SV-2024/0023
Antrag der Fraktion Die Linke. und Stadtve. Pingel vom 4. Juni 2024 betr. Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein
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SV-2024/0023
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Die Linke Stadtverordnetenfraktion Darmstadt, Landgraf-Philipps-Anlage 32, 64283 Darmstadt info@linksfraktion-darmstadt.de, www.linksfraktion-darmstadt.de Vorlage-Nr. SV-2024/0023 Antrag der Fraktion Die Linke. und Stadtve. Pingel vom 4. Juni 2024 betr. Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein Antrag Gemeinsamer Antrag von: Linksfraktion, Mandy Pingel Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der HEAG mobilo und der HEAG mobiBus im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten darauf hin zu wirken, auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrschein im Rahmen der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Dienstleistungsanträge zu verzichten. Außerdem werden die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Darmstadt angewiesen, in diesem Sinne im Aufsichtsrat aktiv zu werden. Die Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrschein bleiben hiervon unberührt. Begründung: Für Nutzung von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhoben. Dieses beträgt gegenwärtig 60 Euro je Fall und bildet den zivilrechtlichen Anspruch der Verkehrsunternehmen ab. In diesem EBE ist der Preis des Fahrscheins eingeschlossen. Darüber hinaus wird das Fahren ohne gültigen Fahrschein und somit das „Erschleichen“ von Beförderungsleistungen gemäß § 265a StGB eine Straftat. Allerdings wird diese Straftat bei Geringfügigkeit gemäß §248a StGB nur auf Antrag verfolgt. Die Grenze der Geringwertigkeit liegt bei 25 bis 50 Euro. Eine Fahrt ohne Fahrschein mit Bus oder Bahn in Darmstadt wird diese Schwelle folglich nicht überschreiten. Folglich ist nach § 265a Abs. 3 i.V.m. § 248a StGB zur Strafverfolgung in der Regel ein Antrag erforderlich. Die Verhängung von Strafen für Fahren ohne Fahrschein führt häufig zu Ersatzfreiheitsstrafen anstelle von Geldstrafen, da insbesondere ärmere Menschen armutsbedingt häufiger das entsprechende Delikt begehen und die verhängten Geldstrafen nicht zahlen können. Gemessen am angerichteten Schaden ist dies eine unverhältnismäßig schwere Bestrafung, die darüber hinaus den Staat teuer zu stehen kommt. So werden an anderer Stelle Tagessätze von einstelligen Euro-Beträgen angesetzt. Gleichzeitig belasten die Vielzahl an Verfahren die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Gemäß Hessischem Justizminister Roman Poseck (CDU) binde die strafrechtliche Verfolgung von Fahren ohne Fahrschein „erhebliche und eben möglicherweise auch unverhältnismäßige Ressourcen“. Neben rechtstheoretischen Argumenten wird so vornehmlich die Entlastung der Justiz als positiver Effekt angeführt. Es gibt eine 2 breite Debatte über die Sinnhaftigkeit des Status als Straftat. Bundesjustizminister Buschmann (FDP) hat für 2023 eine Prüfung der Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit angekündigt. In Darmstadt wurden im Jahr 2023 5.408 Fälle von Fahren ohne gültigen Fahrschein festgestellt. In 253 dieser Fälle wurde eine Strafanzeige gestellt. In 88 Fällen wurde das Verfahren eingestellt. Es kam somit zu keiner Verurteilung. Kosten für das Stellen der Strafanzeige seitens der HEAG mobilo und HEAG mobiBus konnten seitens der Stadt nicht benannt werden. Die gegenwärtige Praxis führt zu unverhältnismäßigen Strafen für einkommensarme Menschen und belastet die öffentlichen Ressourcen. Daher schlagen wir vor, dass die HEAG mobilo sowie HEAG mobiBus künftig keine Strafanzeigen mehr stellt. Die zivilrechtlichen Ansprüche der geschädigten Beförderungsunternehmen reichen zur Sanktionierung und Abschreckung aus. Umgesetzt wird dies bereits in einigen Städten, z.B. in Düsseldorf, Karlsruhe, Köln, Halle, Wiesbaden oder Münster. Darmstadt, den 4. Juni 2024 Karl-Heinz Böck Maria Stockhaus Uli Franke Ann-Christin Sparn-Wolf Tamara Hanstein Mandy Pingel
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Punkt 9: Antrag der Fraktion Die Linke. und Stadtve. Pingel vom 4. Juni 2024 betr. Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein (SV-Nr. 2024/0023) Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophen-schutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordneten- versammlung, den Antrag abzulehnen. Gegen die Ablehnung: Fraktion Die Linke. Stimmenthaltung: Fraktionen SPD und UFFBASSE
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Punkt 35.4: Antrag der Fraktion Die Linke. und Stadtve. Pingel vom 4. Juni 2024 betr. Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein (V-Nr. SV-2024/0023) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
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Punkt 45.3: Antrag der Fraktion Die Linke. und Stadtve. Pingel vom 4. Juni 2024 betr. Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein (V-Nr. SV-2024/0023) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Landgraf-Philipps-Anlage 32
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2024/0023
- Typ
- Antrag
- Datum
- 04.06.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00