V/0486/2017
Ratsantrag Nr. A-R/0019/2017 "Planungswerkstatt 2030"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage Ratsantrag A-R-0019-2017
4816 Zeichen
Korrigierte Fassung Antrag an den Rat Nr. A-R/0019/2017 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Ratsantrag 26. April 2017 Ratsantrag zur Planungswerkstatt 2030 Der Rat möge beschließen: 1. Im Rahmen der Arbeiten der Planungswerkstatt 2030 soll geprüft werden, welche Vorteile ein großes neues Wohngebiet, in Verbindung mit der Weiterentwicklung bestehender Stadteile („Zwiebelmodell“) im Vergleich zu alternativen Modellen der Baulandentwicklung (neuer Stadtteil) für die Versorgung der wachsenden Bevölkerung mit Wohnraum, für die städtebauliche Entwicklung der Stadt und für die Belange des Freiraum- und Naturschutzes bieten kann. 2. Bei der Suche nach geeigneten Standorten für ein großes Wohngebiet sind vor allem folgende Kriterien zu berücksichtigen: - Nähe zur Innenstadt, - Nähe zu Arbeitsplätzen, - ausreichende Größe, um ein urbanes Quartier zu entwickeln, - gute multimodale Verkehrserschließung (insbesondere ÖPNV-Anschluss) - wenn möglich mit einer guten Anbindung an den SPNV und - Anknüpfung an die vorhandene öffentliche, wirtschaftliche und soziale Infrastruktur, bzw. die Möglichkeit angemessene neue Infrastrukturen zu schaffen. Das System der Grünordnung der Stadt darf nicht ve rletzt werden, besonders das Konzept der Frischluftschneisen darf nicht beeinträchtigt werden und ökologische Kriterien der Bauleitplanung sollen berücksichtigt werden. 3. In die Standortuntersuchungen für ein neues großes Wohngebiet sollen u. a. neben dem ehemaligen Güterbahnhof Flächen entlang der großen Einfallstraßen einbezogen werden: - Steinfurter Straße/Austermannstraße/Wasserweg - August-Schepers-Straße/Wolbecker Straße/Umgehung sstraße/Lütkenbecker Weg sowie - ehemaliger Güterbahnhof (Hafenstraße bis Roddest raße) 4. Bei den Standortuntersuchungen sollen auch die Auswirkungen auf die strukturelle Entwicklung des jeweiligen Stadtteils berücksichtigt werden. Eine geordnete Gesamtentwicklung darf dabei nicht beeinträchtigt werden. 5. Aufgezeigt werden soll auch, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssten, um die Errichtung von Wohnungen in einem neuen großen Wohngebiet rechtzeitig vor Ende des gegenwärtigen Baulandprogramms (2025) beginnen zu können. 6. Zusätzlich benennt die Verwaltung Maßnahmen, mit denen die regionale Kooperation zur Wohnungsversorgung im Münsterland gefördert und ausgebaut werden kann. Es muss aber sichergestellt sein, dass diese Maßnahmen nicht zu einem weiteren Anstieg von Pendlerverkehren im MIV führen. Begründung: Aus lokaler Sicht wird betont, dass die wachsenden Bedarfe der wachsenden Stadt durch das bislang verfolgte „Zwiebelmodell“ nicht mehr allein zu bewältigen sind. Die Verwaltung zieht daraus den Schluss: „Als das insgesamt am besten geeignete Entwicklungsszenario für Münster werden großflächige Stadtteilerweiterungen bewertet, da diese im Vergleich zum Bau eines neuen Stadtteils ähnliche Vorteile aufweisen, aber gleichzeitig die damit verbundenen Risiken minimieren.“ (ebd.) Angesichts dieser grundsätzlichen und aus unserer Sicht richtigen Wertung halten wir es für geboten, die weitere Arbeit der Planungswerkstatt auf die Fragestellungen zuzuspitzen, die sich aus der Entwicklung eines großen neuen Wohngebietes ergeben. Dabei geht es darum, möglichst große Nähe zum Stadtzentrum mit hoher Wohnqualität und urbanen Strukturen, mit guter infrastruktureller Versorgung und mit Angeboten für multimodale Mobilität und mit der Nähe zu Arbeitsplätzen zu verbinden. Das System der Grünordnung der Stadt darf nicht verletzt werden. Ohne damit eine Wertung oder Entscheidung vorwegzunehmen, sollen einige aktuell bzw. bereits in der Vergangenheit öffentlich diskutierte Standorte für ein großes neues Wohngebiet in die Bearbeitung einbezogen werden. Insgesamt wird es jedoch auch darum gehen, die Lasten und Chancen einer Baulandentwicklung gleichermaßen über die Stadtbezirke zu verteilen und die Wahl geeigneter Flächen in einem transparenten Verfahren herzuleiten und zu dokumentieren. Aus den bisherigen Sitzungen der Planungswerkstatt resultiert, dass eine regionale Kooperation zur Bereitstellung von Wohnbauflächen im Münsterland sehr dabei helfen kann, die Herausforderungen des Bevölkerungszuwachses zu bewältigen: „Dabei wird der Stadtregion eine zunehmend wichtige Rolle … zukommen.“ (V/0945/2016 – Zwischenbericht). Vorschläge für Instrumente und Verfahren zur Förderung der regionalen Kooperation soll die Verwaltung deshalb möglichst bald in die Arbeit der Planungswerkstatt einspeisen. gez. Frank Baumann gez. Jörn Möltgen und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
2933 Zeichen
V/0486/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Ratsantrag Nr. A-R/0019/2017 "Planungswerkstatt 2030" Beratungsfolge 12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Antrag A-R/0019/2017 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL „Pla- nungswerkstatt 2030“ wird an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen. II. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen sind mit diesem Beschluss nicht verbunden. Begründung: Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL haben am 26.04.2017 einen Ratsantrag „Planungswerkstatt 2030“ (A-R/0019/2017) gestellt. Dieser wurde in der Ratssitzung am 17.05.2017 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Mit Bezug auf die Themen „Wohnen“ und „Planungswerkstatt 2030“ soll der Ratsantrag mit dieser Vorlage an den zuständigen Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen werden. Inhaltlich geht es in dem Antrag insbesondere um die Prüfung von möglichen Standorten für ein größeres neues Wohngebiet. Damit korrespondiert der Antrag mit dem derzeit laufenden Prozess zur Planungswerkstatt 2030, in dem potenzielle neue Wohnbauflächen im Außenbereich geprüft werden. Die im Antrag genannte Fläche August-Schepers-Straße / Wolbecker Straße / Umge- hungsstraße / Lütkenbecker Weg wird daher in den Prüfprozess zur Planungswerkstatt 2030 aufge- nommen. Die im Antrag genannte Fläche zwischen Steinfurter Straße / Austermannstraße / Was- serweg ist bereits in diesen Prüfprozess aufgenommen worden. Da der Prozess der Planungswerkstatt 2030 sich auf Flächen im Außenbereich beschränkt, wird die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs (Hafenstraße bis Roddestraße) nicht in den Prüfkatalog der Planungswerkstatt 2030 aufgenommen, sondern separat geprüft. Die Entwicklung dieses Potenzial- Vorlagen-Nr.: V/0486/2017 Auskunft erteilt: Herr Bartmann Ruf: 492-6115 E-Mail: Bartmann@stadt-muenster.de Datum: 13.06.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0486/2017 bereichs wäre als eine Innenbereichsentwicklung im Rahmen des Baulandprogramms einzuordnen. Aus dem bisherigen Prozess der Planungswerkstatt 2030 liegt als Empfehlung ein Zielwert von ca. 750 Wohneinheiten / Jahr für diese Kategorie (Innenbereichsentwicklung im Rahmen des Bauland- programms) vor, weitere ca. 750 Wohneinheiten sollen spontan im Rahmen der Nachverdichtung etc. realisiert werden. Für den Außenbereich lautet die Empfehlung ca. 500 Wohneinheiten / Jahr. Nach Abschluss der Prüfungen wird eine separate Beschlussvorlage für den Ausschuss für Stadt- planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen zu den im Antrag genannten Prüfaufträgen erstellt. i.V. gez. Denstorff Anlagen: Ratsantrag A-R/0019/2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Wolbecker Straße
- Steinfurter Straße
- Austermannstraße
- Hafenstraße
- Roddestraße
- August-Schepers-Straße
- Lütkenbecker Weg
- Wasserweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0486/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37