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2755/2022

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zu "Überlastung der Ausländerbehörden u.a. Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung - Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine in die Grundsicherung"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 24.10.2022, TOP 3.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8052 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer  16.09.2022 
 2755/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 19.09.2022 
Integrationsrat 20.09.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 22.09.2022 
 
"Überlastung der Ausländerbehörden u.a. Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung - 
Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine in die Grundsicherung" 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0991/2022) 
Auf die schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0991/2022) antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
1) Wie sieht der aktuelle Bearbeitungsstand beim Ausländeramt und beim Sozialamt in Bezug auf die 
Registrierung und Anträgen von aus der Ukraine Geflüchteten aus? 
 
Ausländeramt 
 
Seit März wurden im Ausländeramt rund 13.300 Geflüchtete aus der Ukraine erfasst (Stand 
23.08.2022). 600 Personen sind bereits nachweislich wieder ausgereist oder verzogen. Von den ak-
tuell noch 12.700 erfassten Personen, haben rund 10.500 einen Aufenthaltstitel erhalten oder der 
Aufenthaltstitel wurde bestellt und kann in den nächsten Wochen ausgehändigt werden. Weitere 
1.100 Personen verfügen über eine Fiktionsbescheinigung. Aktuell erfolgen weiterhin jeden Tag rund 
100 Antragsaufnahmen. Hierbei handelt es sich inzwischen überwiegend um Personen, die innerhalb 
der letzten 90 Tage eingereist sind. Personen die bereits vor mehr als 90 Tage eingereist sind und 
bisher weder einen Aufenthaltstitel noch eine Fiktion erhalten konnten, werden aktuell bei der Termin-
vergabe bevorzugt behandelt. Eine entsprechende Information sowie die Kontaktadresse ist auf der 
Homepage der Stadt Köln hinterlegt. 
 
Sozialamt: 
 
Zum Zeitpunkt der Anfrage waren Anträge auf Leistungen nach dem AsylbLG von etwa 8.800 aus der 
Ukraine geflüchteten und in Köln registrierten Personen bereits bearbeitet und bewilligt. Weitere etwa 
1.500 Anträge lagen noch zur Bewilligung vor (Stichtag 03.05.2022). Bereits zwei Wochen später 
(24.05.2022) standen insgesamt etwa 10.500 Personen aus diesem Personenkreis im Leistungsbe-
zug nach dem AsylbLG und nur etwa 130 Anträge befanden sich noch in Klärung. Dies entspricht 
einen Bearbeitungsvorlauf (Zeitraum von der Antragstellung bis zur Leistungsbewilligung und Auszah-
lung) von wenigen Tagen. Dieser Bearbeitungsvorlauf konnte bis zum heutigen Tag für den Kreis der 
Anspruchsberechtigten beibehalten werden. 
 
 
2) Wie haben sich die aus der Fluchtbewegung aus der Ukraine ergebenen zusätzlichen Aufgaben 
der Ausländerbehörde auf den Bearbeitungsstand der Rückstände und die angekündigten Überprü-
fungen und Optimierungen der Verfahren in den Bezirksgruppen ausgewirkt?

2 
 
Hier gibt es keine Auswirkungen, da alle Verfahren, die Geflüchtete aus der Ukraine betreffen, aus-
schließlich in der Zentrale der kommunalen Ausländerbehörde bearbeitet werden. Die Bezirksgrup-
pen sind nicht involviert. Auch wurden keine Mitarbeitenden aus den Bezirksgruppen in diesen Ver-
fahren eingesetzt.  
 
 
3) Wie viele zusätzliche Stellen wurden in den Ämtern geschaffen und bereits besetzt, die für die 
Stadt Köln für die Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine zuständig sind? 
 
Neben den kurzfristigen Bedarfen wie z.B. für den Betrieb einer Anlaufstelle (Welcome -Center) 
wurden in einzelnen Bereichen auch solche festgestellt, die aus heutiger Sicht längerfristig zu de-
cken sind (Betreuung Asylbewerber*innen, Leistungserbringung SGB II und SGB XII, Wohnraumver-
sorgung, etc.).  
Aufgrund des akuten Handlungsbedarfes und um kurzfristig agieren zu können, wurden zu Beginn 
keine Planstellen geschaffen. Es wurden vielmehr „Personalverschiebungen“ des amtsinternen Per-
sonals vorgenommen sowie Unterstützungshelfer (stadtweites Personal im Rahmen der kaskadieren-
den Einsatzplanung (KEP) oder studentische Hilfskräfte) in fast allen Bereichen der betroffenen Ämter 
eingesetzt. Der Einsatz von Unterstützungshelfern erfolgt weiterhin in mehreren betroffenen Ämtern 
und Abteilungen (u.a. 16, 33, 40, Jobcenter). 
Längerfristige Mehrbedarfe wurden aber von verschiedenen Dienststellen artikuliert und nach orga-
nisatorischer Prüfung befristet zur Verfügung gestellt: 
 
Dez. Dst. Stellen-
umfang 
Aufgabe Besetzungsstand 
V 50 23,0 
Leistungssachbearbeitung, Rückabwick-
lung und Öffentlichkeitsarbeit  
Die Personalakquise wurde unmittelbar nach Einrich-
tung der Stellen in Angriff genommen; mit ersten Be-
setzungen kann ab Mitte September gerechnet wer-
den. 
V 53 1,5 
Facharzt*ärztin medizinische Versorgung 
Geflüchteter 
Eine vollzeitverrechnete Stelle konnte bereits besetzt 
werden, der weitere vakante Stellenanteil (0,5 VZÄ) 
befindet  sich derzeit in der Akquise.  
V 56 64,0 
Wohnraumversorgung  
Die Personalakquise wurde unmittelbar nach Einrich-
tung der Stellen in Angriff genommen.  
Intern konnten 17,0 vollzeitverrechnete Stellen besetzt 
werden. Die weitere Personalakquise wurde unmittel-
bar nach der internen Ausschreibung erneut intern als 
auch extern vorgenommen; mit weiteren Besetzungen 
kann im Anschluss an die derzeit laufenden Verfahren 
gerechnet werden.  
Gesamtvolumen 88,5   
 
Weitere Bedarfsprüfungen von beantragten Mehrstellen erfolgen derzeit. 
 
 
4) Wie bereitet sich das Jobcenter auf den Rechtskreiswechsel vor, nachdem (voraussichtlich) ab 
dem 01.06.2022 das Jobcenter und nicht mehr das Sozialamt für aus der Ukraine Geflüchtete zu-
ständig ist? 
 
Jobcenter:  
 
Das Jobcenter hat sich intensiv auf den Wechsel der geflüchteten Menschen vom Asylbewerberleis-
tungsgesetz in die Grundsicherung SGB II aus der Ukraine vorbereitet.  
 
Hilfebedürftige geflüchteten Ukrainer*innen konnten bereits seit dem 13.05.2022 zum 01.06.2022 
einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Eine wesentliche Voraussetzung zur Antragstellung ist die 
Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nach-
weis der Beantragung § 24 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Auf-
enthaltsgesetz. Ohne die Bescheinigung ist eine Antragstellung nicht möglich.

3 
 
 
Damit die geflüchteten Menschen aus der Ukraine Leistungen der Grundsicherung zeitnah erhalten 
konnten, hat das Jobcenter diese Aufgabe bis August 2022 zentral erledigt.  
 
Das Jobcenter hat Informationsveranstaltungen für geflüchtete Ukrainer*innen am Standort Wiener 
Platz in Mülheim durchgeführt. In der Veranstaltung wurden wesentliche Aspekte erklärt und Termine 
für die Antragsabgabe - den sogenannten Check-up - vergeben. Auch der Check-up fand am Stand-
ort Wiener-Platz statt. 
 
Beim Check-up sichteten Mitarbeiter*innen die Anträge und nahmen die erforderlichen Daten auf. Die 
geflüchteten Menschen erhielten auch Informationen, wie es weiter geht.  
 
Seit dem 01.09.2022 werden die geflüchteten Menschen in den Standorten des Jobcenters betreut. 
Die Zuständigkeit richtet sich, wie für alle übrigen Kund*innen des Jobcenters Köln, nach der PLZ des 
Wohnorts.  
 
Alle Informationen für die geflüchteten Ukrainer*innen finden sich auf der Homepage des Jobcenter 
Köln. Dort können auch Online-Termine gebucht werden. Weitere Detailinformationen zur Situation 
der geflüchteten Menschen aus der Ukraine können den Berichten des Jobcenter Köln aus den Sit-
zungen des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 18.08.2022 und 22.09.2022 
entnommen werden.  
 
 
5) Teilt die Stadtverwaltung die Bedenken des Landkreistages oder gibt es bereits die von dort gefor-
derten Regelungen des Landes, die diese offenen Rechtsfragen des Rechtskreiswechsels klären? 
 
Alle Bemühungen der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Städtetages und anderer politischer 
Gremien für eine Gesetzesregelung zur Überleitung, die Nachteile für die aus der Ukraine geflüchte-
ten Menschen aufgrund sehr enger Fristsetzungen und hochschwelligen Zugangsvoraussetzungen in 
diese Leistungssystem vermeidet, wurden begrüßt.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

20.09.2022 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.09.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.10.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2755/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.09.2022
Erstellt
23.08.2022 18:07