V/0815/2006
Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung von Grundschulkindern in Münster - Koordination aller Maßnahmen
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Anlage 1 - Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion A-R/0035/2006 vom 01.09.2006 "Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung in Münster"
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CDU-Fraktion und FDP-Fraktion Antrag Nr. A-R/0035/2006
im Rat der Stadt Münster
RATSFRAKT ION
Münster, den 1. September 2006
Antrag
Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung in Münster –
Vielfältige Angebote für Grundschulkinder transparent bündeln
und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung erarbeitet ein Gesamtkonzept zur Fer ienbetreuung, das sich an alle Schülerinnen
und Schüler der münsterischen Grundschulen richtet. Ziel dieses Gesamtkonzeptes ist es, allen
Grundschulkindern eine interessante und abwechslung sreiche Ferienbetreuung zu bieten, die so-
wohl in Schulen als auch in Kooperation mit Jugendz entren, Vereinen, Verbänden, Einrichtungen
und Kirchengemeinden angeboten wird.
Um zu gewährleisten, dass alle Grundschulkinder rec htzeitig über diese Angebote informiert wer-
den und danach ihre Wahl ausrichten können, gleichz eitig aber auch sämtliche Angebotspartner
der Ferienbetreuung eine ausreichende Planungssicherheit haben, wird die Verwaltung beauftragt
frühzeitig jeweils vor den Oster-, Sommer- und Her bstferien ein umfangreiches Gesamtan-
gebot zur Ferienbetreuung für alle Kinder zu erarbeiten und bekannt zu machen
ein für die Eltern verbindliches Anmeldeverfahren einzuführen
das Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung so zu gestal ten, dass die Angebote der freien
Träger und Vereine auch für die Kinder der Offenen Ganztagsschule geöffnet werden
die Möglichkeit zu eröffnen, an Angeboten zeitlich abgestuft und bedarfsgerecht nur halb-
tags teilzunehmen, wenn die Eltern dieses wünschen
Zusätzlich entstehende Kosten sind durch Elternbeiträge zu finanzieren.
Begründung:
Berufstätigen Eltern ist es aufgrund ihres begrenzt en Jahresurlaubs in der Regel nicht möglich,
ihre Kinder während der gesamten Ferienzeit selbst zu betreuen. Sie benötigen deshalb verlässli-
che und bedarfsgerechte Ferienbetreuungsangebote.
In Münster gibt es bereits ein umfangreiches, bisla ng jedoch nicht ausreichend vernetztes Ferien-
angebot, das sowohl vom Kinderbüro der Stadt als au ch von verschiedenen freien Trägern, Ver-
bänden und Vereinen sowie von den Offenen Ganztagsg rundschulen organisiert wird. Alle Kinder,
die an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, haben bereits Anspruch auf ein sechswöchiges
Ferienbetreuungsangebot pro Schuljahr. Die Eltern d erjenigen Kinder, die durch Ihre Beiträge ei-
nen Anspruch auf diese Ferienbetreuung erworben hab en, wünschen sich jedoch häufig eine grö-
ßere Wahlfreiheit bei den Ferienbetreuungsangeboten . Diejenigen Eltern, deren Kinder nicht an
der Offenen Ganztagsgrundschule teilnehmen, müssen sich hingegen zum Teil von Jahr zu Jahr
erneut in Eigenregie nach geeigneten Angeboten zur Ferienbetreuung umschauen.
Ziel eines Gesamtkonzeptes zur Ferienbetreuung in M ünster ist es daher, alle Angebote im ge-
samten Stadtgebiet rechtzeitig zu einem transparent en Angebotspaket zu bündeln, so dass Eltern
und Grundschulkinder frühzeitig einen Überblick übe r die Angebote erhalten und ausreichend Zeit
zur Auswahl haben.
Welche Angebote letztlich zustande kommen, entscheiden Eltern und Kinder über ihre verbindliche
Anmeldung. Dieses verbindliche Anmeldeverfahren sch afft verlässliche Rahmenbedingungen und
eine ausreichende Planungssicherheit für die Angebo tspartner der Ferienbetreuung und verhindert
Angebote, die erst von den Partnern kostenintensiv durch ehrenamtliche Kräfte vorbereitet werden,
aber anschließend mangels Interesse nicht zustande kommen. Nicht zuletzt ist auch eine weitere
Qualitätssteigerung zu erwarten; denn die Anmeldung en entscheiden über das Zustandekommen
eines Projektes und nicht mehr die bloße Anbindung an eine Schule.
gez. Heinz-Dieter Sellenriek gez. Carola Möllema nn-Appelhoff
CDU-Fraktion FDP-Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0815/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung von Grundschulkindern in Münster - Koordination aller Maßnahmen Beratungsfolge 30.01.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 31.01.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 06.02.2007 Sportausschuss Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Dem vorliegenden Konzept zur Ferienbetreuung für Grundschulkinder wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren in Zusammenarbeit mit den freien Trägern, Vereinen und Schulen umzusetzen. 3. Die Umsetzung soll bereits im laufenden Schuljahr 2006/2007 sukzessiv erfolgen. 4. Die Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit werden im Punkt 1.2 „Ganztägige Betreuung in den Ferien“ geändert und an das Gesamtkonzept an- gepasst. 5. Der Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion A-R/0035/2006 vom 01.09.2006 „Ge- samtkonzept zur Ferienbetreuung in Münster“ (Anlage 1) ist damit erledigt. Kosten/Folgekosten Es entstehen Kosten in Höhe von maximal 648.650 Euro. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Mittel stehen in der Haushaltsstelle 4511.718.0900.2 „Angebote in den Ferien“ in Höhe von 27.650 Euro und in Zeile 17 „Ordentliche Aufwendungen“ des Teilergebnisplanes der Produkt- gruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ in Höhe von 621.000 Euro vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum Etat 2007 ff. zur Verfügung. Begründung: Mit dem Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 01.09.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler an Münste- raner Grundschulen zu erarbeiten. Vorlagen-Nr.: V/0815/2006 Auskunft erteilt: Frau Weber-Neander Herr Fuchs Ruf: 492 58 64 492 58 94 E-Mail: FuchsT@stadt-muenster.de Datum: 11.10.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0815/2006 In der Stadt Münster wird eine Vielzahl von Ferienprogrammen und Ganztagsbetreuungsangebo- ten in den Ferien durchgeführt. Ferienprogramme we rden dabei von einer Vielzahl von Einrichtun- gen und Institutionen angeboten, häufig auch von Institutionen, die nicht dem Bereich der Jugend- hilfe zuzuordnen sind. In Abgrenzung zu Ganztagsbetreuungsangeboten werden hier zeitlich be- grenzte Angebote für Kinder und Jugendliche in den Ferien geboten, die jedoch nicht den verbind- lichen Betreuungsaspekt im Vordergrund sehen. Das hier vorgelegte Konzept beschreibt allein die verbindlichen Ferienbetreuungsangebote. Diese sind zeitlich mit einem Betreuungsangebot in der Regel an fünf Tagen in der Woche und einer Betreuungszeit von mindestens sieben Stunden (im Zeitrahmen von ca. 8 bis 16 Uhr) umfassend aufgestellt und an die Betreuungszeiten der Ganztagsschulen angelehnt. Des Weiteren sind für die verbindlichen Maßnahmen räumliche und personelle Voraussetzungen durch die Einrichtungen und Träger sicher zu stellen, um ein qualitativ hochwertiges Ferienbetreuungsangebot durchführen zu können. Die Gesamtverantwortung und –koordination der Ferienbetreuung liegt beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Bei den Ganztagsbetreuungsangeboten ist zwischen zwei bestehenden Systemen zu unterschei- den: 1. Die bisher schwerpunktmäßig von Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugend- arbeit und Jugendverbänden durchgeführte Ganztagsbet reuung hat bereits eine lange Tradition und wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der Richtlinien zur För- derung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bezuschusst. Weitere Kosten werden durch die Eltern und Erziehungsberechtigten getragen. Im Jahr 2005 sind in diesen Angeboten ca. 500 Kinder in den Ferien betreut worden. 2. Als zweites System ist seit Einführung der offenen Ganztagsgrundschule die Ferienbetreuung für die in diesem Betreuungsangebot angemeldeten Schülerinnen und Schüler beschlossen wor- den. Mit Vorlage V/1063/2004 ist vom Rat am 09.02.2005 der Anspruch auf sechs Wochen Fe- rienbetreuung für die im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule betreuten Schülerinnen und Schüler beschlossen worden. Dieses Angebot wird über die Gesamtelternbeiträge, kommunale Mittel und Landesmittel finanziert und ist somit in den Elternbeiträgen für die Angebote der offenen Ganztagsschulen enthalten. Im Jahr 2005 wurde dieses Angebot von 514 Kindern genutzt. Im Rahmen des neuen Gesamtkonzeptes sollen die beiden Systeme aufeinander abgestimmt und für Träger und Eltern/Erziehungsberechtigte kombinierbar werden. Folgende Ziele liegen dem Konzept zugrunde: • In Münster werden flächendeckend und sozialraumbezogen Ferienbetreuungsmaßnahmen für Grundschulkinder angeboten. Dabei wird der Anspruch auf Ferienbetreuung im Rahmen von sechs Wochen für die im offenen Ganztag angemeldeten Kinder umgesetzt. Darüber hinaus wird ein bedarfsgerechtes Angebot von kostenpflichtigen Ferienbetreuungsangebo- ten angestrebt. • Eltern/Erziehungsberechtigte werden am Anfang des jeweiligen Schuljahres über die ent- sprechenden Betreuungsmaßnahmen und das Anmeldeverfahren informiert. • In den Sozialräumen wird nach Möglichkeit das Betreuungsangebot der Träger insoweit koordiniert, dass der überwiegende Teil der Ferien abgedeckt ist und Familien entspre- chende Wahlmöglichkeiten haben. • Eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten, die eine Schaffung von Bis-Mittags- Betreuungen in den Ferien ermöglicht, wird gemeinsam mit den Trägern für das Schuljahr 2007/2008 erarbeitet. Diese Form der Betreuung ist durch Elternbeiträge zu finanzieren. • Die bestehenden Systeme (Ferienbetreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule und kostenpflichtige Ferienbetreuungsangebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit) werden vereinheitlicht und somit für alle Eltern und Erziehungsberechtigte entsprechend der Vor- gaben annähernd gleiche Bedingungen geschaffen. - 3 - V/0815/2006 • Die Maßnahmen werden insofern bedarfsdeckend geplant, dass sowohl der Anspruch auf kostenlose Betreuung in den Ferien im Rahmen der offenen Ganztagsschule umgesetzt wird, als auch die mit den vorhandenen Mitteln bestmögliche Verteilung und Ausnutzung der kostenpflichtigen Ferienbetreuungsmaßnahmen angestrebt wird. • Eltern und Erziehungsberechtigten wird die Möglichkeit gegeben, ihre Kinder wohnortnah in Betreuungsangeboten in den Ferien anzumelden. • Eltern und Erziehungsberechtigte können die für sie günstigste Betreuungszeit und den entsprechenden Anbieter auswählen. • Alle Beteiligten (Eltern/Erziehungsberechtigte, Schulen, Träger der offenen Kinder- und Ju- gendarbeit) werden frühzeitig informiert. Als Standards für alle Ganztagsbetreuungsangebote in den Ferien werden folgende Punkte defi- niert: • Die Gruppengröße soll 15 – 20 Kinder umfassen. Dabei sind mindestens zwei Betreuungs- personen einzusetzen. • Leitungskräfte müssen mindestens 18 Jahre, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens 16 Jahre sein. Die Mitarbeitenden sollen für die Aufgaben geeignet sein. Für die Leitungs- kräfte ist eine pädagogische Grundqualifikation notwendig. • Die Räumlichkeiten sollten möglichst in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendar- beit bzw. in Einrichtungen der Träger sein. Dort, wo diese nicht zur Verfügung stehen, wer- den die Räumlichkeiten der offenen Ganztagsschulen genutzt. • Der Betreuungsumfang umfasst fünf Tage die Woche (außer Feiertage) und mindestens sieben Stunden. • Die Programmgestaltung kann programmatische Schwerpunkte umfassen, ist jedoch viel- fältig zu gestalten. • Die Verpflegung soll angemessen und ausgewogen sein. • Die Obergrenze der Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung liegt wie bereits im Jahr 2005 bei maximal 75 Euro pro Woche und betreutes Kind. Als Anbieter für die Ganztagsbetreuungsangebote sollen Träger und Institutionen mit unterschied- lichen inhaltlichen Schwerpunkten gewonnen werden. Die Einhaltung der formulierten Standards ist Bedingung für eine Veröffentlichung in der Gesamtübersicht und für die Inanspruchnahme der Zuschüsse. Folgendes Anmeldeverfahren ist jährlich bzw. bezogen auf die einzelnen Maßnahmen umzuset- zen: • Vor Beginn des Schuljahres werden die Angebote der Ganztagsbetreuung in den Ferien vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bei den Anbietern abgefragt. • Mit einer Gesamtübersicht über alle Ganztagsbetreuungsangebote in den Ferien werden die Eltern aller Grundschulkinder in Münster informiert. Mit der Gesamtübersicht werden In- formationen zum Anmeldeverfahren und Anmeldebögen an die Eltern verteilt. Die Vertei- lung findet zeitgleich durch die Grundschulen statt. • Die Eltern melden ihr Kind direkt beim Anbieter ihrer Wahl an. Anmeldeschluss ist jeweils acht Wochen vor Ferienbeginn, bzw. verkürzt auf vier Wochen vor Herbstferienbeginn. Die Eltern erhalten von den jeweiligen Anbietern eine Anmeldebestätigung. • Über das Familienbüro und über eine Veröffentlichung im Internet (voraussichtlich ab Sommer 2007) sind laufend Informationen über freie Plätze zu erhalten. • Kinder, die im Rahmen der Betreuung in der offenen Ganztagsgrundschule einen Anspruch auf sechs Wochen Betreuung in den Ferien haben, können darüber hinaus an Angeboten teilnehmen, wenn diese durch die Eltern finanziert werden. Die Einhaltung des Sechs- Wochen-Anspruches wird durch die Stadt Münster kontrolliert. - 4 - V/0815/2006 Um eine größtmögliche Planungssicherheit für die A nbieter der Maßnahmen sicherstellen zu kön- nen, wird folgendes Verfahren vorgeschlagen: • Für angemeldete Kinder, die nicht zu den Angeboten erscheinen oder nicht fristgemäß ab- gemeldet wurden, können Träger von den Eltern für drei Tage die Kosten für das Essen einziehen. • Für angemeldete Kinder, die nicht zu den Angeboten erscheinen oder nicht fristgemäß ab- gemeldet wurden, können Träger Gebühren erheben. Dies gilt für jene Kinder, die nicht im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule für die Ferienbetreuung angemeldet waren. • Bis zu fünf Kinder pro Maßnahme werden durch die Stadt Münster bezuschusst, wenn sie angemeldet waren, jedoch unentschuldigt nicht teilgenommen haben. Der ursprünglich an- gemeldete Betreuungszeitraum wird dann vom „6 – Wochen – Anspruch“ der Eltern und Erziehungsberechtigten abgezogen. Dies gilt nur für die Bezuschussung der Kinder, die im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule für die Ferienbetreuung angemeldet waren. Für Kinder, die im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule die Angebote der Ferienbetreuung nutzen wird ein Zuschuss von 90 Euro pro Kind und (5-Tage-) Woche gezahlt. Das Essensgeld ist durch die Anbieter mit den Eltern abzurechnen. Für Kinder, die nicht im offenen Ganztag einer Schule angemeldet sind, wird ein Zuschuss von 17 Euro pro Kind und (5-Tage-) Woche gezahlt. Die weiteren Elternbeiträge sind durch die Anbieter mit den Eltern abzurechnen. Grundlage für die Bezuschussung der Angebote sind die Richtlinien zur Förderung der außerschu- lischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster. Diese werden wie in der Anlage darge- stellt an das beschriebene Konzept angepasst. Perspektive: • Das vorliegende Konzept wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in enger Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und den Trägern der Betreuungs- maßnahmen und mit den Schulen umgesetzt. Dabei werden sich ergebende notwendige Veränderungen mit den Beteiligten abgestimmt. • Für die Flexibilisierung der Angebotszeiten (z.B. Bis-Mittag-Angebote in den Ferien) wird die Verwaltung mit den Anbietern konzeptionelle Möglichkeiten entwerfen und diese in die Gesamtübersicht aufnehmen. • Für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen der Sekundarstufe I (Kinder und Jugend- liche im Alter von 11 bis 14 Jahren) wird das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien e- benfalls mit den Anbietern inhaltliche Grundl agen erarbeiten. Die Finanzierung solcher Maßnahmen ist über Elternbeiträge sicher zu stellen. I.V. Gez. Dr. Hanke Anlagen: 1. Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion A-R/0035/2006 vom 01.09.2006 „Gesamt- konzept zur Ferienbetreuung in Münster“ 2. Änderungstext der „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendar- beit freier Träger in Münster“
Anlage 2 - Änderungstext der "Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster"
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1.2. Ganztägige Betreuung in den Ferien Was gehört dazu? die ganztägige Betreuung von Grundschulkindern in den Schulferien inkl. Ver- pflegung und Programm Wer kann Zuschüsse beantragen? Der öffentliche und anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe aus Münster Wer kann teilnehmen? Grundschulkinder und zur Grundschule angemeldete Kinder aus Münster , die Grundschulen in Münster besuchen Wer darf leiten und mit- arbeiten? Leitungskräfte müssen mindestens 18 Jahre, die Mitarbeiter/innen mindestens 16 Jahre alt und für ihre Aufgaben geeignet sein. Für die Leitungskräfte ist eine pädagogische Grundqualifikation notwendig. Pro Gruppe (s.u.) sind mindestens 2 Betreuungskräfte einzusetzen. Was ist grundsätzlich zu beachten? 15 bis 20 Kinder pro Gruppe sollen an 5 Tagen pro Woche (außer an Feierta- gen) mindestens 7 Stunden (ca. von 8.00 bis 16.00 Uhr) täglich betreut wer- den. Das Programm muss auch ihre Verpflegung gewährleisten. Die Räumlichkeiten sollten in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit liegen. Dort, wo diese nicht zur Verfügung stehen, sind die Räumlichkeiten der offe- nen Ganztagsschulen zu nutzen. Die Programmgestaltung kann programmatische Schwerpunkte umfassen, ist je- doch vielfältig zu gestalten. Die Verpflegung soll angemessen und ausgewogen sein. Als Anbieter für die Ganztagsbetreuungsangebote sollen Träger und Institutionen mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten gewonnen werden. Die Einhaltung der formulierten Standards ist für eine Veröffentlichung in einer Ge- samtübersicht und für die Inanspruchnahme der Zuschüsse Bedingung. Die Nichteinhaltung der nachstehend genannten Fristen kann zur Zuschussver- sagung bzw. Rückforderung des Zuschusses führen. Anmeldeverfahren für Kinder Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten melden ihr Kind direkt beim Anbieter ihrer Wahl an. Anmeldeschluss ist jeweils acht Woch en vor Ferienbeginn, bzw. verkürzt auf vier Wochen vor Herbstferienbeginn. Die Eltern erhalten von den jewei- ligen Anbietern eine Anmeldebestätigung. Antragsfristen für Träger Die Träger der Maßnahmen beantragen die Förderung spätestens 3 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferien. Verwendungsnachweise Kostenaufstellungen –ohne Belege-, Teilnahmelisten und ggf. Anmeldeformula- re (s.u.) sind als Verwendungsnachweis unter Benutzung des speziellen Vor- drucks spätestens 4 Wochen nach Beendigung der jeweiligen Ferien vorzule- gen 1.2.1 Offene Ganztagsschule (OGTS)- Besondere Regelungen bzgl. Kindern, die zur Nachmit- tagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule ange- meldet sind Wie und wie viel fördern wir? Die Förderung beträgt 90 € pro Kind und (5-Tage) –Woche. Bei der Antragstel- lung ist anzugeben, wie viel (OGTS-) -Kinder voraussichtlich an der Maßnah- me teilnehmen werden. Die Auszahlung erfolgt aufgrund der Angaben vor Be- ginn der jeweiligen Ferien. Sollten zusätzlich (OGTS-)-Kinder an der Maßnahme teilnehmen, wird der ent- sprechende Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises nachge- zahlt.. Rückforderungen werden vorgenommen, wenn mehr als 5 Kinder je Maßnah- me (räumlich und zeitlich zusammenhängend) trotz Anmeldung nicht erschie- nen bzw. die Abmeldung kurzfristig (ab 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn –bei Herbstferienmaßnahmen ab 2 Wochen) erfolgte. Außerdem werden gezahlte Zuschüsse für Kinder zurückgefordert die nicht zur Nachmittagsbetreuung an einer Offenen Ganztagsschule angemeldet sind. Die Vorlage einer detaillierten Teilnahmeliste ist notwendig; ebenso ggf. die Anmeldeformulare der nicht erschienenen (s.o) Kinder. Welche Kosten erkennen wir an? Unmittelbare Kosten für die Durchführung (z. B. Honorare, Verbrauchsmateria- lien, Kosten für Ausflüge etc.). Keine Zubringerkosten und keine Kosten für Verpflegung, Getränke, Snacks, u.s.w. Eine einzige Gesamtaufstellung der Kosten (detaillierte Liste) ist beizufügen (s. ebenso „GTB“). Belegvorlage wird nicht verlangt; die Belege sind aber für eine evt. Prüfung 5 Jahre vorzuhalten. Die Kosten lt. Gesamtaufstellung werden bei Prüfung des Verwendungsnach- weises im Verhältnis der Zahl der „OGTS“-Kinder zur Gesamtkinderzahl der Maßnahme (s. ebenso „GTB“) verteilt. 10% des Gesamtzuschusses können durch pauschale Verwaltungs- /Overheadkosten –ohne Einzelaufstellung- abgedeckt werden. Wie viel Förderanspruch haben die Kinder? Jedes an einer Offenen Ganztagsschule zur Nachmittagsbetreuung während der Schulzeit angemeldete Kind (OGTS-Kind) hat einen Anspruch auf Betreu- ung für 6 Ferienwochen in den Herbst-, Oster- oder Sommerferien je Schuljahr. Der Termin, die Aufteilung der 6 Wochen und der Anbieter können in den ge- nannten Ferien frei gewählt werden. Eine frühzeitige Anmeldung erhöht die Chance auf Wunschtermine und –Anbieter! Informationen über alle Angebote werden rechtzeitig herausgegeben. Sollten bei erfolgten Anmeldungen evt. Abmeldungen (weil das Angebot des Trägers doch nicht in Anspruch genom- men wird) später als 4 Wochen vor Beginn der Maßnahmen vorgenommen werden bzw. das Kind das Angebot gar nicht in Anspruch nehmen, werden die entsprechenden Wochen vom 6-Wochen-Anspruch abgezogen. Das gilt nur dann nicht, wenn auf geeignete Weise nachgewiesen wird (z.B. Attest des Arz- tes), dass eine Inanspruchnahme nicht möglich war. 1.2.2 sonstige Ganztagsbetreuungsförderung (GTB) Wie und wie viel fördern wir? pauschal bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten, max. jedoc h 255,00 € pro 5 -Tage -Woche und Gruppe. Die Förderung beträgt 17 € pro Kind und (5-Tage) –Woche. Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises und der Teilnahmelisten. Bei der Antragstellung (s.o.) ist anzugeben, ob Plätze für Kinder, die NICHT zur Nachmittagsbetreuung während der Schulzeit an einer Offenen Ganztagsschule angemeldet sind bzw. die (als „OGTS-Kinder“)den oben genannten 6-Wochen-Anspruch bereits „verbraucht“ haben zur Verfügung gestellt werden. Welche Kosten erkennen wir an? Unmittelbare Kosten für die Durchführung (z. B. Honorare, Verbrauchsmateria- lien, Kosten für Ausflüge, auch Kosten für Verpflegung, Getränke, Snacks , u.s.w. Keine Zubringerkosten. Eine einzige Gesamtaufstellung der Kosten (de- taillierte Liste) ist beizufügen (s. ebenso „OGTS“). Belegvorlage wird nicht ver- langt; die Belege sind aber für eine evt. Prüfung 5 Jahre vorzuhalten. Die Kosten lt. Gesamtaufstellung werden bei Prüfung des Verwendungsnach- weises im Verhältnis der Zahl der „GTB“-Kinder zur Gesamtkinderzahl der Maßnahme (s. ebenso „OGTS“) verteilt. Es sind bei Vorlage des Verwendungsnachweises die Einnahmen durch Eltern- beiträge anzugeben. Elternbeiträge über 75 € pro (5-Tage) -Woche/Kind (ohne Anteile für Verpfle- gung) führen zur Zuschussversagung. Wie viel Förderanspruch haben die Kinder? Eine Anspruchsbegrenzung gibt es bei der „GTB“ nicht
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0815/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.12.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37