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Beschaffung von 4 Gießarmgespannen inclusive Tankwagen für den Anbau an Kompaktschlepper der Grünunterhaltung

Beschlussvorlage Ausschuss 0116/2020 vom 13.02.2020

Stand: Am 23.03.2020 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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    Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 0116/2020 Freigabedatum 13.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschaffung von 4 Gießarmgespannen inclusive Tankwagen für den Anbau an Kompaktschlepper der Grünunterhaltung Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün erkennt die Notwendigkeit der geplanten Maßnahme an und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung 2020 in Höhe von 95.200,00 € im Teilfinanzplan 1301/ Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen, Zeile 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-0100 / Beschaffungen KFZ, HPL. 2020/21. Ausschuss für Umwelt und Grün 12.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 95.200,00€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 10.380,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die trockenen und heißen Sommer der beiden vergangenen Jahre 2018 und 2019 haben zu Schäden an dem Kölner Gesamtbaumbestand geführt. Auch der Straßenbaumbestand war hiervon betroffen. Mit Unterstützung der Kölner Feuerwehr und der Rheinenergie konnten Maßnahmen zur Wässerung von Bäumen durchgeführt werden. Viele Kölner Bürgerinnen und Bürger haben ehrenamtlich Bäume gewässert. Von Seiten des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wurde darauf hingewiesen, dass vor allem junge Bäume und Bäume auf extremen Standorten (Tiefgarage, Kübel etc.) gewässert werden sollten. Diese Bäume sollten dann zwischen 80l bis 100l pro Wässerungsgang erhalten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen selbst hat über die Beauftragung von GalaBau-Firmen vor allem viele Jungbäume von Beginn der Wachstumsperiode an bewässern lassen. Darüber hinaus wurde ein Gießarmgespann angemietet, dass an einen vorhandenen Kompaktschlepper montiert wurde und mit dem über einen Zeitraum von drei Monaten in allen Pflegebereichen Erfahrungen ge- sammelt werden konnten. Die Ergebnisse dieses Tests waren nicht nur positiv, sie boten durch die Einbindung des verfügbaren Schleppers zudem eine äußerst wirtschaftliche Lösung. Auf Basis dieser Erfahrungen soll nun eine Ausstattung für 4 Gießarmgespanne beschafft werden. Mit diesen Anbaugeräten und Tankanhängern werden dann von Frühjahr bis Herbst eines jeden Jahres 4 der vorhandenen Kompaktschlepper ausgerüstet. Die Schlepper wurden in 2013 vorrangig für den Winterdienst angeschafft und stehen nach wie vor in den Wintermonaten für diesen Einsatz in Bereit- 3 schaft. Der ganzjährige Einsatz macht damit den Schleppereinsatz nicht nur wirtschaftlicher, er redu- ziert auch die Kosten für die gesamte Gießanlagentechnik. Die Beschaffung von 4 Gießarmgespannen ist im aktuellen Fahrzeug- und Maschinenkonzept nicht aufgeführt, da in 2016 hierfür noch kein Anlass bestand. Der Finanzausschuss hat im Rahmen des politischen VN zum Hpl. 2020/2021 in der Sitzung vom 10.11.2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000,00 € im Haushaltsjahr 2020 für die Beschaffung von zwei Tankanhängern und stationären Bewässerungsanlagen im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bereitgestellt und diese unter den Freigabevorbe- halt durch Fach- und Finanzausschuss gestellt. Für die Beschaffung der 4 Gießarmgespanne werden Finanzmittel in Höhe von 95.200 € benötigt. Die Mittelfreigabe für die „Stationären Bewässerungsan- lagen“ erfolgt mit gesonderter Beschlussvorlage. Laut Verfügung des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.11.2019 ist in diesem Fall keine Stellungnah- me des Rechnungsprüfungsamtes erforderlich. Die Auswirkung auf den Klimaschutz ist durch den Erhalt von Bäumen positiv. Durch den Einsatz der Gießarmgespanne kann ein erheblicher Anteil an Jungbäumen wie oben beschrieben mit Wasser versorgt und ihr Erhalt gesichert werden. Finanzierung: Die Finanzierung der 4 Gießarmgespanne inklusive Tankwagen ist im Teilfinanzplan 1301 Öffentli- ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaf- fungen KFZ, Hpl. 2020/2021 gesichert. Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen im gleichnami- gen Teilergebnisplan, Hpl. 2020/21 sichergestellt. Anlage Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 12.03.2020

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.2.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 23.03.2020 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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