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SV-2024/0023

Antrag der Fraktion Die Linke. und Stadtve. Pingel vom 4. Juni 2024 betr. Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein

Antrag 04.06.2024

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SV-2024/0023

3999 Zeichen

Die Linke Stadtverordnetenfraktion Darmstadt,  
Landgraf-Philipps-Anlage 32, 64283 Darmstadt  
info@linksfraktion-darmstadt.de, www.linksfraktion-darmstadt.de 
 
Vorlage-Nr. SV-2024/0023 
 
 
Antrag der Fraktion Die Linke. und Stadtve. Pingel vom 4. Juni 2024 betr. Verzicht 
auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein 
 
 
Antrag 
Gemeinsamer Antrag von: 
Linksfraktion, Mandy Pingel 
Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein 
Antrag: 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Der Magistrat wird aufgefordert, bei der HEAG mobilo und der HEAG mobiBus im Rahmen der 
vertraglichen Möglichkeiten darauf hin zu wirken, auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des 
öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrschein im Rahmen der Wahrnehmung ihrer 
öffentlichen Dienstleistungsanträge zu verzichten. Außerdem werden die Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Darmstadt angewiesen, in diesem Sinne im Aufsichtsrat aktiv zu werden. Die 
Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrschein bleiben 
hiervon unberührt. 
 
Begründung: 
Für Nutzung von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt 
(EBE) erhoben. Dieses beträgt gegenwärtig 60 Euro je Fall und bildet den zivilrechtlichen Anspruch 
der Verkehrsunternehmen ab. In diesem EBE ist der Preis des Fahrscheins eingeschlossen. 
Darüber hinaus wird das Fahren ohne gültigen Fahrschein und somit das „Erschleichen“ von 
Beförderungsleistungen gemäß § 265a StGB eine Straftat. Allerdings wird diese Straftat bei 
Geringfügigkeit gemäß §248a StGB nur auf Antrag verfolgt. Die Grenze der Geringwertigkeit liegt bei 
25 bis 50 Euro. Eine Fahrt ohne Fahrschein mit Bus oder Bahn in Darmstadt wird diese Schwelle 
folglich nicht überschreiten.  
 
Folglich ist nach § 265a Abs. 3 i.V.m. § 248a StGB zur Strafverfolgung in der Regel ein Antrag 
erforderlich. Die Verhängung von Strafen für Fahren ohne Fahrschein führt häufig zu 
Ersatzfreiheitsstrafen anstelle von Geldstrafen, da insbesondere ärmere Menschen armutsbedingt 
häufiger das entsprechende Delikt begehen und die verhängten Geldstrafen nicht zahlen können. 
Gemessen am angerichteten Schaden ist dies eine unverhältnismäßig schwere Bestrafung, die 
darüber hinaus den Staat teuer zu stehen kommt. So werden an anderer Stelle Tagessätze von 
einstelligen Euro-Beträgen angesetzt.  
 
Gleichzeitig belasten die Vielzahl an Verfahren die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Gemäß 
Hessischem Justizminister Roman Poseck (CDU) binde die strafrechtliche Verfolgung von Fahren ohne 
Fahrschein „erhebliche und eben möglicherweise auch unverhältnismäßige Ressourcen“. Neben 
rechtstheoretischen Argumenten wird so vornehmlich die 
Entlastung der Justiz als positiver Effekt angeführt. Es gibt eine

2 
breite Debatte über die Sinnhaftigkeit des Status als Straftat. Bundesjustizminister Buschmann (FDP) 
hat für 2023 eine Prüfung der Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit angekündigt. 
 
In Darmstadt wurden im Jahr 2023 5.408 Fälle von Fahren ohne gültigen Fahrschein festgestellt. In 
253 dieser Fälle wurde eine Strafanzeige gestellt. In 88 Fällen wurde das Verfahren eingestellt. Es 
kam somit zu keiner Verurteilung. Kosten für das Stellen der Strafanzeige seitens der HEAG mobilo 
und HEAG mobiBus konnten seitens der Stadt nicht benannt werden.  
 
Die gegenwärtige Praxis führt zu unverhältnismäßigen Strafen für einkommensarme Menschen und 
belastet die öffentlichen Ressourcen. Daher schlagen wir vor, dass die HEAG mobilo sowie HEAG 
mobiBus künftig keine Strafanzeigen mehr stellt. Die zivilrechtlichen Ansprüche der geschädigten 
Beförderungsunternehmen reichen zur Sanktionierung und Abschreckung aus. 
 
Umgesetzt wird dies bereits in einigen Städten, z.B. in Düsseldorf, Karlsruhe, Köln, Halle, Wiesbaden 
oder Münster. 
 
Darmstadt, den 4. Juni 2024 
 
Karl-Heinz Böck 
Maria Stockhaus 
Uli Franke 
Ann-Christin Sparn-Wolf 
Tamara Hanstein 
Mandy Pingel

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Punkt 9: Antrag der Fraktion Die Linke. und Stadtve. Pingel vom 4. Juni 2024 betr. 
Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein 
 (SV-Nr. 2024/0023) 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophen-schutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordneten-
versammlung, den Antrag abzulehnen. 
 
Gegen die Ablehnung: Fraktion Die Linke. 
Stimmenthaltung: Fraktionen SPD und UFFBASSE

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Punkt 35.4: Antrag der Fraktion Die Linke. und Stadtve. Pingel vom 4. Juni 2024 betr. 
Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein 
 (V-Nr. SV-2024/0023) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

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Punkt 45.3: Antrag der Fraktion Die Linke. und Stadtve. Pingel vom 4. Juni 2024 betr. 
Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein 
 (V-Nr. SV-2024/0023) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

Beratungsverlauf (4)

TOP 35.4
TOP 45.3
TOP 9
TOP 21.1

Orte (1)

  • Landgraf-Philipps-Anlage 32

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2024/0023
Typ
Antrag
Datum
04.06.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00