AJR/0002/2024
Satzung des Jugendrates der Stadt Münster - Änderung der Sitzverteilung
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AJR-0002-2024
3243 Zeichen
Der Jugendrat Münster– Hafenstr. 34 - 48153 Münster An den Herrn Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Münster 08.07.2023 Änderung der Sitzverteilung im Jugendrat Anregung des Jugendrates der Stadt Münster gemäß §6a der Hauptsatzung des Rates der Stadt Münster. Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. §2 der Satzung des Jugendrates der Stadt Münster ist folgendermaßen zu ändern: Der Jugendrat der Stadt Münster besteht aus höchstens 30 Mitgliedern. Dabei werden durch eine stadtweite Direktwahl 5 Mitglieder pro Stadtbezirk gewähl t. die 30 Sitze proportional der Bevölkerungsgröße der zwölf bis 1 7-jährigen Kinder und Jugendlichen verteilt. Die Sitze sind folgendermaßen verteilt (Stand 31.12.2022): Bezirk Mitte: 8 Sitze Bezirk West: 7 Sitze Bezirk Hiltrup: 4 Sitze Bezirk Südost: 4 Sitze Bezirk Nord: 4 Sitze Bezirk Ost: 3 Sitze Die Verteilung ist vor jeder Wahl erneut zu überprüfen. Begründung: Die grundlegende Rolle des Jugendrates der Stadt Münster besteht in der Vertretung der Interessen der jungen Bevölkerung und der Förderung ihrer Beteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen. Um die repräsentative und demokratische Natur des Jugendrates zu gewährleisten, bedarf es einer Anpassung der Sitzverteilung entsprechend der Bevölkerungsgröße der zwölf bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen. Der Jugendrat Münster Jugendrat@stadt-muenster.de 0251/492-5632 Postanschrift: Jugendinformations-und -bildungszentrum (Jib) Jugendrat der Stadt Münster Hafenstraße 34 48153 Münster Anregung des Jugendrates Münster an den Rat Nr. AJR/0002/2024Anregung des Jugendrates Münster an den Rat Nr. AJR/0002/2024 Die derzeitige Sitzverteilung im Jugendrat basiert auf der gleichmäßigen Zuweisung von Sitzen an die verschiedenen Bezirk e der Stadt Münster. Diese Verteilung reflektiert jedoch nicht die tatsächliche Bevölkerungsgröße der Altersgruppe der zwölf bis 17 -jährigen. Eine gewährleistete gleichberechtigte Vertretung aller Jugendlichen und die angemessene Berücksichtigung ihrer Meinungen und Anliegen sind von Bedeutung. Durch die Einführung einer stadtweiten Direktwahl, bei der die 30 Sitze im Jugendrat proportional zur Bevölkerungsgröße der zwölf bis 17 -jährigen Kinder und Jugendlichen verteilt werden, wird eine gerechtere Repräse ntation erzielt. Dadurch werden Bezirke mit einer größeren Anzahl von Jugendlichen auch eine entsprechend größere Anzahl von Sitzen im Jugendrat erhalten, während Bezirke mit einer geringeren Anzahl von Jugendlichen angemessen repräsentiert sein werden. Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Sitzverteilung vor jeder Wahl gewährleistet, dass Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur berücksichtigt werden und die kontinuierliche Repräsentativität des Jugendrates erhalten bleibt. Durch eine gerechtere Sitzverteilung im Jugendrat wird das demokratische Prinzip gestärkt, indem eine breitere Vielfalt von Stimmen und Perspektiven in den Entscheidungsprozess einbezogen wird. Dies trägt zur Stärkung der Partizipation von Jugendlichen bei und fördert ihr Engag ement in kommunalen Angelegenheiten. Gez. Lorenzo Peuser Vorstandsmitglied des Jugendrates der Stadt Münster
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hafenstraße 34
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Details
- Aktenzeichen
- AJR/0002/2024
- Typ
- Anregungen des JR
- Datum
- 05.02.2024
- Erstellt
- 05.02.2024 12:28