Mandari Insight

V/0486/2017

Ratsantrag Nr. A-R/0019/2017 "Planungswerkstatt 2030"

Vorlagen 29.05.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 12.07.2017, TOP 2.3

Anlage Ratsantrag A-R-0019-2017

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage Ratsantrag A-R-0019-2017

4816 Zeichen

Korrigierte Fassung 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0019/2017  
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
Ratsantrag                                                                                                        26. April 2017 
 
 
Ratsantrag zur Planungswerkstatt 2030 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1.  Im Rahmen der Arbeiten der Planungswerkstatt 2030 soll geprüft werden, welche 
Vorteile ein großes neues Wohngebiet, in Verbindung mit der Weiterentwicklung 
bestehender Stadteile („Zwiebelmodell“) im Vergleich zu alternativen Modellen der 
Baulandentwicklung (neuer Stadtteil) für die Versorgung der wachsenden Bevölkerung 
mit Wohnraum, für die städtebauliche Entwicklung der Stadt und für die Belange des 
Freiraum- und Naturschutzes bieten kann. 
 
2. 
 Bei der Suche nach geeigneten Standorten für ein großes Wohngebiet sind vor allem 
folgende Kriterien zu berücksichtigen:  
- Nähe zur Innenstadt,  
- Nähe zu Arbeitsplätzen, 
- ausreichende Größe, um ein urbanes Quartier zu entwickeln,  
- gute multimodale Verkehrserschließung (insbesondere ÖPNV-Anschluss) - wenn 
möglich mit einer guten  Anbindung an den SPNV und  
- Anknüpfung an die vorhandene öffentliche, wirtschaftliche und soziale  
  Infrastruktur, bzw. die Möglichkeit angemessene neue Infrastrukturen zu  
  schaffen. 
 
 Das System der Grünordnung der Stadt darf nicht ve rletzt werden, besonders das 
Konzept der Frischluftschneisen darf nicht beeinträchtigt werden und ökologische 
Kriterien der Bauleitplanung sollen berücksichtigt werden. 
 
3. 
 In die Standortuntersuchungen für ein neues großes Wohngebiet sollen u. a. neben dem 
ehemaligen Güterbahnhof Flächen entlang der großen Einfallstraßen einbezogen 
werden: 
 
 - Steinfurter Straße/Austermannstraße/Wasserweg 
 - August-Schepers-Straße/Wolbecker Straße/Umgehung sstraße/Lütkenbecker Weg 
 sowie 
 - ehemaliger Güterbahnhof (Hafenstraße bis Roddest raße)

4.  Bei den Standortuntersuchungen sollen auch die Auswirkungen auf die strukturelle 
Entwicklung des jeweiligen Stadtteils berücksichtigt werden. Eine geordnete 
Gesamtentwicklung darf dabei nicht beeinträchtigt werden. 
 
5. 
 Aufgezeigt werden soll auch, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssten, um 
die Errichtung von Wohnungen in einem neuen großen Wohngebiet rechtzeitig vor Ende 
des gegenwärtigen Baulandprogramms (2025) beginnen zu können.  
 
6. 
 Zusätzlich benennt die Verwaltung Maßnahmen, mit denen die regionale Kooperation 
zur Wohnungsversorgung im Münsterland gefördert und ausgebaut werden kann. Es 
muss aber sichergestellt sein, dass diese Maßnahmen nicht zu einem weiteren Anstieg 
von Pendlerverkehren im MIV führen. 
 
 
Begründung: 
 
Aus lokaler Sicht wird betont, dass die wachsenden Bedarfe der wachsenden Stadt durch 
das bislang verfolgte „Zwiebelmodell“ nicht mehr allein zu bewältigen sind. Die Verwaltung 
zieht daraus den Schluss: „Als das insgesamt am besten geeignete Entwicklungsszenario für 
Münster werden großflächige Stadtteilerweiterungen bewertet, da diese im Vergleich zum 
Bau eines neuen Stadtteils ähnliche Vorteile aufweisen, aber gleichzeitig die damit 
verbundenen Risiken minimieren.“ (ebd.) 
 
Angesichts dieser grundsätzlichen und aus unserer Sicht richtigen Wertung halten wir es für 
geboten, die weitere Arbeit der Planungswerkstatt auf die Fragestellungen zuzuspitzen, die 
sich aus der Entwicklung eines großen neuen Wohngebietes ergeben. Dabei geht es darum, 
möglichst große Nähe zum Stadtzentrum mit hoher Wohnqualität und urbanen Strukturen, 
mit guter infrastruktureller Versorgung und mit Angeboten für multimodale Mobilität und 
mit der Nähe zu Arbeitsplätzen zu verbinden. Das System der Grünordnung der Stadt darf 
nicht verletzt werden.  
Ohne damit eine Wertung oder Entscheidung vorwegzunehmen, sollen einige aktuell bzw. 
bereits in der Vergangenheit öffentlich diskutierte Standorte für ein großes neues 
Wohngebiet in die Bearbeitung einbezogen werden.  
 
Insgesamt wird es jedoch auch darum gehen, die Lasten und Chancen einer 
Baulandentwicklung gleichermaßen über die Stadtbezirke zu verteilen und die Wahl 
geeigneter Flächen in einem transparenten Verfahren herzuleiten und zu dokumentieren.  
Aus den bisherigen Sitzungen der Planungswerkstatt resultiert, dass eine regionale 
Kooperation zur Bereitstellung von Wohnbauflächen im Münsterland sehr dabei helfen 
kann, die Herausforderungen des Bevölkerungszuwachses zu bewältigen: „Dabei wird der 
Stadtregion eine zunehmend wichtige Rolle …  zukommen.“ (V/0945/2016 – 
Zwischenbericht). Vorschläge für Instrumente und Verfahren zur Förderung der regionalen 
Kooperation soll die Verwaltung deshalb möglichst bald in die Arbeit der Planungswerkstatt 
einspeisen. 
 
gez. Frank Baumann  gez. Jörn Möltgen  
und Fraktion und Fraktion

Beschlussvorlage

2933 Zeichen

V/0486/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ratsantrag Nr. A-R/0019/2017 "Planungswerkstatt 2030" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Antrag A-R/0019/2017 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL „Pla-
nungswerkstatt 2030“ wird an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wohnen verwiesen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Finanzielle Auswirkungen sind mit diesem Beschluss nicht verbunden. 
 
 
Begründung: 
 
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL haben am 26.04.2017 einen 
Ratsantrag „Planungswerkstatt 2030“  (A-R/0019/2017) gestellt. Dieser wurde in der Ratssitzung am 
17.05.2017 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Mit Bezug auf die Themen „Wohnen“ 
und „Planungswerkstatt 2030“ soll der Ratsantrag mit dieser Vorlage an den zuständigen Ausschuss 
für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen werden. 
 
Inhaltlich geht es in dem Antrag insbesondere um die Prüfung von möglichen Standorten für ein 
größeres neues Wohngebiet. Damit korrespondiert der Antrag mit dem derzeit laufenden Prozess 
zur Planungswerkstatt 2030, in dem potenzielle neue Wohnbauflächen im Außenbereich geprüft 
werden. Die im Antrag genannte Fläche August-Schepers-Straße / Wolbecker Straße / Umge-
hungsstraße / Lütkenbecker Weg wird daher in den Prüfprozess zur Planungswerkstatt 2030 aufge-
nommen. Die im Antrag genannte Fläche zwischen Steinfurter Straße / Austermannstraße / Was-
serweg ist bereits in diesen Prüfprozess aufgenommen worden. 
 
Da der Prozess der Planungswerkstatt 2030 sich auf Flächen im Außenbereich beschränkt, wird die 
Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs (Hafenstraße bis Roddestraße) nicht in den Prüfkatalog der 
Planungswerkstatt 2030 aufgenommen, sondern separat geprüft. Die Entwicklung dieses Potenzial-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0486/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann 
Ruf: 
492-6115 
E-Mail: 
Bartmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.06.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0486/2017 
bereichs wäre als eine Innenbereichsentwicklung im Rahmen des Baulandprogramms einzuordnen. 
Aus dem bisherigen Prozess der Planungswerkstatt 2030 liegt als Empfehlung ein Zielwert von ca. 
750 Wohneinheiten / Jahr für diese Kategorie (Innenbereichsentwicklung im Rahmen des Bauland-
programms) vor, weitere ca. 750 Wohneinheiten sollen spontan im Rahmen der Nachverdichtung 
etc. realisiert werden. Für den Außenbereich lautet die Empfehlung ca. 500 Wohneinheiten / Jahr.  
 
Nach Abschluss der Prüfungen wird eine separate Beschlussvorlage für den Ausschuss für Stadt-
planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen zu den im Antrag genannten Prüfaufträgen erstellt. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
 
 
gez. Denstorff 
 
 
Anlagen: 
 
Ratsantrag A-R/0019/2017

Beratungsverlauf (1)

12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Wolbecker Straße
  • Steinfurter Straße
  • Austermannstraße
  • Hafenstraße
  • Roddestraße
  • August-Schepers-Straße
  • Lütkenbecker Weg
  • Wasserweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0486/2017
Typ
Vorlagen
Datum
29.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37