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A-R/0034/2025

Stadtbegrünung Teil II - Entsiegelung für Klimaanpassung und Artenvielfalt

Antrag an den Rat 25.06.2025

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A-R-0034-2025

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A-R-0034-2025

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24. Juni 2025                                                   
Stadtbegrünung Teil II – Entsiegelung für Klimaanpassung und Artenvielfalt 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Der Rat der Stadt Münster erkennt  Entsiegelung als zentrale Maßnahme zur Reduktion 
städtischer Wärmebelastung, Abmilderung von Starkregen- und Hochwasserereignissen, 
Förderung der Artenvielfalt und Schaffung von Begegnungs- und Aufenthaltsräumen an. 
2. Bei allen Um- und Neuplanungen, v.a. im Bestand steht die klimaangepasste und 
biodiversitätssensible Entwicklung der Flächen in Form von Entsiegelung an vorderster 
Stelle. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Ergebnisse der Stadtklimaanalyse 2025 sowie 
weiteren stadtweiten Untersuchungen und Konzepten  die skizzierte 
Entsiegelungspotentialkarte (V/0483/2024) weiter zu entwickeln, um daraus ein konkretes 
Entsiegelungskataster und eine konkrete Maßnahmenplanung und -ausgestaltung entwickeln 
zu können. Dazu wird auch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern geprüft, welche 
Drohnentechnik und/oder KI-basierte Flächenanalysen anbieten, um den Prozess effizient zu 
unterstützen.  
Es soll ein einfach zugängliches Monitoring eingeführt werden, das über Fortschritte, 
entsiegelte Flächen und erreichte Ziele regelmäßig informiert. Die Ergebnisse sind jährlich 
dem zuständigen Fachausschuss vorzustellen. 
4. Auf Grundlage dieser Bewertung soll ein Maßnahmenprogramm zur schrittweisen 
Entsiegelung entwickelt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. 
Dabei sind insbesondere Flächen mit sehr hoher oder hoher bioklimatischer Belastung im 
Bestand sowie stadtklimatisch besonders schutzbedürftige Ausgleichsräume und öffentliche 
Einrichtungen mit besonderem Aufenthaltsbedarf wie z.B. Altenheime, Krankenhäuser, 
Kitas oder Schulen zu priorisieren. 
Die Verwaltung prüft zudem Fördermöglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen im 
privaten, gewerblichen und unternehmerischen Bereich und entwickelt Anreize zur 
Umsetzung. 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2025

Dabei sollen insbesondere Akteur*innen aus der lokalen Wirtschaft, der 
Immobilienwirtschaft, der Handels- und Dienstleistungsbranchen sowie der 
Bürger*innenschaft mit einbezogen werden – etwa durch kooperative und partizipative 
Modellprojekte, Beratungsangebote oder die Integration von Entsiegelung in bestehende 
Stadtentwicklungsprozesse (z. B. Gestaltung von Gewerbegebieten, Handelsstandorten oder 
Lieferzonen) 
Begründung: 
Die Stadtklimaanalyse Münster 2025 zeigt in eindrucksvoller Deutlichkeit, wie stark die 
bioklimatische Belastung insbesondere in dicht bebauten und stark versiegelten Stadtbereichen 
bereits heute ist – und wie drastisch sich diese Belastung durch die fortschreitende Erderwärmung 
weiter verschärfen wird. Der städtische Wärmeinseleffekt, der in manchen Quartieren nächtliche 
Temperaturunterschiede von bis zu 8 °C im Vergleich zu Freiflächen aufweist, ist dabei nicht nur 
ein abstrakter Klimawert, sondern eine konkrete Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung – 
besonders für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und V orerkrankte. Entsiegelung ist 
eine der wirksamsten, unmittelbar umsetzbaren Maßnahmen zur Reduktion dieser thermischen 
Belastung. Sie ermöglicht Verdunstungskühlung, verbessert die Versickerung bei 
Starkregenereignissen und stärkt zugleich die Kaltluftbildung und -verteilung. 
Laut Planungshinweiskarte sind knapp 9 % des Ausgleichsraums besonders schutzbedürftig – dazu 
zählen zahlreiche versiegelte Flächen mit hohem Potenzial zur Klimafunktion, etwa zur Kühlung 
durch Kaltluftströme oder zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Durch gezielte Entsiegelung an 
neuralgischen Punkten – etwa versiegelte Innenhöfe, Straßenräume oder öffentliche Plätze – kann 
die Stadt nicht nur das Mikroklima messbar verbessern, sondern auch zur Umsetzung bestehender 
Konzepte wie dem Handlungskonzept Klimaanpassung 2030, dem Leitfaden für klimagerechte 
Bauleitplanung sowie dem Hitzeaktionsplan beitragen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch 
Schulstandorte: Viele Schulhöfe und Zugangsbereiche sind stark versiegelt und bieten nur 
begrenzten Hitzeschutz. Dabei verbringen Kinder und Jugendliche einen erheblichen Teil ihrer Zeit 
in diesen Räumen – oft ohne ausreichende Schattenstrukturen oder Rückzugsorte. 
Entsiegelungsmaßnahmen an Schulen können nicht nur das Mikroklima verbessern und die 
Aufenthaltsqualität steigern, sondern auch als Teil von Umweltbildung und Beteiligung gedacht 
werden: Schüler*innen können in Projekte zur klimaresilienten Schulhofgestaltung aktiv 
eingebunden werden und so ein direktes Verständnis für Klimaschutz und Stadtökologie entwickeln. 
Damit leistet Entsiegelung an Schulen zugleich einen Beitrag zur Bildung für nachhaltige 
Entwicklung (BNE).

Zudem liegt in der Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft ein großes Potenzial: Nicht nur sind 
viele Gewerbe- und Handelsstandorte stark versiegelt, sondern auch unmittelbar von Hitzebelastung 
betroffen – sei es durch sinkende Aufenthaltsqualität, steigende Kühlkosten oder Belastungen für 
Beschäftigte und Kundschaft. Entsiegelung kann hier betriebswirtschaftlich wie stadtökologisch 
sinnvoll sein. Durch gezielte Anreize und gemeinsame Projekte können Verwaltung, Wirtschaft und 
Zivilgesellschaft gemeinsam Verantwortung für die Resilienz der Stadt übernehmen. 
 
gez.    gez.    gez.    
Helene Goldbeck   Christoph Kattentidt  Lia Kirsch   
Martin Grewer   und Fraktion   und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Rat
TOP 68.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0034/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
25.06.2025
Erstellt
25.06.2025 11:41