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2013/0104

Fahrradstraße Wilhelminenstraße

Magistratsvorlage 26.03.2013

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2

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VV MI Grenzmarkierung (vorhanden / geplant)
\ 7 N Parkstandsmarkierung (vorhanden / geplant)
' PN Grundstückszufahrt

Rotmarklerung (vorhanden / geplant)
Grünmarkierung Fahrradstraße
Haltlinie (2 294 StVO)

Wartelinie (2 341 StVO)

. Mast für Signallsierung

&

Südliche Wilhelminenstraße (Bereich Heinrichstraße - Annastraße)

raße 1122

Goethest,

Südliche Wilhelminenstraße und Verbindung zur Klappacher Straße

Nr. Datum Art Bearbeitet
Zur Ausführung freigegeben
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Planung abgeschlossen
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
der Magistrat
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt
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Fahrradstraße Wilhelminenstraße
Planart Lageplan
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Straßenverkehrs- und

111-66/2-S TB-1152

Tiefbauamt
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Z. Mitzeichnung
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950 Zeichen

Legende
EEE 4 Rampensteine

Fuge Tunnelbauwerk (vorhanden)

. herausnehmbare Poller (vorhanden)

Straßeneinlauf (vorhanden)

Abwasserkanalschacht (vorhanden)

Zufahrt zum Parkhaus

Straßenleuchte (vorhanden)

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Wendemöglichket N A Nom
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Gezeichnet: Weber
Datum: __ 21.03.2013
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fe) dA Brigitte Lindscheid gez. Brockhoff | gez. i.V. Stumpfl gez. Ranly
Stadträtin SB SGL ABL.
66/4
Z. Mitzeichnung
gez. Stoll

2013/0104

19803 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.04.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0104 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6091 
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Fahrradstraße Wilhelminenstraße 
 
Vorlage vom: 26.03.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Wilhelminenstraße in den Abschnitten Riedeselstraße 
bis Goethestraße sowie den baulichen Verbesserungen für den Radverkehr in den Anschluss-
strecken mit einem Kostenaufwand von insgesamt ca. 64.000 Euro wird zugestimmt. 
2. Der Finanzierung aus Haushaltsausgaberesten der Kostenstelle 066-100-1000, Investitions-
nummer 08066-6091 – Ausbau von Radwegen – wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Fahrradstraße Wilhelminenstraße 
Fahrradstraße Wilhelminenstraße Übergang Wilhelminenplatz 
Ergebnisse der Anregungen aus der Bürgerversammlung Wilhelminenstraße 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. März 2013  
 
Bisheriger Planungsstand der sechs Fahrradstraßen in erster Prioritätsstufe 
Von der Arbeitsgruppe „Runder Tisch Radverkehr“ wurde Ende 2010 beschlossen, sich mit den Mög-
lichkeiten von Fahrradstraßen zur Förderung des Radverkehrs zu befassen und hierzu ein begleiten-
der „Sondertermin Fahrradstraßen“ ins Leben gerufen, der sich nur mit diesem Thema befasst. 
Der Runde Tisch Radverkehr – Sondertermin Fahrradstraßen - hat das Auswahlverfahren, die Pla-
nung und die Bürgerbeteiligung intensiv begleitet, seit November 2010 haben 12 Termine stattgefun-
den. Teilnehmende waren: Vertreter der Fraktionen, ADFC, ADAC, Lokale Agenda 21, Senioreninitia-
tive 55plus, Bürgerinitiative ONO, Interessensgemeinschaft „Pro Rad Arheilgen“, Polizei Südhessen, 
Straßenverkehrsbehörde sowie Fachingenieure des Straßenverkehrs- und Tiefbauamt. 
Die ersten Planungsschritte und –ergebnisse wurden mit der Magistratsvorlage 2012/0261 „Planung 
von Fahrradstraßen für Darmstadt“ zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurde beschlossen, die 
Planungen zu den Fahrradstraßen weiter zu betreiben und die Bürgerbeteiligungen nach den damali-
gen Verfahren weiterzuführen. In der ersten Prioritätsstufe für die Umsetzung waren die Wilhelmi-
nenstraße, die Heinrich-Fuhr-Straße, die Pankratiusstraße, der Straßenzug Greinstraße – Im Erlich, 
der Schreberweg und der Straßenzug Im Harras – Rabenaustraße ausgewählt worden. 
Für diese Straßen wurde nach einer gründlichen Analyse der Rahmenbedingungen für den Radver-
kehr jeweils ein Konzept erstellt und Maßnahmen (Vorplanung) definiert. Dabei wurden folgende As-
pekte berücksichtigt: 
- straßenverkehrsrechtliche Ausweisung als Fahrradstraße (Beschilderung) 
- Fahrbahnmarkierungen zur Verdeutlichung der Fahrradstraße 
- die Einbindung in das vorhandene Radverkehrsnetz, die Fahrradroutenführung und Wegwei-
sung, 
- die Anschlüsse an weiterführende Strecken in den anschließenden Knotenpunkten, 
- der Zustand der Fahrbahn-Oberflächen, 
- die Minimierung von Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmern (Kraftfahrzeugfahrer  
und / oder Fußgänger), 
- und der Raumbedarf für die Begegnungsfälle der verschiedenen Fahrzeuge. 
Umfangreiche Informationen zu den geplanten Fahrradstraßen der ersten Prioritätsstufe sind im städ-
tischen Internet veröffentlicht (Planungen, Bürgerbeteiligung, Häufige Fragen, Runder Tisch Radver-
kehr, Pressespiegel etc.): 
http://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/mobilitaet-und-verkehr/fahrradstrassen-fuer-
darmstadt/index.htm 
Konkretisierung für die Fahrradstraße Wilhelminenstraße
 
Weiterentwicklung der Planung  
In einer ersten Runde wurden die Bürger an der Vorplanung Wilhelminenstraße beteiligt. Des Weite-
ren wurde mit der Abstimmung mit verschiedenen betroffenen Fachämtern, Institutionen und Trägern 
(z.B. HEAG mobilo) begonnen. Parallel dazu wurden die Verkehrszählungen und Videobeobachtun-
gen ausgewertet. 
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, der Abstimmungen und Auswertungen sind soweit wie möglich in 
die Planung eingeflossen.

- 4 - 
 
Verkehrsaufkommen  
Im Zeitraum zwischen April und Juni  2012 wurden Verkehrszählungen an 4 verschiedenen Punkten 
im Zuge der Wilhelminenstraße und des Wilhelminenplatzes durchgeführt. Hierbei handelt es u. a. um 
eine Ganztageszählung mit Videobeobachtung an einem repräsentativen Werktag, sowie ergänzende 
Zählungen in den Spitzenzeiten am Werktagnachmittag und am Samstagmittag.  
In der Wilhelminenstraße sind südlich der Heinrichstraße werktags zwischen 1700 und 2100 Fahrrä-
der unterwegs und rund 1000 Kraftfahrzeuge. Der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr beträgt 
durchschnittlich 64%. Gegenüber früheren Zählungen ist eine Zunahme des Radverkehrsanteils zu 
beobachten (der Radverkehrsanteil lag 1996 bei 48% und 2006 bei ca. 54%). Im Kfz-Verkehr gab es 
entsprechende Reduzierungen der Verkehrsmenge von 1200 (1996) auf rund 1000 Kfz (2012).  
In der Wilhelminenstraße nördlich der Heinrichstraße sind werktags zwischen 1800 und 2400 Fahrrä-
der und 2700 bis 3500 Kraftfahrzeuge gezählt worden. Hier beträgt der Radverkehrsanteil durch-
schnittlich 33%. In der Radverkehrssaison kann er – je nach Wetterlage oder Tageszeit – auch deut-
lich über 40% liegen. 
Die straßenverkehrsrechtliche Voraussetzung laut StVO-VwV (Verwaltungsvorschrift zur Straßenver-
kehrsordnung) für eine Fahrradstraße, dass der Radverkehr „die vorherrschende Verkehrsart ist oder 
dies alsbald zu erwarten ist“, ist somit erfüllt. 
Circa ein halbes Jahr nach Inbetriebnahme der Fahrradstraße soll anhand erneuter stichprobenartigen 
Verkehrszählungen festgestellt werde, inwieweit sich der Radverkehr und auch der Kfz-Verkehr in der 
Fahrradstraße verändert haben. 
Bürgerbeteiligung 
 
Für die Wilhelminenstraße wurde am 23.05.2012 in der ortsnahen Mornewegschule eine Veranstal-
tung zur Bürgerinformation und -beteiligung durchgeführt. Neben den Einladungen über die örtliche 
Presse und den Internetauftritt der Stadt Darmstadt wurde auch mittels Plakaten in den Straßen und in 
Räumen mit Publikumsverkehr (Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Bürgerbüros etc.) sowie mittels 
öffentlich ausgelegten Einladungskarten auf die Veranstaltung hingewiesen. Die Anlieger der Wilhel-
minenstraße und der Nachbarstraßen bekamen die Einladung zusätzlich in den Briefkasten zugestellt. 
Den über 50 Besuchern der Veranstaltung wurden Analyse, Konzept, Vorplanung und für ausgewählte 
Teilbereiche auch die Entwurfsplanung vorgestellt.  
Bei den Diskussionen gab es neben Kritikpunkten auch eine Fülle von konstruktiven Fragen und An-
regungen seitens der Bürger. Diese wurden gesammelt und fachlich geprüft.  
In die Planung eingeflossen sind unter anderem: 
• Ergänzende Hinweis-Beschilderung „Fahrradstraße kreuzt“ oder „Verkehrsregelung geändert“ 
in der Einführungsphase der Fahrradstraße 
• Für den Begegnungsfall Pkw / Fahrrad wird im engen südlichen Abschnitt eine weitere Aus-
weichstelle eingerichtet; die vorhandenen Ausweichstellen vor Grundstückszufahrten werden 
mit Markierungen hervorgehoben.  
• Verbesserung der Sichtverhältnisse an den Grundstücksausfahrten  
• Umwandlung der sog. unechten Einbahnstraße in eine echte Einbahnstraße 
• Erneuerung der vorhandenen Tempo-30-Markierungen auf der Fahrbahn

- 5 - 
 
Weitere Punkte werden in andere Planungen oder Projekte aufgenommen: 
• Verminderung des Parksuchverkehrs in der Wilhelminenstraße und in angrenzenden Straßen 
nördlich der Heinrichstraße durch Parkraumbewirtschaftung, das heißt Umsetzung der gesam-
ten Innenstadt-Parkzone 
• Verbesserungen der Sichtverhältnisse am Wilhelminenplatz durch eine Umgestaltung des 
Wilhelminenplatzes rund um die Kuppelkirche 
Einige Vorschläge der Bürgerbeteiligung erwiesen sich bei der Prüfung als nicht gesetzes- oder regel-
konform oder als zu kostenintensiv. Darüber hinaus können sich weitere Punkte möglicherweise durch 
die Einrichtung einer Fahrradstraße und die Durchführung anderer Maßnahmen erübrigen, so dass sie 
zunächst zurückgestellt wurden und nach Einrichtung der Fahrradstraße erneut geprüft werden sollen.  
Eine Tabelle mit allen angesprochenen Punkten und dem jeweiligen Prüfungsergebnis ist als Anlage 
beigefügt. 
Eine Dokumentation des Bürgerinformationstermins mit allen gezeigten Vorträgen und weiteren Mate-
rialien ist im Internet veröffentlicht: 
http://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/mobilitaet-und-verkehr/fahrradstrassen-fuer-
darmstadt/fahrradstrassen-veranstaltung-wilhelminenstrasse/index.htm 
Straßenoberfläche
 
Voraussetzung für eine akzeptable Befahrbarkeit mit dem Fahrrad sowie für die Aufbringung der 
Fahrbahnmarkierungen ist eine weitgehend schadensfreie, möglichst asphaltierte Straßenoberfläche.  
Da die Straßenoberfläche der Wilhelminenstraße jedoch viele schadhafte Stellen aufweist, muss zu-
nächst untersucht werden, ob eine abschnittsweise Erneuerung der Deckschicht ausreichend ist oder 
ob eine grundhafte Erneuerung auch der darunter liegenden Tragschichten nötig ist. Dies wird derzeit 
mithilfe von Bohrkernuntersuchungen geprüft. 
Diese Sanierungsmaßmaßnahmen der Fahrbahn und gegebenenfalls auch der Gehwege sind unab-
hängig von der Einrichtung einer Fahrradstraße erforderlich. Erneuerungsmaßnahmen werden aus 
Mitteln der Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 08066-6999 – Straßenbausanierungspro-
gramm - finanziert.  
Darüber hinaus kann ein barrierefreier Ausbau der Gehwege an der Querung der Annastraße (Ostsei-
te) nur im Zusammenhang mit der Sanierung von Fahrbahn- und Gehwegebereichen realisiert wer-
den. Die Wilhelminenstraße ist Hauptverbindung für Fußgänger zwischen Bessungen und der Innen-
stadt mit sehr hohem Fußgängeraufkommen, so dass ein barrierefreier Ausbau der gesamten Strecke 
mit Priorität zu betreiben ist. Für radfahrende Kinder auf den Gehwegen sind die heutigen Bordstein-
absenkungen allerdings ausreichend.  
Fahrradstraße Wilhelminenstraße
 
Die Fahrradstraße soll zunächst in dem Teil der Wilhelminenstraße zwischen Goethestraße und Ried-
eselstraße (an der „Kuppelkirche“ St. Ludwig) eingerichtet werden. Die derzeitige Verkehrsführung für 
den Kfz-Verkehr in den Abschnitten zwischen Annastraße und Riedeselstraße wird nicht verändert. 
Die Regelungen „Durchfahrt für Kfz verboten, Anlieger frei“ in Richtung Süden ab Annastraße soll 
beibehalten werden. Der Abschnitt zwischen Annastraße und Goethestraße wird zur echten Einbahn-
straße für den Kfz-Verkehr. 
Die Fahrradstraße wird durch Verkehrsschilder (Zeichen 244 – Beginn einer Fahrradstraße und Zei-
chen 244a – Ende einer Fahrradstraße) gekennzeichnet. Zusätzlich sollen Fahrbahnmarkierungen 
(grüne Flächenmarkierung mit weißem Schriftzug) zu Beginn der Streckenabschnitte oder in Kreu-
zungsbereichen allen Verkehrsteilnehmern die neue Situation verdeutlichen. Gerade in der ersten 
Fahrradstraße Darmstadts ist eine mehrfache und auffällige Kennzeichnung wichtig, da viele Ver-
kehrsteilnehmer in der Regel dieses Element der Straßenverkehrsordnung noch nicht kennen.

- 6 - 
Aufgrund des engen Fahrbahnquerschnittes im südlichen Teil (ca. 3,60m zwischen beidseitig parken-
den Kfz) ist es für den Begegnungsfall mit Beteiligung eines Kfz erforderlich, dass einer der Verkehrs-
teilnehmer in eine Parklücke oder eine freie Stelle vor einer Grundstückszufahrt ausweicht. Die Pla-
nung sieht Ausweichstellen in Abständen von ca. 30 m vor. Dafür werden überwiegend vorhandene 
Einfahrten genutzt und erforderlichenfalls mit Markierung verdeutlicht. Eine Ausweichstelle wird neu 
eingerichtet. Diese liegt in dem südlichen Teilstück (Einbahnstraße) 35 m vor der Einmündung in die 
Goethestraße am westlichen Fahrbahnrand. Hier müssen die in Richtung Süden fahrenden Kraftfahr-
zeuge ausweichen und halten, während der entgegenkommende Radverkehr durchfahren kann.  
Für den Begegnungsfall zwischen zwei oder drei Radfahrern reicht die vorhandene Fahrbahnbreite 
auch zwischen den beidseitig parkenden Fahrzeugen aus.  
An der Kreuzung Wilhelminenstraße / Annastraße soll die Fahrradstraße Vorfahrt erhalten. Hier fahren 
nahezu 90 % aller Radfahrer geradeaus und werden häufig durch kreuzenden (Schleich-)Verkehr in 
der Annastraße bei Missachtung der heutigen Rechts-vor-Links-Regelung gefährdet. Eine Änderung 
der Vorfahrtregelung zugunsten der Fahrradstraße kann hier Abhilfe schaffen. Die geplante grüne 
Fahrbahnmarkierung in der Fahrradstraße verdeutlicht optisch die neue Vorfahrtregelung. An dieser 
Kreuzung sollen während der Einführungsphase zusätzliche mobile Verkehrsschilder aufgestellt wer-
den, die auf die geänderte Vorfahrtregelung hinweisen. Die Bordsteine sind an allen vier Ecken der 
Kreuzung bereits abgesenkt, so dass die Befahrbarkeit mit dem Kinderfahrrad gegeben ist. Zusätzlich 
zu der schon vorhandenen Sperrfläche an der südöstlichen Kreuzungsecke ist eine weitere auf der 
Nordostseite geplant. Dadurch werden die Wartelinie nach vorne verlegt und die Sichtbeziehungen 
verbessert.  
Sollte die oben genannte Prüfung zu der Erfordernis einer grundhaften Erneuerung der Straße kom-
men, können die Sperrflächenbegrenzungen zukünftig durch erweiterte Gehwegbereiche mit barriere-
freiem Ausbau ersetzt werden.  
An der signalisierten Kreuzung Wilhelminenstraße / Heinrichstraße muss die Fahrradstraße unterbro-
chen werden, da die Heinrichstraße Vorfahrtstraße ist. Im Zufahrtbereich der Kreuzung sieht die Pla-
nung vor, den heute schon auf der Nordseite der Kreuzung vorhandenen Radfahrstreifen inklusive der 
aufgeweiteten Radaufstellfläche zu erneuern, wobei die Radaufstellfläche in den Abmessungen mit 6 
m Länge bedarfsorientiert zu dimensionieren ist. Auf der Südseite ist das gleiche Element zu markie-
ren. Dies dient zur Verbesserung des Verkehrsflusses aller Verkehrsarten, indem der fast ausschließ-
lich geradeausfahrende Radverkehr in der Wilhelminenstraße vor dem – meist in die Heinrichstraße 
abbiegenden und daher auch gegenüber den Fußgängerfurten wartepflichtigem – Kfz-Verkehr abflie-
ßen kann sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (Aufstellen der Radfahrer im Sichtfeld der 
Kraftfahrzeugführenden). 
Wilhelminenplatz
 
Der Wilhelminenplatz, insbesondere der Bereich rund um die Kuppelkirche, weist eine Vielfalt von 
verkehrsplanerischen, straßenbaulichen und gestalterischen Defiziten auf. Daher müssen viele Punkte 
geklärt werden, bevor eine Fortführung der Fahrradstraße von der Einmündung Wilhelminenstra-
ße/Riedeselstraße bis zur Hügelstraße (Tunneldeckel) umgesetzt werden kann.  
Gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt wurde festgelegt, dass zunächst die Grundzüge der Umges-
taltung des gesamten Platzbereichs geklärt werden sollen, um auf dieser Basis die städtebaulichen 
Zielvorstellungen, das zukünftige Parkraumkonzept und die Führung der Fahrradstraße auf der Ost-
seite des Wilhelminenplatzes miteinander vereinbaren zu können. 
Aus diesem Grund wird auf dem Wilhelminenplatz die Fahrradstraße zunächst noch nicht eingerichtet 
und der Radverkehr dort wie bisher geführt. 
Lediglich an einer Stelle ist eine kleinere Baumaßnahme heute schon erforderlich. Am südöstlichen 
Ende des Wilhelminenplatzes, kurz vor dem Kurvenbereich in Richtung Parkhaus, besteht mit einer 12 
cm hohen Betonschwelle ein Hindernis für den Radverkehr zwischen Fußgängerzone und der Fahr-
bahn am Wilhelminenplatz. Die Schwelle soll auf einer Länge von 3,50 m gegen eine Überfahrtrampe 
ausgetauscht werden. An dieser Stelle verkehren heute schon täglich ca. 800 Radfahrer, nicht wenige

- 7 - 
davon nutzen lieber eine vorhandene Rollstuhlabsenkung und fahren dafür unerlaubterweise ca. 20 
Meter auf dem Gehweg aus denkmalgeschütztem Kleinmosaikpflaster. Diese Verbindung ist insbe-
sondere für die Fahrradroute Richtung Osten über die Hölgesstraße von Bedeutung und zukünftig 
auch für die neu zu schaffende Verbindung Richtung Norden über die Nebenfahrbahn der Hügelstra-
ße und die Zimmerstraße zur Grafenstraße / Elisabethenstraße.  
Verbindung für den Radverkehr von der Klappacher Straße
 
Der in Richtung Süden fahrende Radverkehr kann am Ende der Fahrradstraße entweder über die 
Karlstraße oder die Klappacher Straße weiterfahren, in Gegenrichtung ist die Verbindung aus Bes-
sungen über die Karlstraße ebenfalls sichergestellt.  
Für den aus der Klappacher Straße aus Richtung Süden kommenden Radverkehr besteht dagegen 
derzeit keine legale Möglichkeit, zur geplanten Fahrradstraße zu gelangen. Er nutzt daher entweder 
das kurze Stück Einbahnstraße zwischen Klappacher Straße und Karlstraße entgegen der erlaubten 
Fahrtrichtung oder die bestehende Fußgängerfurt, um dann weiter durch die Straßenbahnhaltestelle 
„Goethestraße“ zu fahren. Dies führt in beiden Fällen zu Konflikten, entweder mit entgegenkommen 
Kraftfahrzeugen oder mit wartenden oder ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgästen. Straßen-
verkehrsrechtlich zugelassen wäre an dieser Stelle nur Absteigen und Schieben über die Fußgänger-
furt und durch die Haltestelle. 
Die Einbahnstraßen-Fahrbahn (in der Verlängerung der Goethestraße) hat mit einer Breite von 4,30 m 
genügend Raum, um auch den Radverkehr in Gegenrichtung auf einer 1,50 m breiten Spur zuzulas-
sen. Jeweils an den Enden soll dies mit einer markierten Fahrradschleuse verdeutlicht werden und 
hierdurch zusätzlich die Sicherheit beim Ein- und Ausfahren erhöht werden. Die Beschilderung in die-
sem Bereich muss entsprechend der neuen Verkehrsführung für den Radverkehr angepasst werden. 
Bei einem Ortstermin wurde gemeinsam mit Vertretern der Planungsabteilungen des Straßenver-
kehrs- und Tiefbauamtes, der Straßenverkehrsbehörde, der Verkehrspolizei und der HEAG mobilo 
vereinbart, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit den Kurvenradius zur Karlstraße auf der Nordseite zu 
erweitern. Dadurch wird auch bei größeren einfahrenden Fahrzeugen den Radfahrern genügend Auf-
stellfläche geboten. Darüber hinaus wurde von der HEAG angeregt, die bestehende Signalisierung 
zugunsten der Straßenbahn an dieser Stelle zu erweitern, damit auch Radfahrer zusätzlich zur beste-
henden Vorfahrtregelung durch ein Lichtsignal gestoppt werden, falls sich eine Straßenbahn nähert. 
 
Kosten
 
Die Kosten für die Fahrradstraße Wilhelminenstraße, die Verbesserungen für den Radverkehr im Zu-
ge der Route, die Bürgerbeteiligung und den Runden Tisch betragen (Bruttobeträge): 
 
bauliche Anpassung, Markierung und Beschilderung 30.400 Euro 
Lichtsignalanlagen 15.100 Euro 
Planung und Bauleitung 8.300 Euro 
Verkehrszählungen und Auswertung 3.500 Euro 
Bürgerinformation und –beteiligung  
und Runder Tisch – Sondertermin Fahrradstraßen 6.700 Euro 
Summe ca. 64.000 Euro

- 8 - 
 
Die Maßnahme ist nicht beitragspflichtig. 
Die Fahrradsstraße wurde in enger Rückkopplung und Mitwirkung des Runden Tischs Radverkehr – 
Sondertermin Fahrradstraßen entwickelt und geplant und findet die Zustimmung aller Teilnehmenden. 
Nach Beschluss der Magistratsvorlage wird die Planung der Öffentlichkeit über die Presse und den 
städtischen Internetauftritt sowie den Anliegern über Informationsblätter vorgestellt. 
Die Originalpläne sind in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen.  
 
 
Darmstadt, 26.03.2013 
III-66/2 S- Tb 1152 
Nst. 2156 
 
Die Dezernentin III Der Dezernent IV 
 
 
 
Brigitte Lindscheid André Schellenberg 
Stadträtin Stadtkämmerer

anlage 3

7363 Zeichen

Prüfergebnisse der Anregungen aus der Bürgerversammlung zur Wilhelminenstraße 
Stand: 20.03.2013  
 
Anregung Ergebnis der Prüfung 
1 Wilhelminenstraße insgesamt 
1.1 Grüner Teppich durchgehend 
in der gesamten Straße 
Hohe Kosten und Folgekosten sowie gestalterische und technische 
Problemen stehen geringem Nutzen gegenüber. Dies soll daher 
nicht umgesetzt werden.  
1.2 Tempo 30 auf der Fahrbahn 
markieren 
Die Tempo-30-Markierungen sind an 3 Stellen in der Wilhelmi- 
nenstraße (jeweils zu Beginn der Tempo-30-Zone zusätzlich zum T-
30-Schild) vorhanden, sie müssen größtenteils erneuert werden. 
Eine Kombination mit der Fahrradstraßen-Markierung wird ange- 
strebt. 
1.3 Beschilderung in Annastraße 
u.a. ergänzen mit „Fahrrad- 
straße kreuzt“ 
Temporäre Beschilderung findet Zustimmung von Polizei und Stra- 
ßenverkehrsbehörde und wird eingerichtet. 
1.4 Radfahren auf dem (östlichen) 
Gehweg freigeben 
Die Freigabe des Gehwegs ist kontraproduktiv zum Prinzip einer 
Fahrradstraße, Radfahrende sollen vielmehr sicher und angstfrei 
die Fahrbahn nutzen können. Radfahrende Kinder bis zum 10. Ge- 
burtstag dürfen auch in Fahrradstraßen auf dem Gehweg fahren.  
1.5 „Schutzstreifen“ oder eher 
Sicherheitsabstand markie- 
ren, um Abstand zu parken- 
den Fahrzeugen auf der Fahr- 
bahn zu verdeutlichen 
Aufgrund der vorhandenen räumlichen Verhältnisse ist das nicht 
umsetzbar (bei beidseitig 1m Abstand zu parkenden Kfz würde in 
der Mitte ein nur 1,60m breiter Fahrstreifen für fahrende Kraftfahr- 
zeuge verbleiben).  
In Tempo-30-Zonen werden prinzipiell keine Radverkehrsanlagen 
gebaut oder Radfahrflächen mit Markierung abgegrenzt, es gilt 
vielmehr das Grundprinzip des Mischverkehrs auf der Fahrbahn.  
2 Wilhelminenplatz  
2.1 Vorfahrt für die kreuzende 
Fahrradstraße quer zur Fuß- 
gängerzone am Alice-Denkmal 
 
Die Fußgängerzone ist bis zum Georg-Büchner-Platz (Vorplatz 
Staatstheater) ausgewiesen und hoch frequentiert von Fußgängern 
und Radfahrenden. Die derzeitige Regelung (Fußgängerzone, Rad- 
fahrer frei, alle nehmen Rücksicht aufeinander, auch kreuzende 
Radfahrende) soll beibehalten bleiben. 
2.2 Sichtverhältnisse an der Ein- 
mündung Sandstraße müssen 
verbessert werden 
Rückfrage bei der Teilnehmerin: Sie hat es mit Riedeselstraße ver- 
wechselt. 
> siehe nächster Punkt 
2.3 Sichtverhältnisse an der Ein- 
mündung Riedeselstraße 
müssen verbessert werden 
Die Sichtverhältnisse im gesamten Kreuzungsbereich sind ausrei- 
chend. Insgesamt ist an dieser Kreuzung zu beobachten, dass die 
meisten Verkehrsteilnehmer sehr langsam fahren und sich gegebe- 
nenfalls verständigen.  
Gute Sichtverhältnisse sind bei der weiteren Planung des Wilhelmi- 
nenplatzes zu beachten. Es wird - gemeinsam mit dem Stadtpla- 
nungsamt - eine abgestimmte Gesamtplanung für diesen städte- 
baulich bedeutenden Bereich erarbeitet. 
2.4 Verminderung des Verkehrs 
von der Riedeselstraße 
Die heutige Verkehrsstärke in der Riedeselstraße (Einbahnstraße) 
beträgt ca. 1000 Kfz/Tag (Anwohner + Parkplatzsucher). 
Die Parkraumbewirtschaftung soll ausgeweitet werden (vollständige 
Umsetzung der Innenstadt-Zone), damit ist eine Reduzierung des 
Parksuchverkehrs zu erwarten. Alternative Verkehrsführungsvarian- 
ten (z.B. Einbahnstraßenrichtung der Weyprechtstraße aufheben 
oder umdrehen) werden im Zusammenhang mit der Parkzonen- 
ausweitung geprüft.

Anregung Ergebnis der Prüfung 
3 Wilhelminenstraße Nord  
3.3 Weitere Maßnahmen zur Re- 
duzierung des Kfz-Verkehrs 
Parkraumbewirtschaftung: Umsetzung der kompletten Innenstadt-
Zone 
3.4 Parken zwischen Heinrich- 
straße und Kuppelkirche weg- 
nehmen, um Sichtverhältnisse 
zwischen Grundstücksausfahr- 
ten und Radverkehr zu ver- 
bessern 
Dieses Problem besteht grundsätzlich an jeder Straße mit Park- 
streifen. Ohne Parkplätze wäre die Fahrbahnbreite 7,50m breit, das 
wiederspricht den Prinzipien Fahrradstraße sowie Tempo30-Zone. 
Die freizuhaltenden Sichtfelder bei den Grundstücksausfahrten sind 
mit Parkstandsmarkierungen verdeutlicht. Diese sind allerdings 
kaum noch sichtbar und müssen erneuert und evtl. angepasst wer- 
den. Ebenso muss an einer Stelle ein sichtbehindernder Busch zu- 
rückgeschnitten werden. Eine Verlagerung des Parkens auf die Ge- 
genseite ist aus Sicht des Radverkehrs nicht zu befürworten, weil 
dadurch die Zufahrt zu dem Radfahrstreifen und -aufstellstreifen an 
der Kreuzung mit der Heinrichstraße behindert würde. 
4 Kreuzung mit der Heinrichstraße 
4.1 Anzeige der restlichen Warte- 
zeit für Radfahrende in der 
Wilhelminenstraße an der LSA 
Heinrichstraße 
Lt. Der Abteilung Verkehrstechnik ist aufgrund der verkehrsabhän- 
gigen Steuerung der Ampelanlage die Wartezeit nicht immer zuver- 
lässig voraussagbar. 
4.2 Aufstellflächen und Radfahr- 
streifen an der Kreuzung 
Heinrichstraße auch in grün  
Grün ist prinzipiell zulässig, aber hier nicht sinnvoll, um die Einheit- 
lichkeit und die Wiedererkennbarkeit im gesamten Stadtgebiet 
nicht zu beeinträchtigen. 
Das „klassische“ Rot wird beibehalten, wie in den Richtlinien (z.B. 
ERA 2010 – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) empfohlen.  
5 Wilhelminenstraße Süd  
5.1 Unterbindung von Schleich- 
verkehr in der Annastraße  
Verschiedene Möglichkeiten wurden geprüft: Eine Einbahnstraßen- 
regelung in der Annastraße würde zu Umwegefahrten vor allem 
durch die Wilhelminenstraße führen.  Eine Beschilderung „Durch- 
fahrt verboten, Anlieger frei“ ist meist wenig effektiv und nicht zu 
überwachen. Es soll zunächst abgewartet werden, ob die neue Vor- 
fahrtregelung für die Wilhelminenstraße auch Auswirkungen auf das 
Verkehrsgeschehen in der Annastraße haben wird. 
5.2 Hinweis auf entgegenkom- 
mende Fahrzeuge im Südteil 
Bei der heutigen Verkehrsführung ist das verkehrsrechtlich nicht 
umsetzbar. Im Zusammenhang mit dem nächsten Punkt wird es 
erneut betrachtet. 
5.3 Aus der unechten Einbahn- 
straße eine echte Einbahn- 
straße für Kfz machen 
Angesichts von nur ca. 30 betroffenen Kraftfahrzeugen pro Tag ist 
das empfehlenswert. Der Hinweis auf entgegenkommende Fahrrä- 
der kann am Einbahnstraßenschild ergänzt werden. 
5.4 Einseitiges Parken im südli- 
chen Teil 
Bei einer Fahrbahnbreite von ca. 7,50m würde bei nur einseitigem 
Parken 5,50m Breite übrigbleiben. Das ist für eine Einbahnstraße 
zuviel, führt zu höherer Geschwindigkeit und provoziert das Über- 
holen von Radfahrenden durch Kfz. 
Schrägparken wäre nur in einem sehr schrägen Winkel möglich und 
hat mehr Nach- als Vorteile. 
Das beidseitige Parken soll beibehalten werden, wobei Ausweich- 
stellen alle 30m sicherzustellen sind. Neue Ausweichstellen werden 
auf der Westseite (Richtung der fahrenden Kfz) eingerichtet. 
5.5 Bordsteinabsenkung in der 
Wilhelminenstraße neben der 
Haltestelle Goethestraße fehlt 
Die Bordsteinabsenkung ist vorhanden, trotzdem fahren viele Rad- 
fahrende, die die Klappacher Straße und Karlstraße über die Halte- 
stelle gequert haben, anschließend auf dem Gehweg weiter. 
5.6 Durchfahrt auf den Schienen 
durch die Haltestelle freige- 
ben für den Radverkehr 
In Richtung Süden wäre das für den Radverkehr von Vorteil, aber 
am Knotenpunkt mit der Goethestraße nicht mit der signalisierten 
Vorfahrtsregelung für die Straßenbahn zu vereinbaren. In Richtung 
Norden kann die Durchfahrt aus Sicherheitsgründen bei der Aus- 
fahrt in die Klappacher Straße nicht freigegeben werden.

Beratungsverlauf (4)

TOP 16 beschließend
TOP 25
TOP 13
TOP 134

Orte (22)

  • Riedeselstraße
  • Heinrichstraße 4
  • Annastraße
  • Klappacher Straße
  • Hügelstraße
  • Wilhelminenstraße 2
  • Goethestraße
  • Heinrich-Fuhr-Straße
  • Pankratiusstraße
  • Rabenaustraße
  • Hölgesstraße
  • Zimmerstraße
  • Grafenstraße
  • Elisabethenstraße
  • Karlstraße
  • Sandstraße
  • Schreberweg
  • Wilhelminenplatz 3
  • Weyprechtstraße
  • Greinstraße
  • Im Erlich
  • Im Harras

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2013/0104
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.03.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00