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V/0378/2022

Nachfolge im Beirat für Stadtgestaltung

Vorlagen 01.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 48.1

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Beschlussvorlage

3215 Zeichen

V/0378/2022
V/0378/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Nachfolge im Beirat für Stadtgestaltung
Beratungsfolge
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
In den Beirat für Stadtgestaltung wird als Nachfolger/in von Prof. Bernd Albers für die Zeit bis zum
15.07.2023
Herr / Frau ___________________________
gewählt.
Begründung:
Prof. Bernd Albers war Mitglied im Beirat für Stadtgestaltung und ist verstorben. Durch den Rat der
Stadt Münster ist eine Nachfolgerin/ein Nachfolger zu bestellen.
Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit des Beirates aus, so wählt gem. § 3 Abs. 5 der Satzung
der Rat auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände
eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger.
Prof. Bernd Albers war für die Zeit vom 16.07.2018 bis 15.07.2023 in den Beirat gewählt. Sein/e
Nachfolger/in wird für die Zeit bis zum 15.07.2023 gewählt.
Dem Beirat gehören gem. § 3 Abs. 1 der Satzung 7 anerkannte Fachleute aus den Gebieten
Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in
Münster ansässigen Architekten- und Ingenieursverbände vom Rat gewählt und können sich nicht
vertreten lassen.
Amt für Bürger- und
Ratsservice
08.06.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Smolka
T elefon:492-3361
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0378/2022
Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung müssen mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz außerhalb des
Stadtgebietes Münster haben. Von den sechs verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung
haben fünf ihren Geschäftssitz außerhalb von Münster. Die Vorgabe des § 3 Abs. 2 der Satzung ist
damit bereits erfüllt.
Von den sechs verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung sind drei Frauen. Im Beirat für
Stadtgestaltung müssen als wesentliches Gremium (vgl. Vorlage V/0598/2017) Frauen mit einem
Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Die Verwaltung hat die drei in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände mit Schreiben
vom 17.05.2022 gebeten, eine/n geeignete/n Nachfolger/in zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung
vorzuschlagen.
Hinweis:
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien.
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätischbesetzt werden.
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen
ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze
geschlechtsparitätisch besetzen werden.
I. V.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage

Anlage A

1727 Zeichen

Anlage A zur V/0378/2022
Kurzüberblick
Prof. Bernd Albers war Mitglied im Beirat für Stadtgestaltung und ist verstorben. Gemäß Satzung
muss der Rat eine/n Nachfolger/in für die Zeit bis zum 15.07.2023 bestellen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Beirat für Stadtgestaltung die Arbeit
nahtlos weitergeführt werden kann, ist der Beschluss des Rates mit der Wahl eines neuen
Mitgliedes erforderlich.
Die Architektenverbände sind gebeten worden, eine neue Person für die Wahl in den Beirat für
Stadtgestaltung vorzuschlagen. Die Wahl erfolgt durch den Rat. Das Ziel ist mit dem Beschluss
der Vorlage erreicht.
Finanzierung
Produktgruppe: 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung auf eine geschlechtsparitätische
Besetzung zu achten. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit
einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Der Beirat für Stadtgestaltung besteht aus sieben
Mitgliedern, davon sind zurzeit drei Mitglieder Frauen.

Beratungsverlauf (1)

07.09.2022 Rat
TOP 48.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0378/2022
Typ
Vorlagen
Datum
01.06.2022
Erstellt
01.06.2022 14:29