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Einbeziehung einer Planstraße in Köln-Porz/Langel

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1976/2019 vom 14.06.2019

Stand: Am 04.07.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

Dokumente

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    NAnlage Einbeziehung in LangelerBerg
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 Vorlagen-Nummer 1976/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einbeziehung einer Planstraße in Köln-Porz/Langel Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Planstraße, die als Stichstraße von der Straße Langeler Berg abgeht, etwa 52 Meter in südliche Richtung verläuft und dann in einem Wendehammer endet, in Langeler Berg einzubeziehen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Das Plangebiet liegt im Stadtteil Porz/Langel. Im Norden wird das Plangebiet durch die Straße Lange- ler Berg begrenzt, im Nordwesten durch die Hintergasse. Im Südwesten, Süden und Osten grenzt eine Wohnbebauung an. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich ein- bis zweigeschossige Wohn- gebäude in Form von freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern. Für das Baugebiet ist eine Wohnbebauung von neun Doppelhäusern geplant. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der Art der Bebauung und den Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen, nach der gemäß Punkt 1.1 die Anzahl der Straßennamen so gering wie möglich zu halten sind, ist eine Einbeziehung einer Neubenennung vorzuziehen. Von Seiten des Bauverwaltungsamtes bestehen hinsichtlich der Hausnummerierung keine Bedenken gegen die Einbeziehung. Anlage

Beratungsverlauf

  1. 04.07.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 6.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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