Öffentlich geförderter Mietwohnungsbau
Mitteilung Ausschuss 1131/2017 vom 27.04.2017
Stand: Am 22.06.2017 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage-Information zum Zinsmoratorium bis 2022
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Wohnraumförderung Bereichssteuerung 4. April 2017 NRW.BANK verzichtet auf Zinsanhebung Verlängerung des Zinsmoratoriums für öffentliche Darlehen zur Förderung von Miet- wohnungen nach dem I./ II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG) bis einschließlich 2022 Die NRW.BANK hat entschieden, auch weiterhin keine Zinsanhebung bei Mietwohnungs- darlehen aus öffentlichen Mitteln vorzunehmen. Die NRW.BANK verzichtet auf eine Höher- verzinsung dieser Darlehen und reagiert damit auf das niedrige Marktzinsniveau. Mit dieser Entscheidung wird das bestehende Zinsmoratorium für die Jahre 2016/2017 bis einschließ- lich 2022 verlängert und eine langfristige und belastbare Entscheidungsgrundlage für In- vestoren geschaffen. In der Folge werden dadurch auch die Mieten der betroffenen Woh- nungen stabilisiert. Fast die Hälfte des Darlehensbestandes erfasst Von der Entscheidung ist fast die Hälfte des in der Wohnraumförderung verwalteten Darle- hensbestandes betroffen. Das sind mehr als 22.500 Darlehensverträge: In diese Gruppe fallen Kunden der NRW.BANK mit Bestandsdarlehen der Mietwohnraumförderung aus öf- fentlichen Mitteln nach dem I./II. Wohnungsbaugesetz der Förderjahre 1949 bis einschließ- lich 2002 (klassischer 1. Förderweg), bei denen das Kostenmietrecht Anwendung findet. Für Fragen stehen Ihnen in unserem Haus folgende Ansprechpartnerinnen gerne zur Ver- fügung: Claudia Biermann, Tel. 0211-91741-7642, claudia.biermann@nrwbank.de Jutta Gerlach, Tel. 0211-91741-6967, jutta.gerlach@nrwbank.de -
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 V/56/561/2 Vorlagen-Nummer 27.04.2017 1131/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2017 Finanzausschuss 15.05.2017 Öffentlich geförderter Mietwohnungsbau Verlängerung des Zinsmoratorium 2016/2017 um fünf Jahre bis 2022 Nach geltendem Recht können die Zinsen für Darlehen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau des alten ersten Förderweges -in engen gesetzlichen Grenzen- jährlich erhöht werden. Die Auswir- kung der Zinsanhebung auf die Kostenmiete ist auf maximal 0,05 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Für die seit 2002 nach neuem Förderrecht bewilligten Darlehen gelten im Grunde die vertraglichen Vereinbarungen sowie die Fördermiete mit den Mietsteigerungen nach der Förderzusage. Auch die Stadt Köln hat über die kommunalen Gremien angesichts der anhaltend niedrigen Kapital- marktzinsen, der geringen Nachfrage neuer Fördermittel ,der steigenden Zahl vorzeitiger Darlehens- rückzahlungen und der zunehmenden Wohnungsmarktanspannung im preisgünstigen Segment ein Überdenken diese Praxis gefordert. Die NRW.BANK hatte im Juli 2015 die Entscheidung getroffen, für die Jahre 2016 und 2017 auf eine mögliche Zinsanhebung gänzlich zu verzichten (Mitteilung 2581/2015). Somit kam es nicht zu Kos- tenmieterhöhungen aus diesem Grund. Die Förderungen nach neuem Recht mit Bewilligungsmiete und festen Steigerungssätzen sind nicht betroffen. Im April 2017 hat die NRW.BANK entschieden, auch weiterhin keine Zinsanhebung bei Mietwoh- nungsdarlehen aus öffentlichen Mitteln vorzunehmen. Die NRW.BANK verzichtet auf eine Höherver- zinsung dieser Darlehen und reagiert damit auf das niedrige Marktzinsniveau. Mit dieser Entschei- dung wird das bestehende Zinsmoratorium für die Jahre 2016/2017 bis einschließlich 2022 verlängert und eine langfristige und belastbare Entscheidungsgrundlage für Investoren geschaffen. In der Folge werden dadurch auch die Mieten der betroffenen Wohnungen stabilisiert. Die Entscheidung der NRW.BANK gilt nicht für die von den Kommunen ausgegebenen Bestandsdar- lehen der Mietwohnraumförderung. Insbesondere in den Fällen der Förderung durch Land und Kom- mune wird aber seit je her einheitlich vorgegangen. Eine Zinserhöhung für die städtischen Darlehen unter voller Ausschöpfung des Erhöhungsrahmens würde der förderpolitischen Zielsetzung des Lan- des und der Stadt Köln, Mietpreis- und Belegungsbindungen gerade für die Zielgruppe der einkom- mensschwächeren Haushalte nachhaltig zu sichern, entgegenlaufen. Das rein fiskalische Interesse ist als gering zu bewerten. Nach Auswertung der letzten Zinsanpas- sungsdaten 2015 wären bei einer Zinserhöhung ab dem 01.01.2016 nur etwa 60 städtische Darlehen überhaupt für eine Erhöhung in Betracht gekommen. Der maximal erzielbare zusätzliche Zinsertrag hätte bei ca. 30.000 EUR jährlich gelegen. Mit fortschreitender Rückzahlung der städtischen Darlehen mindert sich der Ertrag. Dem gegenüber stünde ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei der Kämme- rei und dem Amt für Wohnungswesen. Die Verwaltung geht auch davon aus, dass das Zinsmoratorium dazu beitragen kann, die hohe Zahl vorzeitiger Darlehensrückzahlungen zu mindern. Ein Zinserhöhungsverfahren bringt auch für die In- 2 vestoren beträchtlichen Aufwand mit sich (sog. Kappungsverfahren bei Darlehen des Landes und der Stadt, Anpassung der Wirtschaftlichkeitsberechung, Geltendmachung der Mieterhöhung). Auch die- sem Verfahren wollen Investoren durch Darlehensrückzahlung entgehen. Das Amt für Wohnungswesen hat daher in Abstimmung mit der Kämmerei entschieden, dass sich die Stadt Köln dem Zinsmoratorium vollumfänglich anschließt. Weiteres ergibt sich aus dem beigefügten Informationspapier der NRW.BANK. Anlage Information zum Zinsmoratorium bis 2022 Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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11.05.2017
TOP 17.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
22.06.2017 zuletzt
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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