Hintergrund für die Differenz zwischen CityLeaks und der Kulturverwaltung über Verbleib der Murals (Frage Frau Stahlhofen)
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3056/2017 vom 04.10.2017
Stand: Am 10.10.2017 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 04.10.2017 Vorlagen-Nummer 3056/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 10.10.2017 Hintergrund für die Differenz zwischen CityLeaks und der Kulturverwaltung über den Verbleib der Murals Die Fraktion Die Linke, Frau Stahlhofen, stellte in der Sitzung vom 12.09. die Frage über den Hinter- grund für die Differenz zwischen CityLeaks und der Kulturverwaltung über den Verbleib der Murals. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Das Kulturamt hat die Gestaltung von vier Murals (Wandgemälden an Fassaden von privaten Haus- besitzern) für den beantragten Festivalzeitraum 01. bis 24.10.2017 gefördert und per Bewilligungsauf- lagen dem temporären Erhalt bis maximal sechs Monate zugestimmt. Da für dauerhafte Kunst im öffentlichen Raum in Köln eine Genehmigung beim Amt für öffentliche Ordnung gestellt werden müss- te, hat das Kulturamt die Festivalorganisatoren darauf hingewiesen, dass sie nach Festivalende beim Amt für öffentliche Ordnung den langfristigen Erhalt der Murals beantragen können. Die Entwürfe der Murals müssten dann dem Kunstbeirat sowie dem Ausschuss für Kunst und Kultur zur Beratung und der jeweiligen Bezirksvertretungen zum Beschluss vorgelegt werden. Sinnvoll ist, die Beschlüsse an- hand der konkret entstandenen Motive herbeizuführen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung und auch eine Woche vor Festivalbeginn noch nicht vorlagen. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf
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10.10.2017
TOP 8.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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