Mandari Insight

BV10/005/2026

Zustand der Straßenbegrenzungswände auf der Frankfurter Straße unter der Brücke Fritz-Erler-Straße - Anfrage von Herrn Warnecke (BÜ90/DIE GRÜNEN) -

Anfrage 13.01.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 27.01.2026, TOP 7.1

Anlage zur Vorlage BV10_005_2026

· application/pdf

Ansehen

Anfrage

· application/pdf

Ansehen

Anlage zur Vorlage BV10_005_2026

300 Zeichen

Anlage zur Vorlage BV10/005/2026: 
Ansichten der Straßenbegrenzungswände der Frankfurter Straße unter der Brücke 
Fritz-Erler-Straße 
 
 
Ostseite, Blickrichtung Süden 
 
 
Westseite, Blickrichtung Süden 
 
 
Westseite vor Treppenaufgang 
 
 
Westseite am Treppenaufgang

Westseite, Blickrichtung Süd

Anfrage

2450 Zeichen

BV10/005/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.01.2026
Uwe Warnecke (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN)
in der Bezirksvertretung 10
 
 
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
 
 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 27.01.2026
 
 
Betrifft:
Zustand der Straßenbegrenzungswände auf der Frankfurter Straße unter der 
Brücke Fritz-Erler-Straße - Anfrage von Herrn Warnecke (BÜ90/DIE GRÜNEN) -
Anfrage:
Die Verwaltung wird gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob es möglich ist,
1. die Begrenzungswand auf der Westseite der Frankfurter Straße im Bereich 
der Brücke Fritz-Erler-Straße einschließlich der Rampen vor und nach der Brücke
so zu begrünen, dass die Wandfläche großflächig bedeckt wird,
2. die Begrenzungswand auf der Ostseite der Frankfurter Straße im Bereich der
Brücke Fritz-Erler-Straße einschließlich der Rampen vor und nach der Brücke 
unter Einbeziehung geeigneter, vorhandener Graffitis großflächig künstlerisch zu 
gestalten,
3. bei Verneinung von 1. und 2. die jeweils tragenden Gründe zu 
skizzieren. 
 
Begründung:
 
Die genannten Straßenbegrenzungswände beiderseits der Frankfurter Straße 
bieten derzeit ein trauriges Bild. Sie sind z.T. bemoost, z.T. mit verschiedenen, 
auch anstößigen Graffitis versehen, der Anstrich ist an einigen Stellen verblasst 
und wirkt erneuerungsbedürftig (vgl. Fotos im Anhang).
Andererseits ist dieser Straßenbereich das Einfallstor nach und damit die 
Visitenkarte von Garath. Durch die vermehrten Staus wegen der Sanierung der 
A59 kommt es zudem häufiger vor, dass die Autofahrenden in diesem Bereich 
stehen und mit dem Zustand der Wände unmittelbar konfrontiert werden.

Seite 2
Da sich auf der Westseite an einigen Stellen bereits eine Wandbegrünung 
befindet, bietet es sich an, diese auszuweiten und damit die Wandfläche 
ansprechender zu gestalten. Neben nach unten rankenden Pflanzen wäre u.U. 
auch an flachen Bewuchs (Moose o.ä.) zu denken.
Auf der Ostseite könnte die Wandfläche künstlerisch neugestaltet werden, evtl. 
unter Einbeziehung geeigneter, bereits vorhandener Graffitis. Durch wen ein 
solches Projekt umgesetzt wird (z.B. Schulen, Jugendgruppen, 
ortsansässige/überörtliche Künstlerinnen und Künstler oder sonstige kompetente
Einzelpersonen), sollte offen angegangen werden. Exemplarisch wird auf das 
Graffiti-Projekt auf der westlichen Seite des Geländes der Garather Feuerwache 
hingewiesen.
 
 
Anlagen:
Anlage zur Vorlage BV10_005_2026

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Bezirksvertretung 10
TOP 7.1 - Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV10/005/2026
Typ
Anfrage
Datum
13.01.2026
Erstellt
12.01.2026 10:45