V/0378/2022
Nachfolge im Beirat für Stadtgestaltung
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Beschlussvorlage
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V/0378/2022 V/0378/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Nachfolge im Beirat für Stadtgestaltung Beratungsfolge 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: In den Beirat für Stadtgestaltung wird als Nachfolger/in von Prof. Bernd Albers für die Zeit bis zum 15.07.2023 Herr / Frau ___________________________ gewählt. Begründung: Prof. Bernd Albers war Mitglied im Beirat für Stadtgestaltung und ist verstorben. Durch den Rat der Stadt Münster ist eine Nachfolgerin/ein Nachfolger zu bestellen. Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit des Beirates aus, so wählt gem. § 3 Abs. 5 der Satzung der Rat auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Prof. Bernd Albers war für die Zeit vom 16.07.2018 bis 15.07.2023 in den Beirat gewählt. Sein/e Nachfolger/in wird für die Zeit bis zum 15.07.2023 gewählt. Dem Beirat gehören gem. § 3 Abs. 1 der Satzung 7 anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieursverbände vom Rat gewählt und können sich nicht vertreten lassen. Amt für Bürger- und Ratsservice 08.06.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka T elefon:492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0378/2022 Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung müssen mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz außerhalb des Stadtgebietes Münster haben. Von den sechs verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung haben fünf ihren Geschäftssitz außerhalb von Münster. Die Vorgabe des § 3 Abs. 2 der Satzung ist damit bereits erfüllt. Von den sechs verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung sind drei Frauen. Im Beirat für Stadtgestaltung müssen als wesentliches Gremium (vgl. Vorlage V/0598/2017) Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Die Verwaltung hat die drei in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände mit Schreiben vom 17.05.2022 gebeten, eine/n geeignete/n Nachfolger/in zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vorzuschlagen. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätischbesetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden. I. V. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0378/2022 Kurzüberblick Prof. Bernd Albers war Mitglied im Beirat für Stadtgestaltung und ist verstorben. Gemäß Satzung muss der Rat eine/n Nachfolger/in für die Zeit bis zum 15.07.2023 bestellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Beirat für Stadtgestaltung die Arbeit nahtlos weitergeführt werden kann, ist der Beschluss des Rates mit der Wahl eines neuen Mitgliedes erforderlich. Die Architektenverbände sind gebeten worden, eine neue Person für die Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vorzuschlagen. Die Wahl erfolgt durch den Rat. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Der Beirat für Stadtgestaltung besteht aus sieben Mitgliedern, davon sind zurzeit drei Mitglieder Frauen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0378/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.06.2022
- Erstellt
- 01.06.2022 14:29