1948/2024
Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussvorlage 0968/2024
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 1948/2024 Freigabedatum 21.06.2024 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussvorlage 0968/2024 Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Begründung für die Dringlichkeit: Die Verwaltung erbittet von der Bezirksvertretung Mülheim eine Entscheidung über die Be- schlussvorlage „Bewegungskonzept im Kölner Grün“ (0968/2024). Die Entscheidung ist maß- geblich für die zukünftige Entscheidung des Rates am 27.06.2024. Wenn der Rat in dieser Sit- zung keine Entscheidung trifft, kann die Verwaltung, respektive das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, keine Bewegungsstation umsetzen und planen. Für einige der Bewegungsstationen wurden in den Bezirken bereits die Finanzierungen durch Stadtverschönerungsmittel gesichert. Die Bezirke haben an die Verwaltung die Erwartung zeitnaher Planung und Umsetzung kommuniziert. Eine Entscheidung in der nächsten Sitzung am 21.08.2024 würde die Errichtung der ersten Bewegungsstationen erheblich verzögern, da in den Wintermonaten die Umsetzung ggfs. pausieren müsste. Vor 2025 könnte dann keine neue Bewegungsstation für die Einwohner*innen zur Verfügung gestellt werden. Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt auf Grundlage der Dringlichkeitsvorlage die Fortschrei- bung des Bewegungskonzeptes im Kölner Grün (0968/2024) zustimmend zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat zur Vorlage 0968/2024 Bewegungskonzept im Kölner Grün folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Fortschreibung des „Bewegungskonzeptes im Kölner Grün“ unter den unten aufgeführten Bedingungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung des Konzeptes nach Sicherung der haushalts- neutralen Finanzierung.“ Bedingungen: a) Das auf Seite 4 der Beschlussvorlage dargestellte weitere Vorgehen ist anzupassen und insbesondere für die Stadtteile Dellbrück, Dünnwald, Höhenhaus (nördlicher Teil), Buchheim, Buchforst, sowie Flittard so zu ergänzen, dass noch weitere Standortvorschläge angenommen werden können. 2 b) Außerdem ist vor Schließung der Vorschlagsliste zu prüfen, ob die Anzahl der angebotenen Standorte je Stadtteil auch im Verhältnis zur Bevölkerung und im Verhältnis Grünfläche je Ein- wohner*in ausreichend sind oder ob weitere Standorte hinzukommen müssten. 2. Bezüglich der Anlage 1 “Öffentlichkeitsbeteiligung“ ist eine solche als aufsuchende Beteili- gung in den Stadtteilen Dellbrück, Dünnwald, Höhenhaus (nördlicher Teil), Buchheim, Buch- forst und Flittard durchzuführen, um noch Standortvorschläge für die nicht berücksichtigten Stadtteile aufzunehmen. ☐ ungeändert zugestimmt ☒ geändert zugestimmt (siehe geänderter Be- schlusstext)) ☐ abgelehnt Datum Unterschrift Unterschrift 21.06.2024 Norbert Fuchs Dr. Thomas Portz 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat am 09.07.2019 das Gesamtkonzept Bewegungsparcours im Kölner Grün beschlossen und die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung des Konzeptes beauf- tragt (0639/2019). Dem Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde wurde das Ge- samtkonzept Bewegungsparcours am 07.10.2019 ebenfalls als Beschlussvorlage (2531/2019) vorgelegt. Zur Lenkung von zukünftigen Anfragen aus den politischen Gremien und Bezirksvertretungen, sowie den Bürger*innen wurde das Bewegungskonzept im Kölner Grün überarbeitet. Des Weiteren soll somit auch der zukünftige Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung und Umsetzung optimiert werden. Stadtteile, in denen noch keine wohnungsnahen Bewegungsangebote vor- handen waren wurden analysiert und ideale Standorte für eine Bewegungsstation herausgear- beitet. Alle Standorte wurden untereinander im Hinblick auf die Standortkriterien und Land- schaftsschutzgebiete abgeglichen und stadtübergreifend betrachtet. Erläuterung Ziel ist die Fortschreibung der Gesamtkonzeption, um zum einen die einzelnen Bewe- gungsparcours und -stationen räumlich sinnvoll im Stadtgebiet anzuordnen und zum an- deren eine gleichmäßige Versorgung stadtteil - und wohnungsnaher Bewegungsstationen in öffentlichen Grünanlagen sicherzustellen. Das Konzept umfasst dabei sowohl gebaute als auch sich noch in Planung befindende Bewegungsparcours, -stationen und Slackline- standorte. Dabei wurden 8 große Bewegungsparcours in allen Himmelsrichtungen des Stadtgebietes sowohl im Inneren als auch im Äußeren Grüngürtel verortet. Diese Par- cours umfassen mindestens 15 bis maximal 20 Geräte je Standort. Ergänzt werden sie durch kleinere Bewegungsstationen mit mindestens 5 und maximal 10 Geräten. Durch das umfassende Konzept s oll gesichert werden, dass Sportler*innen aller Altersgruppen die Möglichkeit haben das Sportangebot an der frischen Luft zu nutzen und ihre Gesund- heit zu fördern. Folgende Kriterien wurden bei der Standortwahl der Bewegungsstationen berücksichtigt: - wohnungsnah - Anbindung an Spazier- und Joggingrouten - Erreichbarkeit durch Fahrrad und ÖPNV - Der Faktor der Naherholung - Angebot für Bewegung gleichmäßig in jedem Stadtteil verteilt - Mindestabstand zwischen Parcours und Stationen von 2km - Landschaftsschutzgebiete vermeiden - keine Baumfällungen für die Baumaßnahme - keine neue Versiegelung 4 Konzept Anhand der Standortkriterien wurden neue Standorte für das Bewegungskonzept erarbeitet und überprüft. Ein Teil der Vorschläge kam durch die Politik und Bezirksvertretungen. Die an- deren Standorte wurden auf Grundlage der Erfahrungswerte der Bezirksingenieure des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen und durch Bürger*innenanfragen erarbeitet. Der An- lage 1 (Lageplan Bewegungskonzept) kann die visuelle Darste llung des Konzeptes ent- nommen werden. Alle weiteren geplanten und umgesetzten Standorte können der Anlage 2 (Tabelle Bewegungskonzept) entnommen werden. Die Anfragen aus der Politik, welche im Konzept 2019 noch nicht berücksichtigt wurden, werden wie folgt bearbeitet: Stadtteil Lövenich – Sportanlage Lövenich/Widdersdorf Anfrage vom 13.01.2024 – AN/0051/2024 Der vorgeschlagene Standort liegt zu nah an der Planung der Bewegungsstation Beth- lehemplatz in Widdersdorf. Das Kriterium des Mindestabstandes wird somit nicht er- füllt. Dehalb werden die Standorte Bethlehemplatz und Sportanlage Lövenich/Widders- dorf nochmals überprüft, so dass die genaue Standortauswahl zu einem späteren Zeit- punkt erfolgt. Stadtteil Lindenthal – Stadtwald Anfrage vom 21.05.2023 – AN/1068/2023 Im östlichen Bereich des Stadtwaldes wurde im Rahmen einer Standortanalyse ein ge- eigneter Standort erarbeitet. Dieser kann der Anlage 2 (Lageplan Bewegungskonzept) und Anlage 3 (Tabelle Bewegungskonzept) entnommen werden. Stadtteil Bilderstöckchen – Blücherpark Anfrage vom 20.10.2021 – AN/2223/2021 Es wird angeregt im Blücherpark eine Bewegungsstation für Senioren zu errichten. Im Blücherpark gibt es seit 2009 bereits eine Bewegungsstation. Im Rahmen einer Stand- ortanalyse wird überprüft, ob vor Ort genügend Platz ist. Dann wäre eine Erweiterung der Geräte und Auswahl an Sportmöglichkeiten denkbar. Stadtteil Buchheim Anfrage vom 25.05.2021 – AN/1164/2021 Für den Stadtteil Buchheim wurde der Standort für eine Bewegungsstation nördlich des Schlagsbaumsweges in das Bewegungskonzept aufgenommen, da dort der Grün- gürtelweg lang führt. Standorte Konzept 2019 Im Folgenden werden die Standorte, welche aus dem Konzept von 2019 noch nicht um- gesetzt wurden genau erläutert. Der Unterschied zwischen dem Konzept aus 2019 und dem aus 2024 wird in der Anlage 3 (Lageplan Vergleich 2019 – 2024) dargestellt. Bewegungsparcours Parkstadt Süd, Erweiterung des IGG, Nähe Sportpark Süd Im Sportpark Süd wird im Rahmen der Gesamten Planung der Parkstadt ein umfang- reiches Bewegungsangebot entstehen. Sportanlage Sürther Feld Der hier geplante Bewegungsparcours wird in das Baugebiet Rondorf-West verscho- ben, weil sich dieser Standort näher am Äußeren Grüngürtel befindet. Als Ersatz wird im Sürther Feld eine Bewegungsstation installiert. Bezirkssportanlage Weidenpesch Die Planung des Bewegungsparcours erfolgt durch das Sportamt im Zuge der Umge- staltung der gesamten Sportanlage. Diese befindet sich aktuell in der Planungsphase. 5 Bewegungsstationen Stadtteil Neustadt/Nord Der Standort am Lentpark entfällt, da es im Umfeld genügend Sportangebote gibt. Als Ersatz dafür wird der Johannes-Giesberts-Park als besser geeignet angesehen, was auch aus der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgeht. Daher entsteht im Johannes-Gies- berts-Park eine Bewegungsstation. Stadtteil Weiden Auf der Grundlage einer Standortanalyse wurde die Bewegungsstation im Konzept in der Nähe der Sportanlage an der Kronstädter Straße verortet. Stadtteil Lövenich Im Stadtteil Lövenich ist bereits ein großes Sportangebot vorhanden und im Öffentli- chen Grün nicht mehr genügend Raum für eine Bewegungsstation gegeben. Deshalb wurde der Standort in den Stadtteil Müngersdorf in den Nordpark verlegt. Stadtteil Mülheim-Süd Der Standort der Bewegungsstation befindet sich am Rheinboulevard Mülheim zwi- schen dem Mülheimer Rheinufer und der Hafenstraße. Stadtteil Mülheim Am Rendsburger Platz saniert das Sportamt die bestehende Sportfläche. Jedoch be- findet sich dort neben den Sportflächen nicht ausreichend Platz für eine Bewegungs- station. Außerdem befindet sich der Standort zu nah an dem geplanten Standort am Rheinboulevard und passt deshalb nicht in das aktuelle Gesamtkonzept. Weiteres Vorgehen Nach der Fassung des Beschlusses werden vorerst keine weiteren Standortvorschläge ange- nommen, da mit dem Bewegungskonzept ein umfassendes Angebot an Bewegungsparcours und -stationen geschaffen wird. Der Rat der Stadt Köln hat am 08.09.2022 den weiteren Ausbau der Systematischen Öffent- lichkeitsbeteiligung beschlossen (2084/2022). Ziel des Ausbaus ist es, einen systematischen Umgang mit Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln zu gestalten und die Beteiligungskultur in Köln weiter zu stärken. Deshalb wird für jeden einzelnen Standort nach der umfassenden Standort- analyse eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Beteiligung wird die Entwurfsplanung erstellt und auch die Ausführung durchgeführt. Das Bewegungskonzept im Kölner Grün soll sukzessive umgesetzt werden. Die Realisierung erfolgt haushaltsneutral unter Einhaltung der Dezernatsbudgets durch das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen, das Sportamt und weitere Partner wie zum Beispiel die Kölner Grün Stiftung. Es folgt keine Mittelzusetzung und keine Ausweitung der Dezernatsbudgets. Die Planungen und Beteiligungen werden den Bezirksvertretungen nach Sicherstellung der Finanzierung und Beschlussfassung vorgestellt. Anlagen Anlage 1 Lageplan Bewegungskonzept Anlage 2 Tabelle Bewegungskonzept Anlage 3 Lageplan Vergleich 2019 - 2024
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Kronstädter Straße
- Hafenstraße
- Rendsburger Platz
- Stadtwald
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Details
- Aktenzeichen
- 1948/2024
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.06.2024
- Erstellt
- 13.06.2024 14:48