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AJR/0002/2024

Satzung des Jugendrates der Stadt Münster - Änderung der Sitzverteilung

Anregungen des JR 05.02.2024

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AJR-0002-2024

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AJR-0002-2024

3243 Zeichen

Der Jugendrat Münster– Hafenstr. 34 - 48153 Münster  
 An den Herrn Oberbürgermeister und  
den Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
08.07.2023 
Änderung der Sitzverteilung im Jugendrat 
Anregung des Jugendrates der Stadt Münster gemäß §6a der Hauptsatzung des Rates der Stadt 
Münster. Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. §2 der Satzung des Jugendrates der Stadt Münster ist folgendermaßen zu ändern: 
 
Der Jugendrat der Stadt Münster besteht aus höchstens 30 Mitgliedern. Dabei werden 
durch eine stadtweite Direktwahl 5 Mitglieder pro Stadtbezirk gewähl t. die 30 Sitze 
proportional der Bevölkerungsgröße der zwölf bis 1 7-jährigen Kinder und Jugendlichen 
verteilt.  
Die Sitze sind folgendermaßen verteilt (Stand 31.12.2022): 
  Bezirk Mitte: 8 Sitze 
  Bezirk West: 7 Sitze 
  Bezirk Hiltrup: 4 Sitze 
  Bezirk Südost: 4 Sitze 
  Bezirk Nord: 4 Sitze 
Bezirk Ost: 3 Sitze 
 
Die Verteilung ist vor jeder Wahl erneut zu überprüfen. 
 
Begründung: 
Die grundlegende Rolle des Jugendrates der Stadt Münster besteht in der Vertretung der 
Interessen der jungen Bevölkerung und der Förderung ihrer Beteiligung an kommunalen 
Entscheidungsprozessen. Um die repräsentative und demokratische Natur des Jugendrates zu 
gewährleisten, bedarf es einer Anpassung der Sitzverteilung entsprechend der Bevölkerungsgröße 
der zwölf bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen. 
 
 
 
Der Jugendrat Münster 
Jugendrat@stadt-muenster.de 
0251/492-5632 
 
Postanschrift: 
Jugendinformations-und -bildungszentrum (Jib) 
 Jugendrat der Stadt Münster 
Hafenstraße 34  
48153 Münster 
 
Anregung des Jugendrates Münster an den Rat Nr. AJR/0002/2024Anregung des Jugendrates Münster an den Rat Nr. AJR/0002/2024

Die derzeitige Sitzverteilung im Jugendrat basiert auf der gleichmäßigen Zuweisung von Sitzen an 
die verschiedenen Bezirk e der Stadt Münster. Diese Verteilung reflektiert jedoch nicht die 
tatsächliche Bevölkerungsgröße der Altersgruppe der zwölf bis 17 -jährigen. Eine gewährleistete 
gleichberechtigte Vertretung aller Jugendlichen und die angemessene Berücksichtigung ihrer 
Meinungen und Anliegen sind von Bedeutung. 
 
Durch die Einführung einer stadtweiten Direktwahl, bei der die 30 Sitze im Jugendrat proportional 
zur Bevölkerungsgröße der zwölf bis 17 -jährigen Kinder und Jugendlichen verteilt werden, wird 
eine gerechtere Repräse ntation erzielt. Dadurch werden Bezirke mit einer größeren Anzahl von 
Jugendlichen auch eine entsprechend größere Anzahl von Sitzen im Jugendrat erhalten, während 
Bezirke mit einer geringeren Anzahl von Jugendlichen angemessen repräsentiert sein werden. 
Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Sitzverteilung vor jeder Wahl gewährleistet, 
dass Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur berücksichtigt werden und die kontinuierliche 
Repräsentativität des Jugendrates erhalten bleibt. 
 
Durch eine gerechtere Sitzverteilung im Jugendrat wird das demokratische Prinzip gestärkt, indem 
eine breitere Vielfalt von Stimmen und Perspektiven in den Entscheidungsprozess einbezogen 
wird. Dies trägt zur Stärkung der Partizipation von Jugendlichen bei und fördert ihr Engag ement 
in kommunalen Angelegenheiten. 
 
 
Gez. 
Lorenzo Peuser 
Vorstandsmitglied des Jugendrates der Stadt Münster

Beratungsverlauf (1)

21.02.2024 Rat
TOP 10.5 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hafenstraße 34

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Details

Aktenzeichen
AJR/0002/2024
Typ
Anregungen des JR
Datum
05.02.2024
Erstellt
05.02.2024 12:28