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V/1026/2017/1

Zusammenführung des ESPA-Berufskollegs und des Anne-Frank-Berufskollegs durch Erweiterung bzw. Neuerrichtung der Bildungsgänge am Anne-Frank-Berufskolleg

Vorlagen 05.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 35

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

8278 Zeichen

V/1026/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zusammenführung des ESPA-Berufskollegs und des Anne-Frank-Berufskollegs durch 
Erweiterung bzw. Neuerrichtung der Bildungsgänge am Anne-Frank-Berufskolleg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.12.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
13.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
I. Beschlussvorschlag 
 
1. Der Rat beschließt die Zusammenführung des ESPA -Berufskollegs und des Anne -Frank-
Berufskollegs unter dem Dach des Anne-Frank-Berufskollegs. Dazu werden 
 
1.1. gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) die folgenden zwei Bildungsgänge des ESPA -
Berufskollegs, geregelt in Anlage E der Ausbildungs - und Prüfungsordnung Berufskolleg 
(APO-BK), am Anne-Frank-Berufskolleg, Schule der Se kundarstufe II der Stadt Münster, neu 
eingerichtet: 
 
 Fachschule für Heilerziehungspflege 
 Fachschule für Heilpädagogik 
 
1.2. Der Rat nimmt die voraussichtliche Erhöhung der Zügigkeit folgender Bildungsgänge des A n-
ne-Frank-Berufskollegs nach der Zusammenführung m it den Bildungsgängen des ESPA -
Berufskollegs zur Kenntnis: 
 
 Erzieher/-in mit Allgemeiner Hochschulreife: 
 Fachschule für Sozialpädagogik mit Fachhochschulreife - Erzieher/-in 
 Fachoberschule (FOS) für Sozial- und Gesundheitswesen FOS 11/12 - Fachhochschulreife 
 Berufsfachschule (BFS) für Sozial - und Gesundheitswesen - Kinderpfleger/-in mit Fac h-
oberschulreife (FOR) 
 BFS für Sozial- und Gesundheitswesen - Sozialassistenten/-innen mit FOR 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1026/2017/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Frau Terfort 
Ruf: 
492-4000 
492-4027 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de 
Terfort@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.12.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1026/2017/1 
1.3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schulkonferenzen des Anne -Frank-Berufskollegs und 
des ESPA-Berufskollegs angehört wurden. Die Voten/Stellungnahmen der Schulkonferenzen 
sind der Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. 
 
2. Zur Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt, 
 
2.1. mit der Evangelische sozialpädagogische Ausbildungsstätte Münster gGmbH, nachfo l-
gend ESPA gGmbH (Tochtergesellschaft der Stiftung Bethel),  eine Vereinbarung zur 
Übernahme des Schulbetriebs zum Stichtag 01.08.2018 zu treffen, mit der auch eine Reg e-
lung zur Erstattung der Aufwendungen für den Betrieb der Schule für 2 Schuljahre (01.08.2018 
bis 31.07.2020) erfolgt. 
 
2.2.  die Nutzung der Räumlichkeiten in der Coerdestraße zunächst bis auf weiteres sicherzuste l-
len. Neben einer Anmietung ist dabei auch der Erwerb der Immobilie zu prüfen. 
 
2.3. bei der Bezirksregierung Münster di e Genehmigung für die Einrichtung der neuen Bildung s-
gänge zu beantragen (vgl. Ziff.1.1 und 1.2.). 
 
2.4. gemeinsam mit der Bezirksregierung, den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und den 
beiden beteiligten Schulen ab Beginn des Jahres 2018 einen moderiert en Prozess zur Z u-
sammenführung der Bildungsgänge durchzuführen, mit dem Ziel der Sicherung und des E r-
halts von Qualitäten aus beiden Schulen.   
 
2.5. im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die städtischen Berufskollegs Vorschläge für 
die mittel- und langfristige räumliche Unterbringung des Anne-Frank-Berufskollegs mit den zu-
sätzlichen Bildungsgängen zu entwickeln.  
 
3. Im Hinblick auf das laufende bzw. bevorstehende Anmeldeverfahren nimmt der Rat zur Kenn t-
nis, dass das derzeitige ESPA Berufskolleg im Sin ne der Kontinuität und der Planbarkeit für 
Schule sowie Schülerinnen und Schüler: 
 
3.1. die Aufnahmen für eine zum 01.02.2018 beginnende Klasse für Heilpädagogik bereits durc h-
geführt hat und die Klasse planmäßig im Februar starten wird,  
 
3.2. Zusagen zur Fortführung der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) in Absprache mit der Bezirks-
regierung, den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und der Stadt Münster erteilt, da 
ein Schulplatz für die Ausbildungsbetriebe Voraussetzung für die Einstellung ist,  
 
3.3. die Beratungsgespräche im Rahmen einer möglichen Aufnahme der Schule für alle weiteren 
Bildungsgänge durchführt und Anmeldungen entgegennimmt. Die Zusagen erfolgen in A b-
stimmung zwischen der ESPA gGmbH, den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel , der 
Bezirksregierung und der Stadt Münster im Rahmen des regulären Aufnahmeverfahrens der 
städtischen Schulen im Februar 2018. 
 
3.4. Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Schülerinnen und Schüler, die nach dem 
01.08.2018 vom ESPA -Berufskolleg zum Anne -Frank-Berufskolleg wechseln und weiterb e-
schult werden möchten, die Möglichkeit erhalten, sich in einem vorgezogenen Anmeldeverfah-
ren über Schüleronline am Anne-Frank-Berufskolleg anzumelden.

- 3 - 
V/1026/2017/1 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Zusammenführung des ESPA -Berufskollegs mit 
dem Anne -Frank-Berufskolleg die am 31.07.2018 bestehenden unbefristeten Arbeitsverhäl t-
nisse des nichtlehrenden Personals des ESPA-Berufskollegs auf die Stadt Münster übergehen 
(Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB). Dafür werden zum 01.08.2018 im Teile rgebnisplan 
0301 folgende Planstellen eingerichtet: 
 
 0,71 Stelle, EGr. 6 Sekretär/Sekretärin, Verwaltung 
 1,00 Stelle, EGr. 6 Schulhausmeisterin/Schulhausmeister 
 0,14 Stelle, EGr. 31 Hilfskraft  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Mit der Übernahme der Bildungsgänge in die Trägerschaft der Stadt Münster  sind folgende finan-
ziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden: 
 
Teilergebnisplan 
  Nr. Bezeichnung 2018 2019 2020 2021 
Produktgruppe 01 11 Immobilienmanagement         
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 54.200   132.680   135.330   138.040   
  16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 63.910   153.370   153.370   153.370   
Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen         
Zeile 06 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 277.520   676.460   412.650   0   
  07 Sonstige ordentliche 
Erträge 9.550   23.170   23.470   23.780   
  11 Personalaufwendungen 43.100   105.500   107.610   109.760   
  13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 38.300   92.280   92.690   93.110   
  16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 5.430   12.800   32.800   32.800   
Produktgruppe 03 02 Zentrale Leistungen für 
am Schulleben Beteiligte         
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 82.130   203.000   209.100   215.360   
Saldo     0   0   294.780   718.660   
 
Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 nicht veranschlagt.  Die notwen-
digen Anpassungen werden über Veränderungslisten in die Haushaltsberatungen eingebracht. 
                                                
1 Stellenwert vorläufig, wird noch geprüft

- 4 - 
V/1026/2017/1 
 
Als Folge der Übernahme der Bildungsgänge zum Schuljahr  2018/2019 in die Trägerschaft der 
Stadt Münster kann von einer Erhöhung der Schul -/Bildungspauschale ab dem Jahr 2020 ausg e-
gangen werden. Sofern die Stadt Münster in den Jahren ab 2020 Schlüssel -zuweisungen erhält, 
wird die Übernahme der Bildungsgänge auc h bei diesen Zuwendungen zu einer Erhöhung führen. 
Die Höhe der durch die Schul - und Bildungspauschale sowie ggf. die Schlüsselzuweisungen b e-
dingten Haushaltsentlastungen lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlässlich prognosti-
zieren. 
 
Begründung: 
 
Die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel haben darauf hingewiesen, dass der Schulträger 
des ESPA-Berufskolleg, die Evangelische sozialpädagogische Ausbildungsstätte Münster gGmbH 
(ESPA gGmbH) ist. 
 
Diese ist eine 100 -prozentige Tochtergesellschaft der Stiftung Bethel aus dem Verbund der von 
Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. 
 
Weiterhin ist der Hinweis auf § 81 Abs. 2 SchulG NRW im ersten Absatz der Begründung zu Ziff. 
2.3. nicht korrekt. Gemäß § 6 Abs. 2 SchulG NRW gilt dieses Gesetz für Schulen in freier Träger-
schaft nur nach Maßgabe der Vorschriften des Elften Teils (§ 110 ff. SchulG NRW).  Für Auflösung 
einer Ersatzschule gilt § 104 Abs. 3 SchulG, wo nach besondere Fristen für den Schulträger der 
aufzulösenden Schule gelten und Vorgaben u.a. zur Erleichterung des Übergangs der betroffenen 
Schülerinnen und Schüler auf andere Schulen getroffen werden. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (3)

13.12.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Coerdestraße
  • Schulplatz

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Details

Aktenzeichen
V/1026/2017/1
Typ
Vorlagen
Datum
05.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37