A-R/0034/2025
Stadtbegrünung Teil II - Entsiegelung für Klimaanpassung und Artenvielfalt
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A-R-0034-2025
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24. Juni 2025 Stadtbegrünung Teil II – Entsiegelung für Klimaanpassung und Artenvielfalt Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster erkennt Entsiegelung als zentrale Maßnahme zur Reduktion städtischer Wärmebelastung, Abmilderung von Starkregen- und Hochwasserereignissen, Förderung der Artenvielfalt und Schaffung von Begegnungs- und Aufenthaltsräumen an. 2. Bei allen Um- und Neuplanungen, v.a. im Bestand steht die klimaangepasste und biodiversitätssensible Entwicklung der Flächen in Form von Entsiegelung an vorderster Stelle. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Ergebnisse der Stadtklimaanalyse 2025 sowie weiteren stadtweiten Untersuchungen und Konzepten die skizzierte Entsiegelungspotentialkarte (V/0483/2024) weiter zu entwickeln, um daraus ein konkretes Entsiegelungskataster und eine konkrete Maßnahmenplanung und -ausgestaltung entwickeln zu können. Dazu wird auch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern geprüft, welche Drohnentechnik und/oder KI-basierte Flächenanalysen anbieten, um den Prozess effizient zu unterstützen. Es soll ein einfach zugängliches Monitoring eingeführt werden, das über Fortschritte, entsiegelte Flächen und erreichte Ziele regelmäßig informiert. Die Ergebnisse sind jährlich dem zuständigen Fachausschuss vorzustellen. 4. Auf Grundlage dieser Bewertung soll ein Maßnahmenprogramm zur schrittweisen Entsiegelung entwickelt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dabei sind insbesondere Flächen mit sehr hoher oder hoher bioklimatischer Belastung im Bestand sowie stadtklimatisch besonders schutzbedürftige Ausgleichsräume und öffentliche Einrichtungen mit besonderem Aufenthaltsbedarf wie z.B. Altenheime, Krankenhäuser, Kitas oder Schulen zu priorisieren. Die Verwaltung prüft zudem Fördermöglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen im privaten, gewerblichen und unternehmerischen Bereich und entwickelt Anreize zur Umsetzung. Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2025 Dabei sollen insbesondere Akteur*innen aus der lokalen Wirtschaft, der Immobilienwirtschaft, der Handels- und Dienstleistungsbranchen sowie der Bürger*innenschaft mit einbezogen werden – etwa durch kooperative und partizipative Modellprojekte, Beratungsangebote oder die Integration von Entsiegelung in bestehende Stadtentwicklungsprozesse (z. B. Gestaltung von Gewerbegebieten, Handelsstandorten oder Lieferzonen) Begründung: Die Stadtklimaanalyse Münster 2025 zeigt in eindrucksvoller Deutlichkeit, wie stark die bioklimatische Belastung insbesondere in dicht bebauten und stark versiegelten Stadtbereichen bereits heute ist – und wie drastisch sich diese Belastung durch die fortschreitende Erderwärmung weiter verschärfen wird. Der städtische Wärmeinseleffekt, der in manchen Quartieren nächtliche Temperaturunterschiede von bis zu 8 °C im Vergleich zu Freiflächen aufweist, ist dabei nicht nur ein abstrakter Klimawert, sondern eine konkrete Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung – besonders für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und V orerkrankte. Entsiegelung ist eine der wirksamsten, unmittelbar umsetzbaren Maßnahmen zur Reduktion dieser thermischen Belastung. Sie ermöglicht Verdunstungskühlung, verbessert die Versickerung bei Starkregenereignissen und stärkt zugleich die Kaltluftbildung und -verteilung. Laut Planungshinweiskarte sind knapp 9 % des Ausgleichsraums besonders schutzbedürftig – dazu zählen zahlreiche versiegelte Flächen mit hohem Potenzial zur Klimafunktion, etwa zur Kühlung durch Kaltluftströme oder zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Durch gezielte Entsiegelung an neuralgischen Punkten – etwa versiegelte Innenhöfe, Straßenräume oder öffentliche Plätze – kann die Stadt nicht nur das Mikroklima messbar verbessern, sondern auch zur Umsetzung bestehender Konzepte wie dem Handlungskonzept Klimaanpassung 2030, dem Leitfaden für klimagerechte Bauleitplanung sowie dem Hitzeaktionsplan beitragen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch Schulstandorte: Viele Schulhöfe und Zugangsbereiche sind stark versiegelt und bieten nur begrenzten Hitzeschutz. Dabei verbringen Kinder und Jugendliche einen erheblichen Teil ihrer Zeit in diesen Räumen – oft ohne ausreichende Schattenstrukturen oder Rückzugsorte. Entsiegelungsmaßnahmen an Schulen können nicht nur das Mikroklima verbessern und die Aufenthaltsqualität steigern, sondern auch als Teil von Umweltbildung und Beteiligung gedacht werden: Schüler*innen können in Projekte zur klimaresilienten Schulhofgestaltung aktiv eingebunden werden und so ein direktes Verständnis für Klimaschutz und Stadtökologie entwickeln. Damit leistet Entsiegelung an Schulen zugleich einen Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Zudem liegt in der Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft ein großes Potenzial: Nicht nur sind viele Gewerbe- und Handelsstandorte stark versiegelt, sondern auch unmittelbar von Hitzebelastung betroffen – sei es durch sinkende Aufenthaltsqualität, steigende Kühlkosten oder Belastungen für Beschäftigte und Kundschaft. Entsiegelung kann hier betriebswirtschaftlich wie stadtökologisch sinnvoll sein. Durch gezielte Anreize und gemeinsame Projekte können Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam Verantwortung für die Resilienz der Stadt übernehmen. gez. gez. gez. Helene Goldbeck Christoph Kattentidt Lia Kirsch Martin Grewer und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0034/2025
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 25.06.2025
- Erstellt
- 25.06.2025 11:41