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Realisierung des Spielplatzes an der Merkenicher Ringstraße

Antrag nach § 3 BV6 (FDP) AN/2179/2022 vom 22.11.2022

Stand: Am 06.12.2022 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer AN/2179/2022 Stand: 10.01.2025 Sachstandsbericht Realisierung des Spielplatzes an der Merkenicher Ringstraße Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Spielplatz an der Merkenicher Ringstraße im Bereich des Flurstücks 1117 (Flur 88, Gemarkung Worringen) realisiert werden kann. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Fachverwaltung hatte in Reaktion auf die Anfrage AN/2638/2021 zur der Sitzung der Be- zirksvertretung Chorweiler am 27.10.2022 zu diesem Anliegen mit Session-Nr. 3526/2022 Stellung genommen. Anstelle des Grundstückes an der Merkenicher Ringstraße wurde 2002 auf der Grünfläche an der Straße „Auf dem alten Weerth“ ein öffentlicher Spielplatz errichtet. In den vergangenen Jahren wurden viele der vorhandenen öffentlichen Spielflächen im Stadt- teil Merkenich unter Beteiligung der ansässigen Kinder und Jugendlichen mit neuen Spielge- räten bestückt. Zusätzliche Flächen stehen im Stadtteil Merkenich dem Amt für Kinder, Jugend und Familie nicht für neue öffentlichen Spielplätze zur Verfügung. Eine intensive Suche nach möglichen Flächen, auch in Zusammenarbeit u.a. mit Mitgliedern der Bezirksvertretung, sind bislang er- gebnislos verlaufen. Nächste Schritte: keine , der Antrag ist nicht umsetzbar Es ist kein neuer Sachstandsbericht zum diesem Antrag geplant.
  • Antrag nach § 3 (FDP BV6)

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    Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2179/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2022 Realisierung des Spielplatzes an der Merkenicher Ringstraße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung 6 (Chor- weiler) zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Spielplatz an der Merkenicher Ringstraße im Bereich des Flurstücks 1117 (Flur 88, Gemarkung Worringen) realisiert werden kann. Begründung: Der Stadtteil Merkenich leidet an einer Unterversorgung mit Spielflächen für Kinder. Nach Angaben des zuständigen Fachamts gibt es so gut wie keine weiteren Flächen, die für eine solche Nutzung zur Verfügung stehen (Mitteilung 3526/2022). Die oben b ezeichnete Fläche ist in dem gültigen Bebauungsplan als „Öffentliche Grünflä- che/Kinderspielplatz“ ausgewiesen. Laut Verwaltung wurde diese Nutzung aber nie umge- setzt, weil die BV6 sich 1999 dafür ausgesprochen hat, das Grundstück als Friedhofsgrund- stück auszuweisen. Eine Änderung des Bebauungsplans erfolgte allerdings nicht. Der Beschluss der BV6 erklärte sich vor dem Hintergrund der Befürchtung, dass die vorhan- denen Kapazitäten des Friedhofs in Zukunft nicht ausreichen würden. Aufgrund des geän- derten Bestattungsverhaltens der Bevölkerung vor Ort hat sich diese Befürchtung aber nicht bewahrheitet. Für eine Erweiterung des Friedhofs besteht heute kein Bedarf mehr. in der Bezirksvertretung Chorweiler Joshua Schlimgen Mennweg 20 50769 Köln Mail: Joshua.Schlimgen@stadt- koeln.de Joshua Schlimgen – Mennw eg 20 50769 Köln Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Reinhard Zöllner Henriette Reker Pariser Platz 1 Hist. Rathaus 50765 Köln 50667 Köln Dementsprechend sollte das Grundstück der eigentlichen Nutzung als Spielplatz zugeführt werden. In unmittelbarer Nähe befindet sich zwar die Spielanlage „Auf dem alten Weerth“, diese ist aber nur schlecht ausgestattet. Auch die geplante Aufwertung im Zuge des städte- baulichen Planungskonzepts „Causemannstraße“ wird nicht dazu geeignet sein, den Bedarf der Kinder vor Ort zu tragen. Durch die Prüfung der Verwaltung kann eine weitere Entscheidung der BV6 vorbereitet wer- den. Mit freundlichen Grüßen Joshua Schlimgen Bezirksvertreter

Beratungsverlauf

  1. 06.12.2022

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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