BV10/005/2026
Zustand der Straßenbegrenzungswände auf der Frankfurter Straße unter der Brücke Fritz-Erler-Straße - Anfrage von Herrn Warnecke (BÜ90/DIE GRÜNEN) -
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Anlage zur Vorlage BV10_005_2026
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Anlage zur Vorlage BV10/005/2026: Ansichten der Straßenbegrenzungswände der Frankfurter Straße unter der Brücke Fritz-Erler-Straße Ostseite, Blickrichtung Süden Westseite, Blickrichtung Süden Westseite vor Treppenaufgang Westseite am Treppenaufgang Westseite, Blickrichtung Süd
Anfrage
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BV10/005/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.01.2026 Uwe Warnecke (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 27.01.2026 Betrifft: Zustand der Straßenbegrenzungswände auf der Frankfurter Straße unter der Brücke Fritz-Erler-Straße - Anfrage von Herrn Warnecke (BÜ90/DIE GRÜNEN) - Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob es möglich ist, 1. die Begrenzungswand auf der Westseite der Frankfurter Straße im Bereich der Brücke Fritz-Erler-Straße einschließlich der Rampen vor und nach der Brücke so zu begrünen, dass die Wandfläche großflächig bedeckt wird, 2. die Begrenzungswand auf der Ostseite der Frankfurter Straße im Bereich der Brücke Fritz-Erler-Straße einschließlich der Rampen vor und nach der Brücke unter Einbeziehung geeigneter, vorhandener Graffitis großflächig künstlerisch zu gestalten, 3. bei Verneinung von 1. und 2. die jeweils tragenden Gründe zu skizzieren. Begründung: Die genannten Straßenbegrenzungswände beiderseits der Frankfurter Straße bieten derzeit ein trauriges Bild. Sie sind z.T. bemoost, z.T. mit verschiedenen, auch anstößigen Graffitis versehen, der Anstrich ist an einigen Stellen verblasst und wirkt erneuerungsbedürftig (vgl. Fotos im Anhang). Andererseits ist dieser Straßenbereich das Einfallstor nach und damit die Visitenkarte von Garath. Durch die vermehrten Staus wegen der Sanierung der A59 kommt es zudem häufiger vor, dass die Autofahrenden in diesem Bereich stehen und mit dem Zustand der Wände unmittelbar konfrontiert werden. Seite 2 Da sich auf der Westseite an einigen Stellen bereits eine Wandbegrünung befindet, bietet es sich an, diese auszuweiten und damit die Wandfläche ansprechender zu gestalten. Neben nach unten rankenden Pflanzen wäre u.U. auch an flachen Bewuchs (Moose o.ä.) zu denken. Auf der Ostseite könnte die Wandfläche künstlerisch neugestaltet werden, evtl. unter Einbeziehung geeigneter, bereits vorhandener Graffitis. Durch wen ein solches Projekt umgesetzt wird (z.B. Schulen, Jugendgruppen, ortsansässige/überörtliche Künstlerinnen und Künstler oder sonstige kompetente Einzelpersonen), sollte offen angegangen werden. Exemplarisch wird auf das Graffiti-Projekt auf der westlichen Seite des Geländes der Garather Feuerwache hingewiesen. Anlagen: Anlage zur Vorlage BV10_005_2026
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BV10/005/2026
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 13.01.2026
- Erstellt
- 12.01.2026 10:45