SV-2021/0052
Antrag der FDP-Fraktion vom 14. Oktober 2021 betr, Fortentwicklung des Nachhaltigkeitsberichts der Darmstädter Stadtwirtschaft
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Punkt 20.13: Antrag der FDP-Fraktion vom 14. Oktober 2021 betr, Fortentwicklung des Nachhaltigkeitsberichts der Darmstädter Stadtwirtschaft (V-Nr. SV-2021/0052) Dem Antrag wird im Sinne des Beschlusses des Fachausschusses zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
SV-2021/0052
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Vorlage-Nr. SV-2021/0052
Antrag der FDP-Fraktion vom 14. Oktober 2021 betr, Fortentwicklung des
Nachhaltigkeitsberichts der Darmstädter Stadtwirtschaft
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
FDP Stadtverordnetenfraktion Darmstadt, Rheinstr. 22, 64283 Darmstadt
An die Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, 14. Okt. 2021
Fortentwicklung des Nachhaltigkeitsberichts der Darmstädter Stadtwirtschaft
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt gemeinsam mit der HEAG Holding AG im Laufe der
aktuellen Wahlperiode den Nachhaltigkeitsbericht der Stadtwirtschaft auf freiwilliger
Basis zu einem echten, den Maßstäben einer nicht-finanziellen Berichterstattung im
Sinne der CSR-Richtlinie entsprechenden, umfassenden ESG-Bericht fortzuentwickeln.
2. Die Fortentwicklung soll dazu dienen, dass in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der
Stadtwirtschaftsholding konzernumfassend nicht nur ökologische und in Teilen
ökonomische Aspekte, sondern alle relevanten Handlungsfelder einer Good Corparate
Citizenship und verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns angemessen
adressiert werden.
3. Der Nachhaltigkeitsbericht soll daher perspektivisch auch die Themenfelder
Compliance, Datenschutz, Arbeitnehmerschutz und Arbeitnehmerbelange, Diversity
und Integration, Lieferkettenverantwortung und Business Resilience Management
umfassen.
Begründung:
Nach dem Gesetz sind derzeit nur bestimmte, im Wesentlichen kapitalmarktorientierte
Unternehmen zur Erstellung einer umfassenden nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet.
Ungeachtet der gesetzlichen Verpflichtung sind aber die Ziele der CSR-Richtlinie, nämlich im
Wesentlichen den gestiegenen Informationsanspru chen der Stakeholder an die
Unternehmensberichterstattung Rechnung zu tragen, auch und gerade für einen
Stadtwirtschaftskonzern, der quasi im Streubesitz aller Bürger:innen der Stadt steht, von
erheblicher Bedeutung. Neben der Steigerung von Transparenz und Reputation kann die
Nachhaltigkeitsberichterstattung dabei auch zur Positionierung im Wettbewerb genutzt werden
und dient so auch originär den Interessen der Unternehmen des Stadtwirtschaftskonzerns
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insgesamt. So kann eine nicht-finanzielle Berichterstattung zur Attraktivita t als Arbeitgeber
oder als Gescha ftspartner beitragen. Folglich ist es für den HEAG-Konzern in mehrerlei
Hinsicht konsequent, auch eine freiwillige oder eine u ber die gesetzlichen Anforderungen
hinausgehende CSR-Berichterstattung in Betracht zu ziehen.
Stadtwirtschaftsunternehmen sind von der CSR-Berichterstattung bislang im Regelfall nicht
unmittelbar betroffen. Langfristige Ziele, Konzepte und Strategien sind aber auch dort ha ufig
integraler Bestandteil einer stark durch Nachhaltigkeit gepra gten Unternehmenskultur, die den
Fortbestand der einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Daseinsvorsorge verpflichteten
Unternehmen dauerhaft sichern und nachhaltiges Wachstum generieren soll. Auf Dauer kann
und sollte sich daher auch ein Stadtwirtschaftskonzern wie der HEAG-Unternehmensverbund
einer Auseinandersetzung mit einer umfassenden Berichterstattung u ber die CSR-Thematik
nicht verschließen.
Sven Beißwenger Leif Blum
(Fraktionsvorsitzender) (Stadtverordneter)
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Punkt 4: Antrag der FDP-Fraktion vom 14. Oktober 2021 betr, Fortentwicklung des Nachhaltigkeitsberichts der Darmstädter Stadtwirtschaft (SV-Nr. 2021/0052) Stadtv. Blum (FDP-Fraktion) begründet den Antrag. Nach ausführlicher Diskussion schlägt OB Partsch vor, den Antrag wie folgt zu ändern: Punkt 1: Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der HEAG Holding AG in der Vorbereitung der nächsten Stadtwirtschaftsstrategie, den Nachhaltigkeitsbericht der Stadtwirtschaft auf freiwilliger Basis zu einem echten, den Maßstäben einer nicht-finanziellen Berichterstattung im Sinne der CSR-Richtlinie entsprechenden, umfassenden ESG-Bericht fortzuentwickeln. Punkt 2: Bleibt bestehen. Punkt 3: Der Nachhaltigkeitsbericht soll daher überprüft werden mit Hinsicht auf die Themenfelder Compliance, Datenschutz, Arbeitnehmerschutz und Arbeitnehmerbelange, Diversity und Integration, Lieferkettenverantwortung und Business Resilience Management. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Digitalisierung der Stadtverordnetenversammlung, dem geänderten Antrag zuzustimmen.
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Rheinstraße 22
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2021/0052
- Typ
- Antrag
- Datum
- 14.10.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00