Sonderförderung für offene Ganztagsschulen in Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0925/2018 vom 06.04.2018
Stand: Am 10.04.2018 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 06.04.2018 0925/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 10.04.2018 Sonderförderung für offene Ganztagsschulen in Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf Im Rahmen der Beratung des Jugendhilfeausschusses am 16.01.2018 über die Gewährung von zu- sätzlichen Mitteln für Inklusion und Integration im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbe- reich (Vorlage 3811/2017, TOP 2.2.1) erkundigte sich Frau Dr. Butterwegge nach dem Sachstand zu der Förderung der OGS in Bezug auf den Sozialindex für Schulen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 19.06.2007 die Bereitstellung von zusätzlichen För- dermitteln für 30 Grundschulen und am 10.02.2009 für weitere 20 Grundschulen in Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf beschlossen. Für die betroffenen offenen Ganztagsschulen wird seitdem zur Deckung des erhöhten Betreuungs- und Förderbedarfes für jede Gruppe à 25 Kindern bzw. à 12 Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 2.560 Euro gewährt. Die Festlegung der Schulen erfolgte auf der Grundlage einer nach anerkannten Maßstäben durchge- führten Sozialraumanalyse der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf
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