A-R/0078/2020
Resolution: „Nahverkehr stärken, Bahnhof Albachten wieder besser anbinden“
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a-r-0078-2020-_SPD_Grüne_Volt_Resolution_Albachten
6036 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0078/2020
Resolution: „Nahverkehr stärken, Bahnhof
Albachten wieder besser anbinden“
- Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung -
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. In den letzten Jahren hat sich der Konflikt zwischen Bahnfernverkehr und
schienengebundenem Personennahverkehr (SPNV) immer mehr verschärft. Der SPNV
befindet sich dabei auf der Verliererstraße.
Die sogenannten Integralen Taktfahrpläne des SPNV sind aber ein wichtiger Baustein
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und müssen daher erhalten bleiben!
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass mit dem
ersatzlosen Auslaufen der bisherigen Rahmenverträge für SPNV -Trassen stattdessen
eine erhebliche Verschärfung der Situation eintritt.
3. Der Rat der Stadt Münster fordert daher die DB Netz AG auf, diese Situation zu
verbessern. Dieses ist nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz zulässig. Dabei kann der
Vorrang des SPNV gegenüber Zügen, die nicht in einem Taktfahrplan verkehre n, in die
Schienennetznutzungsbedingungen der DB-Netz aufgenommen werden.
4. Darüber hinaus appelliert der Rat der Stadt Münster an Bund und Land NRW, den
nötigen Infrastrukturausbau dringend voranzutreiben. In Zusammenarbeit mit den
Aufgabenträgern in N RW ist auch der Stellenwert des SPNV gesetzlich abzusichern.
Dabei müssen Fahrpläne des Öffentlichen Personenverkehrs mit regelmäßigen, sich
periodisch wiederholenden Takten ermöglicht werden.
30.11.2020
Begründung:
Trassennutzungskonflikte treten auf, wenn mehrere Nutzer*innen die vorhandene, teils sehr
begrenzte Schienenkapazität eines Streckenabschnitts zur selben Zeit nutzen möchten. Ein
Beispiel bietet hier der Bahnhaltepunkt Münster -Albachten. Ein fast durchgängiger
Halbstundentakt am dortigen Bahnhof wurde in den letzten Jahren immer weiter ausgedünnt.
Es kam der HKX auf die Trasse, der RE 42 wurde über Münster hinaus nach Osnabrück
verlängert, weiteren Fernzügen wurde gegenüber dem SPNV Vorrang gewährt. Ein lediglich
im Sommer verkehrender Zug nach Syl t verdrängte weiteren SPNV. Diese ganzen Verkehre
reduzierten die Anzahl der Halte in Albachten deutlich, das nächste Mal zum 13.12.2020. Von
einem Halbstundentakt kann nicht mehr gesprochen werden.
Weitere, an Fernverkehrstrassen gelegene Bahnhöfe und Ba hnhaltepunkte in Münster wie
Amelsbüren, Hiltrup und auch der ggf. zu errichtende Haltepunkt Berg Fidel könnten bei einer
sich weiter verschärfenden Situation betroffen sein, denn zwischen Nah - und Fernverkehr
kommt es verstärkt zu kollidierenden Interesse n. Auswirkungen auf das Projekt „S -Bahn
Münsterland“ mit seiner angestrebten Taktfrequenz von (mindestens) 30 Minuten sind
wahrscheinlich. Im Umgang mit den aufgeführten Konflikten ist der SPNV allerdings an
mehreren Stellen deutlich benachteiligt.
Die Verkehrsverbände Nahverkehr Rheinland (NVR), der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
und der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) sowie der Zweckverband
Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV Nord) haben in ihrer Resolution
zu den Auswirkungen von T rassenkonflikten vom 07.10.2020 eine Beseitigung dieser
Hindernisse gefordert.
Dieser Resolution schließen wir uns inhaltlich vollumfänglich an; die fachliche Begründung wird
zum besseren Verständnis hier noch einmal angefügt:
1. Das erste Kriterium b ei der Betrachtung von Konflikten stellt die Gleichrangigkeit der
Verkehre dar. Die Hürden für den Fernverkehr hinsichtlich Netzeingebundenheit und
Vertaktung als gleichrangig mit dem SPNV zu gelten, sind äußerst gering. Einer
Fernverkehrsverbindung sogar mit nur einzelnen Fahrten an einzelnen Verkehrstagen wird die
gleiche Bedeutung zugemessen wie einer hochfrequentierten, stündlich verkehrenden
regionalen Pendlerverbindung, auf deren Zuverlässigkeit nicht nur teils zehntausende
Pendlerinnen und Pendler, sondern auch die ansässigen Unternehmen täglich vertrauen.
2. Das reglementierte Streitbeilegungsverfahren, welches bei nicht auflösbaren
Trassenkonflikten anschließend eingeleitet wird, zieht als Kriterium die zu erzielenden
Trassenentgelte heran. Da Fern verkehrsverbindungen aufgrund ihrer Lauflänge stets ein
höheres gesamtes Trassenentgelt erzielen als die einzelne vom Konflikt betroffene Fahrt des
SPNV, bleibt dem SPNV stets das Nachsehen.
3. Im Falle von nicht lösbaren Konflikten können zwar theoretis ch zumindest die nicht
betroffenen Teillaufwege einer Verbindung genutzt werden. Aufgrund des komplexen
Umlaufsystems bei SPNV-Linien führt dies jedoch zu weiteren betrieblichen Einschränkungen
bis hin zu Ausfällen – und das auch auf Abschnitten, die gar n icht vom eigentlichen Konflikt
betroffen sind.
4. Die von der DB Netz AG vorgegebenen knappen Fristen während des
gesamten Konfliktverfahrens lassen angesichts der angesprochenen Komplexität des SPNV -
Systems keine angemessene Beurteilung der Auswirkungen möglicher Lösungen zu, weder in
betrieblicher noch in qualitativer oder wirtschaftlicher Hinsicht. Ein zielführender Austausch mit
den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Nachbar-Aufgabenträgern des SPNV ist
unter diesen Voraussetzungen unmöglich.
5. Nimmt ein Fernverkehrsunternehmen die ihm zugeteilte Trasse im Betrieb letztlich doch
nicht in Anspruch, erhalten die im Konfliktverfahren nicht oder nachrangig berücksichtigten
Interessenten keinerlei Information über diese Tatsache, geschweige de nn ein Vorrangrecht,
die nun wieder freigewordene Trasse zu nutzen. Es ist dadurch in der Vergangenheit bereits
der Fall eingetreten, dass die Nahverkehrsfahrgäste zu bestimmten Tageszeiten auf ihre
gewohnte Verbindung verzichten mussten, während gleichzeitig die verursachende Fahrt des
Fernverkehrs gar nicht stattfand und die Schienenkapazität somit komplett ungenutzt blieb.
gez. gez. gez.
Christoph Kattentidt Mathias Kersting Tim Pasch
Sylvia Rietenberg und Fraktion Helene Goldbeck
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0078/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 30.11.2020
- Erstellt
- 30.11.2020 14:55