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V/0815/2006

Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung von Grundschulkindern in Münster - Koordination aller Maßnahmen

Vorlage 18.12.2006

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Anlage 1 - Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion A-R/0035/2006 vom 01.09.2006 "Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung in Münster"

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Änderungstext der "Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster"

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Anlage 1 - Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion A-R/0035/2006 vom 01.09.2006 "Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung in Münster"

3896 Zeichen

CDU-Fraktion und FDP-Fraktion          Antrag Nr. A-R/0035/2006   
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
    
 
 
RATSFRAKT ION  
Münster, den 1. September 2006 
 
 
Antrag 
 
 
Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung in Münster – 
Vielfältige Angebote für Grundschulkinder transparent bündeln 
und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung erarbeitet ein Gesamtkonzept zur Fer ienbetreuung, das sich an alle Schülerinnen 
und Schüler der münsterischen Grundschulen richtet.  Ziel dieses Gesamtkonzeptes ist es, allen 
Grundschulkindern eine interessante und abwechslung sreiche Ferienbetreuung zu bieten, die so- 
wohl in Schulen als auch in Kooperation mit Jugendz entren, Vereinen, Verbänden, Einrichtungen 
und Kirchengemeinden angeboten wird. 
 
Um zu gewährleisten, dass alle Grundschulkinder rec htzeitig über diese Angebote informiert wer- 
den und danach ihre Wahl ausrichten können, gleichz eitig aber auch sämtliche Angebotspartner 
der Ferienbetreuung eine ausreichende Planungssicherheit haben, wird die Verwaltung beauftragt 
 
 frühzeitig jeweils vor den Oster-, Sommer- und Her bstferien ein umfangreiches Gesamtan- 
gebot zur Ferienbetreuung für alle Kinder zu erarbeiten und bekannt zu machen 
 ein für die Eltern verbindliches Anmeldeverfahren einzuführen  
 das Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung so zu gestal ten, dass die Angebote der freien 
Träger und Vereine auch für die Kinder der Offenen Ganztagsschule geöffnet werden 
 die Möglichkeit zu eröffnen, an Angeboten zeitlich  abgestuft und bedarfsgerecht nur halb- 
tags teilzunehmen, wenn die Eltern dieses wünschen 
 
Zusätzlich entstehende Kosten sind durch Elternbeiträge zu finanzieren. 
  
 
Begründung: 
 
Berufstätigen Eltern ist es aufgrund ihres begrenzt en Jahresurlaubs in der Regel nicht möglich, 
ihre Kinder während der gesamten Ferienzeit selbst zu betreuen. Sie benötigen deshalb verlässli- 
che und bedarfsgerechte Ferienbetreuungsangebote. 
 
In Münster gibt es bereits ein umfangreiches, bisla ng jedoch nicht ausreichend vernetztes Ferien- 
angebot, das sowohl vom Kinderbüro der Stadt als au ch von verschiedenen freien Trägern, Ver- 
bänden und Vereinen sowie von den Offenen Ganztagsg rundschulen organisiert wird. Alle Kinder, 
die an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, haben  bereits Anspruch auf ein sechswöchiges 
Ferienbetreuungsangebot pro Schuljahr. Die Eltern d erjenigen Kinder, die durch Ihre Beiträge ei- 
nen Anspruch auf diese Ferienbetreuung erworben hab en, wünschen sich jedoch häufig eine grö- 
ßere Wahlfreiheit bei den Ferienbetreuungsangeboten . Diejenigen Eltern, deren Kinder nicht an 
der Offenen Ganztagsgrundschule teilnehmen, müssen sich hingegen zum Teil von Jahr zu Jahr 
erneut in Eigenregie nach geeigneten Angeboten zur Ferienbetreuung umschauen.

Ziel eines Gesamtkonzeptes zur Ferienbetreuung in M ünster ist es daher, alle Angebote im ge- 
samten Stadtgebiet rechtzeitig zu einem transparent en Angebotspaket zu bündeln, so dass Eltern 
und Grundschulkinder frühzeitig einen Überblick übe r die Angebote erhalten und ausreichend Zeit 
zur Auswahl haben. 
 
Welche Angebote letztlich zustande kommen, entscheiden Eltern und Kinder über ihre verbindliche 
Anmeldung. Dieses verbindliche Anmeldeverfahren sch afft verlässliche Rahmenbedingungen und 
eine ausreichende Planungssicherheit für die Angebo tspartner der Ferienbetreuung und verhindert 
Angebote, die erst von den Partnern kostenintensiv durch ehrenamtliche Kräfte vorbereitet werden, 
aber anschließend mangels Interesse nicht zustande kommen. Nicht zuletzt ist auch eine weitere 
Qualitätssteigerung zu erwarten; denn die Anmeldung en entscheiden über das Zustandekommen 
eines Projektes und nicht mehr die bloße Anbindung an eine Schule.  
 
 
gez. Heinz-Dieter Sellenriek    gez. Carola Möllema nn-Appelhoff  
CDU-Fraktion      FDP-Fraktion

Beschlussvorlage

12378 Zeichen

V/0815/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung von Grundschulkindern in Münster - Koordination aller 
Maßnahmen 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.01.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
31.01.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
06.02.2007 Sportausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
1. Dem vorliegenden Konzept zur Ferienbetreuung für Grundschulkinder wird zugestimmt. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren in Zusammenarbeit mit den freien Trägern, 
Vereinen und Schulen umzusetzen.  
3. Die Umsetzung soll bereits im laufenden Schuljahr 2006/2007 sukzessiv erfolgen. 
4. Die Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit werden im 
Punkt 1.2 „Ganztägige Betreuung in den Ferien“ geändert und an das Gesamtkonzept an-
gepasst. 
5. Der Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion A-R/0035/2006 vom 01.09.2006 „Ge-
samtkonzept zur Ferienbetreuung in Münster“ (Anlage 1) ist damit erledigt. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen Kosten in Höhe von maximal 648.650 Euro.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Mittel stehen in der Haushaltsstelle 4511.718.0900.2 „Angebote in den Ferien“ in Höhe von 
27.650 Euro und in Zeile 17 „Ordentliche Aufwendungen“ des Teilergebnisplanes der Produkt-
gruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ in Höhe von 621.000 Euro vorbehaltlich der  Zustimmung 
des Rates zum Etat 2007 ff. zur Verfügung.  
 
Begründung: 
 
Mit dem Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 01.09.2006 wurde die Verwaltung 
beauftragt, ein Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler an Münste-
raner Grundschulen zu erarbeiten. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0815/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau Weber-Neander 
Herr  Fuchs 
Ruf: 
492 58 64 
492 58 94 
E-Mail: 
FuchsT@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0815/2006 
 
In der Stadt Münster wird eine Vielzahl von Ferienprogrammen und Ganztagsbetreuungsangebo-
ten in den Ferien durchgeführt. Ferienprogramme we rden dabei von einer Vielzahl von Einrichtun-
gen und Institutionen angeboten, häufig auch von Institutionen, die nicht dem Bereich der Jugend-
hilfe zuzuordnen sind. In Abgrenzung zu Ganztagsbetreuungsangeboten werden hier zeitlich be-
grenzte Angebote für Kinder und Jugendliche in den Ferien geboten, die jedoch nicht den verbind-
lichen Betreuungsaspekt im Vordergrund sehen.  
 
Das hier vorgelegte Konzept beschreibt allein die verbindlichen Ferienbetreuungsangebote. Diese 
sind zeitlich mit einem Betreuungsangebot in der Regel an fünf Tagen in der Woche und einer 
Betreuungszeit von mindestens sieben Stunden (im Zeitrahmen von ca. 8 bis 16 Uhr) umfassend 
aufgestellt und an die Betreuungszeiten der Ganztagsschulen angelehnt. Des Weiteren sind für die 
verbindlichen Maßnahmen räumliche und personelle Voraussetzungen durch die Einrichtungen 
und Träger sicher zu stellen, um ein qualitativ hochwertiges Ferienbetreuungsangebot durchführen 
zu können. Die Gesamtverantwortung und –koordination der Ferienbetreuung liegt beim Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
Bei den Ganztagsbetreuungsangeboten ist zwischen zwei bestehenden Systemen zu unterschei-
den:  
 
1. Die bisher schwerpunktmäßig von Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugend-
arbeit und Jugendverbänden durchgeführte Ganztagsbet reuung hat bereits eine lange Tradition 
und wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der Richtlinien zur För-
derung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bezuschusst. Weitere Kosten werden 
durch die Eltern und Erziehungsberechtigten getragen. Im Jahr 2005 sind in diesen Angeboten ca. 
500 Kinder in den Ferien betreut worden.  
 
2. Als zweites System ist seit Einführung der offenen Ganztagsgrundschule die Ferienbetreuung 
für die in diesem Betreuungsangebot angemeldeten Schülerinnen und Schüler beschlossen wor-
den. Mit Vorlage V/1063/2004 ist vom Rat am 09.02.2005 der Anspruch auf sechs Wochen Fe-
rienbetreuung für die im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule betreuten Schülerinnen und 
Schüler beschlossen worden. Dieses Angebot wird über die Gesamtelternbeiträge, kommunale 
Mittel und Landesmittel finanziert und ist somit in den Elternbeiträgen für die Angebote der offenen 
Ganztagsschulen enthalten. Im Jahr 2005 wurde dieses Angebot von 514 Kindern genutzt. 
 
Im Rahmen des neuen Gesamtkonzeptes sollen die beiden Systeme aufeinander abgestimmt und 
für Träger und Eltern/Erziehungsberechtigte kombinierbar werden. Folgende Ziele liegen dem 
Konzept zugrunde: 
 
• In Münster werden flächendeckend und sozialraumbezogen Ferienbetreuungsmaßnahmen 
für Grundschulkinder angeboten. Dabei wird der Anspruch auf Ferienbetreuung im Rahmen 
von sechs Wochen für die im offenen Ganztag angemeldeten Kinder umgesetzt. Darüber 
hinaus wird ein bedarfsgerechtes Angebot von kostenpflichtigen Ferienbetreuungsangebo-
ten angestrebt. 
• Eltern/Erziehungsberechtigte werden am Anfang des jeweiligen Schuljahres über die ent-
sprechenden Betreuungsmaßnahmen und das Anmeldeverfahren informiert. 
• In den Sozialräumen wird nach Möglichkeit das Betreuungsangebot der Träger insoweit 
koordiniert, dass der überwiegende Teil der Ferien abgedeckt ist und Familien entspre-
chende Wahlmöglichkeiten haben. 
• Eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten, die eine Schaffung von Bis-Mittags-
Betreuungen in den Ferien ermöglicht, wird gemeinsam mit den Trägern für das Schuljahr 
2007/2008 erarbeitet. Diese Form der Betreuung ist durch Elternbeiträge zu finanzieren. 
• Die bestehenden Systeme (Ferienbetreuung im  Rahmen der offenen Ganztagsschule und 
kostenpflichtige Ferienbetreuungsangebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit) werden 
vereinheitlicht und somit für alle Eltern und Erziehungsberechtigte entsprechend der Vor-
gaben annähernd gleiche Bedingungen geschaffen.

- 3 - 
V/0815/2006 
• Die Maßnahmen werden insofern bedarfsdeckend geplant, dass sowohl der Anspruch auf 
kostenlose Betreuung in den Ferien im Rahmen der offenen Ganztagsschule umgesetzt 
wird, als auch die mit den vorhandenen Mitteln bestmögliche Verteilung und Ausnutzung 
der kostenpflichtigen Ferienbetreuungsmaßnahmen angestrebt wird. 
• Eltern und Erziehungsberechtigten wird die Möglichkeit gegeben, ihre Kinder wohnortnah in 
Betreuungsangeboten in den Ferien anzumelden. 
• Eltern und Erziehungsberechtigte können die für sie günstigste Betreuungszeit und den 
entsprechenden Anbieter auswählen. 
• Alle Beteiligten (Eltern/Erziehungsberechtigte, Schulen, Träger der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit) werden frühzeitig informiert.  
 
Als Standards für alle Ganztagsbetreuungsangebote in den Ferien werden folgende Punkte defi-
niert: 
 
• Die Gruppengröße soll 15 – 20 Kinder umfassen. Dabei sind mindestens zwei Betreuungs-
personen einzusetzen. 
• Leitungskräfte müssen mindestens 18 Jahre, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens 
16 Jahre sein. Die Mitarbeitenden sollen für die Aufgaben geeignet sein. Für die Leitungs-
kräfte ist eine pädagogische Grundqualifikation notwendig. 
• Die Räumlichkeiten sollten möglichst in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendar-
beit bzw. in Einrichtungen der Träger sein. Dort, wo diese nicht zur Verfügung stehen, wer-
den die Räumlichkeiten der offenen Ganztagsschulen genutzt. 
• Der Betreuungsumfang umfasst fünf Tage die Woche (außer Feiertage) und mindestens 
sieben Stunden.  
• Die Programmgestaltung kann programmatische Schwerpunkte umfassen, ist jedoch viel-
fältig zu gestalten. 
• Die Verpflegung soll angemessen und ausgewogen sein. 
• Die Obergrenze der Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung liegt wie bereits im Jahr 
2005 bei maximal 75 Euro pro Woche und betreutes Kind. 
 
Als Anbieter für die Ganztagsbetreuungsangebote sollen Träger und Institutionen mit unterschied-
lichen inhaltlichen Schwerpunkten gewonnen werden. Die Einhaltung der formulierten Standards 
ist Bedingung für eine Veröffentlichung in der Gesamtübersicht und für die Inanspruchnahme der 
Zuschüsse. 
 
Folgendes Anmeldeverfahren ist jährlich bzw. bezogen auf die einzelnen Maßnahmen  umzuset-
zen: 
 
• Vor Beginn des Schuljahres werden die Angebote der Ganztagsbetreuung in den Ferien 
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bei den Anbietern abgefragt.  
• Mit einer Gesamtübersicht über alle Ganztagsbetreuungsangebote in den Ferien werden 
die Eltern aller Grundschulkinder in Münster informiert. Mit der Gesamtübersicht werden In-
formationen zum Anmeldeverfahren und Anmeldebögen an die Eltern verteilt. Die Vertei-
lung findet zeitgleich durch die Grundschulen statt. 
• Die Eltern melden ihr Kind direkt beim Anbieter ihrer Wahl an. Anmeldeschluss ist jeweils 
acht Wochen vor Ferienbeginn, bzw. verkürzt auf vier Wochen vor Herbstferienbeginn. Die 
Eltern erhalten von den jeweiligen Anbietern eine Anmeldebestätigung. 
• Über das Familienbüro und über eine Veröffentlichung im Internet (voraussichtlich ab 
Sommer 2007) sind laufend Informationen über freie Plätze zu erhalten. 
• Kinder, die im Rahmen der Betreuung in der offenen Ganztagsgrundschule einen Anspruch 
auf sechs Wochen Betreuung in den Ferien haben, können darüber hinaus an Angeboten 
teilnehmen, wenn diese durch die Eltern finanziert werden. Die Einhaltung des Sechs-
Wochen-Anspruches wird durch die Stadt Münster kontrolliert.

- 4 - 
V/0815/2006 
Um eine größtmögliche Planungssicherheit für die A nbieter der Maßnahmen sicherstellen zu kön-
nen, wird folgendes Verfahren vorgeschlagen: 
 
• Für angemeldete Kinder, die nicht zu den Angeboten erscheinen oder nicht fristgemäß ab-
gemeldet wurden, können Träger von den Eltern für drei Tage die Kosten für das Essen 
einziehen. 
• Für angemeldete Kinder, die nicht zu den Angeboten erscheinen oder nicht fristgemäß ab-
gemeldet wurden, können Träger Gebühren erheben. Dies gilt für jene Kinder, die nicht im 
Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule für die Ferienbetreuung angemeldet waren. 
• Bis zu fünf Kinder pro Maßnahme werden durch die Stadt Münster bezuschusst, wenn sie 
angemeldet waren, jedoch unentschuldigt nicht teilgenommen haben. Der ursprünglich an-
gemeldete Betreuungszeitraum wird dann vom „6 – Wochen – Anspruch“ der Eltern und 
Erziehungsberechtigten abgezogen. Dies gilt nur für die Bezuschussung der Kinder, die im 
Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule für die Ferienbetreuung angemeldet waren. 
 
Für Kinder, die im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule die Angebote der Ferienbetreuung 
nutzen wird ein Zuschuss von 90 Euro pro Kind und (5-Tage-) Woche gezahlt. Das Essensgeld ist 
durch die Anbieter mit den Eltern abzurechnen. Für Kinder, die nicht im offenen Ganztag einer 
Schule angemeldet sind, wird ein Zuschuss von 17 Euro pro Kind und (5-Tage-) Woche gezahlt. 
Die weiteren Elternbeiträge sind durch die Anbieter mit den Eltern abzurechnen.  
 
Grundlage für die Bezuschussung der Angebote sind die Richtlinien zur Förderung der außerschu-
lischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster. Diese werden wie in der Anlage darge-
stellt an das beschriebene Konzept angepasst. 
 
Perspektive: 
• Das vorliegende Konzept wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in enger 
Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und den Trägern der Betreuungs-
maßnahmen und mit den Schulen umgesetzt. Dabei werden sich ergebende notwendige 
Veränderungen mit den Beteiligten abgestimmt. 
• Für die Flexibilisierung der Angebotszeiten (z.B. Bis-Mittag-Angebote in den Ferien) wird 
die Verwaltung mit den Anbietern konzeptionelle Möglichkeiten entwerfen und diese in die 
Gesamtübersicht aufnehmen. 
• Für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen der Sekundarstufe I (Kinder und Jugend-
liche im Alter von 11 bis 14 Jahren) wird das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien e-
benfalls mit den Anbietern inhaltliche Grundl agen erarbeiten. Die Finanzierung solcher 
Maßnahmen ist über Elternbeiträge sicher zu stellen. 
 
 
I.V. 
 
 
Gez. 
Dr. Hanke 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion A-R/0035/2006 vom 01.09.2006 „Gesamt-
konzept zur Ferienbetreuung in Münster“ 
2. Änderungstext der „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendar-
beit freier Träger in Münster“

Anlage 2 - Änderungstext der "Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster"

6918 Zeichen

1.2. Ganztägige Betreuung in den Ferien 
Was gehört dazu?  die ganztägige Betreuung von Grundschulkindern in den Schulferien inkl. Ver- 
pflegung und Programm  
Wer kann Zuschüsse 
beantragen?  
Der öffentliche und anerkannte  freie Träger  der Kinder- und Jugendhilfe aus 
Münster 
Wer kann teilnehmen?  Grundschulkinder und zur Grundschule angemeldete Kinder aus Münster , die 
Grundschulen in Münster besuchen 
Wer darf leiten und mit- 
arbeiten?  
Leitungskräfte müssen mindestens 18 Jahre, die Mitarbeiter/innen mindestens 
16 Jahre alt und für ihre Aufgaben geeignet sein. Für die Leitungskräfte ist eine 
pädagogische Grundqualifikation notwendig. Pro Gruppe (s.u.) sind mindestens 
2 Betreuungskräfte einzusetzen.  
Was ist grundsätzlich  zu 
beachten?  
 
15 bis 20 Kinder pro Gruppe sollen an 5 Tagen pro Woche (außer an Feierta- 
gen) mindestens 7 Stunden (ca. von 8.00 bis 16.00 Uhr)  täglich betreut wer- 
den. Das Programm muss auch ihre Verpflegung gewährleisten. 
Die Räumlichkeiten sollten in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
liegen. Dort, wo diese nicht zur Verfügung stehen, sind die Räumlichkeiten der offe- 
nen Ganztagsschulen zu nutzen. 
 
Die Programmgestaltung kann programmatische Schwerpunkte umfassen, ist je- 
doch vielfältig zu gestalten. 
Die Verpflegung soll angemessen und ausgewogen sein. 
Als Anbieter für die Ganztagsbetreuungsangebote sollen Träger und Institutionen 
mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten gewonnen werden.  
Die Einhaltung der formulierten Standards ist für eine Veröffentlichung in einer Ge- 
samtübersicht und für die Inanspruchnahme der Zuschüsse Bedingung. 
Die Nichteinhaltung der nachstehend genannten Fristen kann zur Zuschussver- 
sagung bzw. Rückforderung des Zuschusses führen. 
Anmeldeverfahren  
für Kinder  
Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten melden ihr Kind direkt beim Anbieter 
ihrer Wahl an. Anmeldeschluss ist jeweils acht Woch en vor Ferienbeginn, bzw. 
verkürzt auf vier Wochen vor Herbstferienbeginn. Die Eltern erhalten von den jewei- 
ligen Anbietern eine Anmeldebestätigung. 
Antragsfristen für Träger  Die Träger der Maßnahmen beantragen die Förderung spätestens 3 Wochen vor 
Beginn der jeweiligen Ferien. 
Verwendungsnachweise  Kostenaufstellungen –ohne Belege-, Teilnahmelisten und ggf. Anmeldeformula- 
re (s.u.) sind als Verwendungsnachweis  unter Benutzung des speziellen Vor- 
drucks spätestens 4 Wochen nach Beendigung der jeweiligen Ferien vorzule- 
gen 
 
  1.2.1 Offene Ganztagsschule (OGTS)- 
Besondere Regelungen bzgl. Kindern, die zur Nachmit- 
tagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule ange-
meldet sind 
 
Wie und wie viel fördern 
wir?  
Die Förderung beträgt 90 € pro Kind und (5-Tage) –Woche. Bei der Antragstel- 
lung ist anzugeben, wie viel  (OGTS-) -Kinder voraussichtlich an der Maßnah- 
me teilnehmen werden. Die Auszahlung erfolgt aufgrund der Angaben vor Be-

ginn der jeweiligen Ferien. 
Sollten zusätzlich 
 (OGTS-)-Kinder an der Maßnahme teilnehmen, wird der ent- 
sprechende Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises nachge- 
zahlt.. 
Rückforderungen werden vorgenommen, wenn mehr als 5 Kinder je Maßnah- 
me (räumlich und zeitlich zusammenhängend) trotz Anmeldung nicht erschie- 
nen bzw. die Abmeldung kurzfristig (ab 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn –bei 
Herbstferienmaßnahmen ab 2 Wochen) erfolgte. Außerdem werden gezahlte 
Zuschüsse für Kinder zurückgefordert die nicht zur Nachmittagsbetreuung an 
einer Offenen Ganztagsschule angemeldet sind. 
Die Vorlage einer detaillierten Teilnahmeliste ist notwendig; ebenso ggf. die 
Anmeldeformulare der nicht erschienenen (s.o) Kinder. 
Welche Kosten  
erkennen wir an?  
Unmittelbare Kosten für die Durchführung (z. B. Honorare, Verbrauchsmateria- 
lien, Kosten für Ausflüge etc.). Keine Zubringerkosten und keine Kosten für 
Verpflegung, Getränke, Snacks, u.s.w. Eine einzige Gesamtaufstellung der 
Kosten (detaillierte Liste) ist beizufügen (s. ebenso „GTB“). Belegvorlage wird 
nicht verlangt; die Belege sind aber für eine evt. Prüfung 5 Jahre vorzuhalten. 
Die Kosten lt. Gesamtaufstellung werden bei Prüfung des Verwendungsnach- 
weises im Verhältnis der Zahl der „OGTS“-Kinder zur Gesamtkinderzahl der 
Maßnahme (s. ebenso „GTB“) verteilt. 
10% des Gesamtzuschusses können durch pauschale Verwaltungs-
/Overheadkosten –ohne Einzelaufstellung- abgedeckt werden. 
Wie viel Förderanspruch 
haben die Kinder? 
Jedes an einer Offenen Ganztagsschule zur Nachmittagsbetreuung während 
der Schulzeit angemeldete Kind (OGTS-Kind) hat einen Anspruch auf Betreu- 
ung für 6 Ferienwochen in den Herbst-, Oster- oder Sommerferien je Schuljahr. 
Der Termin, die Aufteilung der 6 Wochen und der Anbieter können in den ge- 
nannten Ferien frei gewählt werden. Eine frühzeitige Anmeldung erhöht die 
Chance auf Wunschtermine und –Anbieter! Informationen über alle Angebote 
werden rechtzeitig herausgegeben. Sollten bei erfolgten Anmeldungen evt. 
Abmeldungen (weil das Angebot des Trägers doch nicht in Anspruch genom- 
men wird) später als 4 Wochen vor Beginn der Maßnahmen vorgenommen 
werden bzw. das Kind das Angebot gar nicht in Anspruch nehmen, werden die 
entsprechenden Wochen vom 6-Wochen-Anspruch abgezogen. Das gilt nur 
dann nicht, wenn auf geeignete Weise nachgewiesen wird (z.B. Attest des Arz- 
tes), dass eine Inanspruchnahme nicht möglich war. 
 1.2.2 sonstige Ganztagsbetreuungsförderung (GTB) 
Wie und wie viel  
fördern wir?  
pauschal bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten, max. jedoc h 255,00 € 
pro 5 -Tage -Woche und Gruppe.  
Die Förderung beträgt 17 € pro Kind und (5-Tage) –Woche. 
Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises und 
der Teilnahmelisten. Bei der Antragstellung (s.o.) ist anzugeben, ob Plätze für 
Kinder, die NICHT zur Nachmittagsbetreuung während der Schulzeit an einer 
Offenen Ganztagsschule angemeldet sind bzw. die (als „OGTS-Kinder“)den 
oben genannten 6-Wochen-Anspruch bereits „verbraucht“ haben zur Verfügung 
gestellt werden.

Welche Kosten  
erkennen wir an?  
Unmittelbare Kosten für die Durchführung (z. B. Honorare, Verbrauchsmateria- 
lien, Kosten für Ausflüge, auch Kosten für Verpflegung, Getränke, Snacks , 
u.s.w. Keine Zubringerkosten. Eine einzige Gesamtaufstellung der Kosten (de- 
taillierte Liste) ist beizufügen (s. ebenso „OGTS“). Belegvorlage wird nicht ver- 
langt; die Belege sind aber für eine evt. Prüfung 5 Jahre vorzuhalten.  
Die Kosten lt. Gesamtaufstellung werden bei Prüfung des Verwendungsnach- 
weises im Verhältnis der Zahl der „GTB“-Kinder zur Gesamtkinderzahl der 
Maßnahme (s. ebenso „OGTS“) verteilt. 
Es sind bei Vorlage des Verwendungsnachweises die Einnahmen durch Eltern- 
beiträge anzugeben. 
Elternbeiträge über 75 € pro (5-Tage) -Woche/Kind (ohne Anteile für Verpfle- 
gung) führen zur Zuschussversagung. 
Wie viel Förderanspruch 
haben die Kinder?  
Eine Anspruchsbegrenzung gibt es bei der „GTB“ nicht

Beratungsverlauf (4)

30.01.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
31.01.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2007 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung
Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0815/2006
Typ
Vorlage
Datum
18.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37