bilanzstichtag im Anhang verwiesen. Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2022 ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit terminge- recht erfüllen. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Unseres Erachtens sind folgende Kernaussagen der gesetzlichen Vertreter zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft hervorzuheben: Die Zugehörigkeit und damit Vernetzung im Konzernverbund der St. Franziskus Stiftung sowie die Verbesserung der digitalen Infrastruktur und der Prozessabläufe mithilfe der Fördermittel aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht die Geschäftsführung als Chance für die Ge- sellschaft. Risiken werden durch die Geschäftsführung insbesondere in der Entwicklung der Preise für Energie und Lebensmittel aber auch der Personalkosten sowie vor allem durch den verschärf- ten Wettbewerb um Fachkräfte gesehen. Grundsätzlich werden auch Cyberrisiken als Risiko benannt und weiter ausgeführt, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 Ziel eines Cyberangriffs gewesen ist, die Gesellschaft aber schnell reagieren konnte und keine Reputationsverluste hinnehmen musste. Die Geschäftsführung führt aus, dass gemäß dem vorläufig aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 mit einem voraussichtlichen Jahresergebnis von T€ 439 gerechnet wird, welches insbesondere durch einen Forderungsverzicht der vormaligen Gesellschafterin im Zuge der Abwicklung des Trägerwechsels geprägt ist. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 hat sich die Liquiditätslage der Gesellschaft verbessert, ist jedoch weiterhin angespannt. Es ergibt sich eine kurzfristige Liquiditätslücke (Liquidität II. Grades) von T€ -338 (Liquiditätslücke zum 31. Dezember 2022: T€ -1.074). Bereinigt um die Rückstellungen, die nicht zu einem kurzfristigen Mittelabfluss führen, betreffend Mehrarbeit und Urlaub (T€ 126) sowie Risiken aus der umsatzsteuerlichen Organschaft (T€ 152) und die Rück- zahlungsverpflichtungen für Energiepreisbremsen (T€ 49) kann die Liquidität weiterhin als gesi- chert angesehen werden. Die Gesellschaft rechnet für das Geschäftsjahr 2024 mit einem positiven Jahresergebnis zwi- schen T€ 100 und T€ 200. Unter Beachtung der derzeit erkennbaren Chancen und Risiken sieht die Geschäftsführung das Unternehmen unter Berücksichtigung der eingeleiteten Maßnahmen nicht im Bestand gefährdet. 4 Wir halten die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die gesetzlichen Ver- treter, insbesondere hinsichtlich des Fortbestands und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht zum Ausdruck kommen, für vertretbar. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Angaben im nachfolgenden Abschnitt B.II unseres Be- richts. II. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen Gemäß unserer Berichtspflicht nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB weisen wir insbesondere auf folgen- de Tatsachen hin, die die Entwicklung der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen können: Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist aufgrund der deutlichen Verluste im operativen Bereich als angespannt zu bezeichnen. Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von T€ -739 ist mit T€ 459 geprägt durch den Verschmelzungsverlust der Klarastift Service GmbH. Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von € 439 ist geprägt durch Forderungsverzichte seitens des Alt- gesellschafters im Zusammenhang mit dem Trägerwechsel in Höhe von T€ 643 sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen gem. § 150 SGB XI in Höhe von T€ 103. Die Geschäftsführung führt im Lagebericht aus, dass nach aktueller Hochrechnung für 2024 ein positives Jahresergebnis zwischen T€ 100 und T€ 200 erwartet wird und im Rahmen des Restruk- turierungsprozesses Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung eingeleitet wurden. Zudem weist sie darauf hin, dass die Liquidität unter Berücksichtigung von Rückstellungen, die nicht zu einem kurz- fristigen Mittelabfluss führen, weiterhin als gesichert angesehen werden kann. Die Liquiditätspla- nung der Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2025 eine verfügbare Barliquidität in Höhe von mindestens rund T€ 150 aus. Als Folge der negativen Betriebsergebnisse ist die Innenfinanzierungskraft der Gesellschaft nega- tiv. Der Liquiditätsgrad II (inkl. Passive Rechnungsabgrenzungsposten) liegt zum Stichtag 31. De- zember 2022 bei 51,9 % und zum Stichtag 31. Dezember 2023 bei 75,5 %. In diesem Zusammen- hang weisen wir darauf hin, dass neben der weiteren Verbesserung der Ertragslage der Gesell- schaft insgesamt die Aufrechterhaltung der Liquidität entscheidend für die Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit ist. 5 III. Sonstige Verstöße Als Abschlussprüfer haben wir nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB auch über bei Durchführung unserer Prüfung festgestellte falsche Darstellungen oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu be- richten. Zu diesen gesetzlichen Vorschriften zählen insbesondere die für die Aufstellung des Jah- resabschlusses Rechnungslegungsnormen. Entgegen § 239 Abs. 2 HGB erfolgten die Eintragungen in die Handelsbücher im überwiegenden Fall nicht zeitgerecht. Dies ist unter anderem auf den im Berichtsjahr erfolgten Trägerwechsel so- wie die hiermit einhergehende Umstellung auf eine neue Finanzbuchhaltungssoftware zurückzu- führen. Entgegen § 42a Abs. 2 GmbHG erfolgte die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezem- ber 2021 erst in der Gesellschafterversammlung vom 31. Oktober 2024. Die Gesellschaft ist ihren Offenlegungspflichten bisher nicht nachgekommen. Wir haben die Ge- schäftsführung auf die Offenlegungspflichten hingewiesen. C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer auftragsgemäßen Prüfung haben wir den Jahres- abschluss zum 31. Dezember 2022 und den Lagebericht der Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster, mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem- ber 2022 geprüft. 6 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell- schaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab- schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge- gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be- rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli- chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetz- lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut- schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel- lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder un- beabsichtigten – falschen Darstellungen ist. 7 Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi- lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent- spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeig- nete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des La- geberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge- wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti- gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab- schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beein- flussen. 8 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungs- handlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die aus- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Un- vollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen bein- halten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter- nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange- messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so- wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er- eignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unterneh- menstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor- fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. 9 führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts- orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach- weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz- lichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach- gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi- ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden An- nahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai- ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Münster, am 11. Dezember 2024 CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwarz Averbeck Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer" Hinweis: An dieser Stelle erfolgt nur ein wörtliches Zitat des Bestätigungsvermerks, der im Testatsexemplar erteilt wird. Der Bestätigungsvermerk wird daher an dieser Stelle nicht unterschrieben. D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung, den Jahres- abschluss und den Lagebericht auf die Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetz- lichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der ergän- zenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geprüft. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. 10 Ergänzende Bestimmungen aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich insoweit, als dass ein La- gebericht unabhängig von der Größe der Kapitalgesellschaft aufgestellt werden muss. Die Rechnungslegung sowie die dafür eingerichteten internen Kontrollen liegen in der Verantwor- tung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Ebenso sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die dem Abschlussprüfer gemachten Angaben. Unsere Aufgabe besteht darin, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Art und Umfang der Prüfung Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB durchgeführt. Unsere Prüfung hat sich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüf- ten Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann (§ 317 Abs. 4a HGB). Auf der Grundlage unseres risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes haben wir zunächst eine Prüfungsstrategie entwickelt. Diese basiert auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirt- schaftlichen Umfelds sowie der Lage der Gesellschaft, ihrer Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken sowie auf den Auskünften der gesetzlichen Vertreter. Sie wird darüber hinaus von der Größe und Komplexität der Gesellschaft und der Wirksamkeit ihres rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems beeinflusst. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise und der rechnungslegungsbezogenen Aussagen im Jahresabschluss berück- sichtigt. Darauf aufbauend wurde ein Prüfungsprogramm entwickelt. In diesem Prüfungsprogramm werden Art und Umfang der Prüfungshandlungen festgelegt. Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Systemprüfungen, analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen. Art und Umfang sowie die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in unseren Arbeitspapieren dokumentiert. 11 Die Gesellschaft hat ihre Buchführung auf die St. Franziskus-Hospital Münster GmbH ausgelagert. Wir haben das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem des Dienstleistungsunterneh- mens und die von der Gesellschaft eingerichteten Kontrollmaßnahmen untersucht. Die Untersu- chung bezog sich insbesondere auf die Abläufe und Kontrollmechanismen in den Bereichen Leis- tungsabrechnung, Anlagevermögen, Beschaffung sowie Personalwesen. Dabei konnten wir uns von der grundsätzlichen Wirksamkeit und Anwendung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems überzeugen. Aufgrund der Feststellung der grundsätzlichen Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen in- ternen Kontrollsystems konnte der Umfang der aussagebezogenen Prüfungshandlungen in diesen Bereichen reduziert werden. Hinsichtlich der Einzelfallprüfungen haben wir Stichproben in bewusster Auswahl durchgeführt. Bei der Prüfung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir auf die Einholung von Saldenbestätigungen verzichtet. Nach Art der Erfassung, Verwaltung und Abwicklung der Forde- rungen konnte der Nachweis auf andere Weise hinreichend erbracht werden. Von allen uns benannten Kreditinstituten der Gesellschaft haben wir Bestätigungen über Gutha- ben, Ansprüche und Verpflichtungen der Gesellschaft eingeholt. Die Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter und verbundenen Unter- nehmen wurden mit den dortigen entsprechenden Ausweisen abgestimmt. Zu weiteren Ausführungen bezüglich Art und Umfang der Prüfung verweisen wir auf den Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts" unseres Bestätigungsvermerks. Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten Juli 2023 bis Dezember 2024 von un- serem Büro aus durchgeführt. Die abschließenden Arbeiten wurden in unserem Hause erledigt. Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind uns von den gesetzlichen Vertretern der Gesell- schaft und den uns benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul "Krankenhäuser"/Pflegeein- richtungen erteilt. 12 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Organisation des Rechnungswesens ist den Verhältnissen des Unternehmens angemessen. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen einschließlich des Belegwesens entspre- chen nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Prüfung ergab keine Einwendungen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die vom Unternehmen getroffenen Maß- nahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten zu gewährleisten. Die aus den Unterlagen zu entnehmenden Informationen sind in allen wesentlichen Belangen ord- nungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden. 2. Jahresabschluss Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Im Jahresabschluss wurden in allen wesentlichen Belangen die für die Rechnungslegung gelten- den gesetzlichen und rechtsformspezifischen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Der Jahresabschluss schließt an den von der Meier und Kossen GmbH – Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft, Wildeshausen, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk verse- henen Vorjahresabschluss an. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde in der Gesell- schafterversammlung vom 31. Oktober 2024 festgestellt. 13 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Aus- weis- und Bewertungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen beachtet. Der Anhang enthält die gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben. Von den Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde zulässigerweise teil- weise Gebrauch gemacht. 3. Lagebericht Der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellte Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Be- langen den gesetzlichen Vorschriften. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unserer auftragsgemäßen Prüfung stellen wir fest, dass der Jahresabschluss den gesetzli- chen Vorschriften entspricht und insgesamt, d.h. im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Bewertungsgrundlagen Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft im vorliegenden Jah- resabschluss zum 31. Dezember 2022 erfolgte gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sind im Anhang angegeben. Veränderungen der Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen. 14 F. Schlussbemerkung Den vorstehenden Prüfungsbericht, einschließlich der Wiedergabe des Bestätigungsvermerks, er- statten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem Prüfungsstandard zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Auf § 328 HGB wird verwiesen. Münster, am 11. Dezember 2024 CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwarz Averbeck Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer (digital signiert) (digital signiert) Anlagenverzeichnis Blatt Jahresabschluss und Lagebericht Bilanz zum 31. Dezember 2022 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 Anhang 1–5 Lagebericht 1–10 Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster Bilanz zum 31. Dezember 2022 A K T I V S E I T E 31.12.2022 31.12.2021 € € € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 22.040,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 100.392,00 0,00 2. Technische Anlagen und Maschinen 170.437,00 0,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 113.994,00 0,00 4. Fahrzeuge 16.999,00 0,00 401.822,00 0,00 423.862,00 0,00 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 434.728,51 0,00 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.174.543,51 636.386,94 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 1.166.494,10 (0,00) 3. Forderungen gegen Gesellschafter 5.924,41 0,00 4. Sonstige Vermögensgegenstände 264.486,89 5.256,89 1.879.683,32 641.643,83 II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 443.718,05 18.144,95 2.323.401,37 659.788,78 C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.930,90 0,00 D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 88.560,98 149.073,37 2.847.755,25 808.862,15 P A S S I V S E I T E 31.12.2022 31.12.2021 € € € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 25.564,59 II. Kapitalrücklage 1.382.679,76 582.679,76 III. Gewinnrücklagen Andere Gewinnrücklagen 1.120.818,41 1.120.818,41 IV. Verlustvortrag – 1.878.571,54 – 1.893.354,89 V. Jahresfehlbetrag (–)/Jahresüberschuss – 739.487,61 15.218,76 VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 88.560,98 149.073,37 0,00 0,00 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 669.687,34 119.280,00 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 49.508,46 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 228.246,48 42.592,72 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 254.803,84 575.000,00 4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 600.540,00 53,16 5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.056.683,98 22.427,81 davon aus Steuern € 21.265,52 (15.661,61) 2.140.274,30 689.582,15 D. Rechnungsabgrenzungsposten 37.793,61 0,00 2.847.755,25 808.862,15 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 2 0 2 2 2021 € € € 1. Umsatzerlöse 4.862.739,52 2.142.493,62 2. Sonstige betriebliche Erträge 173.908,80 1.085.530,59 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 328.529,26 0,00 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 767.781,61 0,00 1.096.310,87 0,00 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 2.335.347,70 1.861.818,14 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 617.564,98 476.897,79 davon für Altersversorgung € 157.245,37 (160.432,11) 2.952.912,68 2.338.715,93 5. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 73.408,14 0,00 b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 759.249,29 73.408,14 759.249,29 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.648.181,62 107.089,01 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.613,82 7.751,22 davon an verbundene Unternehmen € 2.477,50 (7.750,00) 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag – 1.030,00 0,00 9. Ergebnis nach Steuern – 738.748,81 15.218,76 10. Sonstige Steuern 738,80 0,00 11. Jahresfehlbetrag (–)/Jahresüberschuss – 739.487,61 15.218,76 1 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster Anhang für das Geschäftsjahr 2022 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Altenzentrum Klarastift gGmbH hat ihren Sitz in Münster und wird beim Register- gericht Münster (HRB 5950) geführt. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Un- terstützung hilfsbedürftiger Personen. Dieser Gesellschaftszweck wird durch den Be- trieb des Klarastifts in Münster sowie damit zusammenhängender ambulanter Einrich- tungen und die Beteiligung an Gesellschaften, die solche Einrichtungen halten, in Münster verwirklicht. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflich- tigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die Gesellschaft hat die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den Vorschriften des HGB gegliedert. Erg änzend zu diesen Regel ungen wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres. Mit Wirkung zum 01.04.2022 wurde die Klarastift Service GmbH auf die Gesellschaft ver- schmolzen und der Betrieb des Klarastifts auf die Ge sellschaft übertragen, so dass eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nicht gegeben ist. Die Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB. Bei der Bewertung wurde vo n der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegan- gen; in diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen im Nachtragsbericht ver- wiesen. 2 Die Altenzentrum Klarastift gGmbH ist seit dem 01.04.2022 Verbundunternehmen der St. Franziskus-Gruppe, in der alle Gesellschaften zusammengefasst sind, an denen die St. Franziskus-Stiftung, Münster, mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Anteile hält. Abweichend zum Vorjahr werden diese Unternehmen im vorliegenden Abschluss als verbundene Unternehmen ausgewiesen. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibun- gen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen für entgelt- lich erworbene Software 3 Jahre, für Betriebs- und Wohnbauten zwischen 10 und 25 Jahren, für technische Anlagen zwischen 5 und 20 Jahren und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 15 Jahren. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 250,00 netto werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand behandelt. Geringwertige Anlagegüter von € 250,01 bis € 800,00 netto werden nach § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abge- schrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert an- gesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nomi- nalbeträgen angesetzt. Als gezeichnetes Kapital ist das Stammkapital der Gesellschaft ausgewiesen. Es ist in voller Höhe eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Ri- siken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken, die das abgelaufene Geschäfts- jahr betreffen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstich- tag, die einen Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen ist im Brutto-Anlagen- spiegel als Anlage zum Anhang dargestellt. Sämtliche Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen laufende Verrechnungen und gliedern sich wie folgt auf: Forderungen gegen verbunden Unternehmen 2022 2021 Ambulante Dienste Klarastift GmbH 1.166.494,10 € 636.386,94 € Übrige Tochterunternehmen der St. Franziskus-Gruppe 8.049,41 € 0,00 € 1.174.543,51 € 636.386,94 € Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen sonstige Vermögensgegenstände ge- gen die St. Franziskus-Stiftung (im Vorjahr: sonstige Vermögensgegenstände gegen die vormalige Gesellschafterin Stiftung Magdalenenhospital). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt auf: Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 2022 2021 Darlehen: Klarastift Service GmbH Ambulante Dienste Klarastift GmbH 0,00 € 0,00 € 375.000,00 € 200.000,00 € Laufende Verrechnungen: Übrige Tochterunternehmen der St. Franziskus-Gruppe 255.303,84 € 0,00 € 255.303,84 € 575.000,00 € Bei den Verbindlichkeiten gegenüber der St. Rochus-Hospital Telgte GmbH handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: 2022 2021 Rückständiger Urlaub und Mehrarbeit 218 T € 108 T€ Kosten der Prüfung und Beratung 26 T € 6 T€ Erlösminderungsrisiken 230 T € 0 T€ Übrige 196 T € 5 T€ 670 T€ 119 T€ 4 Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen von 600 T€ ein Gesellschaf- terdarlehen und darüber hinaus die laufende Verrechnung. Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem Verbindlich- keitenspiegel als Anlage zum Anhang hervor. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Innerhalb der Umsatzerlöse sind coronabedingte Kompensationsleistungen in Höhe von T€ 115 (Vorjahr T€ 0) enthalten. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind in Höhe von T € 21 (Vorjahr T€ 18) Erträge enthalten, die einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von T € 13 (Vorjahr T€ 12) Aufwendungen enthalten, die einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von T€ 459 Aufwendun- gen von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung. Diese betreffen den Ver- lust aus der Verschmelzung der Klarastift Service GmbH zum 01.04.2022. 5. Sonstige Angaben 5.1 Geschäftsführung Herr Christian Kerschner, München (bis 31.03.2022) Herr Torsten Brinkmann, Münster (ab 01.04.2022) Bezüglich der Angaben der Vergütung der Geschäftsführung wurden die Ausnahmere- gelungen des § 286 Abs. 4 HGB angewendet. 5.2 Arbeitnehmer Im Jahr 2022 waren durchschnittlich 137 MitarbeiterInnen (Vorjahr 62) beschäftigt. 5 5.3 Konzernzugehörigkeit Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellen, sind die St. Franziskus-Stif- tung Münster, Münster, und die St. Rochus-Hospital Telgte GmbH, Münster. Der Konzernabschluss der St. Rochus-Hospital Telgte GmbH wird unter HRB 809 im elektronischen Unternehmensregister offengelegt. 5.4 Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 zu- sammen mit dem bestehenden Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. 5.5 Nachtragsbericht Im Zuge des Trägerwechsels mit Wirkung zum 01.04.2022 wurden zur Zukunftssiche- rung der Gesellschaft Zuzahlungen in das Eigenkapital sowie Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt T€ 1.319 beschlossen. Mit Datum vom 11.09.2024 hat der Rat der Stadt Münster als Organ der Stiftung Magdalenenhospital der Abwicklung des Trä- gerwechsels zugestimmt. Münster, den 11. Dezember 2024 gez. Torsten Brinkmann Altenzentrum Klarastift GmbH Münster Anfangsstand Verschmelzung Klarastift Service GmbH Zugang Um- buchungen Um- gliederungen Abgang Endstand Anfangsstand Verschmelzung Klarastift Service GmbH Abschrei- bungen des Geschäfts- jahres Um- buchungen Um- gliederungen Zuschrei- bungen des Geschäfts- jahres Entnahme für Abgänge Endstand Restbuchwerte 31.12.2022 Restbuchwerte 31.12.2021 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 2 3 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 33.576,23 23.139,20 0,00 0,00 0,00 56.715,43 0,00 33.576,23 1.099,20 0,00 0,00 0,00 0,00 34.675,43 22.040,00 0,00 0,00 33.576,23 23.139,20 0,00 0,00 0,00 56.715,43 0,00 33.576,23 1.099,20 0,00 0,00 0,00 0,00 34.675,43 22.040,00 0,00 II. 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 210.746,81 0,00 210.746,81 0,00 0,00 0,00 0,00 110.354,81 0,00 0,00 11 0.354,81 100.392,00 0,00 2. Technische Anlagen 0,00 607.565,87 0,00 0,00 0,00 0,00 607.565,87 0,00 415.358,62 21.770,25 0,00 0,00 0,00 0,00 437.128,87 170.437,00 0,00 3. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge 0,00 908.397,28 7.557,71 0,00 -210.746,81 0,00 705.208,18 0,00 654.800,60 46.768,39 0,00 - 110.354,81 0,00 0,00 591.214,18 113.994,00 0,00 4. Fahrzeuge 0,00 63.678,54 3.024,30 0,00 0,00 0,00 66.702,84 0,00 45.933,54 3.770,30 0,00 0,00 0,00 0,00 49.703,84 16.999,00 0,00 0,00 1.579.641,69 10.582,01 0,00 0,00 0,00 1.590.223,70 0,00 1.116.092,76 72.308,94 0,00 0,00 0,00 0,00 1.188.401,70 401.822,00 0,00 Summe Anlagevermögen 0,00 1.613.217,92 33.721,21 0,00 0,00 0,00 1.646.939,13 0,00 1.149.668,99 73.408,14 0,00 0,00 0,00 0,00 1.223.077,13 423.8 62,00 0,00 Sachanlagen 1 Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Bilanzposten Altenzentrum Klarastift gGmbH Münster Restlaufzeit Restlaufzeit davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr > 1 Jahr Gesamt > 5 Jahre EUR EUR EUR EUR 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 (Vorjahreswerte) (49.508,46) (0,00) (49.508,46) (0,00) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 228.246,48 0,00 228.246,48 0,00 (Vorjahreswerte) (42.592,72) (0,00) (42.592,72) (0,00) 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 254.803,84 0,00 254.803,84 0,00 (Vorjahreswerte) (575.000,00) (0,00) (575.000,00) (0,00) 4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 540,00 600.000,00 600.540,00 600.000,00 (Vorjahreswerte) (53,16) (0,00) (53,16) (0,00) 5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.056.683,98 0,00 1.056.683,98 0,00 (Vorjahreswerte) (22.427,81) (0,00) (22.427,81) (0,00) Summe 1.540.274,30 600.000,00 2.140.274,30 600.000,00 (Vorjahreswerte) (689.582,15) (0,00) (689.582,15) (0,00) 1 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 1. Grundlagen des Unternehmens Seit dem 1. April 2022 gehört die Altenzentrum Klarastift gGmbH zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus-Stiftung Münster. Vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 war die Gesellschaft Arbeitgeberin der Pflegekräfte in der stationären Altenpflege des Klarastifts in Münster, welches durch die Klarastift Service GmbH betrieben wurde. Im Zuge des Trägerwechsels wurde die Klarastift Service GmbH auf die Ge- sellschaft verschmolzen. Seit dem 01.04.2022 betreibt die Gesellschaft die stationäre Altenpflegeeinrichtung Klarastift in Münster mit 101 (Vorjahr 103) Plätzen. Das Angebot wird durch eingestreute Kurzzeitpfle- geplätze ergänzt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft war im Jahr 2022 neben der fortschreitenden Erholung von der Corona- Pandemie insbesondere von dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ab Februar 2022 und dessen Auswirkungen wie unter anderem Wachstumseinbußen, erhöhter Inflation sowie Ressourcenknappheit geprägt. 1 Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2022 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 1,8 % höher als im Vor- jahr2. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag per Dezember 2022 um 446.000 oberhalb des Vorjahresmonats3. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit haben die gesetzlichen Krankenver- sicherungen in den ersten drei Quartalen 2022 mit einem Plus von 195,3 Mio. € abgeschlos- sen. Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich Ende September 2022 auf rund 10,2 Mrd. €. 4 1 BMWK, Die Lage in der Weltwirtschaft zum Ende des Jahres 2022, Berlin, 2022. 2 Destatis, Wichtige gesamtwirtschaftliche Größen in Mrd. Euro, Veränderungsrate des BIP, Wiesbaden, 2023. 3 Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigung – Die aktuellen Entwicklungen in Kürze – Februar 2023, Nürnberg, 2023. 4 BMG-Pressemitteilung, Finanzentwicklung der GKV im 1. Bis 3. Quartal 2022; Bonn, Dezember 2022. 2 Der Gesundheitsfonds, der Anfang des Jahres noch über eine Liquiditätsreserve von rund 7,9 Mrd. € verfügte, lag Ende September mit rund 2,1 Mrd. € im Minus. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trägt der Bund weiterhin einen Großteil der Ausgaben für pandemiebe- dingte Aufwendungen. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für Testungen und Imp- fungen. Bis Ende September wurden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds insge- samt rund 19,9 Mrd. € ausgezahlt und vom Bund an den Gesundheitsfond erstattet. 5 Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) erwartet, dass die aktuellen Ent- wicklungen (gestiegene Energiepreise, Inflation und Infektionsschutzmaßnahmen) an die wirt- schaftliche Substanz von Trägern gehen wird . Die gestiegenen Aufwendungen können nicht durch eine Preissteigerung aufgefangen werden, sondern neu vereinbarte Pflegesätze können nur mit zeitlicher Verzögerung realisiert werden. 6 Die Gründe für die sich weiter verschlechternde Lage sind vielfältig. Insbesondere der Wegfall der Corona-Ausgleichszahlungen im Laufe des Jahres 2022 belastet die wirtschaftliche Situa- tion sehr. Der Fachkräftemangel stellt darüber hinaus ein ernsthaftes Problem für die statio- näre Altenhilfe dar. Die seit dem Frühjahr 2022 steigende Inflation und die hohen tariflichen Lohnsteigerungen belasten die Lage der Einrichtungen im Gesundheitswesen zusätzlich. 7 2.2 Geschäftsverlauf Auch im Geschäftsjahr 2022 haben die Auswirkungen bzw. Nachwirkungen der Corona-Pan- demie ihre Spuren hinterlassen und den Geschäftsbetrieb weiterhin stark belastet. Insbeson- dere die Omikron-Welle im Frühjahr 2022 hat aufgrund der damit einhergehenden massiven Personalausfälle den Geschäfts betrieb stark eingeschränkt. Die flächendeckenden Kosten- steigerungen sowie der Personal- und Fachkräftemangel haben den Geschäftsbetrieb negativ geprägt. Insgesamt war der Ge schäftsverlauf 2022 von Herausforderungen geprägt, die das Klarastift auch in den kommenden Jahren begleiten werden. Die nachfolgenden Ausführungen zur Leistungs- und Belegungsentwicklung beziehen sich – unabhängig von den gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungen im Zuge des Trägerwech- sels – auf die Gesamtjahre 2022 und 2021: Bei insgesamt 101 (Vorjahr 103) vorgehaltenen Plätzen wurden 33.885 (Vorjahr 35.402) Pflege- und Anwesenheitstage erbracht. 5 Ebenda. 6 Ärzteblatt, Caritas: Viele Pflegeheime von Insolvenz bedroht, Berlin, März 2023. 7 Ebenda. 3 Diese Belegung entspricht einer Auslastung von 91,9 % (Vorjahr 94,2 %) und ist im Vergleich zum Vorjahr somit rückläufig. Ursächlich für diese Entwicklung ist der Restrukturierungsplan der Einrichtung, der zunächst eine deutliche Reduktion der Zeitarbeitskräfte vorsieht, ohne die Mitarbeiter der Einrichtung zu überfordern. Mit Wirkung ab dem 01.10.2022 wurde im Rahmen der Vergütungsvereinbarung mit den Kos- tenträgern eine Budgetsteigerung von rund 3,54 % vereinbart. Die wichtigste Maßnahme im Geschäftsjahr 2022 (ab April 2022) im Rahmen der Restruktu- rierung der Einrichtung ist die Sicherung der Qualität bei gleichzeitiger Reduzierung der Zeit- arbeitskräfte und die Sicherung und Verbesserung der Prozesse in der Verwaltung und der Pflege, um so eine Basis für die weitere Restrukturierung im Geschäftsjahr 2023 zu erlangen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Geschäftsverlauf insgesamt herausfor- dernd ist und ein hoher Restrukturierungsbedarf besteht. Ein wirtschaf tlicher Erfolg ist aus diesem Grund erst in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 zu erwarten. 2.3 Ertragslage In 2022 wird ein Jahresergebnis von -739 T€ ausgewiesen. Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten setzt sich das Ergebnis wie folgt zusammen. Eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierun- gen nicht gegeben, so dass auf eine Vorjahresdarstellung verzichtet wird. Das Jahresergebnis ist insbesondere durch den außerordentlichen Verlust aus der Verschmel- zung der Klarastift Service gGmbH in Höhe von T€ 459 negativ geprägt. 4 Ertragslage 2022 Altenzentrum Klarastift gGmbH T €* Erträge aus Pflegeleistungen 2.253 Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 946 Altenpflegeausbildungsumlage 206 Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen 116 Sonstige Umsatzerlöse der Pflegeeinrichtung 927 Umsatzerlöse 4.448 Sonstige betriebliche Erträge 141 Gesamtleistung 4.589 Personalaufwand 2.953 Lebensmittel/Speisenversorgung 329 Medizinischer/Pflegerischer Bedarf 224 Wasser, Energie, Brennstoffe 191 Wirtschaftsbedarf 352 Verwaltungsbedarf 247 Aufwand für zentrale Dienstleistungen 203 Abgaben und Versicherungen 64 Sonstige Sachaufwendungen 91 Betriebliche Aufwendungen 4.654 Betriebsergebnis I (EBITDA) -65 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6 Betriebsergebnis II -71 Erträge aus Investitionskosten 415 Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung 255 Sonstige Aufwendungen • Aufwand aus Erbpacht 281 Abschreibungen 73 Ergebnis im Investitionskostenbereich -194 Neutrales Ergebnis -474 Jahresergebnis -739 *aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. 5 Die Umsatzerlöse betreffen die Pflegeleistungen im Bereich der stationären und teilstationären Altenpflege. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Ausgleichszahlungen aus dem Pflege-Rettungs- schirm nach § 150 Abs. 2 SGB XI infolge des Coronavirus SARS-CoV-2 in Höhe von T € 116 geleistet. Die sonstigen Umsatzerlöse der Pflegeeinrichtung betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Personalgestellung von Pflegekräften an die Klarastift Service GmbH (T € 532) vor der Ver- schmelzung zum 01.04.2022. Daneben werden insbesondere Mieterträge (T€ 176) sowie Er- stattungen nach der Corona TestV (T€ 74) ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten überwiegend Personalkostenerstattungen aus Lohnfortzahlungen sowie aus der Energiepreispauschale. Der Gesamtleistung in Höhe von T € 4.589 stehen betriebliche Aufwendungen in Höhe von T€ 4.654 gegenüber, so dass sich ein negatives Betriebsergebnis von -65 T€ ergibt. Die betrieblichen Aufwendungen entfallen mit einem Anteil von rund 63 % auf die Personal- aufwendungen. Die Personalintensität (bezogen auf die Umsatzerlöse) beträgt 66,4 %. Innerhalb des investiven Ergebnisses werden neben der Erbpacht für die Gebäude und Grund- stücke der Einrichtung (T € 281) insbesondere Aufwendungen aus einem Rahmenvertrag für das Facility Management (T€ 151) sowie Instandsetzungen (T€ 91) ausgewiesen. Das neutrale Ergebnis beinhaltet im Wesentlichen den Verlust aus der Verschmelzung der Klarastift Service GmbH in Höhe von T€ 459. 6 2.4 Vermögens- und Finanzlage In der nachfolgenden Übersicht werden die Vermögens- und Kapitalposten der Bilanz zum 31. Dezember 2022 zusammengefa sst. Eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen nicht gegeben, so dass auf eine Vorjahresdar- stellung verzichtet wird: Vermögensstruktur 31.12.2022 Altenzentrum Klarastift gGmbH T €* Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 22 Sachanlagen 402 Sonstige langfristige Aktiva Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.166 1.590 Umlaufvermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 435 Forderungen gegen Gesellschafter und verbundene Unternehmen 14 Sonstige Aktiva 276 725 Liquide Mittel 444 Gesamtvermögen 2.759 *aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. 7 Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Unterdeckung langfristiger Vermögenswerte durch lang- fristig zur Verfügung stehende Mittel in Höhe von T€ 1.062. Die langfristigen Forderungen ge- gen verbundene Unternehmen betreffen gestundete Forderungen gegen die Ambulante Dienste Klarastift GmbH aus laufender Verrechnung und Liquiditätshilfen. Die betriebswirtschaftlich wünschenswerte Übereinstimmung von Kapitalüberlassungs- und Kapitalbindungsfristen ist damit zum Bilanzstichtag nicht gegeben. Im Jahr 2022 wurden Investitionen in Höhe von T € 34 durchgeführt; diese betreffen im We- sentlichen Softwarelizenzen. Für die getätigten Investitionen wurde im Jahr 2022 kein Fremdkapital aufgenommen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine kurzfristige Liquiditätslücke von – T € 1.074 (Liquidität II. Grades). Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch Zuzahlungen in die Kapitalrücklage und Gesellschafterdarlehen sichergestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführun- gen zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag im Anhang. Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2022 ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit termin- gerecht erfüllen. 2.5 Finanzielle und Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) von -65 T€ erzielt. Das vorgenannte negative Ergebnis ist durch den außerordentlichen Verlust aus der Ver- schmelzung der Klarastift Service GmbH geprägt. In der Altenzentrum Klarastift gGmbH wurden in 2022 durchschnittlich 137 MitarbeiterInnen beschäftigt. Die Belegung ist aufgrund der Restrukturierungsziele 2022 (Qualität sichern, Zeitarbeitskräfte deutlich reduzieren, Prozesse optimieren) niedriger als im Jahr 2021. 3. Chancen- und Risikobericht Das Risikomanagementsystem der Altenzentrum Klarstift gGmbH ist auf die Identifizierung möglicher Chancen und Risiken ausgerichtet. Die stetige und systematische Überwachung der Entwicklungen trägt zur frühzeitigen Erkennung bei und ermöglicht eine zeitnahe Reaktion. Die Geschäftsführung der Gesellschaft berichtet im regelmäßigen Rhythmus insbesondere zur Leistungsentwicklung, Ertrags- und Liquiditätslage, sowie zu Qualitätsindikatoren an die Kon- zernmutter. 8 Chancen aus der Zugehörigkeit zur St. Franziskus Gruppe Die Altenzentrum Klarastift gGmbH gehört zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus-Stif- tung Münster. Die St. Franziskus-Stiftung Münster verfügt über umfassende Erfahrung im Ma- nagement von Pflegeeinrichtungen auch im wettbewerbsintensiven Marktumfeld und hat in verschiedenen Regionen Einrichtungen miteinander vernetzt. Die Stiftung unterstützt ihre Ein- richtungen vor Ort und steht mit ihrer fachlichen Expertise zur Verfügung. Es werden zentrale Kompetenzen vorgehalten, die die Einrichtungen in den immer komplexer werdenden Hand- lungsfeldern im Gesundheitswesen beraten und unterstützen. Ein wesentlicher Baustein für die Zukunftssicherung einer regionalen Gesundheitsversorgung ist die Etablierung von durchgängigen sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen. Die Altenzentrum Klarastift gGmbH ist eingebettet in eine regionale Versorgungsstruktur mit den Einrichtungen der St. Franziskus-Stiftung Münster und externen Partnern. Zwischen den Ein- richtungen des Konzernverbunds wird ein intensiver fachlicher Austausch gepflegt, Wissen geteilt sowie gemeinsame Angebote und zukunftsweisende Projekte entwickelt. Chancen aus der Digitalisierung und den Einsatz neuer Technologien Mithilfe der Fördermittel au s dem Pflegepersona l-Stärkungsgesetz (PpSG) verbessert die Altenzentrum Klarastift gGmbH die digitale Infrastruktur und die Prozessabläufe. Die Förder- summe beträgt insgesamt T€ 12 je Einrichtung. Im Vordergrund steht hierbei die Verbesserung der Bewohnerversorgung und die Entlastung der Mitarbeitenden. Risiken aus Marktentwicklungen Die deutschen Altenhilfeeinrichtungen befinden s ich in der Post-Corona-Pandemie-Phase. So wird auch die A ltenzentrum Klarastift gGmbH weiterhin mit den Folgen der Corona-Krise konfrontiert. Hierbei sind insbesondere Unsicherheiten bei der zukünftigen Leistungsentwick- lung hervorzuheben. Neben dem den negativen Einfluss der Corona-Krise, wirken sich die Folgen des Ukraine- Krieges, der am 24. Februar 2022 begonnen hat, auf den Markt und die Konjunktur aus. Fol- gen sind u. a. stark steigende Preise, z. B. in den Bereichen Energie und Lebensmittel. Die Altenhilfeeinrichtungen sind auf die Unterstützung des Staates angewiesen, da sie den Preis für die Bewohnerversorgung nicht beeinflussen können. 9 Als Folge des gestiegenen Kostenniveaus werden sich auch die Personalkosten deutlich er- höhen. Erste Verhandlungsergebnisse aus anderen Branchen lassen auf Tarifsteigerungen im niedrigen zweistelligen Prozentbereich schließen, so wie der aktuelle Tarifabschluss im öffent- lichen Dienst beispielweise zeigt. Auch hier sind die Altenhilfeeinrichtungen auf eine Kompen- sation durch den Staat angewiesen, da die Kostenst eigerungen deutlich über dem Verände- rungswert liegen. Risiken aus dem Personalbereich Neben dem o. g. Risiko, das aus den inflationsbedingt zu erwartenden hohen Personalkosten- steigerungen entsteht, besteht weiterhin ein verschärfter Wettbewerb um Fachkräfte. Intensi- viert wurde der Wettbewerb u. a. durch Strukturvorgaben wie das Personalbemessungsver- fahren (PeBeM) und die Einführung der generalistischen Ausbildung. Hohe krankheitsbeding- ten Ausfälle (auch in Folge der Corona-Pandemie) werden wiederum den Bedarf an Zeitar- beitskräften erhöhen. Um im Wettbewerb um die Fachkräfte zu bestehen, hat die Altenzentrum Klarastift gGmbH die Personalakquise und Mitarbeiterbindung weiter professionalisiert und hierzu verschiedene In- strumente eingeführt und umgesetzt. Cyberrisiken Das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bereits vor dem Krieg in der Ukraine eine Warnung gegenüber Unternehmen, Behörden und Kliniken vor Cyberangrif- fen ausgesprochen. Durch den Krieg hat sich die Situation weiter verschärft. Die zur Kritischen Infrastruktur (KRITIS) zählenden Einrichtungen haben dabei eine besondere Verantwortung, sich an gesetzliche Vorgaben und IT-Sicherheitsstandards zu halten. Wenngleich das BSI be- tont, dass es keine branchenspezifische Bedrohungslage gebe, sollen gerade IT-Verantwort- liche in Einrichtungen wachsamer und aktionsbereiter sein. Die Altenzentrum Klarastift gGmbH ist im Geschäftsjahr 2023 Ziel eines solchen Cyberangriffs gewesen (Mai 2023). Die Gesellschaft konnte durch Maßnahmen im Geschäftsjahr 2023 (Er- werb neuer Hardware-Komponenten, um eine bessere, modernere und auch sichere IT-Infra- struktur aufzubauen) schnell reagieren, so dass es keine wesentlichen mittelfristigen Auswir- kungen auf den Geschäftsbetrieb gegeben hat und die Gesellschaft kurzfristig nach dem An- griff in der Lage gewesen ist, die IT-Infrastruktur wieder in Betrieb zu nehmen. Auch hat es keine Reputationsverluste gegeben. 10 Ergebnisprognose für die Folgejahre Gemäß dem vorläufig aufgestellten Jahresabschluss wird für das Geschäftsjahr 2023 ein Jah- resergebnis von T € + 439 ausgewiesen, welch es insbesondere durch einen Forderungsver- zicht der vormaligen Gesellschafterin im Zuge der Abwicklung des Trägerwechsels geprägt ist. Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch Zuzahlungen in die Kapitalrücklage und Gesell- schafterdarlehen sichergestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag im Anhang. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 hat sich die Liquiditätslage der Gesellschaft verbessert, ist je- doch weiterhin angespannt. Es ergibt sich eine kurzfristige Liquiditätslücke (Liquidität II. Gra- des) von T€ – 338 (Liquiditätslücke zum 31.12.2022: T € - 1.074). Bereinigt um die Rückstel- lungen, die nicht zu einem kurzfristigen Mittelabfluss führen, betreffend Mehrarbeit und Urlaub (T€ 126), sowie Risiken aus der umsatzsteuerlichen Organschaft (T € 152) und die Rückzah- lungsverpflichtungen für Energiepreisbremsen (T € 49) kann die Liquidität weiterhin als gesi- chert angesehen werden. Für das Geschäftsjahr 2024 wird momentan ein positives Jahresergebnis zwischen T € 100 und T€ 200 erwartet. Unter Beachtung der derzeit erkennbaren Chancen und Risiken ist das Unternehmen unter Berücksichtigung der eingeleiteten Maßnahmen nicht im Bestand gefährdet. Münster, den 11.12.2024 gez. Torsten Brinkmann Verwendungsvorbehalt Im Prüfungsbericht fasst der Abschlussprüfer die Ergebnisse seiner Arbeit insbesondere für jene Organe des Unternehmens zusammen, denen die Überwachung obliegt. Der Prüfungsbericht hat dabei die Aufgabe, durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen die Überwa- chung des Unternehmens durch das zuständige Organ zu unterstützen. Er richtet sich daher – unbeschadet eines etwaigen, durch spezialgesetzliche Vorschriften begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme – ausschließlich an Organe des Unternehmens zur unter- nehmensinternen Verwendung. Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grunde. Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen der Or- gane des Unternehmens zu sein, und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu ver- wenden, so dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Dies gilt sowohl für die ausgedruckten Exemplare des Berichts als auch für die elektronische Fas- sung, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsberichts und/oder Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach der Erteilung des Bestätigungsvermerks eingetretener Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer Informationen dieses Prüfungsberichts zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen für seine Zwecke als nützlich und taug- lich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 1. Geltungsbereich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas- send „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti- ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt- schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. 2. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm- ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs- mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh- rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis- se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebs- wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa- tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts- prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän- digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu- lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über- nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech- nung zu übernehmen. (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts- prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter- nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab- hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich. 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits- ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts- prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustim- mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter- gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge- ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach- te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe- sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf- tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah- me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha- densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. (3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf- traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver- letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. 50261 09/2016 Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf DokID: 639213 TFN65E0 Lizenziert für/Licensed to: CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 4311118 | 139 (5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflicht- verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei- nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min- destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht- prüfungen. (6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh- ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage- bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift- licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli- chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän- dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge- ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei- ten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklä- rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres- abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau- schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie- ren. (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera- tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden. (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper- schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi- nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um- wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations- pflichten. (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge- nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter- lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirt- schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen- ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie- digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeile- gungsgesetzes teilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An- sprüche gilt nur deutsches Recht. Lizenziert für/Licensed to: CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 4311118 | 139 DokID: 639213 TFN65E0
Bericht JAP 2023 - Altenzentrum Klarasstift gGmbH_Anlage zur Vorlage V/0437/2025
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GP-Nr. 205173 BERICHT Altenzentrum Klarastift gGmbH Münster Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts INHALT Seite Abkürzungsverzeichnis Definition der Kennzahlen A. Prüfungsauftrag 1 B. Grundsätzliche Feststellungen 2 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2 II. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen 4 III. Sonstige Verstöße 5 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 6 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 11 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 13 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 13 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 13 2. Jahresabschluss 14 3. Lagebericht 14 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 15 F. Schlussbemerkung 15 Anlagenverzeichnis Blatt Jahresabschluss und Lagebericht Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang 1–5 Lagebericht 1–9 Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 Hinweise: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. Die PDF-Datei enthält drucktechnisch bedingt unbedruckte Seiten. Diese sind Teil unserer doppel- seitigen Berichtsformatierung und sollten nicht gelöscht werden. Abkürzungsverzeichnis HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf n.F. neue Fassung PS Prüfungsstandard des IDW 1 A. Prüfungsauftrag Die Geschäftsführung der Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster, im Folgenden auch Gesellschaft genannt, beauftragte uns gemäß Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung vom 18. April 2024 mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts. Der Prüfungsbericht richtet sich ausschließlich an das geprüfte Unternehmen. Über Gegenstand, Art und Umfang der von uns entsprechend §§ 317 ff. HGB durchgeführten Jah- resabschlussprüfung erstatten wir den vorliegenden Bericht. Unsere Berichterstattung erfolgt nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, festgelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendba- ren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, gelten die unter dem 23. Mai 2024 getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2024 und der Verwendungsvor- behalt. 2 B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im gemäß § 11 des Ge- sellschaftsvertrags aufgestellten Lagebericht ist durch uns als Abschlussprüfer im Rahmen einer Stellungnahme zu beurteilen. Dabei haben wir insbesondere auf die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und auf die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gesellschaft einzu- gehen. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage der Ge- sellschaft ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Unseres Erachtens ist auf folgende Kernaussagen der gesetzlichen Vertreter zum Geschäftsver- lauf und zur Lage der Gesellschaft besonders hinzuweisen: In 2023 wird ein Jahresergebnis von T€ +439 ausgewiesen. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung im Vorjahr hat die Gesellschaft einen Großteil ihrer Geschäftstätigkeit zum 1. April 2022 aufgenommen. Eine Vergleichbarkeit zum Vor- jahr ist daher nicht gegeben. Das Jahresergebnis ist insbesondere durch einen Forderungsverzicht der ehemaligen Gesellschaf- terin im Zuge des Trägerwechsels in Höhe von T€ 648 positiv geprägt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Unterdeckung langfristiger Vermögenswerte durch langfristig zur Verfügung stehende Mittel in Höhe von T€ 320. Die langfristigen Forderungen gegen verbun- dene Unternehmen betreffen gestundete Forderungen gegen die Ambulante Dienste Klarastift GmbH aus laufender Verrechnung und Liquiditätshilfen. Die betriebswirtschaftlich wünschenswerte Übereinstimmung von Kapitalüberlassungs- und Kapi- talbindungsfristen ist damit zum Bilanzstichtag nicht gegeben. Im Zuge des Trägerwechsels wurden zur Zukunftssicherung der Gesellschaft Zuzahlungen in das Eigenkapital in Höhe von T€ 1.019 geleistet sowie ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 300 ausgereicht. 3 Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine kurzfristige Liquiditätslücke von T€ -338 (Liquidität II. Grades). Bereinigt um Urlaubs- und Überstundenrückstellungen (T€ 126) sowie Rückstellungen für mögliche Erlösminderungs- und Steuerrisiken (T€ 328), die erwartungsgemäß nicht zu einem kurzfristigen Liquiditätsabfluss führen, ist die Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt. Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2023 ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit terminge- recht erfüllen. Künftige Entwicklung der Gesellschaft Unseres Erachtens sind folgende Kernaussagen der gesetzlichen Vertreter zur künftigen Entwick- lung der Gesellschaft hervorzuheben: Die Zugehörigkeit und damit Vernetzung im Konzernverbund der St. Franziskus Stiftung sowie die Verbesserung der digitalen Infrastruktur und der Prozessabläufe mithilfe der Fördermittel aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht die Geschäftsführung als Chance für die Ge- sellschaft. Risiken werden durch die Geschäftsführung insbesondere in der Entwicklung der Preise für Energie und Lebensmittel aber auch der Personalkosten sowie vor allem durch den verschärf- ten Wettbewerb um Fachkräfte gesehen. Grundsätzlich werden auch Cyberrisiken als Risiko benannt und weiter ausgeführt, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 Ziel eines Cyberangriffs gewesen ist, die Gesellschaft aber schnell reagieren konnte und keine Reputationsverluste hinnehmen musste. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine kurzfristige Liquiditätslücke von T€ -338 (Liquidität II. Gra- des). Bereinigt um Urlaubs- und Überstundenrückstellungen (T€ 126) sowie Rückstellungen für mögliche Erlösminderungs- und Steuerrisiken (T€ 328), die erwartungsgemäß nicht zu einem kurzfristigen Liquiditätsabfluss führen, ist die Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt. Die Gesellschaft rechnet für das Geschäftsjahr 2024 mit einem positiven Jahresergebnis zwi- schen T€ 100 und T€ 200. Unter Beachtung der derzeit erkennbaren Chancen und Risiken sieht die Geschäftsführung das Unternehmen unter Berücksichtigung der eingeleiteten Maßnahmen nicht im Bestand gefährdet. Wir halten die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die gesetzlichen Vertre- ter, insbesondere hinsichtlich des Fortbestands und der wesentlichen Chancen und Risiken der künf- tigen Entwicklung, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht zum Ausdruck kommen, für ver- tretbar. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Angaben im nachfolgenden Abschnitt B.II unseres Berichts. 4 II. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen Gemäß unserer Berichtspflicht nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB weisen wir insbesondere auf folgen- de Tatsachen hin, die die Entwicklung der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen können: Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist aufgrund der deutlichen Verluste im operativen Bereich als angespannt zu bezeichnen. Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von T€ -739 ist mit T€ 459 geprägt durch den Verschmelzungsverlust der Klarastift Service GmbH. Der Jahres- überschuss 2023 in Höhe von T€ 439 ist geprägt durch Forderungsverzichte seitens des Altgesell- schafters im Zusammenhang mit dem Trägerwechsel in Höhe von T€ 648 sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen gem. § 150 SGB XI in Höhe von T€ 103. Die Geschäftsführung führt im Lagebericht aus, dass nach aktueller Hochrechnung für 2024 ein positives Jahresergebnis zwischen T€ 100 und T€ 200 erwartet wird und im Rahmen des Restruk- turierungsprozesses Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung eingeleitet wurden. Zudem weist sie darauf hin, dass die Liquidität unter Berücksichtigung von Rückstellungen, die nicht zu einem kurz- fristigen Mittelabfluss führen, weiterhin als gesichert angesehen werden kann. Die Liquiditätspla- nung der Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2025 eine verfügbare Barliquidität in Höhe von mindestens rund T€ 150 aus. Als Folge der negativen Betriebsergebnisse ist die Innenfinanzierungskraft der Gesellschaft nega- tiv. Der Liquiditätsgrad II liegt zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei 51,9 % und zum Stichtag 31. Dezember 2023 bei 75,5 %. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass neben der weiteren Verbesserung der Ertragslage der Gesellschaft insgesamt die Aufrechterhaltung der Li- quidität entscheidend für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist. 5 III. Sonstige Verstöße Als Abschlussprüfer haben wir nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB auch über bei Durchführung unserer Prüfung festgestellte falsche Darstellungen oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu be- richten. Zu diesen gesetzlichen Vorschriften zählen insbesondere die für die Aufstellung des Jah- resabschlusses Rechnungslegungsnormen. Entgegen § 239 Abs. 2 HGB erfolgten die Eintragungen in die Handelsbücher im überwiegenden Fall nicht zeitgerecht. Dies ist unter anderem auf den im Berichtsjahr erfolgten Trägerwechsel so- wie die hiermit einhergehende Umstellung auf eine neue Finanzbuchhaltungssoftware zurückzu- führen. Entgegen § 42a Abs. 2 GmbHG erfolgte die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezem- ber 2021 erst in der Gesellschafterversammlung vom 31. Oktober 2024. Die Feststellung des Jah- resabschlusses zum 31. Dezember 2022 ist noch nicht erfolgt. Die Gesellschaft ist ihren Offenlegungspflichten bisher nicht nachgekommen. Wir haben die Ge- schäftsführung auf die Offenlegungspflichten hingewiesen. 6 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer auftragsgemäßen Prüfung haben wir den Jahresab- schluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht der Altenzentrum Klarastift gGmbH, Müns- ter, mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Unter der Bedingung, dass der Vorjahresabschluss in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsver- merk: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem- ber 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell- schaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab- schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge- gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 7 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be- rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli- chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzli- chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut- schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel- lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens- schädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi- lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 8 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent- spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeig- nete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des La- geberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr- tümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ei- nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger- weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah- resabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten be- einflussen. 9 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab- schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und füh- ren Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach- weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel- lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende we- sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zu- sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter- nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange- messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so- wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er- eignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unterneh- menstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er- eignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 10 beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts- orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach- weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz- lichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach- gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi- ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden An- nahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai- ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Münster, am 12. Dezember 2024 CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwarz Averbeck Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer" Hinweis: An dieser Stelle erfolgt nur ein wörtliches Zitat des Bestätigungsvermerks, der im Testatsexemplar erteilt wird. Der Bestätigungsvermerk wird daher an dieser Stelle nicht unterschrieben. 11 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung, den Jahres- abschluss und den Lagebericht auf die Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetz- lichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der ergän- zenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geprüft. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Ergänzende Bestimmungen aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich insoweit, als dass ein La- gebericht unabhängig von der Größe der Kapitalgesellschaft aufgestellt werden muss. Die Rechnungslegung sowie die dafür eingerichteten internen Kontrollen liegen in der Verantwor- tung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Ebenso sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die dem Abschlussprüfer gemachten Angaben. Unsere Aufgabe besteht darin, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Art und Umfang der Prüfung Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB durchgeführt. Unsere Prüfung hat sich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüf- ten Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann (§ 317 Abs. 4a HGB). Auf der Grundlage unseres risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes haben wir zunächst eine Prüfungsstrategie entwickelt. Diese basiert auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirt- schaftlichen Umfelds sowie der Lage der Gesellschaft, ihrer Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken sowie auf den Auskünften der gesetzlichen Vertreter. Sie wird darüber hinaus von der Größe und Komplexität der Gesellschaft und der Wirksamkeit ihres rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems beeinflusst. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise und der rechnungslegungsbezogenen Aussagen im Jahresabschluss berück- sichtigt. 12 Des Weiteren sind unsere Feststellungen aus der vorangegangenen Jahresabschlussprüfung mit in die Prüfungsstrategie eingeflossen. Darauf aufbauend wurde ein Prüfungsprogramm entwickelt. In diesem Prüfungsprogramm werden Art und Umfang der Prüfungshandlungen festgelegt. Dabei wurden im Berichtsjahr folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt: Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Vollständigkeit und Abgrenzung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Systemprüfungen, analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen. Art und Umfang sowie die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in unseren Arbeitspapieren dokumentiert. Die Gesellschaft hat ihre Buchführung auf die St. Vincenz-Gesellschaft mbH, Ahlen, ausgelagert. Wir haben das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem des Dienstleistungsunterneh- mens und die von der Gesellschaft eingerichteten Kontrollmaßnahmen untersucht. Die Untersu- chung bezog sich insbesondere auf die Abläufe und Kontrollmechanismen in den Bereichen Leis- tungsabrechnung, Anlagevermögen, Beschaffung sowie Personalwesen. Dabei konnten wir uns von der grundsätzlichen Wirksamkeit und Anwendung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems überzeugen. Aufgrund der Feststellung der grundsätzlichen Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen in- ternen Kontrollsystems konnte der Umfang der aussagebezogenen Prüfungshandlungen in diesen Bereichen reduziert werden. Hinsichtlich der Einzelfallprüfungen haben wir Stichproben in bewusster Auswahl durchgeführt. Von allen uns benannten Kreditinstituten der Gesellschaft haben wir Bestätigungen über Gutha- ben, Ansprüche und Verpflichtungen der Gesellschaft eingeholt. Die Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter und verbundenen Unter- nehmen wurden mit den dortigen entsprechenden Ausweisen abgestimmt. 13 Zu weiteren Ausführungen bezüglich Art und Umfang der Prüfung verweisen wir auf den Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts" unseres Bestätigungsvermerks. Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten Mai 2023 bis Dezember 2024 von un- serem Büro aus durchgeführt. Die abschließenden Arbeiten wurden in unserem Hause erledigt. Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind uns von den gesetzlichen Vertretern der Gesell- schaft und den uns benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erteilt. E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Organisation des Rechnungswesens ist den Verhältnissen des Unternehmens angemessen. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen einschließlich des Belegwesens entspre- chen nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Prüfung ergab keine Einwendungen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die vom Unternehmen getroffenen Maß- nahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten zu gewährleisten. Die aus den Unterlagen zu entnehmenden Informationen sind in allen wesentlichen Belangen ord- nungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden. 14 2. Jahresabschluss Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Im Jahresabschluss wurden in allen wesentlichen Belangen die für die Rechnungslegung gelten- den gesetzlichen und rechtsformspezifischen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Der Jahresabschluss schließt an den von der Meier und Kossen GmbH – Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft, Wildeshausen, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk verse- henen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie den von uns geprüften und mit einem un- eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Vorjahresabschluss an. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 31. Oktober 2024 festge- stellt. Die Feststellung des Vorjahresabschlusses ist zum Prüfungszeitpunkt noch nicht erfolgt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Aus- weis- und Bewertungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen beachtet. Der Anhang enthält die gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben. Von den Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde zulässigerweise teil- weise Gebrauch gemacht. 3. Lagebericht Der von den gesetzlichen Vertretern freiwillig aufgestellte Lagebericht entspricht in allen wesentli- chen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. 15 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unserer auftragsgemäßen Prüfung stellen wir fest, dass der Jahresabschluss den gesetzli- chen Vorschriften entspricht und insgesamt, d.h. im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Bewertungsgrundlagen Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft im vorliegenden Jah- resabschluss zum 31. Dezember 2023 erfolgte gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sind im Anhang angegeben. Veränderungen der Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen. F. Schlussbemerkung Den vorstehenden Prüfungsbericht, einschließlich der Wiedergabe des Bestätigungsvermerks, er- statten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem Prüfungsstandard zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Auf § 328 HGB wird verwiesen. Münster, am 12. Dezember 2024 CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwarz Averbeck Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer (digital signiert) (digital signiert) Anlagenverzeichnis Blatt Jahresabschluss und Lagebericht Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang 1–5 Lagebericht 1–9 Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster Bilanz zum 31. Dezember 2023 A K T I V S E I T E 31.12.2023 31.12.2022 € € € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 17.715,00 22.040,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 92.706,00 100.392,00 2. Technische Anlagen und Maschinen 144.739,00 170.437,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Gesc häftsausstattung 185.549,00 113.994,00 4. Fahrzeuge 12.336,00 16.999,00 435.330,00 401.822,00 453.045,00 423.862,00 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 315.300,71 434.728,51 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.153.374,92 1.174.543,51 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 2.153.374,92 (1.166.494,10) 3. Forderungen gegen Gesellschafter 6.443,74 5.924,41 4. Sonstige Vermögensgegenstände 72.515,88 264.486,89 2.547.635,25 1.879.683,32 II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 647.848,44 443.718,05 3.195.483,69 2.323.401,37 C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.959,02 11.930,90 D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 88.560,98 3.666.487,71 2.847.755,25 P A S S I V S E I T E 31.12.2023 31.12.2022 € € € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00 II. Kapitalrücklage 2.401.447,60 1.382.679,76 III. Gewinnrücklagen Andere Gewinnrücklagen 1.120.818,41 1.120.818,41 IV. Verlustvortrag 2.618.059,15 1.878.571,54 V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (–) 438.707,34 – 739.487,61 VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 88.560,98 1.368.914,20 0,00 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 521.061,02 669.687,34 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 210.930,23 228.246,48 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 121.145,22 254.803,84 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 612.000,00 600.540,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 776.241,24 1.056.683,98 davon aus Steuern € 21.013,18 (21.265,52) 1.720.316,69 2.140.274,30 D. Rechnungsabgrenzungsposten 56.195,80 37.793,61 3.666.487,71 2.847.755,25 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 2 0 2 3 2022 € € € 1. Umsatzerlöse 5.949.801,08 4.862.739,52 2. Sonstige betriebliche Erträge 856.764,00 173.908,80 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 487.925,00 328.529,26 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 897.173,88 767.781,61 1.385.098,88 1.096.310,87 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 2.590.924,76 2.335.347,70 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 760.827,26 617.564,98 davon für Altersversorgung € 215.350,69 (157.245,37) 3.351.752,02 2.952.912,68 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 93.791,23 73.408,14 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.522.545,91 1.648.181,62 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4,24 0,00 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14.060,00 5.613,82 davon an verbundene Unternehmen € 14.060,00 (2.477,50) 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1,11 – 1.030,00 10. Ergebnis nach Steuern 439.320,17 – 738.748,81 11. Sonstige Steuern 612,83 738,80 12. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (–) 438.707,34 – 739.487,61 1 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster Anhang für das Geschäftsjahr 2023 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Altenzentrum Klarastift gGmbH hat ihren Sitz in Münster und wird beim Register- gericht Münster (HRB 5950) geführt. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Un- terstützung hilfsbedürftiger Personen. Dieser Gesellschaftszweck wird durch den Be- trieb des Klarastifts in Münster sowie damit zusammenhängender ambulanter Einrich- tungen und die Beteiligung an Gesellschaften, die solche Einrichtungen halten, in Münster verwirklicht. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflich- tigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die Gesellschaft hat die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den Vorschriften des HGB gegliedert. Erg änzend zu diesen Regel ungen wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie der PBV beachtet. Die Gewinn- und Verlust- rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres. Die Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB. Bei der Bewertung wurde vo n der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegan- gen; in diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Die Altenzentrum Klarastift gGmbH ist ein Verbundunternehmen der St. Franziskus- Gruppe, in der alle Gesellschaften zusammengefasst sind, an denen die St. Franzis- kus-Stiftung, Münster, mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Anteile hält. Diese Unternehmen werden als verbundene Unternehmen ausgewiesen. 2 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibun- gen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen für entgelt- lich erworbene Software 3 Jahr e, für Betriebs- und Wohnbaute n zwischen 10 und 25 Jahren, für technische Anlagen zwischen 5 und 20 Jahren und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 15 Jahren. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 250,00 netto werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand behandelt. Geringwertige Anlagegüter von € 250,01 bis € 800,00 netto werden nach § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abge- schrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert an- gesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nomi- nalbeträgen angesetzt. Als gezeichnetes Kapital ist das Stammkapital der Gesellschaft ausgewiesen. Es ist in voller Höhe eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Ri- siken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken, die das abgelaufene Geschäfts- jahr betreffen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstich- tag, die einen Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen ist im Brutto-Anlagen- spiegel als Anlage zum Anhang dargestellt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen Gesellschafter und Sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorj ahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen laufende Verrechnungen und gliedern sich wie folgt auf: Forderungen gegen verbunden Unternehmen 2023 2022 Ambulante Dienste Klarastift GmbH 2.153.374,92 € 1.166.494,10 € Übrige Tochterunternehmen der St. Franziskus-Gruppe 0,00 € 8.049,41 € 2.153.374,92 € 1.174.543,51 € Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen wie im Vorjahr sonstige Vermögens- gegenstände gegen die St. Franziskus-Stiftung. Die Verbindlichkeiten g egenüber verbundenen U nternehmen gliedern sich wie folgt auf: Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 2023 2022 Laufende Verrechnungen: Übrige Tochterunternehmen der St. Franziskus-Gruppe 121.145,22 € 255.303,84 € 121.145,22 € 255.303,84 € Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesell schaftern bestehen in Höhe von T € 600 aus einem Gesellschafterdarlehen und darüber hinaus aus laufender Verrechnung gegen- über der St. Rochus-Hospital Telgte GmbH. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: 2023 2022 Rückständiger Urlaub und Mehrarbeit 126 T € 218 T€ Kosten der Prüfung und Beratung 21 T € 26 T€ Erlösminderungsrisiken 176 T € 230 T€ Übrige 198 T € 196 T€ 521 T€ 670 T€ Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem Verbindlich- keitenspiegel als Anlage zum Anhang hervor. 4 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Innerhalb der Umsatzerlöse sind coronabedingte Kompensationsleistungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 115) enthalten. Folgende Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen enthalten Erträge und Aufwen- dungen, die einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind: 2023 2022 Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.717,75 € 49.984,94 € 7.820,16 € 0,00 € 21.127,15 € 13.418,18 € Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von T € 648 Erträge von außer- gewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung. Diese betreffen einen Anspruchsver- zicht der vormaligen Gesellschafterin im Zuge des Trägerwechsels. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten im Vorjahr in Höhe von T € 459 Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung. Diese betra- fen den Verlust aus der Verschmelzung der Klarastift Service GmbH zum 01.04.2022. 5. Sonstige Angaben 5.1 Geschäftsführung Herr Torsten Brinkmann, Münster 5.2 Arbeitnehmer Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 102 MitarbeiterInnen (Vorjahr 137) beschäftigt. 5 5.3 Konzernzugehörigkeit Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellen, sind die St. Franziskus-Stif- tung Münster, Münster, und die St. Rochus-Hospital Telgte GmbH, Münster. Der Konzernabschluss der St. Rochus-Hospital Telgte GmbH wird unter HRB 809 im Unternehmensregister offengelegt. 5.4 Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 zusammen mit dem bestehenden Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Münster, den 12. Dezember 2024 gez. Torsten Brinkmann Altenzentrum Klarastift gGmbH Münster Anfangsstand Zugang Um- buchungen Abgang Endstand Anfangsstand Abschrei- bungen des Geschäfts- jahres Um- buchungen Zuschrei- bungen des Geschäfts- jahres Entnahme für Abgänge Endstand Restbuchwerte 31.12.2023 Restbuchwerte 31.12.2022 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 56.715,43 4.082,99 0,00 0,00 60.798,42 34.675,43 8.407,99 0,00 0,00 0,00 43.083,42 17.715,00 22.040,0 0 56.715,43 4.082,99 0,00 0,00 60.798,42 34.675,43 8.407,99 0,00 0,00 0,00 43.083,42 17.715,00 22.040,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 210.746,81 0,00 0,00 0,00 210.746,81 110.354,81 7.686,00 0,00 0,00 0,00 118.040,81 92.70 6,00 100.392,00 2. Technische Anlagen und Maschinen 607.565,87 0,00 0,00 0,00 607.565,87 437.128,87 25.698,00 0,00 0,00 0,00 462.826,87 144.739,00 170.437,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 705.208,18 118.891,24 0,00 0,00 824.099,42 591.214,18 47.336,24 0,00 0,00 0,00 638.55 0,42 185.549,00 113.994,00 4. Fahrzeuge 66.702,84 0,00 0,00 0,00 66.702,84 49.703,84 4.663,00 0,00 0,00 0,00 54.366,84 12.336,00 16.999,00 1.590.223,70 118.891,24 0,00 0,00 1.709.114,94 1.188.401,70 85.383,24 0,00 0,00 0,00 1.273.784,94 435.330,00 401.822,00 Summe Anlagevermögen 1.646.939,13 122.974,23 0,00 0,00 1.769.913,36 1.223.077,13 93.791,23 0,00 0,00 0,00 1.316.868,36 453.045,00 423.862,00 1 Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Bilanzposten Altenzentrum Klarastift gGmbH Münster Restlaufzeit Restlaufzeit davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr > 1 Jahr Gesamt > 5 Jahre EUR EUR EUR EUR 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 210.930,23 0,00 210.930,23 0,00 (Vorjahreswerte) (228.246,48) (0,00) (228.246,48) (0,00) 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 121.145,22 0,00 121.145,22 0,00 (Vorjahreswerte) (254.803,84) (0,00) (254.803,84) (0,00) 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 12.000,00 600.000,00 612.000,00 600.000,00 (Vorjahreswerte) (540,00) (600.000,00) (600.540,00) (600.000,00) 4. Sonstige Verbindlichkeiten 476.241,24 300.000,00 776.241,24 300.000,00 (Vorjahreswerte) (1.056.683,98) (0,00) (1.056.683,98) (0,00) Summe 820.316,69 900.000,00 1.720.316,69 900.000,00 (Vorjahreswerte) (1.540.274,30) (600.000,00) (2.140.274,30) (600.000,00) 1 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 1. Grundlagen des Unternehmens Seit dem 01.04.2022 betreibt die Gesellschaft die stationäre Altenpflegeeinrichtung Klarastift in Münster mit 101 (Vorjahr: 101) Plätzen. Das Angebot wird durch eingestreute Kurzzeitpflegeplätze ergänzt. Die Altenzentrum Klarastift gGmbH zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus-Stiftung Münster. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft im Jahr 2023 war von der nachlassenden Erholung von der Corona-Pande- mie sowie dem russischen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und den damit einher- gehenden Auswirkungen geprägt. Zudem haben straffere geldpolitische und finanzielle Rah- menbedingungen das Wachstum der Weltwirtschaft belastet. Insgesamt mehren sich die An- zeichen, dass die Weltwirtschaft vor einer längeren Phase unterdurchschnittlichen Wachstums steht. 1 Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berech- nungen des Statistischen Bundesamts um 0,3 % niedriger als im Vorjahr2. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag per Dezember 2023 um 214.000 oberhalb des Vorjahresmonats3. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit haben die gesetzlichen Krankenver- sicherungen in den ersten drei Qua rtalen 2023 mit einem Defizit von rund 1,0 Milliarde Euro abgeschlossen. Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich Ende September 2023 auf rund 9,3 Milliarden Euro.4 1 BMWK, Die Weltwirtschaft stabilisiert sich auf niedrigem Niveau, Berlin, 2023. 2 Destatis, Wichtige gesamtwirtschaftliche Größen in Mrd. Euro, Veränderungsrate des BIP, Wiesbaden, 2024. 3 Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigung – Die aktuellen Entwicklungen in Kürze – Februar 2024, Nürnberg, 2024. 4 BMG-Pressemitteilung, Finanzentwicklung der GKV im 1. Bis 3. Quartal 2023; Bonn, Dezember 2023. 2 Die Gründe für die sich weiter verschlechternde Lage sind vielfältig und umfassen neben dem Fachkräftemangel und den inflationsbedingt steigenden Preisen auch weiterhin den Bearbei- tungsstau bei den Kostenträgern im Zusammenhang mit neuen Pflege- und Investitionskos- tensätzen. Dadurch wird die Versorgungssicherheit gefährdet. 5 Dazu kommen Unsicherheiten bei der zukünftigen Finanzierung und ein damit einhergehender Investitionsstau in vielen Ein- richtungen. Vor dem Hintergrund der insgesamt sehr ang espannten Lage rechnen die deutschen Alten- hilfe-Manager zudem mit Einrichtungsschließungen. Laut Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) wurden bis Mitte Dezember 2023 783 Insolvenzen und Schließungen in der Altenpflege ge- meldet. 6 2.2 Geschäftsverlauf Die Belegungs- und Leistungsentwicklung stellt sich in den Einrichtungen wie folgt dar: Die nachfolgenden Ausführungen zur Leistungs- und Belegungsentwicklung beziehen sich – unabhängig von den gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungen im Zuge des Trägerwech- sels – auf die Gesamtjahre 2023 und 2022: Bei insgesamt 101 (Vorjahr 101) vorgehaltenen Plätzen wurden 35.716 (Vorjahr: 33.885) Pflege- und Anwesenheitstage erbracht. Diese Belegung entspricht einer Auslastung von 96,6 % (Vorjahr: 91,9 %) und ist im Vergleich zum Vorjahr somit gestiegen. Diese Entwicklung folgt dem im Vorjahr begonnen Restrukturie- rungsplan der Einrichtung. Mit Wirkung ab dem 01.10.2023 wurde im Rahmen der Vergütungsvereinbarung mit den Kos- tenträgern eine Budgetsteigerung von rund 18,5 % vereinbart. Die im Geschäftsjahr 2022 (ab April 2022) eingeleiteten Maßnahmen im Rahmen der Restruk- turierung der Einrichtung wurden im Geschäftsjahr 2023 planmäßig umgesetzt. Sie zielen auf die Sicherung der Qualität bei gleichzeitiger Reduzierung der Zeitarbeitskräfte und die Siche- rung und Verbesserung der Prozesse in der Verwaltung und der Pflege. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Geschäftsverlauf insgesamt herausfor- dernd ist und nach wie vor ein hoher Restrukturierungsbedarf besteht. Ein wirtschaftlicher Er- folg ist aus diesem Grund erst in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 zu erwarten. 5 Altenheim, Protestaktion: „Bearbeitungsstau bremst Pflege aus“, März 2024. 6 Arbeitgeberverband Pflege e.V. - Pressemitteilung, Altenpflege 2023: Zwei Pflegeeinrichtungen pro Tag mussten Insolvenz anmelden oder schließen; Berlin, Dezember 2023. 3 2.3 Ertragslage In 2023 wird ein Jahresergebnis von T€ +439 ausgewiesen. Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten setzt sich das Ergebnis wie folgt zusammen. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung im Vorjahr hat die Gesellschaft einen Großteil ihrer Geschäf tstätigkeit zum 01.04.2022 aufgenommen. Eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist daher nicht gegeben. Das Jahresergebnis ist insbesondere durch einen Forderungsverzicht der ehemaligen Gesell- schafterin im Zuge des Trägerwechsels in Höhe von T€ 648 positiv geprägt. Ertragslage 2023 2022 Altenzentrum Klarastift gGmbH T €*T €* absolut in % Erträge aus Pflegeleistungen 3.484 2.253 1.231 + 54,6 Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 1.415 946 469 + 49,6 Altenpflegeausbildungsumlage 85 206 121 - -58,7 Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen 0 116 116 - -100,0 Sonstige Umsatzerlöse der Pflegeeinrichtung 365 927 562 - -60,6 Umsatzerlöse 5.349 4.448 901 20,3 Sonstige betriebliche Erträge 45 141 96 - -68,1 Gesamtleistung 5.394 4.589 805 17,5 Personalaufwand 3.251 2.953 298 + 10,1 Lebensmittel/Speisenversorgung 471 329 142 + 43,2 Medizinischer/Pflegerischer Bedarf 104 224 120 - -53,6 Wasser, Energie, Brennstoffe 366 191 175 + 91,6 Wirtschaftsbedarf 443 352 91 + 25,9 Verwaltungsbedarf 253 247 6 + 2,4 Aufwand für zentrale Dienstleistungen 334 203 131 + 64,5 Abgaben und Versicherungen 109 64 45 + 70,3 Sonstige Sachaufwendungen 125 91 34 + 37,4 Betriebliche Aufwendungen 5.456 4.654 802 17,2 Betriebsergebnis I -62 -65 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 >100 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14 6 8 + >100 Betriebsergebnis II -76 -71 Erträge aus Investitionskosten 597 415 182 + 43,9 Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung 217 255 38 - -14,9 Sonstige Aufwendungen • Aufwand aus Erbpacht 375 281 94 + 33,5 Abschreibungen 94 73 21 + 28,8 Ergebnis im Investitionskostenbereich -89 -194 Neutrales Ergebnis 604 -474 Jahresergebnis 439 -739 *aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. Veränderung 4 Die Umsatzerlöse betreffen die Pflegeleistungen im Bereich der stationären und teilstationären Altenpflege. Hinsichtlich der Leistungsentwicklung wird auf die Ausführungen zum Geschäfts- verlauf (Abschnitt 2.2) verwiesen. Die sonstigen Umsatzerlöse der Pflegeeinrichtung betreffen im Wesentlichen Mieterträge (T€ 198, Vorjahr: T € 176). Im Vorjahr beinhaltete dieser Posten insbesondere Erträge aus Personalgestellungen von Pflegekräften an die Klarastift Service GmbH (T€ 532) vor der Ver- schmelzung zum 01.04.2022. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten überwiegend Personalkostenerstattungen aus Lohnfortzahlungen. Der Gesamtleistung in Höhe von T € 5.394 stehen betriebliche Aufwendungen in Höhe von T€ 5.456 gegenüber, so dass sich ein negatives Betriebsergebnis von T€ -62 ergibt. Die betrieblichen Aufwendungen entfallen mit einem Anteil von rund 60 % auf die Personal- aufwendungen. Die Personalintensität (bezogen auf die Umsatzerlöse) beträgt 61 %. Innerhalb des investiven Ergebnisses werden neben der Erbpacht für die Gebäude und Grund- stücke der Einrichtung (T € 375) insbesondere Aufwendungen aus einem Rahmenvertrag für das Facility Management (T€ 106) sowie Instandsetzungen (T€ 111) ausgewiesen. Das neutrale Ergebnis beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstel- lungen betreffend mögliche Rückforderungen aus dem Corona-Rettungsschirm (T€ 103) und aus einem Forderungsverzicht der ehemaligen Gesellschafterin im Zuge des Trägerwechsels (T€ 648). Weiterhin sind die Personalaufwendungen aus der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von T€ 100 dem neutralen Ergebnis zugeordnet. 5 2.4 Vermögens- und Finanzlage In der nachfolgenden Übersicht werden die Vermögens- und Kapitalposten der Bilanz zum 31. Dezember 2023 zusammengefasst: Vermögensstruktur 31.12.2023 31.12.2022 A ltenzentrum Klarastift gGmbH T €*T €* absolut in % Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 18 22 -4 -18,2 Sachanlagen 435 402 33 8,2 Sonstige langfristige Aktiva Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.153 1.166 987 84,6 2.606 1.590 1.016 63,9 Um laufverm ögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 315 435 -120 -27,6 Forderungen gegen Gesellschafter und verbundene Unternehmen 7 14 -7 -50,0 Sonstige Aktiva 91 276 -185 -67,0 413 725 -312 -43,0 Liquide Mittel 648 444 204 45,9 Gesamtvermögen 3.667 2.759 908 32,9 *aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. Veränderung 6 Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Unterdeckung langfristiger Vermögenswerte durch lang- fristig zur Verfügung stehende Mittel in Höhe von T€ 320. Die langfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen gestundete Forderungen gegen die Ambulante Dienste Klarastift GmbH aus laufender Verrechnung und Liquiditätshilfen. Die betriebswirtschaftlich wünschenswerte Übereinstimmung von Kapitalüberlassungs- und Kapitalbindungsfristen ist damit zum Bilanzstichtag nicht gegeben. Im Jahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von T € 123 durchgeführt; diese betreffen im We- sentlichen die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Für die getätigten Investitionen wurde im Jahr 2023 kein Fremdkapital aufgenommen. Im Zuge des Trägerwechsels wurden zur Zukunftssicherung der Gesellschaft Zuzahlungen in das Eigenkapital in Höhe von T€ 1.019 geleistet sowie ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 300 ausgereicht. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine kurzfristige Liquiditätslücke von T€ - 338 (Liquidität II. Gra- des). Bereinigt um Urlaubs- und Überstundenrückstellungen (T € 126) sowie Rückstellungen für mögliche Erlösminderungs- und Steuerrisiken (T€ 328), die erwartungsgemäß nicht zu ei- nem kurzfristigen Liquiditätsabfluss führen, ist die Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt. Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2023 ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit termin- gerecht erfüllen. 2.5 Finanzielle und Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) von T€ -62 erzielt. In der Altenzentrum Klarastift gGmbH wurden in 2023 durchschnittlich 102 MitarbeiterInnen beschäftigt. Die Belegungssituation in 2023 konnte aufgrund der Restrukturierungsziele gegenüber 2022 wieder verbessert werden. 7 3. Chancen- und Risikobericht Das Risikomanagementsystem der Altenzentrum Klarstift gGmbH ist auf die Identifizierung möglicher Chancen und Risiken ausgerichtet. Die stetige und systematische Überwachung der Entwicklungen trägt zur frühzeitigen Erkennung bei und ermöglicht eine zeitnahe Reaktion. Die Geschäftsführung der Gesellschaft berichtet im regelmäßigen Rhythmus insbesondere zur Leistungsentwicklung, Ertrags- und Liquiditätslage, sowie zu Qualitätsindikatoren an die Kon- zernmutter. Chancen aus der Zugehörigkeit zur St. Franziskus Gruppe Die Altenzentrum Klarastift gGmbH gehört zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus-Stif- tung Münster. Die St. Franziskus-Stiftung Münster verfügt über umfassende Erfahrung im Ma- nagement von Pflegeeinrichtungen auch im wettbewerbsintensiven Marktumfeld und hat in verschiedenen Regionen Einrichtungen miteinander vernetzt. Die Stiftung unterstützt ihre Ein- richtungen vor Ort und steht mit ihrer fachlichen Expertise zur Verfügung. Es werden zentrale Kompetenzen vorgehalten, die die Einrichtungen in den immer komplexer werdenden Hand- lungsfeldern im Gesundheitswesen beraten und unterstützen. Ein wesentlicher Baustein für die Zukunftssicherung einer regionalen Gesundheitsversorgung ist die Etablierung von durchgängigen sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen. Die Altenzentrum Klarastift gGmbH ist eingebettet in eine regionale Versorgungsstruktur mit den Einrichtungen der St. Franziskus-Stiftung Münster und externen Partnern. Zwischen den Ein- richtungen des Konzernverbunds wird ein intensiver fachlicher Austausch gepflegt, Wissen geteilt sowie gemeinsame Angebote und zukunftsweisende Projekte entwickelt. Chancen aus der Digitalisierung und den Einsatz neuer Technologien Mithilfe der Fördermittel au s dem Pflegepersona l-Stärkungsgesetz (PpSG) verbessert die Altenzentrum Klarastift gGmbH die digitale Infrastruktur und die Prozessabläufe. Die Förder- summe beträgt insgesamt T€ 12 je Einrichtung. Im Vordergrund steht hierbei die Verbesserung der Bewohnerversorgung und die Entlastung der Mitarbeitenden. Risiken aus Marktentwicklungen Die deutschen Altenhilfeeinrichtungen befinden s ich in der Post-Corona-Pandemie-Phase. So wird auch die A ltenzentrum Klarastift gGmbH weiterhin mit den Folgen der Corona-Krise konfrontiert. Hierbei sind insbesondere Unsicherheiten bei der zukünftigen Leistungsentwick- lung hervorzuheben. 8 Die Folgen des Ukraine- sowie des Nahost-Krieges wirken sich weiterhin auf den Markt und die Konjunktur aus. Folgen sind neben beeinträchtigten Lieferketten insbesondere die inflations- bedingten Preissteigerungen, u.a. in den Bereichen Energie und Lebensmittel. Die Altenhilfeein- richtungen sind auf die Unterstützung des Staates angewiesen, da die aktuellen Pflegesätze und Investitionskostensätze nicht die aktuelle Kostenentwicklung kompensieren. Darüber hin- aus führt der Verhandlungsstau dazu, dass zwischen der Beantragung neuer Pflegesätze und der endgültigen Umsetzung eine zeitliche Differenz von über sechs Monaten vorhanden ist. Als Folge des gestiegenen Kostenniveaus werden sich auch die Personalkosten deutlich er- höhen. Die mit den letzten Vergütungsverhandlungen vereinbarten Vergütungssteigerungen und die dadurch resultierenden Personalkostensteigerungen werden insbesondere im Jahr 2024 und den Folgejahren für außergewöhnliche Zusatzbelastungen sorgen. Hier braucht es zwingend eine staatliche Kompensation, die diese ungewöhnlich hohen Steigerungssätze im Zuge des Inflationsgeschehens in den Jahren 2022 und 2023 ausgleichen kann. Risiken aus dem Personalbereich Neben dem o.g. Risiko, das aus den inflationsbedingt zu erwartenden hohen Personalkosten- steigerungen entsteht, besteht weiterhin ein verschärfter Wettbewerb um Fachkräfte. Intensi- viert wurde der Wettbewerb u.a. durch Strukturvorgaben wie das Personalbemessungsverfah- ren (PeBeM) und die Einführung der generalistischen Ausbildung. Die weiterhin hohen krank- heitsbedingten Ausfälle in allen Dienstarten verstärken diese Situation weiter, so dass hier- durch auch ein Bedarf an zusätzlichen Leasingkräften und damit einhergehenden höheren Aufwendungen resultieren könnte. Um dieser Mangelsituation entgegenzuwirken, hat die Altenzentrum Klarastift gGmbH die Per- sonalakquise und Mitarbeiterbindung weiter professionalisiert und hierzu verschiedene Instru- mente eingeführt und umgesetzt (z.B. Jobrad, Jobticket, betriebliches Gesundheitsmanage- ment, etc.). Auch im Bereich der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf können gezielte Maßnahmen gegenüber den Wettbewerbern entscheidende Vorteile bieten. Hierdurch können zudem Mitarbeitende zurück in eine Tätigkeit gebracht werden, die aufgrund fehlender Berück- sichtigung familiärer Anforderungen bisher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden haben. Flankiert werden diese Maßnahmen durch den Aufbau einer zentralen Abteilung für Personalmarketing und -recruiting in Verbindung mit der Ausweitung der internationalen Per- sonalakquise. 9 Cyberrisiken Das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kommt in seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2023 zu dem Ergebnis, dass die Bedrohung im Cyber- raum so hoch ist wie nie zuvor. Die Cyberattacken richten sich dabei gezielt an kleinere und mittlere Unternehmen sowie auch gegen Altenpflegeeinrichtungen, staatliche Institutionen und Kommunen. Die Altenzentrum Klarastift gGmbH ist im Geschäftsjahr 2023 Ziel eines solchen Cyberangriffs gewesen (Mai 2023). Die Gesellschaft konnte durch Maßnahmen im Geschäftsjahr 2023 (Er- werb neuer Hardware-Komponenten, um eine bessere, modernere und auch sichere IT-Infra- struktur aufzubauen) schnell reagieren, so dass es keine wesentlichen mittelfristigen Auswir- kungen auf den Geschäftsbetrieb gegeben hat und die Gesellschaft kurzfristig nach dem An- griff in der Lage gewesen ist, die IT-Infrastruktur wieder in Betrieb zu nehmen. Auch hat es keine Reputationsverluste gegeben. Es besteht auch in Zukunft das Risiko, dass die Altenzentrum Klarastift gGmbH Opfer eines kriminellen Cyberangriffs wird, welcher das Ziel hat, sensible Daten zu stehlen und/oder die IT-Systeme zu verschlüsseln und erst nach Zahlung eines Lösegeldes wieder freizugeben. Sollte ein Cyberangriff auf die Altenzentrum Klarastift gGmbH erfolgreich sein, kann es auf Grund eines möglichen, vorübergehenden Aussetzens der Leistungserbringung und den not- wendigen Aufwendungen zur Wiederherstellung des IT-Syste ms zu erheblichen Auswirkun- gen auf die Ertragslage kommen. Ergebnisprognose für die Folgejahre Für das Geschäftsjahr 2024 wird momentan ein positives Jahresergebnis zwischen T € 100 und T€ 200 erwartet. Aufgrund der unklaren Entwicklungsperspektiven in der Post-Cor ona-Phase sowie der Aus- wirkungen der angespannten Konjunkturlage und der aktuellen, weltweiten Krisenherde ist der Wirtschaftsplan 2025 mit vielen Unsicherheitsfaktoren behaftet. Zudem wird eine gesicherte Prognose durch die aktuellen Entwicklungen erschwert. Momentan ist dennoch auch in 2025 von einem stabilen positiven Jahresergebnis zwischen T€ 100 und T€ 200 auszugehen. Unter Beachtung der derzeit erkennbaren Chancen und Risiken ist das Unternehmen unter Berücksichtigung der eingeleiteten Maßnahmen nicht im Bestand gefährdet. Münster, den 12. Dezember 2024 gez. Torsten Brinkmann Verwendungsvorbehalt Im Prüfungsbericht fasst der Abschlussprüfer die Ergebnisse seiner Arbeit insbesondere für jene Organe des Unternehmens zusammen, denen die Überwachung obliegt. Der Prüfungsbericht hat dabei die Aufgabe, durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen die Überwa- chung des Unternehmens durch das zuständige Organ zu unterstützen. Er richtet sich daher – unbeschadet eines etwaigen, durch spezialgesetzliche Vorschriften begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme – ausschließlich an Organe des Unternehmens zur unter- nehmensinternen Verwendung. Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts- prüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2024 zu Grunde. Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen der Or- gane des Unternehmens zu sein, und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu ver- wenden, so dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Dies gilt sowohl für die ausgedruckten Exemplare des Berichts als auch für die elektronische Fas- sung, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsberichts und/oder Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach der Erteilung des Bestätigungsvermerks eingetretener Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer Informationen dieses Prüfungsberichts zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen für seine Zwecke als nützlich und taug- lich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
Anlage A
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Anlage A zur V/0437/2025 Kurzüberblick Jahresabschlüsse 2022 / 2023 der Altenzentrum Klarastift gGmbH Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage kommt die Stadt Münster als Gesellschafterin der Altenzentrum Klarastift gGmbH ihren handels- und gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen nach. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0437/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 10:08