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V/0052/2012

Speicher 2: Bestätigung der Empfehlung der Jury zur Vergabe eines Ateliers

Vorlagen 18.01.2012

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 02.02.2012, TOP 7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2642 Zeichen

V/0052/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Speicher 2: Bestätigung der Empfehlung der Jury zur Vergabe eines Ateliers 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
02.02.2012 Kulturausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Kulturausschuss bestätigt die Empfehlung der Jury z ur weiteren Belegung eines Ateliers im 
Speicher II wie folgt: 
 
Atelier 1.6 Frau Satomi Edo für 3 Jahre 
 
Nachrückerplatz 
 
Klaus Geigle 
 
 
Begründung: 
 
Im Zuge der Vermietung von Ateliers im Speicher 2 stand 1 Entscheidung über ein rund 70 qm 
großes Atelier an, das fristgerecht gekündigt wurde. Das Atelier wurde öffentlich ausgeschrieben.  
 
Wesentliches Kriterium für die Belegung der Ateliers ist nach den Leitlinien insbesondere die 
künstlerische Qualität. Die Jury berücksichtigt bei der Entscheidung ferner di e wirtschaftlichen Vo-
raussetzungen, den Bezug der Künstler/ -innen zur Stadt Münster, sowie die Vielfalt unterschie dli-
cher Kunstrichtungen im Blick auf die Zielsetzung des gesamten Hauses. 
 
In der Vergabejury für die Künstlerateliers sind vertreten: 
1. Prof. Maik Löbbert (Kunstakademie Münster) 
2. Katja Schröder (Westfälischer Kunstverein Münster) 
3. Renate Puvogel (Kritikerin, Aachen - für diese Jurysitzung entschuldigt) 
4. Dr. Gail Kirkpatrick (Kulturamt, Ausstellungshalle zeitgenössische Kunst Münster) 
 
8 Bewerbungen lagen zur Jurysitzung vor, 7 aus Münster, 1 aus dem Münsterland. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0052/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Hengstmann 
Ruf: 
492 41 05 
E-Mail: 
Hengstmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0052/2012 
Über die ausgewählte Künstlerin hinaus hat die Jury einen Nachrückerpl atz vergeben. Auf diesen 
Bewerber soll zurückgegriffen werden, falls d ie ausgewählte Bewerberin das Atelierangebot nicht 
annimmt, aus anderen Gründen das Mietverhältnis nicht zustande kommt, oder falls At eliers bis 
zur nächsten geplanten Ateliervergaberunde im Sommer 2012 frei werden. 
 
Weiteres Verfahren 
 
Nach den genannten Leitlinien erfolgte das Atelierangebo t durch das Kulturamt an die ausgewäh l-
ten Bewerber/-innen vorbehaltlich der Zustimmung der Wohn + Stadtbau GmbH zum Mietvertrags-
schluss und der anschließenden Bestätigung durch den Kulturausschuss. Die Mietvertragsgespr ä-
che zwischen der Wohn + Stadtbau Gmb H und der Künstlerin müssen erst noch geführt we rden. 
Im Sinne der Verlässlichkeit und auch der Sicherheit für die Künstlerin bestätigt der Kulturau s-
schuss die Entscheidungen vorab.  
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

24.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2012 Kulturausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0052/2012
Typ
Vorlagen
Datum
18.01.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37