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2274/2025

KölnMusik GmbH / AchtBrücken GmbH i.L.: Entsendung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.11.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5776 Zeichen

*17.11.2025: Verwaltungsvertretung ergänzt  
 
 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2274/2025 
Freigabedatum 
 11.11.2025, ergänzt 17.11* 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnMusik GmbH / AchtBrücken GmbH i.L.: Entsendung von Mitgliedern in die 
Aufsichtsräte  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in die Aufsichtsräte der  
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH und der AchtBrücken GmbH i.L.: 
 
1) Martin Schlupp 
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r 
Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
2)………………………………………. 
 
3)………………………………………. 
 
4)………………………………………. 
 
5)………………………………………. 
 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt werden. 
Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgebli-
chen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin 
oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten 
der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsand-
ten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in ei-
nem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in 
einem dieser Gremien bestanden hat.  
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre-
terinnen und Vertreter der Stadt Köln im Aufsichtsrat an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Rat 20.11.2025

2 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH mit 
89,93 % beteiligt. Weiterer Gesellschafter ist der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) mit ei-
nem Geschäftsanteil von 10,07 %. 
 
Die für die Entsendung in den Aufsichtsrat maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsvertra-
ges lautet: 
 
„§ 11 
Zusammensetzung des Aufsichtsrates 
 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern. 
 
(2) Dem Aufsichtsrat gehört kraft Amtes der Kulturdezernent / die Kulturdezernentin 
der Stadt Köln an. 
 
(3) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden wie folgt entsandt: 
 
vom Rat der Stadt Köln fünf Mitglieder, 
 
vom WDR ein Mitglied.“ 
 
An der AchtBrücken GmbH i.L. sind die Stadt Köln mit 51 % und die KölnMusik Betriebs- und 
Servicegesellschaft mbH mit 49 % beteiligt. Die Gesellschaft befindet sich seit dem 
01.08.2025 in Liquidation (siehe Vorlagen-Nr. 3631/2024). Laut § 12 des Gesellschaftsvertra-
ges der AchtBrücken GmbH i.L. besteht der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern und ist perso-
nengleich mit dem Aufsichtsrat der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH. Der 
Aufsichtsrat der AchtBrücken GmbH i.L. besteht bis zum Abschluss des Liquidationsverfah-
rens und löst sich mit der sog. Vollbeendigung der Gesellschaft auf. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Ver-
treter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde be-
teiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbür-
germeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bediens-
tete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW 
i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin 
bzw. des Oberbürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist 
nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze ein-
zusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwen-
dung. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze 
kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi-
zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge-
legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen 
(Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung 
anzuweisen: 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba-
ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public 
Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex 
durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben-
falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver-
halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 
Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die

3 
zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der 
Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt-
schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre-
chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs-
wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre-
terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen 
(§ 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Abs. 7 LGG).

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.3.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
2274/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.11.2025
Erstellt
11.07.2025 14:14